Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 389 (5.10.1934)
- Date
- 1934-10-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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DIC STIMM! Nr. 589 — 8. Oktober 1891 ii-) Besuchet Eminsers Gaststätten am Pratersternt lautet — der Völkerbund eine Resolution annehmen, in der es zur Beding ung gemacht wird, daß die Vereinigung des Saar- Gebietes mit Deutschland — selbst wenn die Volksabstimmung fiir Deutschland ausflele — völlig davon abhlingen soll, welche Garantien Deutschland geben wird, die jüdische Bevölkerung in der Saar zu schützen. Bekanntlich werden jetzt schon zwischen dem Vorsitzenden des Ausschusses für Saar-Fragen, Baron Aloisi, und dem deutschen Gesandten in Bern, Weizsäcker. Verhandlungen über die Saar- Frage geführt. Sternsche I llllllllllllllllIllllllllllllillHlIll» Schulu. Erziehungsanstalt den katholischen Klerus in Österreich 14,000.000 Schilling und für den protestantischen Klerus 600.000 Schilling ausgesetzt, für Zwecke des jüdischen Glaubens hingegen kein Groschen. Das Budget für das Jahr 1935 ist in Vorbereitung, und wir wollen dem Wunsch Ausdruck geben, daß die Juden Österreichs endlich aus staatlichen Mitteln einen entsprechenden Beitrag zur ihrer Rabbiner, Lehrer und zur Erhaltung ihrer Schulen bekommen werden. Wir dtir fen dies wohl um so gewisser erwarten als uns dieser Beitrag von einer Reihe von Bundeskanzlern in Aussicht gestellt wurde und der derzeitige Bundeskanzler in wieder holten Emunziationen auf die Gledchbereeh tigung der Juden in Österreich verwiesen hat Bezahlung I 1 WTT * Erhaltung TtOLOr% Wr 1CTL zuständig! Der Erlaß über die Parallelklassen im jchuldirektion: Malvlne Friedmann «Vien, I. Bezirk, Werdertorgasse 12 Jftibfffhnlfl (Knaben u. MZdchen) 9-Dhr-Beginn, öffenl- 'UilijllllllB lichkeitsrecht Jaapßtnolt mit Franz., EngL, Latein (nach Wahl) zu eröffnende llllfeliM Je Alle Sprachkurse rartailifBDgskurs Allgemeinbildung ttnstlllmif gew.rbe iiiäbriger iaisiialMskm - cä iS”~ Internal Projekte Telephon Nr. U 28-1-97 Juden und Protestanten Der Bundeskommissär für Heimatdienst Oberst a. D. Walter Adam, hielt am 29. September im Rundfunk einen Vortrag über ge wisse Ausstreuungen der „D e u t s c he vangelischen Korresponden z“ wonach die evangelische Kirche in öster reich aufs schwerste zu leiden habe und die evangelischen Pfarrer den übelsten Quälereien ausgesetzt seien. Wir vertreten prin zipiell den Standpunkt, daß wir uns in Angelegenheiten anderer Religionsgesellschaften nicht einmischen, ebensowenig wie wir eine Einmischung in unsere spezifisch jüdischen Angelegenheiten gestatten würden. WTenn wir trotzdem zum Vortrag des Herrn Bundeskommissärs für Heimatdienst Stellung nehmen, so geschieht dies aus dem Grunde, weil der Vortragende auseinandergesetzt hat, wodurch die Gleichberechtigung der Protestanten in Österreich „voll durchgeführt“ ist. Der Vortragende verwies zunächst auf das Protestantenpatent vom Jahre 1861 und auf die evangelische Kirchenverfassung vom Jahre 1891 sowie darauf, daß diese Gleichberechtigung auch in der neuen Bundesverfassung klar zur Geltung kommt. Der Bundeskommis sä-r hat darauf verwiesen, daß die evangelische Kirche in Österreich in ihrem inneren kirchlichen Leben unabhängig ist. Auch die Verhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft sind durch ein besonderes Gesetz geregelt, und die Gleichberechtigung der israelitischen Religionsgesellschaft ist ebenfalls, wie es bei der protestantischen der Fall ist, in der neuen Verfassung verankert. Trotzdem ergibt sich ein markanter Unterschied zwischen der gesetzlichen Regelung der Verhältnisse der protestantischen Kirche und des jüdischen Glaubens. Der Bundeskommissär hat nämlich zur Bekräftigung des Nachweises, daß die protestantische Kirche gleichberechtigt ist, folgendes ausgeführt: ,,In finanzieller Beziehung wird die evangelische Kirche In Österreich vom Staat ihrer Stärke entsprechend unterstützt. Sie bekommt ein staatliches Pauschale, aus dem die evangelischen Gemeinden Zuschüsse zur Bezahlung der Geistlichen, der Lehrer und des Sachaufwandes erhalten.“ In dieser Beziehung müssen wir feststellen, daß die israelitische ReligionÄgosellsehaft in Österreich nicht nur nicht ihrer Stärke entsprechend vom Staat finanziell gefördert wird, sondern daß sie im Gegenteil zur Bezahlung ihrer Rabbiner, ihrer Lehrer und auch ihrer Schulen keine finanzielle Beihilfe durch den Staat erhält. Im Budget für da« Jahr 1933 Klaren für Die Regierung hat sich auf Grund der seitens der jüdischen Elternschaft und der Wiener jüdischen Gemeinde erhobenen Proteste veranlaßt gesehen, eine amtliche Verlautbarung zu erlassen, die im Wortlaut besagt: Der Erlaß des B undesminis teriums für Unterrichten den Stadtschulrat für Wien, durch den Weisungen über die T e i 1 u n g von Mittelechulklassen in Parallelzüge gegeben wurden, hat vereinzelt zur Folgerungen geführt, die nicht beabsichtigt waren. Es muß fest.gesteilt werden, daß der Erlaß nicht den Zweck verfolgt hat, eine Trennung der Schüler nach konfessionellen Gesichtspunkten vorzunehmen, sondern daß er ausschließlich von schultechnischen und finanziellen Erwägungen ausging. Um etwaigen Schwierigkeiten zu begegnen, die sich aus der Durchführung des Erlasses für einzelne Schüler infolge Ausscheidens aus ihrem bisherigen Klassenverband ergeben sollten, hat das Bundesraanisterium für Unterricht an den Stadtschulrat für Wien einen Erlaß gerichtet, in dem es ihn ermächtigt, nach Überprüfung der vorgebrachten Klagen der Elternschaft geeignete Vorkehrungen zur Milderung solcher Schwierigkeiten zu treffen. Zu dieser amtlichen Verlautbarung muß zunächst mit Genugtuung festgestellt werden, daß die Regierung erklärt, sie habe sich nur von schultechnischen und finanziellen Erwägungen leiten lassen und habe nicht die räumliche Absonderung der Schüler der verschiedenen Konfessionen beabsichtigt. Die Regierung kündigt eine Überprüfung der voigebrachten Klagen der Elternschaft an, und es wird nun Sache der jüdischen Elternschaft und der Israelitischen Kultusgemeinde sein, mit allem Nachdruck beim Wiener Stadtschulrat die Aufhebung des beanstandeten Erlasses zu verlangen. Es scheint uns aber, daß die vorliegende amtliche Verlautbarung den jüdischen Beschwerden nicht nach jeder Richtung hin Rechnung trägt. Einstweilen besteht jedenfalls noch immer die Tatsache, daß an Volks-, Haupt- und Mittelschulen neue Schulklassen mit nur christlichen oder nur jüdischen Schülern geschaffen wurden, wobei auf die bezüglichen Vorschriften der Schulordnung nicht Bedacht genommen wurde. So kommt es, daß kleine Kinder im Alter von sechs Jahren eine weit entfernt liegende Schule besuchen müssen, weil eben auf Grund des angefochtenen Erlasses, in der dom betreffenden Schulsprengel zugehörigen ersten Klasse der Volksschule, bezw. Hauptschule nur Schüler einer andern Konfession aufgenoramen wurden. Die amtliche Verlautbarung der Regierung beschäftigt sich mit einer Detailfrage, nämlich mit den „Schwierigkeiten, diie sich aus der Durchführung des Erlasses für einzelne Schüler aus ihrem bisherigen Klassen verband“ ergeben sollten. Damit ist offenbar folgendes gemeint: In den österreichischen Schulen wird das Prinzip eingehalten, daß die Schüler womöglich mit denselben Lehrern bis in die letzte Klasse aufsbeigen sollen. Auf Grund des von der jüdischen Bevölkerung angefochtenen Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht wurden nun nicht nur in der ersten Klasse, sondern auch, wie wir hören, in höheren Klassen verschiedener Lehranstalten Parallelklassen mit Schülern einer Konfession geschaffen. Dadurch hat sich die Notwendigkeit ergeben, entweder christliche oder jüdische Schüler einer anderen Parallelklasse zuzuweisen, und so erhalten diese Schüler plötzlich neue Lehrer, was weder für die Schüler vom Vorteil, noch für die Lehrer angenehm ist. Sei unb [onfrtgett QttvanfttnQtn ' 3tevbastuttdäo«0ane Restaurant Rillet "ItPU Be*trenommierte Küche 1^3 Reichhaltige Menüs h S V90 a. 2*60 Schwerster Brlu II.. Hammerpurgstallgasse 3 (nächst Salztorbrücke Telephon A 41-0-25 Wir meinen aber, daß es sich hier nur um einen SpezialfaJl handelt, und daß der ganze Erlaß des Bundesministeriums aufgehoben oder so abgeändert werden sollte, daß die von der jüdischen Elternschaft und der Israelitischen Kultußgemeinde in Wien erhobenen Beschwerden restlos beseitigt wer den. Es kommt auch nicht darauf an, von welchen „Erwägungen“ die Schulbehörde ausgegangen ist, als sie den Erlaß herausgab, sondern welche Folgen ein derartiger Erlaß für die beteiligten Kreise mit sich bringt. Wir begrüßen daher zwar die Erklärung der Regierung, daß sie kein Sohuilghetto schaffen will, anderseits aber erheben wir neuerlich die Forderung nach der Schaffung von aus Staatsmitteln erhaltenen und mit jüdischen Lehrern besetzten jüdischer öffentlicher Schulen mit einem entsprechenden jüdischen Lehrplan. Wir haben nicht die Absicht, auf die Anhänger der Simultanschule einen Zwang auszuüben. Die Volks- und Hauptschule in der M a 1 z g a s s e und das Chajes-Realgymnasium mußten heuer aus Platzmangel zahlreiche Schüler abweisen. Daraus geht klar hervor, daß bei einem großen Teil der Eltern das Bedürfnis besteht, ihre Kinder in jüdischen Schulen heranbilden zu lassen, in denen auf die Pflege der jüdischen Geschichte, der hebräischen Sprache und des Religionsunterrichtes ein besonderes Gewicht gelegt wird. Gerade in jenen christlichen Kreisen, die eich für die konfessionelle katholische Schule aus analogen Erwägungen einsetzen, sollte das Verständnis für unsere Forderung nach der jüdischen Schule vorhanden sein. Der überwiegende Teil der jüdischen Elternschaft schließt sich unserer Forderung nach Einführung der jüdischen Schule, die aus Staatsmitteln dotiert und mit jüdischen Lehrern besetzt ist, an. Die Forderung nach der fakultativen jüdischen Schule ist auch in der Verfassung begründet. Die Parole der nationaibewußten Judensehaft lautet daher: Heraus mit der jüdischen Schule! In der Zwischenzeit aber erwarten wir mit Spannung die Maßnahmen des Wiener Stadtschulrates. Wir wissen aus Erfahrung, daß Durchführungsverordnungen oft wichtiger sind als die Verordnung sHbst, und wir wollen i m Interesse der Befriedung der jüdischen Bürgerschaft hoffen, daß die Durchführungsverordnung des Stadtschulrates r a s c h erfolgt und den von uns und in der Resolution des Vorstandes der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde erhobenen Beschwerden restlos Rechnung tragen wird. So adjustiert sind die Worte in einer Not 12s in der „Reic hs pos t“ zu lesen, die aus dem Polizeibericht die Wiener Blätter vom Sonntag bringen. Ein Mann, der verdächtig ist, bei einem Häutegeschäft 50.000 S als Einkäufer zum Schaden seiner Unternehmer beiseite gebracht zu haben, hat mit der Wirtschaftspolizei zu tun bekommen, und gegen ihn läuft eine Untersuchung. Ein Fall von vielen, wie er jetzt in unserer Zeit zur Alltäglichkeit geworden ist. Es ist ja notorisch und wird oft beklagt und gegeißelt, daß der Krieg und die Nachkriegszeit einen sittlichen Verfall mit sich gebracht haben und daß namentlich die Geschäftsmoral im allgemeinen gelitten hat, daß Treu und Glauben, das Grundelement des ehrlichen Kaufmannes, ins Wanken geraten sind. Eine Allgemeinerscheinung, die nicht auf irgend ein Land beschränkt ist, sondern in der ganzen Welt zur Betrübnis aller anständigen Menschen zu verzeichnen ist. Als klassisches Land hiefür darf wohl das Dritte Reich gelten... Was den Fall für um charakteristisch macht, ist die Art der Publikation in der „Reichs pos t“, die sich vorn im Leitartikel nicht genug tun kann mit den Redensarten vom kulturgemeinsamen Aufbau, Heranziehung aller Kräfte, um da$ Vaterland zu einem Bollwerk gegen alle Anfeindungen auszugestalten, und die in schwungvollen Artikeln den Wahlspruch des obersten österreichischen Kirchenfürsten ,Jrt Liebe dienen!“ so gern zitiert. Zwar kommt es auch im Leitartikel vor, daß Löwenschreie ausgestoßen werden, Warnungen vor Löwen* die hier im Lande gehaust haben „hie sunt leones...“, wie man es gerade braucht, uni die Instinkte der breiten Massen wachzuerkalten, und nach dem Rezept „Besseret, Antisemitismus“ gegenüber der ,JKon* kurrenz im AntisemitismusH nicht zurückzubleiben. Es ist kein Fortschritt — schon das Wort allein ist ja verpönt und muß weiter außer Kurs gesetzt bleiben — gegenüber den Zeiten Verganis, in 'denen dai Deutsche V olksblatt“ die Rufi Zeichenmethode eingeführt hat. ln Polen ge*, hören, nach Wien zuständig (!), soll wohl soviel heißen: seht ihr, wie es diä Juden, die bei uns eingebürgert wurden, treiben! Der kleine Mann versteht dieses Rufzeichen und er versteht sehr gut, was diä Reichspost“, ohne viel Worte machen zu\ müssen, damit andeuten will. Ein schönet Beispiel für die „Seelensanierungvon der, immer und immer wieder gesprochen wird, wenn auf diese Weise feinere und gröbere Nadelstiche den Juden versetzt werden! Kein anständiger Mensch wird sich mit den Praktiken von Defraudantent Betrügern usw•• identifizieren. Das Strafgesetz bietet Mittel und Wege genug, um Schädlinge der Gesell* Schaft unschädlich zu machen. Solcher Mittel, wie sie die „Reichspost“ in dem angezogenen Falle verwendet, bedarf es wahrlich in einem Rechtsstaat nicht. Wollte man der Weh erzählen, wieviel nicht jüdische Verbrecher in Polen geboren und nach Wien zuständig sind, die heute die Rubriken der Zeitungen füllen — unter diesen Verbrechern soll sich sogar ein gewisser P la ue tta, der Kanzlermörder, befinden! — dem Setzer würden wahrscheinlich sehr bald die Rufzeichen in seinem Setzkasten ausgehen. Den maßgebenden Stellen aber sollte zum Bewußtsein kommen, daß mit diesen Methoden kaum die Erfolge erzielt werden könnent wie Österreich sic gerade jetzt, mehr denn je, braucht... Dawid Jchuda. QK GASTSTÄTTE FÜR JEDERMANN I., Kärlnerstrafse Nr 61 Besitzer Olto Kaserer WIENER RATHAUSKELLER volkstümliche Preise In allen Lokalitäten Wien vor 400 Jahren Allabendlich Original Wiener Musik und Gesang Inhaber Olfo Kaserer 280128020631