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Die Stimme · 1932-09-22 · Heft 246 (22.9.1932) · page 6

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Journal
Die Stimme
Volume
5 (1932)
Issue
Heft 246 (22.9.1932)
Date
1932-09-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Sette 6 DIE STIMME Nr. 246 - 22. September 1932 Zusammenstöße. Die Inhaber der jüdischen Buchhand- . lungen beschwerten sich beim Verein der Buchhändler | dagegen, daß gewisse christliche Inhaber von Buchi Handlungen einen unlauteren Wettbewerb dadurch trei- J ben, daß sie die Boykottagitntnren zu ihrer Tätigkeit j ermuntern. An mehreren jüdischen Buchhandlungen wurden die Auslagescheiben eingeschlagt n und Waren JÜDISCHE 6EMEINDE Oeffentliche Plenarversammlung des Wiener Kultusvorstandes beschädigt, ln diesem Zusammenhang wurden sechs nationaldemokratische Studenten verhaftet. Der Warschauer Regierungskommissär erließ eine Kundgebung, in der er für Boykottausschreitungen die strengste Anwendung der Gesetze androht. Such der Tabahhandel in Polen .Judenrein'1 gemacht Vor Einführung des Tabakstaatsmonopols ln Polen lag fast der ganze Tabakengroshandel in jüdischen Händen. Seit Einführung des Staatsmonopols wurden die jüdischen Engroshändler systematisch aus Ihren Positionen hinausgedrängt. Von den einstigen 800 jüdischen Tabakengroshandlungen existierten zuletzt nur 30; 28 von Ihnen wurden soeben die Konzessionen entzogen, so daß jetzt nur noch zwei jüdische Engroshandlungen existieren. In der gleichen Weise wurden auch die jüdischen Detailtabakhändler aus ihren Positionen verdrängt. Der Tabakhandel in Polen, einst eine jüdische Domäne, ist heute «judenrein». Jugoslawien Verurteilung antisemitischer Hetze Belgrad. (J. T. A.) Anläßlich antisemitischer Ausfälle des Blattes «Pravda» in Belgrad bringt die unabhängige Zeitung «Jugoslawische Politik» einen Artikel, in dem u. a. gesagt wird: «Wir erkennen an, daß den Juden durch einen Anonymus eine Beleidigung zugefügt wurde, die man beseitigen muß, da unsere Juden Schulter an Schulter mit ihren Brüdern anderer Konfessionen für die Befreiung unseres Landes gekämpft haben. Sie haben aufopfernd für den Aufbau des großen Jugoslawien gearbeitet und haben demnach dieselben Rechte wie alle übrigen Bürger. Jugoslawien gehört ihnen wie uns.» Jugoslawische Zionisten wollen jährlich eine Million Dinar iiir lodenhouf in Palästina aufbringen Montag abends fand im Sitzungssaal der Wiener jüdischen Gemeinde eine öffentliche Plenarversammlung des Kultusvorstandes statt. Im /Mittelpunkt der Beratung stand die Abstimmung über die von der Statutenkommission vorgelcgte Abänderung des bestehenden Wahlrechtes. Präsident Professor Dr. Pick eröffnete die Versammlung mit einem wannen Nachruf fiir den vor kurzem verstorbenen ehemaligen Wiener Gemeinderat Rudolf S c h w a r z - H i 11 e r, in dem die besonderen Verdienste des Verstorbenen um das Wiener Judentum, insbesondere um die Flüchtlingsfürsorge während des Weltkrieges, vom Präsidenten gewürdigt wurden. Nachdem Amtsdirektor Regierungsrat Fuchsgelb einen Präsidialbericht über die Agenden des Kultusvorstandes seit der letzten Plenarsitzung vom 7. Juli vorgelesen, legte Dr. Rudolf T i c h o, als Vorsitzender der Statutenkomnrission, die in dieser beschlossenen Abänderungen der bestehenden Wahlordnung vor. die wir untenstehend veröffentlichen. Als Sprecher der zionistischen Minderheit, die sich der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse im Vorstand bewußt, schon in der Statutenkommission ein Kompromiß schließen mußte, um das zu erreichen, was unter den gegebenen Umständen zu erreichen war, sprach Dr. Desider Friedmann. Dr. Friedmann stellte fest, daß die von Dr. Ticho vorgeschlagenen Abänderungen wohl nicht als eine Reform des geltenden Wahlrechtes gewertet werden können, sondern lediglich als redaktionelle Aenderungen, die allerdings noch zu verbessern wären. Er warnt vor einer Ueberschätzung der Wirkung dieser Reform, da die Härten nach wie vor geblieben sind. Dr. Friedmann bezeichnet an Hand von Beispielen diese Abänderung als Torso und führt der Mehrheit die Möglichkeit folgender Fälle vor Augen: Jemand hat in den Jahren 1929 und 1930 die Kultussteuer bezahlt, also in den beiden ersten Jahren dieser Wahlperiode. Im Jahre 1931 wird er aus unseren Listen gestrichen, weil er verarmt ist und nicht mehr zahlen kann. Diesem Gemeindemitglied geht nun das Wahlrecht verloren, weil er nicht in den diesem Jahre vorangegangenen beiden Jahren, d. i. 1930 und 1931, in Steuefvorschreibung gestanden ist. Dr. Friedmann schlägt vor, daß man diesen 1200 Menschen, die im vorigen Jahr ihre Kultussteuer bezahlt haben, die zwei Jahre schon Kultusstetierträger sind, das Wahlrecht belasse. Es würde nur Erregung unter diesen Menschen hervorrufen, wenn sie trotz ihrer zweijährigen Steuerleistung des Wahlrechtes verlustig gehen müßten. Die vorgeschlagene Aenderung lasse das soziale Einsehen recht einseitig erscheinen, da sie nur dem zugute kommt, der früher etwas besessen und heute alles verloren hat. Diejenigen aber, die noch unglücklicher waren, daß sie nie in der Lage waren, Kultussteuer zu zahlen, bleiben leider auch weiterhin vom Wahlrecht ausgeschlossen. Nichtsdestoweniger werden die Zionisten für diese Aenderung des Wahlrechtes stimmen, weil sie «einen kleinen Silberstreifen am demokratischen Horizont dieser Gemeinde» bildet. Nach Abgabe einer zustimmenden Erklärung von Doktor Glanz (Poale Zion), in der er feststellt, daß von der Aenderung nach wie vor die Frau und die zahlreichen jüdischen Angestellten unberührt geblieben sind, sprach sich Kultusvorstand Stern im Sinne seiner Partei (Werktätige) gegen die Verbesserung des Wahlrechtes aus, da sie den Prinzipien seiner Gruppe widerspricht. Nachdem Dr. Ticho den einzelnen Rednern geantwortet und die Vorlage verteidigt, wurde zur Abstimmung geschritten, die die einstimmige Annahme der vorgeschlagcnen Aenderungen brachte. Die Plenarversammlung wurde hierauf von Professor Dr. Pick geschlossen. * Nachstehend die beschlossenen Abänderungen des Wahlregulativs: § 5, Abs. 1 W. O. Derzeit: Das aktive Wahlrecht haben alle Kultussteuerträger der israelitischen Kiiltusgcmeinde Wien, ohne Unterschied des Geschlechtes, sofern sie das für die Erlangung der Eigenberechtigung gesetzlich vorgeschriebene Lebensalter erreicht haben, welche mindestens in den dem Jahre der Wahl vorausgegangenen zwei Verwaltungsjahren in, Kultussteurevorschreibung gestanden sind und die ihnen für das Jahr der Wahl oder das vorangegangene Verwaltungsjahr statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Ablauf der Reklamationsfrift (§ 9 W. 0.) entrichtet haben. Geändert : Das aktive Wahlrecht haben alle Angehörigen der israelitischen Kultusgenieindc Wien ohne Unterschied des Geschlechtes, soferne sie am Tage der Wahlausschreibung (§ 9 W. 0.) das 2 1. Lebensjahr vollendet haben, welche mindestens in den dem Jahre der Wahl vorausgegangenen zwei Verwaltungsjahren in Kultussteuervorschreibung gestanden sind und die ihnen für das Jahr der Wahl oder für eines der drei vorausgegangenen Verwaltungsjahre statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Ablauf der Reklamationsfrist (§ 9 W O..) entrichtet haben. Der erste Satz des § 5 des Statuts (der Kultusvorstand besteht aus 36 Mitgliedern, welche in Wien ihren ordentlichen Wohnsitz haben müssen) Ist zu streichen, da diese Bestimmung im § 2 der Wahlordnung enthalten ist. § 6, Abs. 2 Statut Derzeit: Im Falle einer Neuwahl des gesamten Kultusvorstandes bleibt bis zu dessen Konstituierung der zurzeit fungierende Vorstand im Amte. Geändert: Doch führt im Falle einer Neuwahl des Kultusvorstandes der zurzeit fungierende Vorstand die Geschäfte bis zur Konstituierung des neugeVählten Vorstandes fort Belgrad, 18. September. (J. T. A.) Die Landeskömmission des Keren Kajemeth für Jugoslawien hat die Verpflichtung übernommen, zwecks Ansiedlung von Chaluzim unter den Juden Jugoslawiens in den nächsten drei Jahren jährlich eine Million Dinar für den Keren Kajemeth Lejisrael aufzubringen. Die Kampagne wird unter der Devise «Boden für jugoslawische Chaluzim» geführt. Der Boden, den das Direktorium des Keren Kajemeth auserwählt hat, befindet sich in der Orangen-7one in unmittelbarer Nähe der Wadi Hawarith-ßö Jen. Der Präsident des Keren Kajemeth Lij’srael, M. M. Ussischkin, wird demnächst Jugoslawien besuchen. Zu seinem Empfang werden in Belgrad und in Zagreb (Agram) große Vorbereitungen getroffen. ^nmfinien Staatsbuiierfragen in Rumänien vor der Losung Bukarest. (J. T. A.) Die Frage der Abänderung des bestehenden Staatsbürgerstatus, durch den Zehntausende von Juden in Rumänien zu Unrecht des Staatsbürgerrechtes beraubt wurden, ist in ein entscheidendes Stadium getreten. Der jüdische Deputierte Dr. Michael Landau hat in der Form «parlamentarischer Initiative» eine entsprechende Gesetzesvorlage eingebracht, die die Unterschrift von 50 Abgeordneten, auch die des Vizepräsidenten der Kammer, Lupescu, trägt. Die von Landau geforderte dringliche Behandlung wurde abgelehnt, aber schon heute steht fest, daß nicht allein die jüdischen Deputierten, sondern auch viele regierungsparteiliche und andere Deputierte die Vorlage unterstützen werden. Wird diese Vorlage Gesetz, so wird von vielen tausenden Juden und anderen Einwohnern Rumäniens das Odium der Staatenlosigkeit genommen . und das ganze rumänische Staatenlosenproblem wird der Vergangenheit angehören. Für die Feierlage MACHSORIM Gebetbücher Seiden- und Wolltallesim zu sehr billigen Preisen Tempelstickereien werden schönstens ausgeführt Alle jüdischen Schulbücher lagernd Buchhandlung Josef Belf, Wien, I., Rabensteig 3 PALÄSTINA Oie Handelsbeziehungen zwischen Oesiereich und Palästina Von Bruno Rabinowitz Schon anläßlich der im Frühjahr stattgefundenen «Levante-Messe in Tel-Awiw» wurde verschiedentlich auf die großen Möglichkeiten gegenseitiger wirtschaftlicher Beziehungen aufmerksam gemacht. Fast alle Staaten Europas haben in den letzten Jahren alle Bemühungen gemacht, um diesen Markt zu erobern. Richtiger hieße es: wiederzuerobern. Denn das alte Oesterreich hatte sehr rege Beziehungen zur Levante und österreichische Waren haben einen guten Klang auf diesen Märkten. Deutschland zum Beispiel, scheut keine Investitionen und Arbeiten, um sich dieses Absatzgebiet, das ja durch den Transithandel und durch die Belieferung der im Aufbau befindlichen Industrie Palästinas einen Aktionsradius besitzt, der den ganzen Nahen Orient umschließt und durch die Erschließung täglich neuer Märkte immer größeren Umfang annimmt, zu sichern. Aus Oesterreich wurde nach Palästina in den letzten Jahren durchschnittlich zirka LP. 125.000 an Waren eingeführt. Das Hauptkontingent stellte P a p i e r mit je 14.000 bis 16.000 LP Orangenkistenholz je ca. 12.000 „ Schuhe je ca. 7.000 „ Wollwaren je ca. 5.000 „ Baumwollgarne je ca. 6.000 „ Baumwollstoffe je ca. 4.000 „ Ferner wurden aus Oesterreich Kleider, Gtaswaren, Eisenwaren usw. eingeführt. Nach Oesterreich exportierte Palästina: 1927 LP 1.803 Metallwaren zur Wohnungs- und Küchenbenützunj aus Email, Aluminium und Nickel, Tischbestecke, Leuchter etc. Maschinen und diverse Werkzeuge, wie Pumpen, Fahrräder, kleine Werkzeuge und Bestandteile zu diesen Maschinen. Aus Palästina können bezogen werden: 1. Landesprodukte, wie Orangen, Grape, Fruits, Mandeln, Ethrogim, Weine, Oele, Seifen und Mazzoth 2. Eukalyptusholz als Furnierholz. Liga für Zollunion zwischen England und Palästina Jerusalem, 18. September. (J. T. A.) Vertreter der jüdischen Organisationen Palästinas hielten in Jerusalem eine Versammlung ab und beschlossen, eine Liga für Schaffung einer Zoll-Union zwischen Palästina und England zu gründen. Dem Organisationskomitee gehören an: Dr. Chajim Arlosoroff, Leiter des politischen Departements der Exekutive der Jewish Agency in Palästina ein Vertreter der Waad Leumi, des Kolonisten- und Industriellen-Vet'bandes, schließlich Doktor Kasteliansky. Druckfehlerberichtigung In dem Artikel unserer letzten Nummer «12 Jahre in Tel-Awiw» haben sich einige sinnstörende Druckfehler eingeschlichen. Im vorletzten Absatz, Spalte 2, soll es richtig heißen: Mit Ehrlichkeit, Idealismus und Geschäftssinn, mit aHen guten und menschlichen Fähigkeiten und ohne die schlechten Eigenschaften, wie List und Wucher, sind wir am Werk. 1928 „ 19.135 (davon Goldmünzen für LP 13.627) 1929 „ 33.946 ( „ „ „ „ 29.841) Ferner wurde aus Palästina exportiert: Wein, Bücher, Därme, Leder, Mazzoth, Orangen, Seife etc. Folgende Artikel kommen auch in der nächsten Zeit für den Import nach Palästina in Betracht: Allerhand öeschlagwaren, wie Klingen, Schlösser, Schrauben, Riegel, Fenstergetriebe etc. Rohrbestandteile, wie Zubehörteile zu Badewannen. Wasserbehältern, Bleirohre etc. GroBfleiscliliauerel SIEGM. KORNMEHL Zentrale IX, Berggasse 19, Tei. A U-3-uu n, A16-9-34 Lieferant tttr Heilanstalten Abteilungen für igvvFIelsch •KUittomtremmtmaKir'' - unter Aufsicht des Ehrwürdigen Rabbtnats der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Aulosuslelluno uoiiemoi IX, Berggasse L> XVili, Währingerstraße 79

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