Mannheim
Compact Memory

Die Stimme · 1933-08-18 · Heft 295 (18.8.1933) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Stimme
Volume
6 (1933)
Issue
Heft 295 (18.8.1933)
Date
1933-08-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3053752-3054015-3054049--3677-3059214
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nf. 205 — 18. Atagut! 1035 ..."". ■' INESTUIRBr 4 Da» Ovgani»ai§on»p»obtem Von Dr. Michael Sttlnbtrg Wir Juden sind bekanntlich allzusehr geneigt, dfe geistige Seite des Lebens zu überschätzen und die für den geistigen Inhalt notwendige körperliche Form zu übersehen. Diese bedauerliche Einseitigkeit manifestiert sich ebenfalls in der politisch-zionistischen Sphäre unseres Volkslebens. Fast jeder Tag bringt neue Gedankengänge, Programme und Plattformen und die dazugehörigen Parteien. Jede noch so unbedeutende Gruppe glaubt, für sich eine «neue Ideologie» schaffen zu müssen, um ihre überflüssige Sonderexistenz rechtfertigen zu können. Nicht nach dem Einigenden, sondern nach den Unterschieden wird krampfhaft gesucht und theoretisches Klügeln verdrängt jede ernste Erkenntnis der Wirklichkeit. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, daß die Zionisten, die ausgegangen sind, ein einiges jüdisches Volk zu schaffen und ihm eine einheitliche politische Organisation zu geben, einen politischen Turm Babel zu bauen im Begriffe sind, der mit allgemeiner Gedanken- und Sprachverwirrung enden muß. Es ist auch selbstverständlich, daß Menschen, die sich nur der zweifelhaften Aufgabe widmen, das Tohuwabohu von «unverrückbaren und heiligen» Programmen zu vergrößern, jede Disziplin, friedliche Zusammenarbeit und Gesinnungsgemeinschaft mit Andersgesinnten leugnen. Sie müssen die Zionistische Organisation womöglich zu zerstören suchen, weil diese sie in ihrem vielfach unverantwortlichen Treiben behindert. Der berühmte Streit um den «Primat», der letzten Endes nichts anderes bedeutet als die Frage, ob das Parteiinteresse dem Staatsinteresse voranzugehen hat, ist nur ein Schulbeispiel dafür, wohin wir steuern, wenn den offensichtlichen Zersetzungserscheinungen nicht fHtfitzeitig vorgebeugt werden wird. Die offenkundigen Mängel unserer Organisation, deren Verfassung und Formen zum Teil unzulänglich und überholt sind, zum Teil aber entstellt wurden, sind so zahlreich, daß sie alle in diesem Rahmen gar nicht erfaßt werden können. Hier sollen nur einige herausgegriffen werden. «Die Zionistische Organisation umfaßt alle Juden, die das zionistische Programm anerkennen und den Schekel entrichten.» Das ist die einzige Bestimmung über die Mitgliedschaft bei unserer Weltorganisation, die das Statut enthält Es entsteht nun die gar nicht so unwichtige Frage: Durch welchen Akt wird die Mitgliedschaft erworben? Durch die Anerkennung des zionistischen Programms und durch die Entrichtung des Schekels — antwortet das Statut. Man kauft also einen Schekel, dadurch «anerkennt» man stillschweigend das Baseler Programm und so wird man Mitglied der Zionistischen Organisation. Wer nimmt aber diese Erklärung zur Kenntnis, bezw. wer ist befugt, das neue Mitglied auf zu nehmen oder — abzulehnen? Etwa der Jugendliche, der mit dem Schekelblock von Haus zu Haus hausieren geht und die Schekel abzusetzen versucht? Nein, auch er nicht. Niemand. Jeder Geselligkeitsverein wahrt sich das Recht, ein sich neu araneidendes Mitglied, etwa durch Beschluß seines Ausschusses, aufzunehmen oder abzulehnen. Erst durch diese formelle Aufnahme wird man Mitglied. Wenn es aber beispielsweise allen jüdischen Insassen der Strafanstalt Stein einfallen sollte, den Schekel zu kaufen und das zionistische Programm «anzuerkennen», so sind sie hiedurch Mitglieder der Organisation. Eine Aufnahme ist ja nicht notwendig und, da sie alle vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben, auch eine Ablehnung unmöglich. Wer soll übrigens aufnehmen oder ablehnen? Man glaube aber ja nicht, daß es sich hier nur um theoretische Haarspaltereien handelt, die keinen praktischen Wert haben. Denn hinter diesen scheinbaren Absurditäten erhebt sich ein sehr konkretes Problem. Wenn man schon durch den Schekelkauf allein Mitglied der Zionistischen Organisation wird, so muß man ja nicht auch noch einem Landes- oder Sonderverband angehören. Es gibt somit Zionisten, die einem anerkannten Verbände, und solche, die sozusagen «reichsunmittelbar» sind, also nur direkt der Exekutive in London unterstehen. Aber abgesehen davon, daß ein solcher Zustand nur sehr schwer mit der Bestimmung, daß «die Organisation sich in Landes¬ und Sonderverbände gliedert», in Einklang zu bringen ist, liegt hier auch ein großer Teil der Schuld an unseren verworrenen Organisationsverhältnissen. Wenn die Zugehörigkeit zu einem Landej* oder Sonderverband nicht zwingend ist, so kann auch niemandem verwehrt werden, sich außerhalb dieser Verbände zu Gruppen und Grüppchen zusammenzuschließen. Diese stehen zwar als solche außerhalb der Zionistischen Organisation, sie hängen juristisch und organisatorisch in der Luft. Aber das ist für sie bei weitem kein Nachteil. Im Gegenteil, sie sind unabhängig, niemandem verantwortlich und unterliegen daher auch keiner Disziplin. Diese Gruppen «anerkennen» weder die Landes-, noch die Sonderverbände und maßen sich aus eigener Machtvollkommenheit nach innen und nach außen verschiedene Rechte an, ohne irgendwelche Pflichten erfüllen zu müssen. Daß diese chaotischen Verhältnisse jede organisatorische, propagandistische und politische, Arbeit zunichte machen, ist für jeden Einsichtigen klar. Atomisierung und Zersplitterung, gegenseitige Entfremdung und Haß, Rechthaberei und Disziplinlosigkeit sind Ihre furchtbaren Folgen. Man bilde sich aber nicht ein, .daß es möglich ist, •twaigc noch so schwere Verstöße gegen die Disziplin oder unzionistisdies Verhalten durch Ausschluß aus der Weltorganisation zu ahnden. Wir wollen davon absehen, daß in dem Statut jede Bestimmung über den Ausschluß von Mitgliedern fehlt. Bei einem Sonderverbaiid kann der Kongreß die Anerkennung annullieren. Eine unabhängige Gruppe kann aber weder aufgelöst noch ausgeschlossen werden, weil sie ja der Organisation gar nicht angehört Das einzeln eMitglied auszüschließen, wäre jedoch ganz zwecklos. Denn beim nächsten ßchekelverkauf kann der Ausgeschlossene durch den Erwerb eines neuen Schekels wieder vollberechtigtes Mitglied der Weltorganisation werden, ohne daß ihn jemand daran hindern könnte, weil ja, wie erwähnt, weder eine Aufnahme Notwendig, noch eine Ablehnung möglich ist. Gegen diese geradezu widersinnigen Verhältnisse gibt es hur ein Mittel: Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur zionistischen Weltorganisation m u ß di e Mitgliedschaft bei einem Lahdes- oder anerkannten Sonderverband werden. Diese nehmen die Mitglieder auf oder lehnen sie ab. Ein vom Kongreßgericht oder einem solchen Verbände wegen Bruches der zionistischen Disziplin oder wegen unehrenhafter Handlungen Ausgeschlossener darf von einem anderen Verband nicht aufgenommen werden. Schekelzahler, die keinem anerkannten Verbände angehören, haben nur das aktive Wahlrecht zum Kongreß, ohne hiedurch Mitglieder der zionistischen Organisation zu sein. Nur auf diese Weise kann dem. organisatorischen Wirrwarr und der drohenden Zersetzung entgegengewirkt werden. Aber auch die Landes- und anerkannten Sonderverbände führen derzeit neben- und gegeneinander ein selbständiges Leben ohne jeden inneren Zusammenhang. Kann man es begreiflicherweise nicht vermeiden, daß im Zionismus Meinungsverschiedenheiten und Richtungen entstehen, die in den einzelnen Parteien ihren organisatorischen Niederschlag finden, so ist jedoch nicht einzusehen, w a r u m diese Gruppen nichtsamt und sonders unter Wahrung ihres Eigenlebens dem betreff e n d e n L a n d e s v e r b a n d e .a n geh ö r e n. Warum soll die int Kongreß und Aktionskomitee zum Ausdruck kommende Einheitlichkeit unserer Organisation in den Ländern nicht möglich sein? Welch andere Hindernisse, als verblendeter Doktrinarismus oder parteiegoistische Sucht, jede straffere Organisation unmöglich zu machen, steht einem solchen‘organischen Aufbau unserer Organisation entgegen? Das Statut der Weltorganisation sieht zwar vor, daß «sich in jedem Lande der Landesverband mit den Sonderverbänden, ebenso die Sonderverbände untereinander zur Lötsung bestimmter gemeinsamer Aufgaben zu einer Arbeitsgemeinschaft vereinigen k ö n n e n» {Dachverband). Aber dieses schwächliche und lose Gebilde hat, wie.leicht vorauszusehen war, zu einer gedeihlichen Lösung nicht beigetragen. Im Gegenteil, die Schaffung von Arbeitsgemeinsqhaften hat, wo immer sie versucht wurde, nur zur Zertrümmerung oder wenigstens zur Schwäch ng d e r Landesverband e geführt, ohne daß diese'Dachverbände, die lediglich auf die Freiwilligkeit der Parteien angewiesen sind und daher Beschlußeinhelligkeit zur Voraussetzung haben, sich als arbeitsfähig erwiesen hätten. Auch der Kreis der «bestimmten gemeinsamen Aufgaben» wurde aus angebtich ideologischen/in Wirklichkeit aber parteiegoistischen Gründen, so - eng als möglich abgesteckt, wodurch schon diese Territorialverbände zur völligen Bedeutungslosigkeit herabsinken mußten. Es gibt also nur einen Weg, aus dem bestehenden Chaos herauazukommen: Die ausnahmslose Vereinigung aller Gruppen im Landesverbände, dessen Aufgaben slc,h prinzipiell auf alle zionistischen Angelegenheiten erstrecken müssen. Ausnahmen von diesem allgemeinen Grundsätze können sich lediglich in Fragen der Landespotitik und Kultusgemeinde (soweit die Landesverbände sich mit diesen befassen) bei anerkannten Sonderverbänden ergeben, die auf weltanschaulichen Grundlagen aufgebaut sind (Misrachi und Poale Zion). Selbstverständlich müssen sich Organisationen und Gruppen, die vom Kongreß nicht als Sonderverbände anerkannt wurden, ebenfalls, eventuell in Form von den Landesverbänden anzuerkennenden Sondervereinigungen bedingungslos dem Landesverbände unterstellen, wenn sie als zionistische Körperschaften gelten sollen. Keinen Aufschub darf auch die Frage des aktiven Wahlrechtes zum Kongreß erleiden, das in der heutigen Form völlig ungerecht ist. Der Gedanke, womöglich jedem Juden das aktive Wahlrecht zum Kongreß zu verleihen, ist an sich richtig. Denn nur so können wir das Wort Herzls: «Der Zionismus stellt die Nation dar, die ganze Nation» verwirklichen. Aber das bedeutet noch nicht, daß . Juden, die lediglich durch den Ankauf des Schekels ihr sonst schwaches Interesse für den Zionismus bewiesen habqn, das gleiche Wahlrecht besitzen müssen wie Chaluzim, zionistische Keren-Hajessod-Zahler oder sonst bewährte Mitkämpfer und diese gar majorisieren sollen. Die abgegebenen Stimmen und ihr Ejnftuß auf die Geschicke , des Zionismus müssen vielmehr nach ihrer Qualität und nicht allein nach ihrer Zahl gewertet werden. Es wird also notwendig sein, das jetzige Wahlrecht durch ein System zu ersetzen, welches das Stimmen g e w i chtder wirklich undseitlängerer Zeit organisierten Zioni6ten gegenüber dem der Nurschekel- [ 50% Fahrtbegünstigung nach Prag zum Zionistenkongress und zur Prager Herbstmesse Messeausweise ä S 5.— erhältlich im Zionistischen Landeskomitec, 1., Kärntnerstraße 28, und in allen Reisebureaus. zahler entsprechend erhöht (Plural- oder Kurialwahirecht). Denjenigen gegenüber, deren «demokratisches Gewissen» zwar nicht durch das bisherige ZweischiJling-Wahlrecht, aber durch die hier empfohlene scheinbare Ungleichheit vielleicht beunruhigt werden sollte, sei erwähnt, daß schon bisher nicht alle bei den Kongreßwahlen abgegebenen Stimmen die gleiche Wirkung hatten. Denn nach den geltenden Bestimmungen wählt Palästina schon auf je tausend Schkalim einen Delegierten, während in allen anderen Ländern grundsätzlich ein Delegierter erst auf 2000 Schekelzahler entfällt. Der leitende Gedanke für diese Ungleichheit entsprang offenbar der richtigen Ansicht, daß die Stimmen derjenigen, die ihr Leben unmittelbar mit Erez Israel verknüpft haben, gewichtiger sein müssen als die der Galuth. Auch haben nicht alle Schekelzahler das passive Wahlrecht, sondern nur die, welche ihre Keren-Hajessod-Pflicht erfüllt haben. Es würde also nur auf der gleichen Linie liegen, wenn die heutige Gleichheit des aktiven Wahlrechtes, die ungerecht ist, weil sie auf einer Ungleichheit der Pflichten beruht, einem gerechteren Wahlsystem Platz machte. Endlich müßte verlangt werden, daß das Stimmrecht nur denen zusteht, die zumindest in den letzten zwei Jahren den Schekel entrichtet haben. Auch die Kompetenz Verteilung zwischen Kongreß und Aktionskomitee hat nicht mit den Erfordernissen der Zeit Schritt gehalten. Der Kongreß, «die. höchste gesetzgebende Körperschaft der zionistischen Organisation», tagt einmal in zwei Jahren während der Dauer von höchstens zwei Wochen. Es ist klar, daß er in dieser kurzbemessenen Zeit seinen vielfachen ebenso schwierigen wie dringenden Aufgaben nicht gerecht werden kann. Eine Verlängerung seiner Tagung oder die Einberufung von außerordentlichen Kongressen hat sich als undurchführbar erwiesen. Jeder Tag aber stellt uns in dieser folgenschweren Zeit vor neuauftauchende gesetzgeberische Probleme, die keinen Aufschub vertragen. Da das Aktionskomitee dieselben Majoritätsverhältnisse wie . der Kongreß aufweist (kleiner Kongreß) und sogar das Budgetrecht besitzt, ist nicht einzusehen, warum ihm nicht auch zwischen zwei Kongressen das «Gesetzgebungsrecht» und überhaupt alle bisher nur dem Kongreß vorbehaltenen Rechte auch das der Statutenänderung (mit einzelnen Ausnahmen) zustehen sollten. Unser parlamentarischer Apparat würde auf diese Weise von seiner beklagenswerten Starrheit, Unbeweglichkeit und dem würgenden Zeitmangel, der zu fortwährenden Verschiebungen von dringenden Fragen zwingt, befreit werden. Der Kongreß aber könnte sich, der gesetzgeberischen Kleinarbeit enthoben, seiner eigentlichen Aufgabe, Entscheidungen prinzipieller Natur zu treffen, ungehindert widmen. Wir sind uns zu wenig dessen bewußt, daß die zionistische Organisation gleichsam einen Staat in partibus fidelium darstellt, daß Organisationsfragen bei uns Verfassungsprobleme bedeuten, die die Grundlagen des politisch-zionistischen Lebens zu bilden berufen sind. Die unzweifelhaft desolaten Verhältnisse im Zionismus sind zu einem Großteil der Mangelhaftigkeit des organisatorischen Aufbaues zuzuschreiben Wer eine gesunde zionistische Bewegung haben will, der muß sie voj* partei egoistischen Zertrümmerungsversuchen schützen und ihr zu diesem -Behufe eine Verfassung geben, die jedem Ansturm gewachsen ist und der Würde des Zionismus entspricht. Darum ist der Umbau der Organisation eine der wichtigsten Aufgaben des Kongresses. Provisor. lewisli-ilgency-Exehiitiue für die Dauer des Zionistenhongresses Jerusalem. Für die Dauer des Zionistenkongresses werden die Geschäfte der Jewish Agency in Palästina interimistisch von einer Exekutive geführt werden, die aus dem provisorisch mit der Leitung des politischen Departements betrauten Vorsitzenden des Waad Leumi, Ben Zwi, und dem Allgemeinen Zionisten Elialui Berligne bestehen wird. \

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.