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Die Stimme · 1931-04-23 · Heft 172 (23.4.1931) · page 7

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Journal
Die Stimme
Volume
4 (1931)
Issue
Heft 172 (23.4.1931)
Date
1931-04-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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lNr. 172 — 16. apnl ivmi l»ü: ailMMh Seite 1 den Verwaltungskosten. Wir wollen vor allem auch in erster Lmie die Organisationen fördern, die der Jugenderziehung dienen, und müssen bestrebt sein, daß die Erziehung in diesen Organisationen jüdisch sei. Herr Pappenheim hat einen Antrag eingebracht, der eine Bevorzugung der Orthodoxit beinhaltet. Ich erblicke in diesem Antrag eine schwere Beleidigung. Herr Bauminger ist ebenfalls Vertreter der Orthodoxie, Herr Prof. Rath hat in ausgezeichneter Weise ausgeftihrt, wie wir hier alle auf dem Boden eines konservativen Judentums stehen, Herr Dr. Ticho ist doch gewiß kein Mann, der gegen orthodoxe Kreise Stellung nimmt, und schließlich stehe ich selbst auf dem Standpunkt, daß das konservative Moment im ludentum den wesentlichen Faktor für die Erhaltung unseres Volkes darstellt. Herr Pappenheim will aber zweierlei Judentümer schaffen, er will die Zertrümmerung der Qemeinde, er sagt mit seinem Antrag, daß eine Gruppe bisher schlechter behandelt wurde als die andere. Wir kennen aber in der Fürsorge nur Bedürftige, selbstredend hier nur Juden, weil unsere Mittel zu gering sind, sonst würden wir gewiß auch Nicntjuden beteilen — wie wir sie ja auch heute ins Spital aufnehmen —, aber Juden erster Klasse und luden zweiter Klasse werden wir nicht einführen. Ich bitte Herrn Pappenheim, seinen Antrag zurückzuziehen. Wir wollen die Einheit der Gemeinde in allen Belangen und wir wollen gerne auch verschiedenen Richtungen gerecht werden, aber eine Bevorzugung einer Schichte im Judentum ist nicht möglich. Nun nahm Herr Baurat K e m p l e r, Obmann der Spitalkommission, das Wort. Er referierte über das Spital in der S^egasse und erklärte die Gründe der Verschiedenheit der Krankenkost in diesem Spital und im Versorgungshaus, worauf Dr. Körner zum Kapitel Versorgungshaus sprach. Dem Baurat Kempler — sagt Dr. Körner — ist in seinen Ausführungen ein Irrtum unterlaufen. Aus seinen Ausführungen könnte man den Eindruck gewinnen, daß die Kost in der Seegasse eine einheitliche sei, was jedoch nicht der Fall ist, denn auch wir müssen die Verordnungen der Aerzte befolgen, auch wir haben Diabetiker, und auch wir brauchen verschiedene Medikam.nte. Wir haben heuer jedes kleinste Plätzchen ausgenützt, um den Anforderungen nach Aufnahme nur halbwegs gerecht zu werden. Zum Schluß dankte der Redner dem verdienstvollen Verwalver, Herrn Popper, für seine aufopfernde Arbeit. Dr. Friedmann gibt seiner Meinung Ausdruck, daß sich die Mittel nicht finden werden, um das Defizit des Spitales aus der Welt zu schaffen, aber alle müssen sich bemühen, einen Ausweg zu finden. Wien hat noch immer einen bedeutenden Ruf als Mekka der Medizin und es gibt noch genug ausländische Juden, die als zahlende Patienten nach Wien kommen. Warum lassen sich diese nicht im Spital der Kultusgemeinde behandeln? Weil es bei uns keine freie Aerztewahl gibt, obwohl die Kultusgemeinde seit dem Jahre 1923 die Einführung der freien Aerztewahl beschlossen hat. Die gefaßten Beschlüsse des Vorstandes müssen eben auch ausgeführt werden. Ferner: was hat unser Spital, in dem einst ein Zuckerkandl, ein Oser gewirkt, in den letzten Jahren auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Forschung geleistet? Verkennen Sie doch nicht die Mentalität unserer Glaubensgenossen, die sich gerne v°n Kapazitäten behandeln lassen. Bezüglich der Verwaltung möchte ich den Vorschlag machen, daß wir uns von fachmännischer Seite beraten lassen sollen, vielleicht könnten wir so auf weitere Ersparungsmöglichkeiten „kommen.. . .. . .. - - M. Singer: Ich denke, daß es günstig wäre, wenn man der Spitalskommission noch einen Beirat aus dem Vorstande geben würde. Dann möge man auch für jüdisches Schwesternmaterial Sorge tragen, man will doch in einem jüdischen Spital von jüdischen Schwestern gepflegt werden. (Schluß der Budgetdebatte in der nächsten Nummer.) Der Rechnungsabschluß pro 1930 und der Voranschlag pro 1931 Die Israelitische Kultusgemeinde Wien verlautbart amtlich: In der öffentlichen Plenarsitzung vom 16. April d. J., die unter dem Vorsitz des Präsidenten, Gen. Oberstabsarzt Prof. Dr. Alois Pick, stattfand, wurden die Beratungen über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1931 abgeschlossen und der Rechnungsabschluß für das Verwaltungsjahr 1930, welcher statutengemäß durch 14 Tage zui Einsicht für die Gemeindemitglieder aufgelegt war, genehmigt. Die Gebarung des Jahres 1930 weist insgesamt Einnahmen von S 6,211.414.36 aus, welchen an Ausgaben in diesem Verwaltungsjahr S 6,348.479.60 gegenüberstehen. Der resultierende Fehlbetrag von S 137.065.24 erfährt eine Erhöhung um S 94.841.87 aus dem vom Vorjahr vorgetragenen Defizit. Trotz ihrer Dringlichkeit mußte eine Reihe von Investitionen, Ausgestaltungen und Neueinrichtungen zurückgestellt werden, um eine Vergrößerung dieses Defizits, für dessen Abdeckung keinerlei Fonds bestehen, zu vermeiden. Der Fehlbetrag muß für das nächste Verwaltungsjahr vorgetragen werden. Von den Gesamtausgaben entfielen auf die Kapitel «Kultus», «Unterricht» und «Beerdigungswesen» insgesamt S 2,579.952.72, auf das Kapitel «Fürsorgewesen» S 2,149.829.36. Die Einnahmen setzen sich aus dem Eingang an Kultussteuern von insgesamt S 2,540.521.76 und im übrigen aus den statutenmäßig eingehobenen Taxen und Gebühren sowie aus Spenden zusammen. Der Voranschlag pro 1931, welcher dem Kultusvorstand zur Beschlußfassung Vorgelegen ist, weist für das Jahr 1931 an Einnahmen insgesamt S5,904.933, an Ausgaben S 6,383.389, somit einen Fehlbetrag von S 478.456 aut, welcher sich durch das vorgetragene Defizit der Vorjahre aut S 710.363.11 erhöht. Hierzu kommen aber noch «A. O.-Erfordernisse», die in der Zeit des Budgetprovisoriums, d. i. seit 1.Jänner 1931, zugewachsen sind und sich auf zirka S 50.000 belaufen. In den sehr eingehenden Debatten über das vom Finanzreferenten, Reg.-Rat Dr. Hermann Oppenheim, erstattete Referat und die von den Kommissionsobmännem vorgetragenen Berichte über die einzelnen Anstalten, Institutionen und Verwaltungszweige wurde die triste finanzielle Lage der Kultusgemeinde, deren bedeutende Leistungen, ganz besonders auf dem Gebiete des Fürsorgewesens, das nach dem jüdischen Religionsgesetz einen Bestandteil der Religionsübung darstellt, beleuchtet, die Steigerung der Anforderungen als Folge der derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse betont und auf die Drosselungen hingewiesen, die mangels der erforderlichen Mittel nun seit Jahren im Budget der Kultusgemeinde Plat2 greifen müssen. Entgegen allen Erwartungen sind die seit mehreren Jahren bei der Regierung anhängigen Ansuchen, daß aus dem Titel der Gleichberechtigung der Konfessionen auch für die israelitische Religionsgeselischaft ein Beitrag aus Bundesmitteln geleistet werde, trotzdem die Berechtlgung und die Billigkeit dieses Begehrens immer wieder von allen Regierungsstellen anerkannt wird, bisher nicht einer aufrechten Erledigung zugeführt worden, so daß die Israelitische Kultusgemeinde Wien auch derzeit noch nicht den geringsten Beitrag aus Bundesmitteln erhält, obwohl dieselbe mehr als 200.000 Seelen umfaßt und durch ihre Wirksamkeit vielfach Bund, Land und Gemeinde entlastet. Die Plenarversammlung hat die Budgetvorlage mit dein einschränkenden Beschluß genehmigt, daß gegenüber den einzelnen Posten der Einnahmen- und Ausgabenseite Ersparnisse, bezw. Zuflüsse in einem derartigen Ausmaß erzielt werden sollen, daß eine Erhöhung der Defizite des Vorjahres nicht eintritt. Zur Durchführung dieser Aufgabe wurde unter dem Vorsitz des Finanzreferenten Reg.-Rat Dr. Hermann Oppenheim eine Ersparungskommission eingesetzt und über Antrag der Obmänner aller Parteien im Kultusvorstand die folgende Entschließung einhellig angenommen: «Mit tiefstem Bedauern nimmt der Kultusvorstand wahr, daß trotz sorgfältigster Gebarung im Gemeindehaushalt und bei vollster Anspannung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeindemitglieder die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Israelitischen Kultusgemeinde jährlich steigende Defizite aufweisen, so daß auch immer wieder wichtige und dringliche Erfordernisse zurückgestelit werden müssen. Diese Behinderung der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, den ihr durch das Gesetz vom 21. März 1890, R. G. Bl. Nr. 57, und durch ihr Statut obliegenden Pflichten in vollem Umfang zu entsprechen, ergibt sich aus dem Umstand, daß, entgegen den Verhältnissen in allen Nachbarstaaten, in Oesterreich ein Beitrag aus Bundesmitteln zu den Erfordernissen der Israelitischen Religionsgesellschaft bisher nicht geleistet wird, obwohl eine solche Beitrags - lelstung nach dem Bundesverfassungsgesetz und nach dem Inhalt des Friedensvertrages von Saint-Germaln durchaus begründet und berechtigt wäre. Die Plenarversammlung richtet an das Präsidium das dringende Ersuchen, die nun seit mehr als drei Jahren zur Erlangung eines Staatsbeitrages unternommenen Bemühungen unentwegt fortzusetzen und dahin zu wirken, daß dieser Zustand, In welchem die gesamte Judenschaft eine schwere Unbill und eme Verletzung des Grundsatzes des gleichen Rechtes aller Religlonsgesellschaften empfindet, beseitigt werde.» Plenarbeschluß vom 16. April 1931 Regulativ für die Ersparungskommission. In Anbetracht der ungünstigen finanziellen Lage der Gemeinde beschließt das Plenum, eine «Ersparungskommission» einzusetzen. Dieselbe besteht aus dem Obmanne der «Finanzkommission» und aus drei vom Plenum gewählten Mitgliedern des Kultusvorstandes. Als Vollzugsorgan wird der Kommission der Amtsdirektor und Erste Sekretär beigegeben. Zweck der «Ersparungskommission» ist es, unter möglichster Vermeidung eines weitläufigen Instanzenzuges in administrativer und finanzieller Hinsicht jene Maßnahmen und Verfügungen an das Präsidium zwecks Durchführung zu leiten, sowie solche Anträge auszuarbeiten, die geeignet sind, die Wiederherstellung des Gleichgewichtes in den Gemeindefinanzen herbeizuführen. Der «Ersparungskommission» werden die im § 13, Absatz d, f und g, des Kultusgemeindestatutes verzeichneten Angelegenheiten, insoweit nicht der § 14 des Statutes deren llebertragung ausscliueßt, mit der Maßgabe zugewiesen, daß Beschlüsse, fiir weiche drei Mitglieder der Kommission stimmen, bei Wahrung des Einspruchsrechtes des Präsidiums, und soferne nicht der Obmann gegen den Beschluß Einspruch erhebt, als endgültig und bindend anerkannt werden und im Wege des Präsidiums sofort zur Durchführung gelangen, während, wenn dieses Stimmenverhältnis nicht besteht, oder vom Präsidium oder Obmanne Einspruch erhoben wird, die Entscheidung des Vertreter-Kollegiums und soferne statutenmäßig die Kompetenz des Plenums gegeben erscheint, die des Plenums einzuholen ist. Es hat als Grundsatz zu gelten, daß die Anträge der «Ersparungskommission» jeweils als erster Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Vertretersitzung bezw. Plenarsitzung zu setzen sind und daß nach Tunlichkeit die endgültige Erledigung in einem Zeiträume von 14 Tagen zu erfolgen hat. Die «Ersparungskommission» führt ihre Arbeiten permanent fort und tritt so oft zusammen, als es die Führung ihrer Geschäfte erfordert. Sämtliche Protokolle und Beschlüsse der «Ersparungskommission» sind jeweilig dem Präsidium vorzulegen. An die Stelle des Finanzreferenten tritt im Verhinderungsfälle der Obmann-Stellvertreter der «Finanzkommission». Jedes der drei Mitglieder dieser Kommission wird erforderlichen Falles von einem anderen Mitgliede des Kultusvorstandes vertreten, dessen Nominierung dem Obmanne jenes Parteiklubs obliegt, welchem der zu Vertretende angehört. Der Amtsdirektor wird erforderlichen Falles durch den Leiter der Rechnungskontrolle vertreten. Die «Ersparungskommission» hat bei Behandlung einzelner Angelegenheiten, die in das Ressort einer der ständigen Kommissionen des Kultusvorstandes fallen, den Obmann dieser Kommission bezw. dessen Stellvertreter mit beratender Stimme zuzuziehen. Erhebt dieser gegen einer von der «Ersparungskommission» getroffene Maßnahme Einspruch, so ist vor der Ausführung des Beschlusses der «Ersparungskommission» die Stellungnahme des Vertreter-Kollegiums einzuholen, welches endgültig entscheidet. Andererseits sind jene Beschlüsse der Kommissionen des Kultusvorstandes, durch welche der Kultusgemeinde neue oder erhöhte finanzielle Lasten erwachsen, der «Ersparungskommission» zur Stellungnahme vorzulegen. Der «Ersparungskommission» obliegt insbesondere die Prüfung, auch des budgetären Sach- und Personalaufwandes, eines ökonomischen Vorganges bei den Anschaffungen und einer rationellen Dienstesverwendung des Personales. Sämtliche Aemter, Anstalten, wie überhaupt die Organe der Kultusgemeinde sind verpflichtet, den Mitgliedern der «Ersparungskommission» jeden begehrten Einblick in diesem Belange zu gewähren und die zweckdienlichen Auskünfte gewissenhaft zu erteilen. Die Beschlüsse und getroffenen Maßnahmen der «Ersparungskommission» sind allmonatlich dem Vertreter-Kollegium und mindestens vierteljährlich dem Plenum des Kultusvorstandes zu bringen. Der «Ersparungskommission» obliegt es, den Haushaltungsplan aufzustellen, der bei der Verfassung des Voranschlages für das nächstjährige Verwaltungsjahr richtunggebend zu sein hat. Beschwerden und Berufungen gegen Verfügungen der «Ersparungskommission» sind dem Plenum des Kultusvorstandes zur Entscheidung vorzulegen. Das dem Präsidenten gemäß § 25, Abs. 1 und 2, zustehende Sistierungs-, bezw. Einspruchsrecht erstreckt sich auch auf die Beschlüsse der «Ersparungskommission». Die Bestimmungen des § 7 der Geschäftsordnung für den Kultusvorstand finden auf diese, angesichts der außerordentlichen Verhältnisse eingesetzte Spezialkomnrission keine Anwendung. Probleme der jüdischen Erziehung in Wien Rede des Prof. Moses Rath (Schluß.) In der Budgetdebatte der Wiener Kultusgemeinde hielt Kultusvorsteher Prof. Moses Rath eine allgemein beachtete Rede über die Probleme der jüdischen Erziehung in Wien. Die Rede, die wir nachstehend in wesentlichen Auszügen wiedergeben, nahm zwei Stunden in Anspruch. Und nun komme ich zum letzten und wichtigsten Punkt, zur jüdischen Vollschule. Auch auf diesem Gebiete ist nichts geschehen. Die Kultusgemeinde hat nichts unternommen, um die von uns geforderte fakultative Voll- und Mittelschule für Kinder, deren Eltern sie dem katholisch-germanischen Ideenkreis entziehen möchten, ins Leben zu rufen, oder die bestehenden zwei jüdischen Vollschulen — die Voll- und Hauptschule Talmud Thora und das jüdische Chajes-Realgymnasium — in eigene Verwaltung zu übernehmen. Nach wie vor ist Wien die einzige jüdische Großgemeinde der Welt» die keine einzige eigene Volksschule» keine Mittelschule» kein Lehrerseminar begründet oder auch nur übernommen hat. Die Talmud - Thoraschule ist für Wien von größter Bedeutung. 350 Kinder werden hier jüdisch erzogen, fünf Stunden wöchentlich wird obligater Unterricht in den jüdischen Fächern erteilt, die ärmsten werden auch teilweise verpflegt. Die Schule kämpft jedoch um ihr Dasein. Wenn die Gemeinde diese Schule nicht ganz übernehmen kann oder wül, so muß sie die Subvention erhöhen und darauf bestehen, daß die Lehrer menschlich entlohnt werden, bei gleichzeitiger Rationalisierung der Leitung, die im gegebenen Falle zu groß und zu teuer ist. Und nun das jüdische Chajes-Realgymnasium. Es Ist dies eine mustergültige, vom Stadtschulrat bestens anerkannte Mittelschule mit Oeffentlichkeltsrecht und Reifeprüfung, die unter bewährter Leitung steht Schon die Tatsache, daß 360 Gymnasiasten am Sabbath und Jom-Tow frei haben, daß sie ferner sechs Stunden wöchentlich Hebräisch, Tanach, Mischna, Gemara, neuhebräische Literatur und jüdische Geschichte studieren, daß ihnen auch der allgemeine Lehrstoff durch jüdische Lehrer vermittelt wird, ist für das Wiener Judentum vom religiösen,- nationalen und kulturellen Standpunkt von größter Bedeutung.

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