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Die Stimme · 1931-06-11 · Heft 179 (11.6.1931) · page 5

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Journal
Die Stimme
Volume
4 (1931)
Issue
Heft 179 (11.6.1931)
Date
1931-06-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 179 11, Juni 1931 DIE STIMME m Es gibt Siebzigjährige, denen man kaum fünfzig gibt. Aber die Mehrzahl der Großstädter scheinen um zehn Jahre älter als sie sind. Das vorzeitige Altern kann verhindert werden, indem man den Schädigungen unserer Uebernährung entgegenwirkt. Die Volksheilkunde kennt aus jahrhundertealter Erfahrung die blutdrucksenkende Eigenschaft des Knoblauchs. Heute kann jedermann seinem Organismus täglich die zweckmäßige Knoblauchmenge zuführen, ohne durch den penetranten Geruch belästigt zu werden. Durch feinste Verteilung des Knoblauchs mitsamt seinen natürlichen Säften und Oelen in echtem Emmentalerkäse ist ein vollwertiges Nahrungsmittel gefunden worden, das alle gesundheitsfördernden Eigenschaften des Knoblauchs in sich vereint. „Prosan" wird sie jung, frisch, elastisch und lebensfroh erhalten. Von heute ab sollten Sie täglich „Prosan" essen. pDQC A IO wird aus echtem Emmentalerkäse hergestellt und enthält überdies einen Zusatz ri\V-/U/nl^ VQn KnQbiaud, in natürlichem Zustand. PROSAN ist ein vollwertiges Nahrungsmittel, das zugleich alle gesundheitsfördernden Eigenschaften besitzt, die dem Knoblauch sowohl durch die überlieferte Volkshellkunde wie durch die klinische Erfahrung der modernem Ernährungstherapie zugeschrieben werden. Essen Sie PROSAN-Käse. Geruchlose Packung. Hervorragend im Geschmack. PROSAN Ist In allen guten Lebensmittelgeschäften erhälHIdi. Achten Sie beim Einkauf auf nebenstehende Sch achtel etikette. CHALET KÄSE A. Q.f ZUG (Sohweli) Vertretung und Lagers THEODOR ETTI & W. BERGEL, A. G., WIEN, I., Akademiestraße 1 WOSAN-Schadilsl 227 Gramm netto, -- enthaltend 6 Portionen Eine neue Pächterschutzverordnung in Palästina Erschwerung des Grundstückverkehrs? Der österreichische Keren Kajemeth spesenfrei! Die Landeskomnilssioti des Keren Kajemeth für Oesterreich teilt mit: Der «Herzl-Klub» in Wien hat auf Anregung des Orflnders find ersten Organisators des Keren Kajemeth, Ing. Johann Kremenezky, beschlossen, die Spesen Ae» Bureaus des Keren Kajemeth durch freiwillige Spenden zu decken, so daB sie nicht mehr aus den Spendeneingängen gedeckt werden sollen. Diese Aktion hat vollen Erfolg gezeitigt. Infolgedessen hat der «Herzl-Klub» uns mitgeteilt, daß ab 15. Juni die Spesen des Keren Kajemeth in Oesterreich durch die von ihm aufgebrachten Mittel gedeckt werden. Wir ha^ .i natürlich dem «Herzl- Klub» ein Aufsichtsrecht über die Gestion eingeräumt. Es wird somit, von diesem Zeitpunkt angefangen, von den eingehenden Spenden kein Groschen mehr für Spesen ln Abzug gebracht, sondern es gehen alle einlangenden Gelder unverkürzt an die Zentrale ln Jerusalem ab. Die KKL-Kommission ist sich bewußt, daß dieser Gedanke und diese Tat beispielgebend auch auf andere Länder wirken werden. Sie spricht auf diesem Wege dem «Herzl-Klub» und den anderen Freunden, die sich der Aktion angeschlossen haben, den wärmsten Dank aus. In Österreich selbst wird die Tatsache, daß alle Eingänge unverkürzt nach Jerusalem abgeführt werden, ein mächtiger Ansporn für die Gebefreudigkeit sein, und wir hoffen, daß sich dies schon in allerkürzester Zeit fühlbar machen wird. An alle Sammler geht unser Appell, die neue Situation des Keren Kajemeth Oesterreich raschest der breiten Oeffentlichkelt bekanntzumachen und mit verdoppeltem Eifer ihre schöne Aufgabe zu erfüllen, Geld zum Zwecke der Ueberführung von Boden ln Palästina in jüdisches Volkseigentum aufzubringen. Für die Landesikommlssion des Keren Kajemeth für Oesterreich: Dr. Chalm Tartakower, Adolf Böhm, Sekretär. Obmann. Feierlicher Widerruf des Edikts TOO 1492 Madrid, 5. Juni. (J. T.-A.) Der Präsident der provisorischen republikanischen Regierung Spaniens, Herr Zamora, empfing am Donnerstag, den 4. Juni, den argentinisch-jüdischen Rechtsanwalt Kibrick, mit dem er die Frage der Repatriierung von sephardischen Juden nach Spanien besprach. Alle republikanischen politischen Parteien Spaniens, erklärte Präsident Zamora, treten für die Wiedereinverleibung der sephardischen Juden in die spanische Nation ein. Die spanischen Konsuln im Auslände werden Instruktionen zur Erleichterung der Repatriierung der sephardischen Juden erhalten. Das spanische Parlament wird das Edikt vom Jahre 1492, durch das die Juden aus Spanien vertrieben wurden, feierlich widerrufen. Forderungen der arabischen Exekutive an die Mandatskommission Wie die Jüdische Tclegraphen-Agentur erfährt, hat die arabische Exekutive am 30. Mai, im Wege der Palästinaregierung 50 Kopien des von Auni Bey Abdul Hadi verfaßten Memorandums zum Weißbuch vom Oktober 1930 und eines vom Präsidenten der arabischen Exekutive Muza Kazlm Pascha Unterzeichneten Begleitbriefes an die Mandatskommission des Völkerbundes nach Genf gesandt. In diesem Begleitbrief erhebt die arabische Exekutive folgende Forderungen an die Mandatskommission: 1. Widerrufung der Balfour-Deklaration und des Palästinamandates, da diese im Widerspruch zum Artikel 22 des Völkerbundpaktes stehen. 2. Einsetzung einer Regierung, die einer gewählten Volksvertretung verantwortlich sein soll. 3. Verhinderung der Eigentumsübertragung an Grund und Boden an Nichtaraber. 4. Endgültige Einstellung der Einwanderung. 5. Wohlfahrtsmaßnahmen zugunsten der notleidenden Fellachen, insbesondere der durch jüdischen Bodenkauf depossedlerten Siedler. Die Londoner Sitzung der politischen Kommission abgesagt B e r 11 n, 7. Juni. (J. T.-A.) Die für Sonntag, den 7, Juni, nach London einberufene Sitzung der zionistischen Politischen Kommission wurde abgesagt. Wie die J. T.-A. erfährt, war diese Sitzung aus dem Grund überflüssig geworden, weil die Zionistische Exekutive die von der Berliner Sitzung der Politischen Kommission gefaßten Beschlüsse sich zu eigen gemacht und in diesem Sinne die Vorschläge der englischen Regierung beantwortet hat. Jerusalem. (J. T.-A.) Am Sonntag, den 31. Mai, hat der stellvertretende High Commissioner Young eine Pächterschutzverordnung mit einjähriger Geltungsdauer erlassen, durch deren strenge Bestimmungen die Uebertragung von Eigentum an Grund und Boden vermutlich äußerst erschwert werden wird. Nach diesen Bestimmungen darf kein Gerichtsbefehl zur Entsetzung aus Bodenbesitz erfolgen, wofern das Gericht nicht zur Ueberzeugung gelangt ist, daß für die Versorgung der Pächter entsprechend Vorsorge getroffen wurde. Besitzentsetzung erscheint nur gerechtfertigt, wenn der Pächter es verabsäumt hat, den Pachtschilling zu entrichten oder den Boden zu bebauen. In diesem Falle hat er keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Gericht kann auch keinen Räumungsbefehl gegen Weideberechtigte erlassen, die fünf Jahre ununterbrochen das Weiderecht besitzen, wofern nicht der High Commissioner die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts getroffenen Vorkehrungen als befriedigend befunden hat. Der stellvertretende High Commissioner hat die neue Verordnung unter Hinweis darauf, daß er sie im öffentlichen Interesse für unentbehrlich hält, durch Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt sofort in Kraft treten lassen. Die Veröffentlichung erfolgte am letzten Tage seiner Amtsführung; Montag, den 1. Juni, trifft High Commissioner Sir John Chancellor wieder in Jerusalem ein. Die Auffassung in zionistischen und juristischen Kreisen Jerusalem. (J. T.-A.) Die Zionistische Exekutive wurde durch die sofortige Inkraftsetzung der neuen palästinensischen Pächterschutzverordnung völlig überrascht. In Kreisen der zionistischen Exekutive ist man der Ansicht, daß die überstürzte Inkraftsetzung der Verordnung auf einen vom High Commissioner Sir Chancellor von London ausgeübten Druck zurückzuführen und möglicherweise darauf berchnet sei, die Uebertragung eines größeren Komplexes bei Wadi Hawarith an den Keren Kajemeth zu verhindern. Die Auffassung juristischer Kreise geht dahin, daß das neue Gesetz zwar den ersten Versuch darstellt, die Rechte der Pächter und Siedler gesetzlich anzuerkennen, daß aber die Verordnung an und für sich den jüdischen Interessen nicht abträglich ist, da die jüdischen Bodenkäufer auch früher, als noch keine gesetzliche Verpflichtung hiezu bestand, die Siedler und Pächter stets entschädigt haben. „Die Pächterschutzverordnung entspricht den Grundsätzen des MacoDnaldbriefes4* erklärt Shiels auf eine Anfrage Howard Burys. Im Unterhause richtete am Dienstag, dea 2. Juni, der Abgeordnete Colonel Howard Bury an den Unterstaatssekretär für die Kolonien Dr. Drummond Shiels die Anfrage, ob in Palästina eine Verordnung mit dem Ziele, der Veräußerung arabischen Besitzes ein Ende zu setzen, erlassen worden sei, respektive welche Schritte unternommen worden seien, um eine weitere Vermehrung der Zahl landloser Araber zu verhindern. Unterstaatssekretär Dr. Shiels erwiderte: In Uebereinetimmung mit dem letzten Satz ln § 12 des vom Ministerpräsidenten am 13. Februar an Dr. Welzmann gerichteten Briefes wurde am letzten Freitag eine Verordnung zum Schutze der Pächter- und Okkupantenrechte, einschließlich der Rechte der Siedler ohne speziellen Rechtstitel (Squatter) für ganz Palästina erlassen. Wie es in dem vorhergehenden Teile des erwähnten Paragraphen festgelegt erscheint, wird eine zentrale Kontrolle der Bodentransaktionen erst .yPIL. dem Zeitpunkt an, in dem die mit der Durchführung;? der Landentwicklungspolitik beauftragte Behörde Tätigkeit aufnehmen wird, in Wirksamkeit treten. In dem Paragraphen des MacDonald-Briefes, auf den Unterstaatssekretär Dr. Shiels Bezug nimmt, heißt; es: Um der Politik ländlicher Ansiedlung, wie im Art. 11 des Mandates vorgesehen, Wirkung zu verschaffen, ist es nötig, um Desorganisation zu vermeiden und die Möglichkeit eines Erfolges zu haben, daß eine zentralisierte Kontrolle irgendwelcher Art für Transaktionen auf dem Gebiete der Erwerbung und Uebertragung von Grund und Bocjen während der Uebergangszeit bestehen soll, die vernünftigerweise,^ erforderlich sein dürfte, um dem Landentwicklungsplan*5-* eine sichere Grundlage zu geben. Die in Aussicht genommene Kompetenz ist eine regulierende und nicht etwa eine prohibitive, obwohl sie ein Recht einschließt, solche Transaktionen zu verhindern, die mit dem Tenor des Planes nicht zu vereinen sind. Aber die Ausübung dieses Rechtes ist beschränkt und in keiner Weise willkürlich. Sie ist in jedem Falle bedingt durch Erwägungen, wie den Zwecken des Mandats am besten entsprochen werden kann. Jegliche Kontrolle soll mit gehörigen Schutzbestimmungen umgeben werden, um die Gewähr zu geben, daß so wenig wie möglich in den freien Grundstücksverkehr eingegriffen wird. Die Zentralkontrolle wird erst dann in Kraft treten, wenn die Behörde zur Durchführung ihrer Landentwicklungspolitik ihre Arbeit aufnimmt. Der High Commissioner wird zur Errichtung dieser zentralisierten Kontrolle das volle Recht haben, alle notwendigen Schritte zu tun, um die Rechte der Pächter und Okkupanten einschließlich der Rechte der Squatter (mehrjährige unrechtmäßige Okkupanten) in Palästina zu schützen. Cnancellor geht, Hyamson bleibt Die hebräische Tageszeitung «Haaretz» meldet, daß der High Commissioner für Palästina Sir John Chancellor im August 1931, nach Ablauf seiner Amtsperiode, Palästina verlassen wird. Die hebräische Arbeiter-Tageszeitung «Davar» will erfahren haben, daß der Leiter der Immigrationsabteilung der Regierung, Albert M. Hyamson, eine Verlängerung seine» Dienstvertrages um weitere fünf Jahre unterzeichnet hat, obwohl er bereits das pensionsfähige Alter erreicht hat. Sic werden schlonh an jeder beliebigen Körperstelie. Kein Fettansatz, keine Fettpolster! Aeußerliche Anwendung. Garantiert unschädlich, wissenschaftlich begutachtet. Erfolg überraschend! Auskunft kostenlos durch: Generalvertretung der «Risgan» G. tn. b. H* Wien, 1. Himmeipiorig^||gJä

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