Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 7 (1934)
- Issue
- Heft 356 (29.5.1934)
- Date
- 1934-05-29
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 85ß - 29. Mal 1934 DIE STIMME Seifte 8 Die Wiederwahl des Präsidenten Masaryk Zum vierten Male ist Thomas Garrigue M a s a r y k zum Präsidenten der Tschoehoslowakischen Republik, an deren Spitze er seit IG «Jahren stellt, fiir weitere sieben Jahre gewählt worden. Von 418 in der Nationalversammlung iin Wladislaw-Saal der Prager Burg, die sieh aus dem Abgeordnetenhaus und dem Senat zusarnmensetzt, abgegebenen Stimmen lauteten 827 auf Masaryk. Zürn ersten Male hatten A bgeordn e t e der J ti d i s c h e n Part i — Doktor Angelo Gold stein und Dr. «Julius Heiß — Gelegenheit, an einer Präsidentenwahl teilzunelnnen. Die Wiederwahl Masaryks, die in der Tschechoslowakei eine Selbstverständlichkeit ist, wird in jüdischen Kreisen tiberall in der Welt mit Genugtuung begrüßt werden. Dieses hervorragenden Denkers und Staatsmannes Gefühl fiir Gerechtigkeit brachte ihn oft dazu, sich angegriffener Juden anzunehmen und gerechte jüdische Forderungen zu unterstützen. Im Polnaer Prozeß gegen Hilsner trat er scharf gegen den Iiitualmordglauben auf und wies als Abgeordneter des österreichischen Reichsrates und in Reden außerhalb des Reichsrates sowie in Broschüren die Haltlosigkeit der Anklage und der Ritualmordiegende im allgemeinen nach, auch warnte er davor, das Volk mit antisemitischen Lügen zu vergiften. Als er während des Weltkrieges im Ausland für die Idee eines tschechoslowakischen Staates warb, verschaffte ihm die Erinnerung an seine Haltung im Polnaer Prozeß die Sympathie der Juden insbesondere in England, Frankreich und in Amerika, die ihm in seinen Bestrebungen unterstützten. Er stand mit führenden Juden und Zionisten in Verbindung und äußerte wiederholt seine Sympathien für den Zionismus als einer großen sittlichen Bewegung im jüdischen Volk. Unter seiner Präsidentschaft erfolgte zum erstenmal die staatliche Anerkennung der jüdischen Nationalität. Sie essen von 30 Grosdien fiDADEkl.llCI I CD aufwärts vorzüglich im URHDEni l%SMsEK Das Breslauer Amtsgericht über die Rechtsstellung der Juden In Reichsdeutsche Hetzschriften der Tschechoslowakei Prag, 25. Mai. „Prager Presse“ schreibt: „Mord- Juden!“ brüllt, es in Balkenlettern von den Zeitungsstünden der Brunnenkolonnade eines westböhniischen Weltkurortes (gemeint ist Marien b a d. Die Red.). Wer darf es wagen, ungestraft und bis dato unbeschlagnahmt auf tschechoslowakischem Boden so zu brüllen? Es ist der unbegreiflicherweise noch immer zum öffentlichen Verkauf zugelassene Berliner „Fridericus“, dessen Leitaufsatz „Mord-Juden!“ ausgerechnet in jenem Weltbad gelesen werden soll, wo vor wenigen Monaten nicht Mordjuden, sondern feige Mordbuben einen Gelehrten und Dichter ermordet haben. Die „Selbstwehr“ teilt mit: In der Tschechoslowakei darf eine in Erfurt gedruckte Zeitung „Der Seher“ unbehindert kolportiert werden, in der ganz unverblümt die Ritualmordpropaganda in Wort und Bild betrieben wird. Aus Zuschriften, die wir aus Eger, Teplitz, Bodenbach und einigen anderen Orten orhalten haben, geht hervor, daß dortselbst überall die Zeitung öffentlich verkauft wird. Für die Tschechoslowakei wird eine eigene Ausgabo des „Seher“ hergestellt, die mit dem Aufdruck „Kc 2.—“ CSR, Generalvertrieb für die Tschechoslowakei: M. Geißler, Bodenbach, Graben 1, versehen ist. Die Jüdische Partei hat bereits die notwendigen Schritte unternommen, um die durch diese Zeitung betriebene ekklatante Verletzung der Gesetze. unseres Staates für die Zukunft unmöglich zu machen. Hie neue Regierung Bulgariens Der Präsident des Konsistoriums der bulgarisch-jüdischen Gemeinden, Dr. Chaim F a r e h i, und der Präsident der bulgarischpalästinensischen Handelskammer, Dr. Saul!M e z a n, erklärten dem Vertreter der Jüdischen Telograplion-Agentur, daß in ganz Bulgarien völlige Ruhe herrscht, daß die Juden um ihre Situation nicht besorgt sind, da die neue bulgarische Regierung* die jüdischen Kreise dahin informiert hat, daß unter dem neuen Regime die physische Sicherheit und die vollo bürgerliche und politische Gleichberechtigung der bulgarischen Juden garantiert seien. Breslau, 25. Mai. Ein Breslauer jüdischer Rechteanwa.lt war Pfleger eines jüdischen Mündels. Nachdem gegen ihn ein Vert.rctungsverbot erlassen worden war, wurde er vom Amtsg e r i o h t. mit Rücksicht hierauf aus seinem Amt als Pfleger entlassen. Die Entscheidung des Amtsgerichtes wurde vom Lau dg e r i e h t b e s t ä t, i g t. Das Kamme rgericht hob die Entscheidung des Landgerichtes auf und wies zur Prüfung der Frage nach sonstigen Bedenken gegen die Beibehaltung der Pflegschaft, die dem früheren Anwalt auch als Privatperson belassen werden kann, die Sache an das Landgericht zurück. Diesen kam erneut zur Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entlassungsverfügung des Amtsgerichtes mit folgen der Begrlindung: „Die Pflegebefohlene ist zwar ebenso wie. der Pfleger nichtarisch. Das berechtigt nie aber nicht dazu, die Bestellung eines nichtarischen Fliegern zu verlangen. Sie lebt als A n g e h ö r i g e eines rassefremden Volkes in Deutschland, ebenso wie die Angehörigen einer nationalen Minderheit, Diese Feststellung ist schon allein dadurch geboten, daß gerade die Angehörigen der jüdischen Rasse na oh der nat-ionalsozialifiti,schert Revolution ausnahmslos die Rechte für sich in Anspruch genommen haben, die nach völkerrechtlichen Verträgen den. nationalen Minderheiten zustehen. Es ist für das beschließende Gericht offenkundig, daß fast alle Juden, die ihren Wohnsitz in Oberschlesien gehabt hatten, diese Rechte für sich in Anspruch nehmen, soweit sie sich davon eine Förderung ihrer Interessen versprechen. Wenn die Juden im übrigen Deutschland wiederholt dieser Auffassung ihrer in Oberschiesien wohnhaften Rassegenossen widersprochen haben, 90 entj im allgemeinen, so erfordern die Interessen der Pflegebefohlenen es, daß diese Spannungen beseitigt würden. Ihre Nichtbeseitigung würde das Interesse der Pflegebefohlenen gefährden, und zwar auch hier, wo es sich lediglich um eine Vermögensverwaltung handelt. Diese Feststellung wird augenscheinlich durch die Tatsache bewiesen, daß alle jüdischen Unternehmer, die auf einen Verkehr mit Behörden oder der Öffentlichkeit schlechthin angewiesen sind, deutsche Betriebsleiter gewühlt haben, um nicht selbst oder durch jüdische Betriebsleiter am öffentlichen Verkehre teilnehmen zu müssen. Das ist offenbar geschehen, um die eigenen Interessen nicht zu gefährden. Gerade der Beschwerdeführer erscheint aber ungeeignet dazu, die Spannungen auszugleichen, die zwischen der Pflegebefohlenen als einer Angehörigen einer rassischen Minderheit und dem deutschen Volke und seinen Volksgenossen bestehen. Er ist durch die natio- »alsozialische Revolution aus seiner Lebensstellung, ja, überhaupt aus seinem Berufe herausgerissen worden. Es ist offenkundig, daß ihm wie anderen Juden in gleicher Lage diese Ereignisse jede Objektivität in seiner Einstellung zun: deutschen Volke genommen haben, jene Objektivität, die dazu erforderlich sei, um das Vermögen der Pflegebefohlenen in ihrem wohlverstandenen Interesse zu verwalten. Die Vermögensverwaltung erfordert einen ständigen Verkehr mit Behörden, insbesondere den Gerichten und anderen öffentlichen Stellen. Der Beschwerdeführer wird bei der Abwicklung dieses Verkehrs nicht unbefangen sein können. Er wird entweder die Interessen der Pflegebefohlenen nicht mit der Entschiedenheit vertreten, mit der führen, daß dadurch feindliche Spannungen zwischen der Pflegebefohlenen und dem deutschen Volke entstehen. In beiden Fällen sind die Interessen der Pflegebefohlenen gefährdet.“ Die hiergegen erneut eingelegte B esch werde führte wiederum zur Aufhebung des Beschlusses des Landgerichtes und zur Zurückweisung ari die Vorinstanz. Das Kammergericht führt u. a. aus: Das Beschwerdegericht hat sich ersichtlich davon beeinflussen lassen, ob ein Anspruch des PÜegiings auf Bestellung eines nichtarischen Pflegers besteht. Wenn es dies verneint hat, so hat es § 1779, Abs. II, BGP»., der in Kraft ist und nach dem „bei der Auswahl auf das religiöse Bekenntnis des Mündels (Pfleglings — § 1951 BGB. —) Rücksicht zu nehmen ist“ unbeachtet gelassen. Auch die zweite Erwägung des Beschwerdegerichtes, daß nämlich dem Beschwerdeführer wie jedem anderen Juden in gleicher Lage die Ereignisse jede Objektivität in seiner Stellung zum deutschen Volke genommen hätten, und die daraus gezogene Folgerung, daß er hei der Abwicklung des Verkehrs mit Behörden, insbesondere Gerichten und öffentlichen »Stellen „nicht unbefangen sein könne“, muß R e c h t s h e d e nken begegnen, weil sie in keiner Weise auf die Einzelperson und den Einzelfall abgestellt ist. Inwiefern bei einer entschiedenen Wahrnehmung der Vermögensinteressen der Minderjährigen „feindliche Spannungen zwischen ihr und dem deutschen Volke entstehen“ sollten, ist nicht ersichtlich. sprechen diese Äußerungen nicht ihrer | eg ejn deutscher Pfleger tun würde, weil er befürchtet, aus seinem Auftreten als Pfleger persönliche Nachteile zu erfahren, oder aber er wird die Vermögensverwaltung so wirklichen Meinung. Solche Auslassung ist nur daraus erklärlich, daß sie selbst diese Rechte nicht für sich haben in Anspruch nehmen können, während sie befürchteten, daß durch die Beanspruchung dieser Rechte seitens ihrer oberschlesischen Rassegenossen ihre eigenen Interessen beeinträchtigt werden könnten. Es wäre sonst nicht ersichtlich, aus welchem Grunde gerade bei den oberschlesischen Juden eine ganz andere Geistesrichtung und Einstellung zum deutschen Staate herrschen sollte, als hei den übrigen in Deutschland ansässigen Juden. Diese Grundeinstellung dieser jüdischen rassischen Minderheit beweist, daß sich das Judentum entgegen seinen früheren Erklärungen bewußt außerhalb des Deutschtums stellt. Bestehen aber solche 'Spannungen zwischen der Minderheit und dem Staatsvolk DOROTHEUM - WIEN Freiwillige Versteigerung der Büro* u. KQdieneinridilung Wien, I., Schottenring Nr. 7, Mezzanin Schaustellung: Montag bis Mittwoch, 30. Mai, 10 bis 6 Uhr Versteigerung: Freitag, 1., und Samstag 2. Juni, Schonenring 7 Exekutive Versteigerung von Lederwaren, IV. (letzter) Teil Schaustellung: Dienstag, 29., Mittwoch, 30. Mai, und Freitag, 1. Juni, 10 bis 6 Uhr im Dorotheum Versteigerung: Samstag, 2. Juni, im Ludwigstorff-Saal Kattowitz, 26. Mal. Nack zweitägiger Verhandlung wurde gestern das Urteil in dem „Talmudprozeß“, gefällt, der gegen den Redakteur der nationalsozialistischen Zeitung „Blyskowyca“, Eduard C h 0 w a 11 s k y, wegen Fälschung* und Religionsbeloidfigung angestrengt worden war. Neben dam Staatsanwalt trat als Privatbeteilite und Geschädigte die Israelische Kultusgemeinde Kattowitz auf. Ohowanski hatte in seiner Zeitung zum Zum Krieg in Arabien &5& CM . * Karamanentor vor Hodeda Boykott gegen diie Juden auf gef ordert und zur Begründung Zitate aus dem Talmud angeführt, die beweisen sollten, daß sich die Juden die möglichst größte Schädigung aller Andersgläubigen zum Ziel gesetzt hätten, wirtschaftlich wie moralisch, daß ferner im Talmud Ritual morde gefordert werden. Der Gerichtshof hatte, da der Angeklagte den Wahrheitsbeweis anbot, zwei hervorragende Gelehrte als Sachverständige geladen, den Professor der katholischen Theologie und der Orientalistik an der Jagellonisohen Universität in Krakau, Pater Doktor A r b u 10 w s k i und den Professor der Warschauer Universität Dr. S c h o r r, ehedem in Lemberg und an der Wiener Univer^ sität sowie in Leipzig herangebildet. Die Gutachten der Sachverständigen wurden zu größten Teil übereinstimmend abgegeben. Professor Arbutowski betonte, daß feindselige Äußerungen in jüdischen Religionsschriften, auch im Talmud, gegen das Christentum in der ersten Zeit nach dessen Entstehung sicherlich vorgekommen sind, wio ja das neue Christentum auch von anderen Seiten verfolgt und bekämpft wurde. Irgend welche Spuren für die vorgeschriobene Benutzung von ChrLstenblut. finden sich in den jüdischen Gesetzbüchern nicht, und jeder Blutgenuß sei nach den jüdischen Speisegesetzen verboten. Den Talmud solcher Mißbräuche zu beschuldigen, sei daher grundlos. Für eino Reihe anderer Zitate des Angeklagten lassen sich, wie Professor Arbutowbkii feststellt, kein 0 r l e i t a t s U c hliehe Quellen im jüdischen