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Die Stimme · 1933-05-05 · Heft 278 (5.5.1933) · page 5

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Journal
Die Stimme
Volume
6 (1933)
Issue
Heft 278 (5.5.1933)
Date
1933-05-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 278 — 5. Mal 1033 DIE STIMME Sefte 9 3*. Jzkoü $&sea£&a£t MtuMdhtstk ¥§kfatm. fünfzig, J&&K& 7i$z&-&s&iaK~fhozeß Z)le, Heblett und OpßeA des pAozesses Schluß.*) Am 1. April 1882 war Esther Solymosy versohwunden, am 19. Juni 1883 begann der Prozeß in Nyireghyhaza. Eine außerordentliche große Zahl von Journalisten wurde von der großen Weltpresse zu dem Monsterprozeß entsei’cc.t, aber auch kleinere amerikanische Provinzzettimgen ließen ea sich nicht nehmen, ihre Spezialberichterstatter bi die kleine Theißstadt zu delegieren. Trotz größten Terrors, der sowohl von der Straße als auch von der kompakten antisemitischen Masse, die das Auditorium vorwiegend bildete, auf den Gang und Verlauf der Gerichtsverhandlung ausgeübt wurde, konnte es doch nicht anders kommen. In der Hauptverhandlung stürzte das ganze mühsam aufgetürmte Indiziengebäude zusammen und begrub unter sich seinen Schöpfer Bary sowie seine Mithelfer. Die morschen Balken, die die Voruntersuchung durch gedungene Zeugen zusammengetragen, vermochten in dem sechswöchigen Prozeß nicht einen Tag lang den gemeinsamen Angriffen von Staatsanwalt und Verteidigung standzuhalten. Oie Sensation des Prozesses: das „Vaccuse“ des Staatsanwaltes gegen den Ritualmovd Gleich die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt am ersten Prozeßtage brachte die erste große Sensation dieses Prozesses, ln schonungsloser Weise unterzog der Öffentliche Ankläger die Untersuchungsmethoden Barys und seiner Clique einer vernichtenden Kritik, deckte er »hre ganze Gesetzwidrigkeit auf, zerriß er alle gesponnenen Fäden, indem er mit stärkstem Nachdruck dem Untersuchungsrichter die gefälschten Prozeßprotokolle und Dokumente nachwies. Er brandmarkte das empörende und allen menschlichen Gesetzen hohnsprechende Spiel, das die Untersuchungsbehörden mit Moritz Scharf getrieben, und warf dem Untersuchungsrichter und dem gesamten Gerichtshöfe vor, vom ersten Tage der Untersuchung an, nur an einen Ritualmord gedacht und keine andere Möglichkeit des Verschwindens Esthers auch nur ins Auge gefaßt zu haben. Diese Anklagerede des öffentlichen Anklägers gegen den Untersuchungsrichter war von solcher Schärfe, daß der Gerichtspräsident Dr. Korniß, ein Mann, der bei aller scheinbaren Wahrung der Objektivität als Vorsitzender in seinem Innern ein Judenfeind war und der gerne an die Möglichkeit eines Ritualmordes geglaubt hätte, sich veranlaßt fühlte, den Untersuchungsrichter gegen diese Angriffe des Staatsanwaltes in Schutz zu nehmen. Oie Anklage muß (allen gelassen werden Die von Karl Eötvös meisterhaft geführte Verteidigung deckte in der Folge nicht nur alle Fehler der Voruntersuchung auf, sie entkräftete auch ein Verdachtsmoment nach dem anderen. Der «Kronzeuge» Moritz Scharf konnte uicht einmal beeidigt werden. Seine Aussagen wurden übrigens schon am dritten Tage des Beweisverfahrens durch die übereinstimmenden Aussagen der Wihve Batori und ihrer Familie erschüttert, denen zufolge die Tochter der Witwe an jenem kritischen Samstag von Moritz ins Elternhaus gerufen wurde, während Moritz behauptet hatte, damals nicht die «Samstag-Frau», sondern Esther gerufen zu haben. Die haarsträubenden, von seinen Inquisitoren eingedritlten, stereotypen Aussagen verloren ferner durch die Widersprüche, in die sich der förmlich hypnotisierte Junge verwickelte, für die Richter jeden entscheidenden Wert. Die gerichtliche Augenscheinnahme der Synagoge ergab, daß man durch die Türritze oder das Schlüsselloch unmöglich all das hätte sehen können, wovon der jugendliche Zeuge zu erzählen wußte. Die Verdächtigung des Leichen wurde er aufs eifrigste von der Verteidigung unterstützt — *m öffentlichen Verfahren nicht allein die Unschuld der 15 Juden beweisen, sondern auch das Ammenmärchen vom religiösen Mord für immer aus der Welt schaffen, ln seiner anderthalbstündigen Schlußrede, die aus einer Anklage eine gerechte und menschlich warmfühlende Verteidigungsrede wurde und so in den Annalen der Justizgeschichte ein seltenes Ruhmesblatt bildet, hat Staatsanwalt Szeiffert Worte gefunden, die, wie in Erz gegossen, der Nachwelt nicht vorenthalten bleiben sollen. «Ich wünschte,» sagte der Staatsanwalt, «ich könnte jenes Blatt aus der Geschichte herausreißen, auf welchem dieser Fall verzeichnet steht...» «ln diesem Augenblick sind die Blicke des ganzen Landes, ja der ganzen gebildeten Welt, auf uns gerichtet. In diesem ernsten Moment besitze jeder von uns den Mut, die Verantwortung für sein Tun zu übernehmen; die Verantwortung vor Gott und der Welt, vor dem Richterstuhl der Nachwelt und seines eigenen Gewissens.» «...Ich halte die Angeklagten für unschuldig und beantrage ehrfurchtsvoll, dieselben von der Anklage und deren Folgen freizusprechen.* Selten wohl noch hat ein Staatsanwalt seine Aufgabe mit solch hohem sittlichem Ernst erfaßt, wie es dieser mutige und wahrhaft human denkende «öffentliche Ankläger» getan. Wahrhaftig, eine lichtvolle Gestalt, dieser Staatsanwalt, ein würdiger Sohn jenes Ungarn, das einen Kossuth und Jokai hervorgebracht hat. Karl Eötvös - der ungarische Zola Die Verteidigung der Angeklagten lag in den Händen der besten Anwälte Ungarns, jüdischen und nichtjüdischen. Ihr führender Kopf war Karl Eötvös, ja, er wurde der Held des Prozesses. Noch lange, bevor er zum Anwalt der angeklagten Juden wurde, trat Eötvös als Abgeordneter im ungarischen Parlament anläßlich der antisemitischen Interpellationen von Onody und Genossen mit aller Schärfe dem Ritualmord wahn entgegen. Kraft, Mut, ungewöhnliche Energie und Ausdauer waren seine hervorragendsten Eigenschaften. Und diesen Eigenschaften verdankte er es, daß er der unausgesetzten aufreizenden Kampagne, die gegen die Verteidigung, insbesondere gegen ihr Haupt Eötvös, von den Antisemiten geführt wurde, nicht wich und bis zum Schluß auf seinem schweren Posten ausharrte. Am 29. Juli, morgens um 9 Uhr, begann die große Verteidigungsrede Eötvös’, bis sie nach dreimaliger Unterbrechung, um 4 Uhr nachmittags, beendet war. Die siebenstündige Rede Eötvös’, die in ihrem meisterhaften Aufbau ein getreues Bild aller an den Namen Tisza-Eszlar geknüpften Ereignisse der letzten anderthalb Jahre bot, übte sowohl auf den Gerichtshof als auch auf das Auditorium, das in atemloser Spannung den Ausführungen des berühmten Verteidigers lauschte, starken Eindruck. Nicht die Angeklagten, führte Eötvös aus, sondern die Ankläger bedecke die Ritualmordbeschuldigung mit Schande. Er erinnerte daran, daß Männer, wie Viktor Hugo, Renan und der Natäonalheros Ungarn, Ludwig Kossuth, gegen den Ritualmordwahn ihre Proteststimme erhoben. Die Voruntersuchung nannte der große christliche Verteidiger die «Schande der ungarischen Justiz», denn einen Knaben zum Zeugen gegen den eigenen Vater abzurichten, ist der empörendste Mißbrauch, der unter dem Gewände einer formellen Kriminaluntersuchung begangen werden kann. «Der ungarische Antisemitismus,» rief er ähnlich dem Staatsanwalt aus, «ist fremden Ursprungs, er wurde zu uns aus fremden Ländern, aus Rußland und aus Deutschland, importiert.» Nach sechswöchiger Prozeßdauer und der Einvernahme von 138 Zeugen wurde in der 34. Sitzung, am 3. August 1883, das Urteil gefällt, das den Freispruch verkündete. sämtlicher Angeklagte!» Moritz Scharf - die Tragödie des Prozesses Das war die große, die eigentliche Tragödie der Affäre. Die menschliche. Wie tief hatte sich in das Gemüt dieses frühreifen Knaben das Gespenst des seelisch mordenden Judenhasses gesenkt, wie tief war in seine kindliche Seele die giftige Saat des Judenhasses von seinen Inquisitoren eingeimpft worden, daß sie solch verheerende Wurzeln schlagen konnten. In tiefer Nachtstille aus dem elterlichen Hause unter der fürchterlichen Anklage, an der Ermordung der Esther teilgenommen zu haben, wird der kaum Vierzehnjährige in das Dunkel der Nacht einer ungarischen Dorfstraße geführt, den Einflüsterungen des Hajduken ergeben. Im entlegenen Gartenhaus, weit ab von seiner gewohnten Umgebung, wird er eine Nacht lang gefoltert, mit allerlei Kniffen und Einschüch- I terungen wird ihm ewiger Kerker angedroht, ja, es wird ihm, . b . f> a als er noch immer behauptet, von der Esther nichts zu wis- Khmuggel» wieder werde nd, das Gutachten der Peater nahegelcgt, er soMe doch da8 Los Vaters erleich- Umversdätsprofeasoren Elends erschüttert, mdem d,ese da dicser doch 0,mehia schon gestanden habe, objektiven und unbefangenen Sachverständigen, im Gegensätze zu den unter dem Drucke des Untersuchungsrichters stehenden ersten Provinzsachverständigen, die gefundene Leiche unzweifelhaft als die Esthers erklärten. Schließlich mußte auch der katholische OrtsgeisÜiche als Zeuge gestehen, daß die an das Gericht gelangten Denunziationen gegen die Eszlaer Juden von ihm herrühren. Der Staatsanwalt als Verteidiger So konnte es eigentlich keinem Zweifel unterliegen, daß der Staatsanwalt Szeiffert, der schon zu Beginn der Verhandlung Mut und humanen Sinn bekundete, bei der ersten Gelegenheit die ganze Anklage überhaupt fallen lassen wird. Und wahrhaftig, dieser Staatsanwalt, von der ungarischen Gentry aufs schwerste angegrifien, ja sogar oft in seiner körperlichen Sicherheit bedroht — er wurde ira Theater und auf offener Straße von Onody tätlich insultiert — war nur im Interesse der Angeklagten und der Wahrheit nicht gleich zu Beginn von der Anklage zurücktreten. Denn die Erstellung oder gar Niederschlagung des Verfahrens vor der Durchführung der öffentlichen Verhandlung hätte ganz den Intentionen der Antisemiten entsprochen, denen es, je näher der Prozeßtermin heranrückte, immer banger wurde. Der Staatsanwalt aber wollte — und hierin •) Siebe «Die Stimme» vom 7. und 27. April d. J. Mit seinen vierzehn Jahren war Moritz Scharf geistig ungemein scharf entwickelt. Trotz der vielen Widersprüche seiner Aussagen, wußte er einem mehrstündigen Kreuzfeuer standzuhalten, ohne verwirrt zu erscheinen. Vorsichtig wich er unangenehmen Fragen mit der Bemerkung aus, das wisse er nicht oder das wolle er nicht sagen. Ungemein roh und herzlos war dagegen sein Benehmen seinem Vater und den übrigen Angeklagten gegenüber während der Verhandlung. Unter beklemmender Stille und Aufregung ging die Konfrontierung von Vater und Sohn vor sich, eine der dramatischesten Szenen dieses traurigen Schauspiels. Moritz Scharf — ein pathologischer Fall, ein psychologisches Rätsel? Die ganze ungeheuerliche seelische Verwirrung dieses vierzehnjährigen Knaben offenbart sich in den mit seinem Vater vor dem Gericht geführten Dialogen, die wir auszugsweise wiedergeben und die auch etwas von dem großen Schmerz des alten Scharf um den doppelten Verlust seines Kindes ahnen lassen. Josef Scharf (bitter): <Ich habe so viel für dich geleistet, dich in die Schule geschickt, dir das Essen nachgetragen, habe vierzig dulden für dich ausgegeben.. . Habe ich es um dich verdient, daß man mich um deiner Aussage wegen hier auf dem Marktplatz henkt? Sage, Moritz, dauern dich denn all diese unschuldigen alten Leute nichtt die durch deine falschen Aussagen an den Galgen gebracht werden?» Und später: (Sag mir nur, hast du während der ganzen Zeit nie Sehnsucht gehabt, mich zu sehen? Ich habe dich wahrlich wiederholt sehen wollen.» Moritz (ungerührt): (Nein* Scharf: «Schön von dir. Du willst also auch in Zukunft nichts von mir wissen?* Moritz: (Nein.* Und auf die Frage, wer für ihn sorgen werde, gab Moritz die sensationelle Antwort: «Das königliche Ministerium* Scharf: (Das weißt du auch?* Moritz: (Ihnen mußte man das nicht sagen!* Scharf: €Mit mir sprichst du per Sie?* Moritz: (Soll ich Sie vielleicht einen gnädigen Herrn heißen?: Scharf: (Was ist die Ursache, daß du den jüdischen Glauben verlassen willst? Warum ist er dir so verhaßt geworden?* Moritz: (Ich will kein Jude sein. Seitdem ich im Komltatshause bin, weiß ich, daß die Juden in Ungarn verabscheut werden.» Auf viele Kreuzfragen des Verteidigers muß Moritz gestehen, daß er dies durch Lektüre antisemitischer Zeitschriften erfahren habe. In dieser letzten Aussage liegt der Schlüssel zum Verständnis des seelisch gemordeten Knaben, der in den wenigen freien Augenblicken, wo er dem Einfluß seiner Inquisitoren entzogen war, einige Male erklärte: «Wenn ich die Wahrheit sagen muß — habe ich eigentlich nichts gesehen.» Epilog Der Tlsza-Eszlaer Prozeß war der Generalangriff, den die ungarischen Antisemiten nicht nur zur Vernichtung der angekiagten fünfzehn Tlsza-Eszlaer Juden, sondern zu der des gesamten Judentums und gegen die durch die Emanzipation erworbene Gleichberechtigung der Juden untaraafe-

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