Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 7 (1934)
- Issue
- Heft 339 (27.3.1934)
- Date
- 1934-03-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 3 DIC STIMM! Nr. 330. — 27. Mtt 1081 Die neue Städteordnung Palästinas Von Dr. Hermann Leiewer, London PALÄSTINA MELDET: Min christlicher Araber mit der Prüfung des Arbeiterbedarfes be» traut Jerusalem, 22. Mars. Pie Einwanderungsabteihmg der Palästinaregierang hat den Leiter der Arbeitskontrolle George Msars a, einen christlichen Araber, beauftragt, die Fabriken und Industriebetriebe, im Gebiet von Jaffa und Tel-Aviv auf ihren vermutlichen Arbeiterbedarf für die nächsten Monate hin z u überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung soll mit den Vorschlägen verglichen werden, die die Jewish Agency zur Festsetzung der Einwanderungsquote für das Halbjahr März-Oktober 1934 erstatten wird. * ISO polnische Palästina-Touristen zurückgewiesen Am Montag begab sich nach Palästina zu ständigem Aufenthalt eine Gruppe von über 500 polnischen Juden, zum Teil Chaluzim, zum Teil Angehörige der Kapitalisten- und der Handwerkerklasee. Unter den Palästinafahrern waren angesehene Führer des Misraehi, wie die Rabbiner B r o d t und N e uf e 1 d und der Gemeindevorsteher B e r s o n. Mehr als 2000 Personen fanden sich auf dem Bahnhof ein, um von den Palästinafahrern Abschied zu nehmen. Mit dem gleichen Zug sollten 150 Juden aus Polen als Pessach-Touristen nach Palästina fahren; sie hatten alle ihre vorschriftsmäßigen Pässe nebst je 60 Pfund als Kaution für rechtzeitige Rückkehr deponiert. Unmittelbar vor der Abreise erhielten hundert der Touristen den Bescheid, daß ihnen keine Visa gegeben werden, während fünfzig anderen mitgeteilt wurde, daß ihre Gesuche einige Tage später zur Erledigung gelangen werden. Die 150 Touristen konnten die Reise, auf die sie sich vorbereitet hatten, nicht mehr antreten. .Dieses Vorgehen des englischen Konsulats hat in der jüdischen Gesellschaft um so mehr Empörung hervorgerufen, als christliche Palästina-Touristen anstandslos die Visa erhielten, ohne daß sie eine Geldbürgschaft hinterlegen mußten. ★ Heuer Militärkommandant für Palästina Jerusalem, 22. März. Oberstleutnant H. O. C u r t i s wurde mit Wirkung vom 1. April 1934 zum Kommandeur der englischen Truppen in Palästina ernannt. Oberstleutnant C'urtis, der 45 Jahre alt ist, diente im Weltkrieg in Frankreich und Flandern, dann im Nahen Osten. ★ SO Prozent jüdische Vertreter im künftigen Jerusalemer Stadtrat? Jerusalem, 23. März. Vertreter des Waad L e u m i, der J ewish Agency und des Waad H a i r haben eine Sitzung abgehalten, in der Richtlinien für ein einheitliches Vorgehen bei der bevorstehenden Neuwahl des Stadtrates von Jerusalem besprochen wurden. In der Sitzung wurde mitgeteilt, daß nach zuverlässigen Informationen dem künftigen Stadtrat sechs Juden, vier Mohammedaner und zwei chritliche Araber angehören sollen. * lOOO Schüler als freiwillige Ernte- Helfer Tel-Aviv, 23. März. Dem Aufruf der Histadruth Haowdim, angesichts des durch die unzureichende Einwanderung verursachten Arbeitermangels freiwillige Erntehelfer zu Einbringung der restlichen Ernte in den Orangenpflanzung«- kolonien beizustellen, haben 400 Schüler und Studenten der Hebräischen Universität, des Raifaer Technikums* und anderer Schulen Folge geleistet. Man erwartet, daß diese Zahl mit dem Beginn der Pessachfericn auf 1000 anwachsen wird. Golf» Wr. Strickmoden «<*<„.„..«.»• ff, HOLZER VI., Mariahilferatraße 80, II., Taboratroße 18 Am 12. Februar 1934 hat der High Commissioner von Palästina die „Municipal Corporations Ordinance“, die neue palästinensische Städte- und Gemedndeordnung, unterzeichnet; an demselben Tage ist die Veröffentlichung des Gesetzes in der offiziellen Gesetzessammlung „Palestine Gazette“ erfolgt. Damit hat. ein neues, weitreichendes Kapitel in der öffentlich-rechtlichen Struktur Palästinas seinen Anfang genommen. Es sollte für die jüdische Öffentlichkeit nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb Palästinas von größtem Interesse sein, sich mit den Grundlinien dieses Gesetzes rechtzeitig bekanntzumachen, sich nach ihm einzurichten und aus ihm zu entnehmen, in welchen verfassungsrechtlichen Bahnen sich nach dem Willen der Mandatarmacht die weitere Entwicklung Palästinas vollziehen soll. Das Gesetz betrifft 23 Ortschaften, und zwar: Acre, Beisan, Beersheba, Beit Jala, Bethlehem, Gaza, Haifa, Hebran, Jaffa, Jenin, Jerusalem, Khan-Yunis, Lydda, Majclal, Nablus, Nazareth, Ramallah, Ramie, Safad, Shefa', Amr, Tel-Aviv, Tiberias und Tulkarm. Im folgenden seien — abseits von jeder kritischen Stellungnahme zu dem Gesetz als solchem oder zu Einzelvorschriften — die wichtigsten Regelungen wiedergegeben. I. Wahlmodus. Bezüglich des Wahlrechtes werden entscheidende Unterschiede zwischen Tel-Aviv und allen anderen Städten gemacht. Das zeigt schon das aktive Wahlrecht. Während in allen anderen Ortschaften jeder wahlberechtigt ist, der mindestens 25 Jahre alt ist, ist in Tel-Aviv die Wahlberechtigung schon bei Erreichung des 21. Lebensjahres gegeben. Hier sind auch die Ehefrauen wahlberechtigt, in den anderen Orten dagegen nur Männer. Voraussetzung für das Wahlrecht ist in allen Ortschaften mit Ausnahme von Tel-Aviv die Inhaberschaft der palästinensischen Staatsbürgerschaft (Palestine Citizenship) oder zum mindesten der Nachweis, daß der Antrag auf Zuerkennung der palästinensischen Bürgerschaft vor dem 1. September 1933 gestellt ist und noch schwebt. In Tel-Aviv ist dafür erforderlich, daß der Wähler entweder Eigentümer unbeweglichen Vermögens in der Stadt sein muß oder daß er in den letzten zwölf Monaten seinen ordentlichen Wohnsitz in Tel-Aviv hatte. Auch die Form der Wahl ist in Tel- Aviv anders als in allen anderen Ortschaften. In Tel-Aviv gilt das Proportionalwahlrecht mit Quotientensystem und Listenabstimmrmg. In allen anderen Ortschaften wird nach dem Majoritätsprinzip abgestimmt. Entsprechend sind auch weitgehende Unterschiede im passiven Wahlrecht. In Tel-Aviv kann man schon gewählt werden, wenn man das 25. Jahr vollendet hat, während in den übrigen Ortschaften das 30. Lebensjahr erreicht sein muß. In Tel-Aviv können auch Frauen gewählt werden, während in den übrigen 22 Ortschaften nur Männer gewählt werden dürfen. Vorausetzung der Wählbarkeit in den anderen Ortschaften ist die palästinensische Staatszugehörigkeit in dem oben angegebenen Sinne, in Tel-Aviv ist diese Voraussetzung nicht notwendig. Natürlich ist es in beiden Fällen erforderlich, daß der Betreffende, der gewählt werden soll, seinen Wohnsitz in dem Stadtbezirk hat. Die erste Wahl nach dem neuen Gesetz soll erst nach Ablauf der Amtsperiode der jetzt im Amt befindlichen Kollegien erfolgen. Die Amtsdauer beträgt im allgemeinen fünf Jahre, die erste Ambsperiode endet mit dein 31. Dezember 1939. II. Stadtrat (Council). Gewählt werden in jeder Ortschaft Ratsmitglieder (councillors). Die Zahl ist verschieden; so sind für Tel-Aviv 15, für Jerusalem 12, für Jaffa 11, für Haifa 10 und für Tiberias 7 Ratsmitglieder zu wählen. Eine Sonderstellung nehmen Jerusalem und Haifa insofern ein, als in diesen beiden Städten der High Commissioner von sich aus bis höchstens zwei Ratsmitglieder ernennen darf, die genau wie die Gewählten, Mitglieder der Ratsversamrnlung sind. Der High Commissioner kann diese von ihm nominierten Mitglieder auch jederzeit wieder entlassen. An der Spitze des Ratskollegiums steht der Bürgermeister (mayer), der vertreten wird durch den Vizebürgermei®t,er (deputymayer). Beide werden vom High Commissioner aus der Zahl der gewählten Ratsmitglieder ernannt und können von ihm aus ihren Ämtern entfernt werden. Was die Funktionen eines solchen Stadtrates anbetrifft, so ist, davon zunächst auszugehen, daß er keine sogenannte Kompetenz-Kompetenz hat, das heißt er ist nicht von sich aus berechtigt, Verwaltungsgebiete in seinen Amtsbereich hineinzuziehen, sie zu behandeln und zu erledigen. Die Stadträte dürfen im allgemeinen nur diejenigen Aufgaben erfüllen, die ihnen durch Gesetz oder Verwaltung zugewiesen sind. Zu diesen speziellen Aufgaben gehören unter anderem: Straßen, Häuser, Drainage, Wasserwerke, öffentliche Märkte, Schlachthäuser, Sanitätswesen, öffentliches Gesundheitswesen, Theateraufsicht, Feuerwehr usw. Jede Ortschaft hat bis zum 1. April eines jeden Jahres einen Etat aufzustellen, der dem Kommissar (Commissioner) vorzulegen ist. Der High Commissioner kann den Etat genehmigen, kann aber auch Etatsposten ändern, ablehnen oder neue hinzufügen. Sehr wichtig ist die Frage, inwieweit die Ortschaften das Recht haben, Steuern und Gemeindeabgaben einzuheben. Die Stadträte sind iin allgemeinen berechtigt, städtische Vermögenssteuern zu beschließen, die sich auf Gebäude, bewohntes sowie unbewohntes Land erstrecken und von den Eigentümern gezahlt werden müssen. Diese Steuern dürfen 10 Prozent des Wertes des Eigentumes nicht übersteigen. Die Ratsversammlung darf ferner eine allgemeine Gemeindeabgabe erheben, die zur Grundlage Gebäude und bewohntes Land hat und von den Bewohnern zu zahlen ist. Diese Abgabe darf im allgemeinen 15 Prozent des Wertes nicht übersteigen. Neben einer städtischen Kanalisat.ionsgebtihr dürfen schließlich auch Erziehungssteuern erhoben werden, und zwar wiederum von allen Bewohnern. Diese Abgabe darf über 1A Prozent des Wertes der Gebäude oder des bewohnten Geländes nicht hinausgehen. III. High Comlssioner. Die höchste Macht ist bei dem High Commissioner konzentriert. Er übt sie entweder selbst oder durch seine Kommissare (Commissionners) aus. Es würde zu weit führen, in diesem Zusammenhang alle Einzelheiten anzuführen, in denen der High Commissioner die Möglichkeit hat, einzugreifen und Beschlüsse in Kraft oder außer Kraft zu setzen. Folgende Gesichtspunkte nur seien hervorgehoben, sie zeigen deutlich den Gesamtcharakter dieses obersten Prinzips des Gesetzes. Der High Commissioner hat unter gewissen Voraussetzungen das Recht, Munizipalkorporationen zu schaffen oder bestehende abzusebaffen, ihren Bereich zu vergrößern oder zu verringern. Er kann die Zahl der Ratsmitglieder erweitern oder herabsetzen. Ohne Zustimmung des zuständigen Kommissars dürfen im allgemeinen städtische Beamte nicht angestellt werden. Das gilt insbesondere vom Stadtsekretär (Townclerk), dem Schatzmeister (Treasurer), dem Stadtingenieur, dem Stadtarzt und dem Stadtveterimär. Gewisse Verträge, alle Konzessionen und Monopole beiiirfen der schriftlichen Zustimmung des Kommissars. Alle Gemeindeabgaben müssen seine Zustimmung finden. Schon an diesen wenigen Beispielen erweist sich deutlich, daß in allen entscheidenden Fragen der High Commissioner sich selbst oder seinen Beauftragten die Oberaufsicht gesichert hat. Die Mandatarmacht überläßt also einerseits der Bevölkerung Palästinas gewisse Freiheiten in bezug auf Selbstverwaltung, behält sich aber anderseits das Recht vor, in das Experiment, das sie mit der neuen Städteordnung macht, nach eigenem Gutdünken regulierend eiuzugreifen. Es wird von der politisch-administrativen und organisatorischen Fähigkeit Palästinas abhängen, inwieweit cs aus den hiebei gebotenen Möglichkeiten fruchtbares Leben zu schaffen imstande sein wird Keren ttafessod baut Einwan' dererhelmstätten in TeUAvtv Der Keren Ha.jessod hat im nördlichen Viertel von Tel-Aviv, am Jarkon-Ufer, zehn Ditma.m Boden zur Errichtung von Häusern für Neu ein Wanderer erworben. * Eine Metattgießeret im Emek Sebulun Im Emek Sebulun, dem vom jüdischen Nationalfonds erworbenen Gebiet an der Haifa-Bucht, wird auf einem 12 Acres großen Grundstück durch den aus Deutschland eingewanderten Unternehmer J. Karminer eine große Metallgießerei errichtet* Das Anlagekapital beträgt 30.000 Pfund. Mit den Planierungsarbeiten wurde soeben begonnen. Die Bauarbeiten werden anfangs April aufgenommen und etwa 100 Arbeitern für ein Jahr Beschäftigung bieten. Es wird erwartet, daß die Fabrik innerhalb eines Jahres in Betrieb gesetzt werden wird. * Schwerer Unglücks fall auf einem Palästinadampfer Auf dem Lloyd-Triestino-Dampfer „ItaliaM, der Palästinareisende von Triest nach Jaffa beförderte, ereignete sich, als der Dampfer im Cypern-Hafen L a r n a k a Aufenthalt nahm, ein schwerer Unglücksfall. Bei der Verladung von Lasten stürzte ein Kran auf eine Gruppe Palästinawanderer, tötete die aus Lettland stammende 20jährige Chaluzah Sarah C h a j e s und verletzte sieben Personen. Schwer verletzt wurden die 27jährige deutsche Chaluzah Regina Goldberger, die aus Prag kommt, und die 25jährige! Chava Balnemunes aus Riga; beide wurden in das Krankenhaus von Larnaka überführt. Leichtere Verletzungen erlitten der 55jähriger Jerusalemer Rabbiner Israel Jakob Czerwinski, der 37jährige Abraham B a s k i n aus Warschau, der 30jährige Hans Farman aus Berlin, die 21jährige Dora U h a aius Libau, Lettland, und die 20jährige Lea Breitspies aus Teplitz in der Tschechoslowakei. Der Leichnam von Sarah Chajes wurde nach Tel-Aviv gebracht und dort beigesetzfc. Die „Italia“ hißte zum Zeichen der Trauer die schwarze Fahne. Sämtliche Feierlichkeiten aus Anlaß der 100. Palästinafahrt des jüdischen Kapitäns Seindler wurden abgesagt. * Das Urteil gegen die natlonallstlsehen Araberführer Der Vorsitzende des Jaffaer Gerichtes, Commander Ralph Boddlly, hat die Araberführer Aatni Bey Abdul Hadi, Jamal Husseini, Scheich Musafar Issa Darwisch und eine Anzahl anderer Araber, die an den Ausschreitungen anläßlich der Jaffaer Kundgebungen gegen jüdische Einwanderung im Oktober 1933 führend beteiligt waren, zu je zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Weitere sieben Araber wurden mit je fünf Monaten Gefängnis bestraft, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Die Verurteilten haben Berufung angemeldet. Sie wurden, wie schon mitgeteilt, gegen Eriag einer Kaution bis zum Beginn des Prozesses vor dem Berufungsgericht auf freien Fuß gesetzt. if Der Arbeiterkonflikt in Palästina Wie, erwartet wurde, haben die R o visionist e n den Kompromißvorschlag des Waad Leumi zur Beilegung dos Arbeitskonflikts zwischen Histadruth und Irgun in Rechoboth a b g e 1 e h n t; sie erklären, daß der in Chedera abgeschlossene Pakt, auf dem der Kompromißvorschlag basiert, nicht wirksam ist und schlagen Pinchas Ruthenb e r g oder eine andere neutrale Persönlichkeit als Schiedsrichter vor. GROSSFLEISCHHAUERE I HEGM. 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