Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 7 (1934)
- Issue
- Heft 354 (18.5.1934)
- Date
- 1934-05-18
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 854 — 18. Mai 1934 DIE STIMME BtÜf I Dr« Erwilt SamStAg^ Zttaimt (Nachdruck nur mit Quellenangabe geetattei] VOM MANDAT ZUM PROTEKTORAT Im nachfolgenden veröffentlichen wir einen interessanten Beitrag zur Lösung' der Judenfrage. Während V e i t s e h b c r g c r in seinem „Staat auf Aktien“ (siehe „Die Stimm o“, Nr. 836, vom 16. März 1934) verlangt, daß die Juden nur bis zu ihrer Repatriierung nach Palästina gleichberechtigte) Börger bleiben sollen, geht Dr. Samstag vom Zionismus und der Balfour-Dcklaration aus und verlangt daher die Gleichberechtigung der Juden in allen Galuth-Ländern auch nach Etablierung des „Personalstaates“. Wir”nehmen nicht zur Frage Stellung, ob der Vorschlag Dr. Samstag« realisierbar ist und ob das „Protektorat“ die letzto Stufe der politischen Entwicklung Palästinas sein soll. Wir geben Dr. Samstag gern das Wort, weil wir sicher sind, daß seine interessanten Darlegungen das Interesse unserer Leser erwecken werden. I. Herzls Judenstaat. Das Schicksal des jüdischen Volkes drängt zur Entscheidung. Schritt für Schritt weichen die Juden vor dem unerbittlichen Druck ihrer feindlichen Umwelt zurück. Unverstanden verhallt die quälende „Judenfrage“ an der abweisenden Schroffheit gleichgültiger Gehirne, imgehört trommeln die Verzweiflungsschreie wachsender „J iidenno t“ an taube Obren. Kann man cs der nichtjüdischen Welt verargen, daß sie such des Elends der jüdischen Massen nicht erbarmt, wenn nirgends auf der Erde des menschlichen Jammere ein Ende ist? Nicht England mit seiner zweideutigen Orientpolitik, nicht der Völkerbund mit seinen kostspieligen Kommissären, nicht Rußland mit seinem sagenhaften Biro-Bidschau, nicht Philantropie mit ihren goldgespickten Geldsäcken, nicht Diplomatie mit ihren spitzfindigen Winkelzügen kann das Judentum vor der drohenden Katastrophe bewahren; — nur eigener geeinter Wille, nur eigene gesammelte Kraft. Selbstbesinnung tut not, befreiende Tat! Rafft, euch doch endlich auf! Erfüllt in unseren Tagen Theodor Herzls prophetischen Traum! Horzl kannte das vielfältige Antlitz der Philanthropie mit ihren goldgespickten Geld- „Judennot“; er ahnte das entwurzelte Luftmoiisehonfcum dos Ostens und ahnte das unentrinnbare Schicksal des jüdischen Westens. Ebenso sehr Realpolitiker wie Phantast, sah er die Zukunft seiner Idee in ihrer ganzen Tragweite voraus. Der Machtbereich seines Judenstaates war zwar räumlich auf Palästina beschränkt, umfaßte aber in seinen politischen Auswirkungen das ganze Judentum. Horzl bejahte P a I ä s t i n a, verneinte a b e r n Teilt. die Gailuth. In der richtigen Erkenntnis, daß nicht alle Juden nach Zion zuliickkehren werden, dachte er die nationale Heimstätte als Rückhalt für das ganze jüdische Volk. II. Die Jewish Agency. Der gleiche Gedanke wie dem Herzlschen Judenetaat liegt auch dem Mandatsvertrag zugrunde. Hier tritt das jüdische Gesamtvolk zum erstenmal als Partner einer völkerrechtlichen Abmachung auf. Wenn auch noch nicht gleichberechtigte« Subjekt, ist es doch nicht mehr bloß willenloses Objekt der Weltpolitik. Denn die „Jewish Agenc y“, im Mandats vertrag als jüdische Vertretung vorgesehen, steht der Verwaltung Palästinas in den die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte betreffenden Angelegenheiten boratend und mitwirkend zur Seite. Darüber hinaus könnte sie Sachwaltorin des jüdischen Volkes auch in allen Angelegenheiten sein, die das Lebensinterosse der Gesamtheit im allgemeinen, nicht gorado im Zusammenhang mit Palästina, berühren. Allerdings müßte sie erst, auf breiteste demokratische Grundlage gestellt werden, ehe sio befähigt wäre, Sprecherin der Juden in allen jüdischen Fragen zu sein. Eine Reorganisation ihres schwerfälligen Apparates aber würde vermutlich größeren Schwierigkeiten begegnen als die Neuschaffung eine« geeigneteren Vertretungskörpers. III. Der jüdische Weltkongreß. Dem Plan eines jüdischen Weltkongresses, der eine wirklich zweckentsprechende Repräsentanz des jüdischen Volkes schaffen soll, liegt also ein durohaus richtiger Gedanke zugrunde. Es muß eine Stelle geben, die berechtigt ißt, im Namen der Judonheit zu sprechen, und wenn es n o11ut, auch zu hand o 1 n. Zwar sind aus Amerika Stimmen laut geworden, daß der Beschluß auf Einberufung des Weltkongresses übereilt war, aber man ist dort dennoch mit den Vorkämpfern dieser Idee der gleichen Meinung, daß der jüdische Weltkongreß einen notwendigen Schritt zur Schaffung einer ständigen repräsentativen Körperschaft de« Gesamtvolk es bedeute, einer Körperschaft, die nicht nur Sprachrohr und Sachwalterin cler Weltjudenheit wäre, sondern auch wirklich die Möglichkeit h.tte, „die Hilfsmittel des jüdischen Volkes für den Wiederaufbau jüdischen Lebens nutzbar zu machen. Natürlich müßte diese Körperschaft mit der nötigen Autorität ausgestattet sein, wie sie am besten völkerrechtliche Anerkennung verleiht. Ee gilt also, eine jüdische Vertretung in den Formen des internationalen Rechtes zu schaffen, eine mit allen Machtvollkommenheiten versehene Gesamtrepräsentanz der Juden, mit einem Wort, eine völkerrechtlich anerkannte Regierung des jüdischen Volkes. IV. Der jüdische Volksstaat. „Warum so hoch hinaus?“ wird man fragen, „wozu eine jüdische Regierung? Genügt denn nicht ein bescheideneres Verwaltungsorgan, eine Kommission etwa, ein Komitee oder eine Exekutive?“ — Nein. Wir sind ein Volk; und Völker werden nicht verwaltet, sondern regiert. Und wenn sie mündig sind, regieren sie eich selbst. Das jüdische Volk ist mündig; so mündig wie die Letten, Finnen, Polen oder Tschechen. Gleich ihnen fordert es sein Selbstbestimmungsrecht. Fragt nicht: „Was soll uns eine Regierung ohne Land?“ Kein Geringerer alß Masaryk stand an der Spitze einer solchen Regierung, und heute ißt er Oberhaupt eines angesehenen Staates. Und wie diesem ein Jude zur internationalen Anerkennung verhalt, so wird dem Judenstaat vielleicht ein Tscheche den gleichen Dienst erweisen. Oder wenn man will, ein Italiener. Hat doch jüngst M u s s o- 1 i n i im „P o p o 1 o d’I t a 1 i a“ den Begriff „Nationalhoim“ als zweideutig und politisch bedeutungslos abgelehnt und — allerdings mit der gebotenen Zurückhaltung — der Schaffung eines wirklichen Judenstaates in Palästina da.s Wort geredet. Mussolini sieht eben gloich uns in einem jüdischen „Nationalheim“ von Englands Gnaden keine Lösung der Judenfragc. Es ist aber einleuchtend, daß auch der „wirkliche“ Judenstaat im Sinne Mussolinis nur dann eine Lößung bedeuten kann, wenn seine Hoheitsrochte nickt auf das kleine Mandatsland Palästina beschränkt sind, sondern darüber hinaus das in der Zerstreuung lebende jüdische Gesamtvolk umfassen. Was wir also anstreben müssen, ist nicht der „wirkliche“, territorial begrenzte Zwergstaat in Palästina, sondern der räumlich unbegrenzte, alle Juden der Welt vereinigende jüdische Volksstaat mit der Heimstätte in Palästina als territorialem Zentrum. Der Volkestaat als höchste Organisationsform einer durch gemeinsame« Schicksal gefühlsmäßig dauernd verbundenen Menschengruppe verzichtet bewußt auf das Substrat des Territoriums. Seino Grundpfeiler sind nur Volk und Verfassung. Schon Theodor Horzl hat dio Möglichkeit eines solchen Gemeinwesens, zumindest als Üborgangsform für einen Judenstaat, erwogen. „Der Judonetaat“, sagt er wörtlich, „ißt allerdings als eine ganz eigentümliche Neubildung auf noch unbestimmtem Territorium gedacht. Aber nioht die Länder st recken sind der Staat, sondern die durch eine Souveränität z u s a m m e n g e f a ß t e n Menschen sind es.“ Kann man deutlicher das Prinzip des Porsonalstaates zum Ausdruck bringen? Nicht Länderetreoken werden den Judenetaat bilden, sondern die durch eine Souveränität zusammengefaßto Judenhoit. Höchst originell ist der Gednake des jüdischen Porsonalstaates in Andreas Freiherrn von Veitschbergers „Staat auf Aktien“ verwertet. Alle Juden der Welt sollen Bürger eines palästinensischen Staates werden, bis zu ihrer Repatriierung jedoch vollberechtigte Staatsbürger ihrer Aufenthaltsländer bleiben. Den Sitz „dieses vorläufig nur auf Evidenzhaltung beruhenden Reiches“, da« die Juden durch seine Gesandtschaften zu vertreten hat, stellt sich Veitschberger in einem vertragsmäßig zu sichernden „politischen Freihafen“ vor, in dem sich die jüdischen Staatsämter befinden würden. Mag man auch die Eignung dieses „Judenstaatos auf Aktien“ als Mittel zur Lösung der Judenfrage bezweifeln, «o ist Voitschbergers Idee immerhin als wertvolle Anregung von Bedeutung, Bisher sagte man, der Judenstaat werde in Palästina sein. Ich sage umgekehrt: „Palästina wird im Judenstaat sein. Denn der Juden- «taat hat keine räumlichen Grenzen; er ist überall, wo Juden wohnen; und Erez Jisrael ist sein territoriales Zentrum. Seinem Wesen nach ist der jüdische S t a a t P e r s onal Staat; er übt seine Macht über Menschen und nioht über Länder. Hierin gleicht er einem anderen Gemeinwesen, dessen Machtbereich sich über die ganze Erde erstreckt, der katholischen Kirche. Auch sie leistet auf ein räumliche« Objekt ihrer Herrschaft nicht ganz Verzicht. Die Cittä di Vaticano ist territorialer Mittelpunkt des päpstlichen Weltreiches. Und der J udenstaat ißt nicht päpstlicher als der Papst. Wie dieser sein Rom, h a t j e n e r sein Jerusalem. Das jüdische Volk und das jüdische Land, beide zusammen bilden den J u d e n s t. a a t. V. Weltkongreß und Judenstaat. Nun ist es keine Frage mehr, warum der jüdische Weltkongreß als Gesamtrepräsentanz und Exekutivorgan de« jüdischen Volkes eine Regierungschaffen soll. Der jüdische Personalstaat braucht eine Regierung. Damit ist die logische Kette geschlossen, vom Weltkongreß über die Gesamtvertrefcung der Judonheit zum Judenstaat. Ohne den tragfähigen Unterbau einer festgefügten staatlichen Organisation hängt das Gebäude des Weltkongresse« in der Luft. Soll dieser halten, was man sich von ihm verspricht, soll er zum jüdischen Weltparlament und die von ihm zu schaffende Vertretungskörperßchaft zur wirklichen Gesamtrepräsentanz des jüdischen Volkes werden, dann ist der jüdische Volksstaat hiezu die unumgänglich notwendige Voraussetzung. Dem jüdischen Weltkongreß würde demnach die Aufgabe zufallen, als verfassungsgebende Versammlung zusammenzutreten, feierlich die Unabhängigkeit des souveränen jüdischen Volkes zu proklamieren, die provisorische Verfassung de« jüdischen Personalstaate« zu beschließen und die erste Regierung des Judenstaates zu wählen. Die Regierung ihrerseits hätte den staatsrechtlichen Akt der Unabhängigkeätserklärung allen Staaten der Erde, in denen Juden wohnen, und dem Völkerbund zu notifizieren, auf Grund vorangegangener Verhandlungen die Verwaltung Erez Jisraels unter englischem Protektorat zu übernehmen und durch Vermittlung Englands den Eintritt des Judeustaates in den Völkerbund zu vollziehen. VI. Der Judenstaat und die Umwelt. „Genügt denn“, so wird man fragen, „die Willensäußerung eine« Volkes allein, uni ihm die politische Selbständigkeit zu sichern?“ Gewiß nicht; aber die Unabhängigkeitserklärung ist deren notwendige Voraussetzung. Sio ist das erste Lebenszeichen der neugeboronenen Souveränität. Bleibt dann dem neuen Staatswesen die internationale Anerkennung versagt, oder wird ihm der Lebensfaden gewaltsam abgesebnitten, dann ist ee dem Tode verfallen, kaum daß es noch daß Licht der Welt erblickt hat. Der Judenstaat hat keines von beiden zu befürchten. Sofern er nicht unter Mißachtungseiner eigenen Grundsätze selbst Gewalt anwondet, um sich in den Beeitz Palästinas zu setzen, bietet er militärischen Operationen keine Angriffsfläche. Man kann ihn daher nicht mit Waffengewalt unterdrücken. Ebensowenig aber könnte man ihm die völkerrechtliche Anerkennung verweigern, well es ohne ihn keine Lösung der Judenfrage gibt. An dieser sind jedoch alle Staaten, in deren Gebiet Juden leben, in hohem Maße interessiert. Die Staaten, diesioh ihreJudenals gute Börger zu schätzen wissen, werden nicht zu befürchten haben, daß ihnen dieses kulturell wertvolle Element verloren geht. Denn der Judenstaat strebt nicht nach Abwanderung von Juden, die sich in ihrer Umgebung wo hl fühlen, abgesehen davon, daß ihm nur jene Juden angehören werden, die sich seiner Herrschaft freiwillig unterstellen, ebensowenig geht es ihm um eine Ausbürgerung von Juden — die Erwerbung de« jüdischen Bürgerrechtes ist von einem Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft nicht abhängig —. sondern er will alle Juden, auch die außerhalb Palästinas lebenden, unter seinen Schutz, unter eine besondere Garantie stellen, um gegen alle feindseligen Einwirkungen einer auf das eigene Wohl bedachten Umwelt ihre leibliche und geistige Existenz zu erhalten und ihnen darüber hinaus ein nationales Eigenleben unter günstigeren Bedingungen, ale sie bisher bestanden, zu ermöglichen. Die Juden wollen nirgends einen Staat im Staate bilden, auch nicht dort, wo sie in geschlossenen Massen siedeln. Sie bleiben weiter gehorsame Bürger in ihren Ländern, deren Gesetzen bedingungslos, aber nicht mehr schutzlos unterworfen, solange die „Gastfreundschaft“ ihrer „Wirtsvölker“ es dabei bewenden läßt. Ausgebürgerte oder sonst staatenlos gewordene Juden haben auch ohne Domizilverlegung einen Anspruch auf Erteilung der palästinensischen Staatsbürgerschaft, wodurch die Kulturschande des Staatenlosensohicksftis wenigstens im Bereich des jüdischen Volkes verschwindet. Während also nichts geschehen soll, was die Rechtsstellung der Juden in irgendeiner Hinsicht beeinträchtigen könnte, wird es Aufgabe des Judenstaates sein, im Wege von Staatsverträgen ähnlich den päpstlichen Konkordaten die Juden überall unter solche Bedingungen zu stellen, daß sie nicht nur ihre religiösen, sondern überhaupt alle kulturellen, und wo es zufolge ihrer Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben notwendig ist-, auch ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten ihrer Eigenart entsprechend seihst verwalten können. Die Formen, in welchen sich die einzelnen Landsmannschaften organisieren werden, können mannigfachster Natur sein, wobei natürlich die Form autonomer Körperschaften des öffentlichen Rechtes vorzuziehen ist. (Fortsetzung auf Seite 11) ,/Kompaß," Allgemeine Kredit# und Oarantie#Bank E Die gestern unter deni Vorsitz des Vizepräsidenten > Julius Singer stattgofundone 21. ordentliche Generalversammlung genehmigte den Abschluß pro 1933, der folgende Hauptposten aufweist: Aktiven: Kassastand und Guthaben bei anderen Banken S 2,502.583-65 (+ S 344.685-53), Wechsel S 1,706.929-97 (— S 835.967-65), Wertpapiere S 358.909-73 (— S 26.586-24), Debitoren S 12,772.696-13 (— S 660.201-04), Beteiligungen S 249.335-77 (— S 3665-54), Immobilien und Mobilien S 1,075.191-39 (— S 694-—). Passiv e n: Aktienkapital S 4,500.000, offene Reserven S 453.119-45, Spareinlagen S 1,196.320-82 (4- S 248.944-—\ Kreditoren S 12,435.934-73 (— S 986.735-57). Einnahmen: Zinsen und Provisionen inklusive Garantieprovisionen S 965.127-38 (— S 405.063-27), Effekten- und Konsortialgewinne S 337.462-41 (+ S 51.882-66). Ausgaben: Personalkosten S 607.071*52 (— S 26.289-91), Sachspesen S 154.185*64 j— S 28.861-15), Steuern S 170.168-89 (— S 28.658-44), Reserve und Schadenszahlungen im Garantiegoschäft S 303.836-— (— S 168.499-79), Vom Gewinn per S 67.327-74 S 115.880-16) wurden S 51.647-23 dem allgemeinen Reservefonds zugeführt und der Restbetrag per S 15.680-51 auf neue Rechnung vorgotragen. Gleichzeitig wurde beschlossen, je 10 Aktien ä Nom S 10-— in eine Aktie ä Nom. S 100-— zu vereinigen. Die turnusgemäß ausscheidendeu Verwaltungsräte Herbert Arthur White, Julius Singer, Dr. Friedrich Kamm an n und Emil M i n i c h wurden wiedergewählt.