Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 4 (1931)
- Issue
- Heft 201 (12.11.1931)
- Date
- 1931-11-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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12. November 103! Difc STIMME Sette 3 Kr. 20! fgrien und Patüstina ♦) (Mnter den üuHmen de* JltandatsHommiaaion) Nach der letzten Tagung der Mandatskommission zog eine Frage die allgemeine Aufmerksamkeit der Itonistlschen öffentlichen Meinung auf sich und wurde mim Gegenstand der öffentlichen Erörterung, die bis jetzt nur ln den mehr eingeweihten Kreisen besprochen wurde. Es ist dies die FragederbevorstehendenAenderung im poI i t i schen Status Syriens. Daß das Mandatsregime in Irak zu Ende geht, war schon lange allgemein bekannt. Erst in der allerletzten Zeit hat man aber erfahren, daß für diese Entwicklung der formelle und definitive Abschluß unmittelbar bevorsteht. Und nun stellte sich naturgemäß vor die zionistische Politik das wichtige Problem, wie der Eintritt Iraks in den Völkerbund, welcher vermutlich im September 1932 erfolgen soll, auf die Geschicke Syriens und Palästinas wirken wird. Zunächst glaubte man in zionistischen Kreisen nicht daran, daß die Sache auch für Syrien schon auf der Tagesordnung steht. Man dachte sich, daß die schon längst beschlossene und angekündigte Beendigung des mesopotamischen Mandats eben ein vereinzeltes Ereignis bleiben wird, ohne weitere Kreise zu ziehen. Und doch hätte man sich sagen müssen, daß die «Befreiung» oder die «Emanzipation» Iraks die «nationalen» arabischen Kreise in Syrien und wohl auch in Palästina in ihrem Kampf gegen das Mandatssystem bestärken werde, obwohl die Verhältnisse in diesen beiden Ländern, und insbesondere in Palästina, so verschieden, so anders geartet sind, daß das Beispiel von Irak keineswegs für die Mandatpolitik in Syrien — und noch viel weniger in Palästina — angewendet werden dürfe. Frankreich, glaubte man, werde nicht ohneweiters darauf eingehen, sich in seinem Verhalten dem seiner «Vormundschaft» anvertrauten Mandatlande gegenüber durch die englische Irak-Politik beeinflussen oder bestimmen zu lassen. Wir können getrost annehmen, daß die verantwortlichen Vertreter der zionistischen Politik über die bevorstehende Entwicklung genau orientiert waren. Ihre Mahnungen und Befürchtungen fanden während der letzten Tagung der Mandatskommission volle Rechtfertigung. Der offizielle Vertreter der französischen Regierung, Herr de Ca ix, erklärte vor der Mandatskommission, daß die französische Regierung gezwungen sei, innerhalb einer sehr kurzen Zeit auf das'syrische Mandat zu verzichten und das Mandatsregime, wenigstens in den zwei größten Staaten Syriens, Syrien im engeren Sinne (mit Damaskus als Hauptstadt) und Libanon, durch den Status völliger Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu ersetzen. Wenn für die zwei übrigen Staaten Syriens (A 1 a o n i t e n - Staat, mit der Hauptstadt Aleppo und D j e p e 1 D r u z) der Mandatszustand wohl vorläufig ungeändert und ihre nächste Zukunft nicht klar präzisiert bleibe, so verbleibe der fünfte syrische Staat, der Sandschak Alexandrette, als eine autonome Provinz in den «Staat Syrien» eingeschlossen und folge in seiner Entwicklung dem Geschick dieses nunme.ir zu einem souveränen Staat auszubildenden Syrischen Staates. * Es ist notwendig, hier eine höchst bedeutsame Erklärung von Herrn de Ca ix anzuführen, die in den Protokollen der Kommission festgehalten ist (Procäs •) Dieser Aufsatz geht uns von einer 'wohlinformierten Persönlichkeit zu und machen wir unsere Leser auf diese fiberraua wichtigen Mitteilungen besonders aufmerksam. (Anm. d. Red.) Verbal de la 20 Session — Juni 1931 — Seite 38). Die deutsche Uebersetzung lautet folgendermaßen: «Herr de Caix kann nur wiederholen, daß es moralisch sehr schwierig sein würde, Syrien nicht eine Behandlung zu gewähren, die der für Irak zugestandenen nicht analog wäre. Es könnten sich einige Verschiedenheiten in den nebensächlichen Fragen, in den Uebergangsmaßregein und in den Nuancen der Verträge linden, aber im großen und ganzen kann man hier (in Syrien) nicht die Konzessionen verweigern, die dort (in Irak) für möglich befunden würden. Der Völkerbund hat das Recht, in dieser Sache die ihm beliebende Haltung zu wählen, aber es scheint nicht, daß diese Haltung in bezug auf die beiden Länder wesentlich verschieden sein könnte. Empfehlungen des Völkerbundes können andererseits sehr nützlich für die Rechte sein, die er in dem Moment sichern will, in welchem die Aenderungen sich vollziehen werden, über die die Kommission volkommen gerechterweise besorgt ist (dont la Commission se preoccupe ä juste titre.» Diese Erklärung klingt um so bedeutsamer, wenn inan sich vergegenwärtigt, daß Herr de Caix mit seinen Aeußerungen die Bemerkungen der Mitglieder der Kommission, die aus ihren «Besorgnissen» kein Hehl gemacht haben, beantwortet. In diesen Bemerkungen wurde ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß die Kommission in vielen, ja eigentlich in allen Beziehungen das Verschwinden des Mandatssystems sehr bc- Zlonlstlscho B«»lrksaaktlon VH1IX Bedeutend ermäß. Karten für die Abendvorstellung am Mittwoch, den 29. November 1931 >m Deutschen Volkstheater RITTER BLAUBARTS ACHTE FRAU Gastspiel KXTHE DORSCH Telephonische Bestellungen unter Nr. A 14-8-24, A 26-2-69. R 43-1-5«, A 27-3-61, B 42 0-79, B 47-4-45, Bücherstube M. Rath, II. Taborstr, 20 a Tel K 43-1-58 sowie n dei Admimstr. der »Stimme« Tel. R 27-4-86 dauere, daß sie die Uebernahme der höchsten Gewalt im Lande durch die herrschenden Klassen den Interessen der Bevölkerung keineswegs förderlich, vielmehr in großem Maße schädlich finde, daß sie die Finanzen des Landes, die Sicherheit der Minoritäten, die Durchführung einer zweckmäßigen und notwendigen Agrarreform usw. durch den bevorstehenden «Wechsel» für gefährdet und überhaupt diesen «Wechsel» den im Mandatsregime verkörperten und durch dieses Regime sanktionierten Prinzipien widersprechend und zuwiderlaufend halte. Darüber kann man höchst wichtige und sehr interessante Aeußerungen der Kommissionsmitglieder im Protokoll der Tagung (besonders auf den Seiten 33—38 sowie 162—163) nachlesen. Im Grunde ist ja in der Ansicht des Vertreters der Mandatarmacht und der Mandatskommission kein wesentlicher Unterschied. Herr de Caix findet ebenso wie die Mandatskommission, daß es besser wäre, den Wechsel nicht oder noch nicht eintreten zu lassen, und die Kommission ist mit Herrn Caix damit einverstanden, daß diese Evolution nicht mehr aufzuhalten ist. Die Mandatskommission folgt nicht einmal dem Beispiel einer Heldin des Byronschen Don Juan: «saying J*U never consent consented». Die Kommission erklärt ja von vorneherein, daß sie ihr Einverständnis mit der geplanten «Reform» nicht verweigern wird, wiewohl sie sich auch gegen diese Reform sträubt, von deren Schädlichkeit für die Bevölkerung, von derem Widerspruch mit dem Geist des Völkerbundpaktes sie überzeugt ist. Wie dem auch sei, die Tatsache bleibt bestehen: was für Irak eigentlich schon vollzogen ist und nur einer formellen Erledigung bedarf, wird ln nächster Zukunft auch in Syrien eintreten. Nach allem, was sich darüber in kompetenten und gut informierten Kreisen erfahren läßt, ist diese «Zukunft» sehr nahe und man behauptet dort, daß in zwei bis drei Jahren nach dem Eintritt Iraks in den Völkerbund auch für Syrien und Libanon der Tag kommen wird, an dem die Länder ihre «Befreiung» vom Mandat feiern werden. Das scheint eine feststehende Sache zu sein. Dieser Tag der syrischen «Befreiung» wird aber für Palästina die Bedeutung haben, daß Palästina dann das einzige Land in der Kategorie A der Mandatsländef sein wird, für welches das Mandatsregime noch bestehen wird. An sich hat das nicht viel zu sagen; denn dieser «Ausnahmezustand» ist nur die Folge davon, daß Palästina von Anfang an ein besonderes Gebilde darstelit, und daß das Palästinamandat von den anderen A-Mandaten grundverschieden ist. Man kann es wohl nur durch ein Mißverständnis, allerdings ein verhängnisvolles Mißverständnis erklären, daß das Palästinamandat unter die Kategorie der A-Mandate subsumiert wurde. Das Palästinamandat hat mit den anderen A-Mandaten nur das eine gemeinsam, daß auch Palästina, ebenso wie Syrien und Irak, früher türkische Provinzen waren und gemeinsam mit ihnen von der türkischen Oberhoheit nach dem Kriege befreit worden sind. Während aber diese «Befreiung» der syrischen Bevölkerung und der Bevölkerung von Irak bedingungslos geschah, wurde an die «Befreiung» Palästinas eine Bedingung geknüpft, die in der feierlichen Anerkennung des Rechtes des jüdischen Volkes, die Entwicklung Palästinas mitzubstimmen, besteht. Dieses Recht der Mitbestimmung ist dem Selbstbestimmungsrecht der palästinensischen Araber mindestens gleichgestellt worden. Das jüdische Mitbestimmungsrecht ist ja zugleich die Form der Realisierung des «Selbstbestimmungsrechtes» für das jüdische Volk. Man kann mit gutem Recht behaupten, daß das jüdische Recht ein «besseres» Recht ist und daß der Jude in Palästina «prior tempore, potior jure» ist. Sein Recht einem anderen Recht zu opfern, hieße wahrhaftig ein «crimen laesae majestatis» am «Rechte» begehen. Ohne ausführlich, die juridische Seite der Frage zu behandeln (es würde sich vielleicht verlohnen, darüber besonders zu schreiben), kann man hier getrost die Behauptung aufstellen, daß die Ansprüche der Juden juridisch unzweifelhaft;isind und daß rechtlich unsere Situation u.^anfechtbarist. Und doch ist es unzweifelhaft, daß die Emanzipation Iraks und besonders Syriens, der Agitation der palästinensischen Araber für die Abschaffung des Palästinamandats neue Nahrung liefern wird, in diesem Sinne besteht natürlich ein innerer Zusammenhang zwischen der syrischen Reform und den politischen Zuständen in Palästina. Die beiden Länder sind geographisch zu nahe, in ihrer ökonomischen und kulturellen Entwicklung zu sehr miteinander verbunden und aufeinander angewiesen, als daß die grundlegende Aenderung in dem politischen Status eines Landes für die politische Entwicklung des anderen gleichgültig und bedeutungslos sein könnte. Auf diesen Umstand bei Zeiten hinzuweisen, würde, scheint es, die vornehmste Aufgabe der zionistischen Politik sein. Wir wissen, daß in gewissen zionistischen Kreisen dieses Vorgehen auf den schärfsten Widerstand stoßen würde. Man würde behaupten, daß eine solche Politik als araberfeindlich empfunden werden und unsere Beziehungen auch zu den syrischen Ein jüdischer König — Lord Reading Von Arved Arenstam (Genf). Die «Basler Nachrichten» bringen nach Schluß der Tagung des Rates des Völkerbunc.i'. dis-* m . cic . . icr einen Artikel unter dem Titel «Genfer Köpfe im mandschurischen Konflikt» von Arved Arenstam, dem wir folgenden Abschnitt über Lord •Reading entnehmen: Gibt es eigentlich hochrassige, jüdische Windhunde? Nein, das ist ein Blödsinn, so etwas gibt es ja nicht Aber ich kann mir nicht helfen: Lord Reading, Großbritanniens Außenminister, sieht so aus. Die hohe, schlanke Gestalt, das schmale, rassige Gesicht hat etwas von einem Barsoi — und das ist englisch, sehr englisch. Die gebogene Nase, der müde Zug um die Augen — das ist semitisch, sehr semitisch. Aber welch eine Macht hat doch das englische Leben auf die Assimilation! Weil es ohne Zwang geschieht, weil der Fremdstämmische daher Art und Sitte seiner Umgebung als Herzenssache aufnimmt. Man kann ja gar nicht englischer, gar nicht aristokratischer wirken als dieser Lord Reading. Trotzdem: seine Lordschaft seien dringend gewarnt, etwa bei Naziumzügen auf dem kurfürstendamm spazieren zu gehen. Ein paar Stockhiebe sind ihm garantiert —- denn der einstige Vizekönig von Indien wirkt auch unverkennbar jüdisch .. . Aber das will er auch: als er die Thronrede hielt vor versammelten Fürsten Indiens, betonte er seine Treue zur Religion und zum Volkstum seiner Väter. , Das hat ihm nie geschadet, eher Immer genützt — in! England liebt man keine Renegaten. Das Leben Lord Readings klingt wie ein Märchen: ein kleiner Judenjunge zieht mit leeren Taschen als Schiffsjunge aus, um ein bißchen Glück zu suchen — und findet ein Königreich! Ruius Daniel Isaacs — so hieß er früher — I setzte sich an des englischen Königs statt auf den indischen Thron und bekam alles was dazu gehört: i Szepter, Krone und Hermelin, ln tiefem Hofknix zogen | die vornehmsten Frauen des Landes an ihm vorbei, hohe Würdenträger fühlten sich geehrt, wenn sie zum i Handkuß beim Vizekönig befohlen wurden. So wurde j er allmählich zweiundsiebzig Jahre alt, und als Lord Reading dann den Lebensweg überblickte, den der kleine Rufus Isaacs hinter sich hatte, war er zufrieden. Nun ist es genug. Er heiratete das schöne Fräulein Stella Chamo, seine einstige Sekretärin, nachdem ihm die Lebensgefährtin schon vor Jahren gestorben war. Aber England kann sich den Luxus nicht leisten, seine großen Männer der Arbeit am Staatswohl zu entziehen. Lord Reading übernahm die Leitung des Foreign Office in der Nationalen Regierung in schwerster Zeit der englischen Nachkriegsgeschichte. So sehen wir ihn nun jetzt am Ratstisch sitzen, den eleganten Körper lässig im Sessel zurückgelehnt — den ganzen Conseil beherrschend. Briand hat einen schweren Konkurrenten bekommen. Ur.bcosUlle herrscht im großen Glassaal, wenn Englands Außenminister spricht. Nicht ein Deut ■ von Mache und Falsch ist in seinen Worten! Hier ist! einer, der aus dem Herzen spricht. Plötzlich winkt er den alten Robert Cecil heran und verlangt Einsicht in irgendeinen Akt. Und wie ein Sekretär steht dieser urenglische Aristokrat, ein Sohn des großen Premierministers Salisbury, vor seinem Chef, dem einstigen Judenjungen aus Whitechapel . . . Ich glaube, man kann nicht «ungestraft» drei Jahre lang die Rolle eines Königs spielen. Es bleibt schon was haften: Lord Reading hat in seinem Umgang mit Menschen etwas von einem Souverän. Nicht, daß er stolz oder gar hochmütig wäre, gewiß nicht. Aber es j liegt eine gewisse Zurückhaltung in seinem Wesen, sie äußert sich in einem völligen Nichtbeachten von Bücklingen, Lobhudeleien, neugierigen Blicken, ehrfurchtsvollen Aeußerungen — das sieht und hört er alles nicht. Gestern nahm er den amerikanischen Beobachter Mister Prentiss Gilbert in seinem Wagen mit. Aber er setzte sich mit einer Selbstverständlichkeit in die rechte Ecke und er stieg mit einer ebensolchen Selbstverständlicu vor dem Amerikaner ein. Nun wird wohl niemand behaupten dürfen, daß dieser sprichwörtliche Grand seigneur und Gentleman etwa schlechte Manieren hat. Er benimmt sich nur wie eina Art Souverän, und seine Umgebung, über den Fall interpelliert, gab zur Antwort: «Aber erlauben Sie mal* haben Sie jemals gesehen, daß ein König einem Gent* ralkonsul den Vortritt läßt?» Das Ist es: Dieser Jude hat das Recht, die Allüren eines Königs zu haben!