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Die Stimme · 1932-07-21 · Heft 237 (21.7.1932) · page 4

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Journal
Die Stimme
Volume
5 (1932)
Issue
Heft 237 (21.7.1932)
Date
1932-07-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 4 DIE STlMiVU KuliuswaMen 4932 Die vierjährige Funktionsperiode des gegenwärtigen Kultusvorstande» geht mit diesem Jahre au Ende. Der Voranschlag für das Jahr 1932 hätte somit auf dif Wahlkosten bereits Bedacht nehmen müssen. Das Präliminare pro 1932 wies jedoch keine derartige Ausgabenpost aus. Diese Unterlassung wurde seinerzeit von dem Budg-'t-Referenten damit begründet, daß der Kultusvorstand angesichts der tristen Finanzlage späterhin sich darüber entscheiden soll, ob eine Verschiebung der Wahl auf das nächste Jahr stattfinden soll oder nicht. So blieb der Termin der Neuwahlen vorläufig in Schwebe. Die zionistischen Kultusvorsteher haben von allem Anfang an den Standpunkt vertreten, daß eine Verlängerung der Mandatsperlode ihrer Ansicht nach nur zulässig sei, wenn sich hlefür die unabweisliche Notwendigkeit ergibt und wenn alle Mitglieder des Kultusvorstandes einhellig dem Aufschub der Neuwahlen zus.i; nmen. Bei den stattgehabten Besprechungen haben sie auch darauf verwiesen, daß einer Verschiebung der Wahl von ihnen nur zugestimmt werden könnte, wenn ihnen Sicherheit dafür geboten wird, daß die Beratungen des Wahlreformausschusses ihren ordnungsmäßigen Fortgang nehmen, so daß die Neuwahlen bereits auf Grund der abgeänderten Wahlordnung stattfinden können. Der Obmann der Statuten-Kommission, Herr Dr. Ticho, gab wie gewöhnlich eine ausweichende und höchst zweideutige Antwort und verzögerte weiter die Arbeiten des ihm unterstehenden Ausschusses. Als schließlich die Entscheidung Uber den Termin der Wahl nicht weiter aufgeschoben werden konnte, stellte Herr Dr. Ticho in der letzten Plenarversammlung des Kultusvorstandes den Antrag, nach § 23 der Wahlordnung die Vornahme der Wahl auf einen Zeitpunkt von 3 Monaten nach Vornahme der Nationalratswahlen, längstens aber bis 15. Mai 1933, zu verschieben. Die erwähnte Bestimmung der Wahlordnung spricht aus, daß der Kultusvorstand berechtigt ist, ln außerordentlichen Fällen, wie z. B. im Falle eines Krieges, einer Epidemie, öffentlicher Unruhen, ferner wenn es das dringende Interesse der Kultusgemeinde erfordert, die Vornahme der Wahl in den Kultusvor- •tand zu verschieben. Eine solche Verschiebung darf nicht länger als auf ein Jahr beschlossen werden. Der Antrag des Dr. Ticho blieb mit einer Stimme in der Minderheit und es wird demzufolge die Neuwahl des Kultusvorstandes terminmäßig, voraussichtlich am 4. Dezember 1932, stattfinden. Ueber diesen Beschluß ist die Union außerordentlich entrüstet. Ihr Organ, «Die Wahrheit» bezeichnet ihn frivol, als unsinnig, wirft den Zionisten vor, daß sie ihr Parteiinteresse vor das allgemeine jüdische Gesamtinteresse gestellt habe und spart nicht mit Bemerkungen, wie sie eben erfahrungsgemäß üblich sind, wenn es der Union einmal nicht gelingt, ihren Willen den anderen Parteien des Kultusvorstandes aufzuzwingen, Wir wollen in eine Diskussion darüber, ob solche außerordentliche Verhältnisse, die statutenmäßig den Aufschub der Wahlen gestatten, vorderhand nicht eingehen. Die im § 23 der Wahlordnung angeführten Gründe lassen es zumindest zweifelhaft erscheinen, ob die von der Union vorgebrachten Argumente hinreichen, um statutenmäßig den von Ihr beantragten Wahlaufschub zu rechtfertigen. Die Union führt vor allem finanzielle Erwägungen Ins Treffen. Dabei ist sie vorsichtig genug, keine Ziffer zu nennen. Die Wahlkosten betragen S 30.000.—, die Kosten der Drucklegung und Versendung des Berichtes belaufen sich auf die gleiche Ziffer, Wahl- und Berichtskosten betragen somit zusammen 1 Prozent der Jahres-Budgetziffer. Niemand wird behaupten können, daß diese Wahlausgaben imstande sind, das Budget der Kultusgemeinde in Unordnung zu bringen. Glücklicherweise hat sich die finanzielle Situation der Gemeinde günstiger gestaltet, als man allgemein erwartet hat. Der Halbjahrabschluß zeigt, daß bei den präliminierten Ausgaben Ersparnisse erzielt werden konnten und daß die Einnahmen höher waren, als im Voranschlag vorgesehen war. Das erste Halbjahr hat somit einen Ueberschuß gebracht, in welchem die Wahlkosten zur Gänze ihre Deckung finden. Dies wird wohlweislich der Wählerschaft verschwiegen. Die Union hat eine fünfmonatliche Verlängerung der Mandatsperiode beantragt. Glaubt wirklich jemand von ihnen, daß sich in fünf Monaten die Finanzlage der Kultusgemeinde so entschieden bessern wird, daß die Wahlkosten nicht mehr ins Gewicht fallen? Jedermann weiß, wie schwer die Not der Zeit auf der jüdischen Bevölkerung lastet. Niemand ist so optimistisch, anzunehmen, daß das Gemeindebudget für das Jahr 1933 unter günstigeren Auspizien als das diesjährige wird erstellt werden können. Es kann schon heute als sicher gelten, daß die Gemeinde gezwungen sein wird, im Voranschlag für das Jahr 1933 sich auf allen Gebieten Beschränkungen aufzuerlegen. Es ist also reine Augenauswischerei, wenn die nun einmal Unvermeidlichen Ausgaben für die Kultuswahlen vom Jahre 1932 auf das voraussichtlich noch schlechtere Jahr 1933 überwälzt werden. Der Antragsteller der Union hat als weiteren Grund für die Notwendigkeit der Verschiebung der Wahlen die Möglichkeit eines Zusammentreffens mit den Nationalratswahlen angeführt. Niemand in Oesterreich kann heute sagen, wann die Wahlen in den Nationalrat stattfinden werden, Der Termin soll vom Nationalrat im Herbst beschlossen werden (?). Herbstwalen sind mehr als unwahrscheinlich. Je länger die Kultuswahlen hinausgeschoben werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß sie mit den Nationalratswahlen zusammenfallen. Dabei ist es technisch im Hinblicke auf die Fristen der Wahlordnung gar nicht möglich, die Vornahme der Kultuswahlen auf einen unbestimmten Termin (drei Monate nach den Nationalratswahlen) anzusetzen. Die Antragsteller übersahen anscheinend auch geflissentlich die Bestimmung des § 5 der Wahlordnung und die sich daraus ergebende Konsequenz, daß der Kreis der Wahlberechtigten ein verschiedener Ist, je nachdem die Wahlen im Jahre 1932 oder im Jahre 1933 vorgenommen werden. Die Annahme des Antrages hätte zur Folge gehabt, daß der Kultusgemeinde unabsehbare Mehrausiagen erwachsen wären, weil sich die Notwendigkeit ergeben hätte, durch viele Monate den Apparat des Steueramtes und der übrigen mit der Wahl befaßten Aemter in den Dienst der Wahlvorbereitungen zu stellen, unter Umständen die Wählerlisten zweimal aufzulegen, Aussendungen an die Wähler mehrfach vorzunehmen u. dgl. m., — wobei noch immer fraglich geblieben wäre, ob die Durchführung der Wahlen, wie sie beantragt wurde, nicht erst recht bei der Endbefristung bis 15. Mal 1933 auf Jenen Zeitpunkt gefallen wäre, den die Antragsteller vermieden wissen wollten. Die zionistischen Kultusvorsteher haben aus den angegebenen rein sachlichen Gründen eine Verlängerung der Mandatsdauer des Kultusvorstandes abgelehnt. Sie haben daran festgehalten, daß ein solcher Beschluß nur einstimmig gefaßt werden könne und haben schließlich mit allem Nachdruck darauf verwiesen, daß gerade die Jetzige Zeit einen arbeitsfähigen und arbeitsfreudigen Gemeindevorstand notwendig macht. Diese Arbeitsfähigkeit und Arbeitsfreude ist aber schon seit längerem im Kultusvorstande zu vermissen. Eine Reihe von Kultusvorstehern der Union beteiligt sich nicht an den Arbeiten des Vorstandes und bleibt den Sitzungen fern, Die Kommissionen für Kultus, Bauwesen, Finanzen und Verwaltung werden an Stelle der gewählten unlonistlschen Obmänner von den zionistischen Obmannstellvertretern geleitet. Die Unterrichtskommission, an deren Spitze Herr Dr, Ticho steht, ebenso die Statuten-Kommission werden monatelang nicht einberufen. Die Zustände im Kultusvorstande sind — das soll einmal mit aller Offenheit gesagt werden — unerträglich und auf die Dauer unhaltbar geworden. Der Kultusvorstand ist seit Monaten im Zustande der Auflösung begriffen und es ist zweifellos den Gemeindeinteressen abträglich, seine Funktionsdauer künstlich zu verlängern. Wenn ein begründeter Anlaß gegeben war, an der normalen Funktionsdauer dieses Kultusvorstandes etwas zu ändern, so wäre nur der Beschluß gerechtfertigt gewesen, die frühere Auflösung zu beschließen, nicht aber die Lebensdauer des gegenwärtigen Kultusvorstandes durch eine statutarisch nicht einwandfreie und sachlich nicht gerechtfertigte Maßnahme zu verlängern. Selbstverständlich nahm in der Debatte Uber den Wahlverschiebungsantrag auch die Angelegenheit Popper einen breiten Raum ein. Die Malvers&tionen dieses leitenden Beamten haben die Gemüter in Aufregung gebracht und Anlaß zur Kritik an der Tätigkeit des Kultusvorstandes gegeben. Die Zionisten haben es für selbstverständlich gehalten, daß der Kultusvorstand an die Wählerschaft die Vertrauensfrage stellt und es erschien ihnen nicht angängig, durch Verlängerung der Funktionsperiode die unvermeidliche Auseinandersetzung zwischen den Mandataren und Wählern länger hinauszuschieben. Die zionistischen Kultusvorsteher, die zu jeder Zeit ihre Pflicht erfüllt haben, haben die Erörterung des Falles Popper vor der Oeffentlichkeit nicht zu scheuen. Anders scheinen die Dinge bei der Union zu liegen. Denn sonst wäre Ihre Aufregung kaum verständlich. Der wahre Grund, warum die Union die Neuwahlen in den Vorstand aufgeschoben wissen wollte, ist die Uneinigkeit im eigenen Lager und der Mangel an Geld. Die Herren wissen, daß sie mit Wahlsubsidien aus gewissen Kreisen der Hochfinanz nicht mehr rechnen können. Ohne Geld Wahlen zu führen, ist aber die Union nicht gewöhnt. Und deshalb wollten sie wenigstens Zeit gewinnen. Den anderen Parteien des Kultusvorstandes war dieses wahre Motiv nur zu gut bekannt und die Scheingründe der Union haben deshalb bei ihnen nicht verfangen. WäewmmmmmmmmmmnmmmmmmHmmmn Wenn ihnen unser I Blati gefüllt, I empfehlen Sie es/ bitte, bei jeder I Gelegenheit allen Ihren Freunden I und Bekannten. Geben Sie uns I Adressen an, an die wir Probe- I nummern unserer Zeitung gratis I u. unverbindlich absenden können ■ Nr, 337 ~ 31. Juli 1932 Memofaadum dev Poale Zion m die II. InternatlMiale Uber dat Tortur* aystem 1« Besaarabian In dem vom Verbandsbureau der Poale Zion an die Exekutiv* der II, Sozialistischen Arbeiterinternationale in Zürich gerichteten Memorandum über die Torturen in der rumänischen Provinz Beaiarnblen wird betont, daß der sp unmenschlich gefolterte Samson Braunstein nicht das geringste mit kommunistischer Porpaganda zu tun hatte, sondern Im Gegenteil durch die Organisierung der jüdischen Arbeiterschaft in Bessarabien die Erfassung breiter Schichten der Jugend durch die kommunistische Agitation verhindert hat. Obzwar die Ausschreitungen vor und nach dem 1. Mal d. J. stattgefunden haben, sei es erst jetzt möglich geworden, authentische Einzelheiten zu erfahren, da die Bevölkerung, die Schrec' 'tage durchlebt habe, so verschüchtert gewesen sei, daß keiner es wagte, mit der Sprache herauszurücken. In dem Memorandum wird eine eingehende Darstellung der furchtbaren Folterungen Braunsteins durch den Gendarmeriehauptmann Panisoara und die Gendarmen Chltlga und Raboj, sowie der Folterung einer ebenfalls fälschlich des Kommunismus beschuldigten jüdischen Studentin gegeben und festgestellt, daß die Schuldigen sich noch heute auf freiem Fuße befinden. Das Memorandum schließt: «Es ist dies nicht der einzige Fall einer bestialischen Handlung der reaktionären Siguranza (rumänische Polizei) gegenüber der sozialistischen Bewegung im Lande, ganz besonders gegenüber der jüdischen sozialistischen Bewegung und den Juden überhaupt. Es ist aber der grausamste Fall, der in der letzten Zeit bekanntgeworden ist. Es ist dringend notwendig, daß die sozialistische Presse der Welt Ihrem schärfsten Protest Ausdruck gibt und daß seitens der sozialistischen Parteien in allen Ländern bei den Vertretern Rumäniens Einspruch erhoben wird.» Kophn des Memorandums wurden den Sekretariaten der Parteien in der Tschechoslowakei, Polen, Belgien, Deutschland, Oesterreich, Lettland, Frankreich und Holland überreicht. Das Memorandum wurde auch dem rumänischen Gesandten in Prag übermittelt, der bisher (die Ueberreichung erfolgte vor vier Wochen) nicht geantwortet hat. Enthüllung einer Gedenktafel für die aus dem Ausland stammenden Jüdischen Gefallenen der französischen Armee Paris, 12. Juli. (J. T. A,) Tausende im Auslande, hauptsächlich ln den osteuropäischen Ländern geborene Juden haben Im Weltkrieg ln der französischen Armee gekämpft, viele von Ihnen erlitten den Tod auf dem Schlachtfelde. Zu Ehren dieser Gefallenen wurde in den «Invalides* eine Oedenktafel enthüllt. Zweitausend im Ausland geborene Juden, die Im Kriege als Freiwillige in der französischen Armee dienten, wohnten dem Enthüllung8akt bei. Der Präsident der Republik Lebrun entsandte einen persönlichen Vertreter zur Feier, an der mehrere Generale der französischen Ar:,.v3 und die MUitärattachces der ehemals alliierten Länder teilnahmen. Die Gedenkrede hielt der Oberrabbiner von Frankreich, Israel Levy, der sagte; Im Namen meiner Qlaubensbrüder im Namen der jüdischen Freiwilligen ln der französischen Armee, lm Namen aller, die Frankreich lieben, danke Ich für all das, was Juden von diesem großen Lande großer Männer und großer Ideen empfangen haben, Es sprachen dann einige Generäle, die der Tapferkeit der im Ausland geborenen jüdischen Soldaten der französischen Armee hohe Anerkennung zollten. Abends fand unter Vorsitz des Kolonienministers Candace, der bekanntlich ein Neger ist, ein Bankett statt, bei dem der französische Delegierte beim Völkerbund Wen* Cassin den ln Frankreich lebenden ausländischen Juden dafür dankte, daß sie sich m der Stunde der Not ihrem Adoptivvaterlande zur Verfügung stellten. Die Gedenktafel trägt die folgende Inschrift: 1914—1918 traten im Ausland geborene Juden zu lausenden ln die französische Armee ein. Diese von der Vereinigung freiwilliger jüdischer Frontkämpfer in uer französischen Armee gestiftete Tafel Ist der Erinnerung an ihren Dienst für Frankreich und an diejenigen, die gefallen sind, geweiht. Selbstmordepldemle unter den Juden Salonikis Saloniki, 10. Juli. (J. T. A.) Die katastrophale Wirtschaftslage der Juden Salonikis hat eine Erscheinung gezeitigt, die bislang unter diesem Teil der Judenheit unbekannt war. Seit einem Jahre mehren sich die Fälle von Selbstmord aus Verzweiflung über wirtschaftliche Notlage unter den Juden Salonikis, ln den letzten 24 Stunden waren in Saloniki drei Selbstmorde von Juden zu verzeichnen, Die 45jährige Esther Moche Mano trank in Selbstmordabsicht ein großes Quantum reinen Weingeist, ihr Zustand ist sehr ernst. Das Motiv der Tat ist lange Arbeitslosigkeit ihres Mannes. Kurz vorher hatte sich ein Bruder ihres Mannes, der lange arbeitslos war, erhängt. Gestern abends beging der 70jährige Sabetay Sasson Selbstmord durch Erhängen, nachdem er, ein früher bemittelter Mann, in einem Bettlerasyl untergebracht worden war.

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