Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 6 (1933)
- Issue
- Heft 303 (5.10.1933)
- Date
- 1933-10-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Sefftf 9 DIE STIMME Kr. 903 — 5. Oftotor 1039 Die deutsche Judenfraue vor dem Völkerbund Oiflf, 2. Oktober. Die deutsche Delegation hat ihren widerstand gegen den vom hoülfldischen Außenminister d» Oraeft elngebrachten Entschließungsentwurf hinsichtlich der Prozedur in der Behandlung der deutschen Pflicht* Hngsfrage aufgegeben, so daß die Annahme des holländischen Vorschlages gesichert erscheint. Bekanntlich geht der holländische Vorschlag dahin, die Völkerbundsversammlung solle den Völkerbundsrat auffordern, ehestens die Art der Regelung des Schicksals der deutschen Flüchtlinge zu prüfen und gamlß Artikel 16 des Völkerbundspaktes zu veranlassen, daß das Budget des Völkerbundes für 1934 bereits mit der Errichtung eines Sonderamtes für den Schutz der deutschen Flüchtlinge rechnet. Allgemein wird mit der Einsetzung eines High Commliiloneri für die deutschen Flüchtlinge gerechnet, die Person des früheren Präsidenten der Vereinigten Staaten Herbert Hoover steht für diesen Polten noch Immer im Vordergründe, obwohl noch nicht bekannt ist, ob Hoover selbst die Usbsmahm« dieses Amtei In Bttracht zieht Der spanische Delegiert« Salvador de Madarlaga, Botschafter In Paris, «In htrvorragendcr Gelehrter und Schriftsteller, führte hn Verlauf der Debatte über des deutsch« Judenproblsm In der Vollversammlung des Völkerbundes aus: «Der Versuch Karls V. um die Welteinigung mußte scheitern, weil der Kaiser die Einigung auf der Grundlage des Christentums anstrebte. Darin war er ungerecht und grausam gegen Islam und Judentum. Heute, WO die Juden auf der Tagesordnung lind, wendet sich Spanien dieser Rasse zu, der es gewaltige Schriftsteller, bedeutende Juristen, lllustre Aerzte, Staatsmänner und Mystiker verdankt. Spanien hält dafür, daß der der Völkerelnlgungsversueh de» zwanzigsten Jahrhunderte alte Meneehen, alle Bassen, all# Nationen zu umfassen hat.» Der deutsche Standpunkt: Dia Judenfrage nicht ein Minderheiten-, sondern ein Rassenproblem Genf, 3. Oktober, ln der politischen Kommission des Völkerbundes legte heute der deutsche Vertreter, Gesandter von Keller, Deutschland« Stellung zur Minderheitenfrage im allgemeinen dar. Es fiel auf, daß von Keller den Gedanken der Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes unter den Auspizien dee Völkerbundes sich zu eigen machte, aber die deutsche Judenfrage nicht unter dem Gesichtswinkel einer Minderheitenfrage behandelt wissen wollte. Er führte Klage darüber, daß Völker, in deren Mitte deutsche Minderheiten leben, nicht bereit sind, diejenigen Richte, die Sie für ihre Minderheiten im Ausland beanspruchen, den bei ihnen lebenden deutschen Minderheiten zuzuerkennen. In dem gleichenAtemzug erklärte er, es sei nicht angängig, die deutsche Judenfrage mit der allgemeinen Minderheitenfrage in Verbindung zu bringen, da dieses Problem ein besonders gelagertes Rassenproblem darstellt. Die Juden in Deutschland seien weder eine sprachliche, noch eine nationale Minderheit. Für Deutschland ist dieses Problem vor allem ein Volkstum- und soziales Problem, das in der Nachkriegszeit durch die starke Zuwanderung von Ostjuden verschärft worden Ist. Im allgemeinen aber hat das neue Deutschland und hat sein Reichskanzler tiefes Verständnis für die Gefühle und Lebensinteressen enderer Völker. Gemeinsames Vorqencn der tfldlsdien Repräsentanten Genf. Die in Genf anwesenden Repräsentanten der Judc.meiien verschiedener Länder halten gemeinsame Beratungen zwecks Koordinierung ihrer Tätigkeit ab. Die jüdischen Postulat« wurden ln einem kurzen Memorandum zusanimengefaßt und allen Mitgliedern der Völkerbundsversammlung zugeschickt. Das Memorandum, das vom Joint Foreign Committee in London, dem Comite des Delegations Juives, der Zionistischen Organisation und dem American Jcwish Congrese gebilligt und vom Board ol Deputates In London unterzeichnst worden Ist, setzt dte Oründe auseinander, weshalb der Völkerbund sich mH der deutschen Judenfrag« belasicn muß. Der Behauptung der deutschen Regierung, daß dte Frage der Juden In Deutschland eine Intern« Angelegenheit des deutschen Staates sei, wird entgegengetreten und dem gegenüber erklärt: Erstens: die Annullierung der jüdischen Bürgerrechte und die Postulterung der jüdischen Ungleichheit vor dem Gesetz seien dazu angetan, ln der Internationalen Oeffentlichkeit Beunruhigung hervorzurufen. Zweitenii Ea wirkt «Ich in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen Deutschland und den anderen Mächten sehr ungünstig aus, wenn dte deutsche Regierung planmäßig wichtige ökonomische Werte zerstört, die durch wirtschaftlich hochqualifizierte deutfeha Judas aulgebaut worden elnd; Drittens; Die zivilisierte Welt darf nicht gleichgültig der Vergewaltigung fundamentaler Prinzipien, auf denen das öffent-tlche Recht zivilisierter Völker ruht, zusehen. Vtortanai Dte deutschen Juden werden einerseits geistig ausgeschaitet und physisch auf «inen Boden größter Unsicherheit gestellt, anderseits werden sie jeder wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit beraubt. Sie haben nicht die Möglichkeit, gegen undisziplinierte Gewalttaten das Gesetz anzurufen; dies untergräbt die Grundlagen des öffentlichen Rechtes und des europäischen Friedens. Fünften!! Die Immar steigende Auswanderung aus Deutschland wächst sich zu einem Internationalen Problem aus, das sich besonders ernst für die an Deutschland grenzenden Länder auswirkt; dtesae Problem wird noch dadurch kompliziert, daß die dtfltsche Regierung dla Flüchtlings zwingt, Ihr Geld und ihr Hab und Gut in Deutschland zurückzulassen. * * ¥ Das Memorandum schließt mit dem Ersuchen, der Völkerbund möge einen speziellen Kommissar oder eine Kommission damit betrauen, die Uebersiedlung der deutschen Flüchtlinge in verschiedene Linder zu regeln. Auf diese Weise werde der Völkerbund einen wichtigen Schritt vorwärts In der Rfchtung der Internationalen Zusammenarbeit und der Lösung eines schweren menschlichen Problems tun, Diese Tat werde nicht minder bedeutungsvoll seht als diejenige, die zugunsten der Oriechen und Armenier getan worden Ist, <Srodets&y und Jttotxßin in Genf London. Am 26. September ist das Mitglied der Exekutive der Jewish Agency Professor Selig Brodetiky nach Oenl abgereist, wo er mit dsm Mitglied der Agency- Executive Abg. J. (Vünbatim und dem Vorsitzenden des Cotnitd des D4lögations Juives und des Zionistischen Aktionskomitees Leo Motzkin zuaamiywitrifft. Diese dreigliedrige Delegation ist beauftragt, sich mit einer Reihe von Delegierten der Völkerbundstagung in Verbindung zu setzen, um mit ihnen Mittel und Wege zur Erleichterung der Niederlassung deutscher Juden in Palästina zu besprechen. Die .Völkerbundkreise sollen ferner durch (Ue zionistische Delegation mit den dieses Problem betreffenden Beschlüssen des Anläßlich des Ablebens ihres Cjrlinderer..! hhrenmltglledes, Herrn Elsig Torezyner s. A. spricht die Unterzeichnete Organisation der Familie des Verblichenen ihr tiefstes Beileid aus. Zionistische Bezirkssektion Leopoldstadt. letzten Zionistenkongresses und mit dem von ihm an den Völkerbund gerichteten Appell, die Kolonisation deutscher Juden In Palästina durch eine Kolonisationsanleihe des Völkerbundes zu erleichtern, vertraut gemacht werden. Positive Vorschläge in bezug auf eine solche Anleihe sollen dem Völkerbund auf seiner jetzipn Tagung noch nicht gemacht werden. Vielmehr wollen die zionistischen Führer vorläufig bloß die Ansichten der Völkerbundkreise über einen solchen Plan im allgemeinen kennenlernen. m HA&ERSTR. 123 K. ALSERSTR. 6 S16 - StS - S20. - '• Der Minoritäiensehutz und die Juden Aus Qenf sind Nachrichten eingetroffen, welche di« größte Aufmerksamkeit der Juden aller Länder verdienen. Der schwedische Außenminister Sandler hat in der Sitzung des Hauptausschusses des Völkerbundes angekündigt, daß erdiedeutschejudcnfrage unter dem Gesichtspunkt des Minderheltenrechtes dem politischen Ausschuß vorlegen werde, und sprach seinen Wunsch aus, daß die Lage der jüdischen Minderheiten in Deutschland In dieser Kommission eingehend besprochen werde, ln den Mlnderheitevertrfigen muß, sagte der Redner die Gleichheltder Menschenrechte 2um Durchbruch kommen und die Judenfrage muß unter diesem Gesichtspunkt diskutiert werden. Die Vöikerbundversammiung wird also nicht umhin können, sich mit dieser Frage schon jetzt zu befassen und cs Ist vorauszusehen, daß, schon aus taktischen Gründen, die Ausdehnung des Minoritätenschutzes nicht nur auf Deutschland, sondern auf alle Länder« die bis jetzt durch die entsprechendes Klauseln des Friedensvertrages nicht ge* bunden waren, erfolgen wird. Auch der französische und polnische Delegierte sprachen in diesem Sinne. Von gewisser jüdischer Seite wurde nun häufig aus wahidemagogischen Gründen versucht, das Minderheitsreefit als minderes Recht auszulegen und in einem Teil der jüdischen Bevölkerung wird unter dem Einfluß die* ser Argumentation befürchtet, daß die Anerkennung der Juden als Minorität mit der Einführung eines numerui clausus und anderen Beschränkungen auf allen Gebieten des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens gleichbedeutend sei, Daß diese Befürchtungen haltlos sind und datf im Gegenteil die Gleichheit der Rechte der Minderheiten gewahrt werden sollen, geht aus den Bestimmungen des Abschnittes V des 111. Teiles des Friedensvertrages von Saint Gtrm a i n deutlich hervor, in welchem der Schutz PaSSsiina-Abfalluna JOSEF POPPER Internationale Transporte, Wien, II., Taborstr, 22, Telephon R 48-5-10, R 49-5-70 Serie. In Palästina: The Levant Bonded Warenbouses Co. Ltd., navw vonch rwntan marin Haifa, Telephon 340 Jaffa, Telephon 3ö Spezial-Warentransporte, Uebersiedlungen, Verpackungen für Palästina, Transport- und Reisegepflekversicherungen. Auskünfte jeder Art über Palästina. der in Oesterreich lebenden nationalen, sprachlichen oder religiösen Minderheiten festgelegt ist. Diese Anordnungen, die schon jetzt einen integralen und unabänderlichen Bestandteil der österreichischen Verfassung bilden, geben wir in ihren wichtigsten Teilen in folgendem wieder: Art. 3. Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Reue, Sprache und Religion sollen gleich sein vor dem Qesetzo und dieselben bürgerlichen und politischen Rechte genießen. Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinem österreichischen Staatsangehörigen beim Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig sein, wie zum Beispiel bei Zulassung zu öffentlichen Steilungen, Aemtern und Ehrenstellen oder bei Ausübung verschiedener Gewerbe und Industrien. Art. 4. Österreichische Staatsangehörige, die nach Rasse, Religion oder Sprache eine Minderheit im Staate bilden, haben auf dieselbe Behandlung und dieselben Garantien rechtlich und faktisch Anspruch wie die anderen österreichischen Staatsangehörigen. Art. 5. ln Städten und Bezirken, in welchen eine beträchtliche Anzahl von nicht deutschsprechenden österreichischen Staatsangehörigen wohnt, ist in den öffentlichen Erziehungsanstalten angemessene Vorsorge dafür zu treffen, daß deren Kinder den Unterricht in ihrer Muttersprache genießen können. Wenn sich unter den Einwohnern von Städten und Bezirken nach Rasse, Religion oder Sprache beträchtliche Minoritäten befinden, so ist diesen von allen Beträgen, die für Erziehung, Religion»- und Wohltätigkeit»- zwecke aus öffentlichen Mitteln durch Staats-, Gemeinde¬ oder andere Budgets angewiesen werden könnten, ein a ngemessener Teil zur Verwendung zu überlassen. A r t 7. Oesterreich übernimmt es, die vorstehenden Verpflichtungen in seine Grundgesetze als Erklärung der Rechte aufzunehmen, gegen die kein Gesetz. Verordnung oder sonstige öffentliche Verfügung in Widerspruch treten oder eingreifen und der gegenüber keinem Gesetz Verordnung oder sonstiger öffentlicher Verfügung der Vorrang eingeräumt werden darf. Art, 9. Die Vorschriften diese» Abschnittes über den Schutz von Rassen-, Religion*- oder Sprachminderhelten stehen unter dem Schutze des Völkerbundes und jede Aenderung daran, ist a n die Z u s t i mmungdesRatesdesVölke.rbundesgebundt«,