Mannheim
Compact Memory

Die Stimme · 1930-12-29 · Heft 157 (29.12.1930) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Stimme
Volume
3 (1930)
Issue
Heft 157 (29.12.1930)
Date
1930-12-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3053752-3053859-3053910--2101-3057505
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

b üib blimuii: Nr. 157 — 29. Dezember 1930 Wahlinstruktion fOr die Wahl von Delegierten des Österreichisch n Landesschekelverbandes zum AVIL Zionistenkong eS § 1. Jedes Mitglied der Zionistischen Weltorganisation, welches durch die österreichische Landesschekelkommission den Schekel für das Jahr 5691 ordnungsgemäß und rechtzeitig abgeführt hat, erreicht mit erreichtem 18. Lebensjahr das aktive, mit erreichtem 24. Lebensjahr das passive Wahlrecht zum Kongreß. Das passive Wahlrecht ist außerdem noch an den Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Keren Hajessod gebunden. § 2. Der Zionistische Landesverband für Oesterreich, die österreichischen Landesverbände der Föderationen Misrachi, Poale Zion und Hitachduth bilden einen Wahlkreis. Die Wahlen finden auf Grund des proportioneilen Listenwahl* Systems kt der für die Wahl zum Vorstand der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde geltenden Art statt. § 3. Die Hauptwahlkommission leitet die Wahlen zum Kongreß. Sie bestimmt nach Anhörung der in § 2 genannten Verbände, resp. deren Unterteilungen die Wahlorte. Sie bestellt die verantwortlichen Wahlleiter, die den gebildeten Orts- resp. Bezirkswahlkommissionen Vorsitzen. Der Wahlleiter hat die Stimmzettel und alle sonstigen auf die Wahl bezughabenden Dokumente in Ordnung, zu verwahren und zur Verfügung der übergeordneten Wahlbehörde (H. W. K.) zu halten. Dem Wahlleiter steht eine Ortswahlleitung von 2 bis 6 Mitgliedern zur Seite. Die allgemeinen Zionisten, die zionistischen Sonderverbände (Misrachi, Poale Zion, Hitachduth) und die Fraktionen des letzten Kongresses (Revisionisten, Radikale), sofern sie mit Wahlvorschlägen auftreten, sind berechtigt, je einen Vertreter in die Ortswahlledtung zu entsenden. Sollten noch andere Parteien mit selbständigen Wahlvorschlägen auftreten, so ist jede von ihnen berechtigt, je einen Vertrauensmann mit beratender Stimme in die Ortswahlleitung zu entsenden. Nichtaufnahme von Wählern bei der H. W. K. erhoben werden. Die Schekelzahler, deren Schekalim nachträglich, und zwar nicht später als zehn Tage nach dem Stichtage bei der Landesschekelkommission eingezahlt worden sind, werden in einer nachträglichen Liste den Ortswahlleitungen bekanntgegeben werden und dürfen ihr Wahlrecht ausüben. § 9. Die Wahl Ist direkt und geheim. Jeder Wähler muß persönlich in dem nach seiner Adresse für ihn zustän* digen Wahllokal erscheinen. Er nennt der Wahlkommission seinen Namen und seine Adresse, gibt seinen Stimmzettel in das ihm vom Wahlleiter eingehändigte Wahlkuvert, überreicht dieses dem Wahlleiter, der es in die Wahlurne wirft. Die Wahl* kommissionen haben nur solche Wähler zur Abstimmung zuzulassen, die in der Wählerliste enthalten sind und ihre Iden* tität mit einem Personaldokument (Geburtsschein, Heimat* schein, Trauungsschein, Reisepaß oder sonstiger Legitlma* tion und Lichtbild (Meldezettel allein genügt nicht) auszuweisen vermögen. Bestehen Zweifel darüber, ob ein Wähler das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist die Wahlkommission be* rechtigt, die Zulassung zur Wahl von der Verlegung eines Dokumentes, aus dem das Alter des Wählers hervorgeht, abhängig zu machen. § 10. Auf dem Stimmzettel muß der Wähler den Namen des Listenführers oder der Gruppenbezeichnung eines kundgemachten Wahlvorschlages angeben. Stimmzettel, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, sind ungültig. Aende* rungen in der Liste oder Streichungen einzelner Kandldatennamen gelten als nicht vorgenommen. Befinden sich ln einem Wahlkuvert mehrere Stimmzettel der gleichen Liste, so ist nur eine hiervon gültig, befinden sich jedoch in einem Wahlkuvert Stimmzettel verschiedener Listen, so sind sie sämtlich ungültig. § 11. Nach der Beendigung der Wahl wird die Wahlurne geöffnet und von der Wahlkommission das Ergebnis dir Wahl festgestelit. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses sind öffentlich. § 12. Ueber das Ergebnis der Wahl ist ein Protokoll in drei Exemplaren aufzunehmen, in welchem die Anzahl der abgegebenen, der gültigen und der auf jeden Wahlvorschlag entfallenden Stimmen anzuführen ist. Das Wahlprotokoll samt Stimmzetteln und allen anderen auf die Wahl bezughabenden Akten sind unverzüglich an die H. W. K. zu Händen des Vorsitzenden, Wien, 1., Käfntnerstraße 28, zu Übermitteln. Nach Einlangen der Wiener Wahlprotokolle findet ein Teilskrutinium und nach Einlangen der Wahlprotokolla aus der Provinz das endgültige Skrutinium bei der H. W. K, in Wien statt. Das Wahlergebnis ist von der H. W. K. öffentlich kundzumachen. § 13. Bei Einreichen einer einzigen Liste oder Zurückziehung aller Listen bis auf eine, entfällt jeglicher Wahlakt. § 14. Ein Delegierter darf nur ein Mandat übernehmen und ausüben. § 15. Wahlproteste müssen von mindestens 20 Wählern mit Vor- und Zunamen, Beruf und Adresse deutlich unterzeichnet sein. Sie haben folgende Bestimmung zu beobachten: Die Proteste müssen schriftlich in zwei Exemplaren eingebracht werden, wovon eines an die H. W. K., eines an die Exekutive der Zionistischen Weltorganisation zu richten «st. Die Proteste müssen spätestens bis 10. Februar am Orte ihre* Bestimmung eintreffen. Jeder Protest muß enthalten: 1. Genaue Bezeichnung des Wählortes bezw. Wahlkreises. 2. Angabe der Tatsachen, die angefochten werden. 3. Angabe von Beweismitteln und, wenn möglich, auch Vorlage von Zeugenaussagen, die eigenhändig gezeicfinet sein müssen. § 16. Die vorliegende Wahlinstruktion stellt eine Ergänzung der auf die Wahl bezughabenden Bestimmungen de* Statuts sowie des Wahlreglements der Zionistischen Weltorganisation dar. Wien, im Dezember 1930. Die Hauptwahlkommission des Landesschekelverbandes für Oesterreich. Der XVII. Zionistenkonfirefi ist einberufen? Jeder Jude erfülle seine Dfliclaf und zahle den sdteHelf Nachrichtendienst des Bureaus des XVII. Zionistenkongresses § 4. Die Wahlen finden Montag, den 2. Februar 1931 ln der Zeit von 17 bis 22 Uhr statt Für die Provinzorte können andere Wahltermine über motiviertes Einschreiten der Ortswahlkommission von der H. W. K. bewilligt werden. ■ §5. Die Wahlvorschläge sind bis znm 19. Jänner 1931, 7 Uhr abends beim Vorsitzenden der H. W. K. Herrn Doktor Arthur Immerglück, Wien, I., Helferstorferstraße 9 einzureichen und gleichzeitig schriftliche Erklärungen der in dem Wahlvorschlag genannten Kandidaten vorzulegen, daß diese bereit sind, eine auf Grund dieses Wahlvorschlages crfolr gende Wahl anzunehmen. Für auswärtige Kandidaten ist eine telegraphische Zustimmungserklärung zulässig. Für jeden Kandidaten kann ein Ersatzdelegierter angeführt werden, der an Stelle des Delegierten tritt, falls dieser ausscheidet. Werden Ersatzbewerber nicht namentlich angeführt, so gelten die in der eingereichten Liste angeführten Bewerber, die nicht zu Delegierten gewählt wurden, als Ersatzbewerber. Diese treten für den Fall des Ausscheidens eines oder mehrer Delegierten einer Liste in der Reihenfolge des Wahlvorschlages an die Stelle des ausscheidenden Delegierten. Die Kandidaten und ihre Ersatzleute sind mit Vor- und Zunamen, Beruf und genauer Adresse anzuführen. Ob die Bedingungen der Wählbarkeit vorliegen, nimmt die H. W. K. von Amts wegen wahr. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr als zweimal so viel Namen enthalten, als Delegierte zu wählen sind. § 6. Der Wahl Vorschlag muß von mindestens 100 Wahlberechtigten, die ihre Vor- und Zunamen, Beruf und Adresse deutlich anzugeben haben, unterzeichnet werden. Kein Wahlberechtigter darf mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere unterschrieben, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen zu streichen. Als Bevollmächtigter der Liste gilt, wer eigens dafür nominiert bezw. der auf dem Wahlvorschlag an erster Stelle genannte Kandidat. Kommt ein Kandidat auf mehreren Listen vor, so hat die Hauptwahlkommission ihn auf allen Listen zu streichen, falls er seine Zustimmung zur Kandidatur auf mehreren Listen erteilt hat. § 7. Die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge werden von der H. W. K. mit der angeführten Gruppenbezeichnung, sonst mit dem Namen des an erster Stelle stehenden Kandidaten bezeichnet. Die Zurückziehung eines Wahlvorschlages ist jederzeit zulässig. Mehrere Wahlvorschläge können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie anderen Wahlvorschlägen gegenüber als einheitlicher Wahlvorschlag zu behandeln sind (Listenkoppelung). Die Verbindung der Wahlvorschläge muß der H. W. K. von den Vertretern der betreffenden Wahlvorschläge spätestens bis zum 26. Jän- «er 1931 schriftlich bekanntgegeben werden. § 8. Die Wahl findet auf Grund von Wählerlisten statt, welche von der H. W. K. angelegt werden. In diese werden sämtliche Schekelzahler, die für das Jahr 5691 ihren Schekel bei der Landesschekeikommission fristgerecht entrichtet haben, und das aktive Wahlrecht besitzen, aufgenommen. Diese Wählerlisten werden im Bureau der H. W. K. und an weiteren von der H. W. K. zu bestimmenden Stellen in der Zeit vom 21. Jänner bis 28. Jänner 1931 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Innerhalb dieser Frist können von Wahlberechtigten Proteste gegen die Aufnahme oder 1. Errichtung des Kongreßbureaus. Das Bureau des XVII. Zionistenkongresses hat seine Tätigkeit in Karlsbad bereits aufgenommen. Es amtiert im «Schützenhaus» (Zimmer 115, 1. Stock), in dem auch der Kongreß tagen wird. Die Adresse lautet: Karlsbad, Postfach, cechoslowakische Republik; Telegramm-Adresse: Congrezion, Karlsbad; Mosse-Code; Telephon. 1200; Bank-Konto: Böhmische Unionbank, Filiale Karlsbad. 2. Publikationen des Kongreßbureaus. Anläßlich des Kongresses werden, wie schon in früheren Jahren, folgende Publikationen erscheinen: a) Berichte der Exekutive (zunv Bezugspreise von Ke 20.—), des Keren Hajessod (Ke 20.—), und des Keren Kajemeth (Ke 20.—), in hebräischer, deutscher oder englischer Sprache; b) während des Kongresses und der Tagung des Councils der «Jewish Agency for Palestine» täglich die Kongreß-Zeitung als das ausschließliche offizielle Organ des Kongresses in deutscher Sprache, in 12 Nummern und mit einer Bilderbeilage, die als 13. Folge nach dem Kongresse zur Expedition gelangt (Ausland Ke 26.—f Inland Ke 23.—); c) nach dem Kongresse das stenographische Protokoll beider Tagungen in deutscher Sprache(Kö50.—). General -Abonnement. Wer die oben genannten drei Publikationen aul einmal bestellt, zahlt für dieses General-Abonnement die ermäßigte Summe von bloß Kö 120.— (statt Ke 136.—); und erhält als erste Lieferung die Berichte an den Kongreß in der offiziellen Kongreßmappe. Bestellungen auf einzelne Publikationen oder auf General-Abonnements sind sobald als möglich an das Kongreßbureau zu richten. Der entfallende Betrag ist Die ersten Palästina-Orangen angelangt Bestellungen für Jaffa-Orangen, Karmel-Weine und Oel nimmt entgegen und liefert direkt ins Haus Samuel Halperxt Wien, II., Förstergasse 6 / Telefon R-40-4-12 gleichzeitig an die Böhmische Unionbank, Filiale'Karls» bad, für Rechnung des Kongreßbureaus einzuzähien.. 3. Gastkarten. Sämtliche Sitzungen des Kongresses finden im «Schützenhaus» statt. Die Bestellungen auf Gästkarten sind an die zionistischen Landesbezw. Sönderverbände jenes Landes, in dem der Besteller wohnt, zu richten. Im vorhinein werden nur Permanenzkarten abgegeben. Die Preise der Pe r man.enz kart en sind wie folgt festgesetzt: Kategorie 1.Kö 500.— II. ... Kc 300.— „ III. . . . Kc 150.— . „ IV. . . . Kö 80.— Stehplätze werden nur als Tagcsl.arten. an;jedem Kongreßtage im «Schüizenhaus» abgegeben. Bestellungen auf Permanenzkarten sind sobald alt möglich, spätestens aber bis zum 15. Jänner 1931 an die Landesbezw. Sonderver.bä.ide zu richten, welche sie nachher gesammelt an das Kongreßbureau weilerzuleiten haben. Es können nur solche Bestellungen berücksichtigt werden, für die der Betrag auf dem Weg» über die Landes- und Sonderverbände beim Korigreöbureau erlegt wird. 4. Quartierbestellungen. Das Kongreßbureau wird den Kongreßteilne' mern auf Wunsch Quartiere vorher besorgen. Nähere Mitteilungen über die Art der Bestellung werden folgen. 5. In der folgenden Woche wird das Kongreßbureau weitere Mitteilungen, insbesondere Über Pässe und Visa, veröffentlichen. Bureau des XVII. Zionistenkongresses: Dr. Fritz Ullmann, Dr. Franz Kahn, Stellvertreter. Leiter. Wahlen zum XVU. Zionistenkongreß Es wird offiziell mitgeteilt, daß die Exekutive der Zionistischen Organisation im Sinne der geltenden Bestimmungen Herrn Dr. Leo Lauterbach zum Kommissär für die Weltwpblliste ernannt hat. Okkasion bei Schuh-Dom. Zu halben Preisen können Sie jetzt einzelne Paare in Eidechsen-Schlangenschuhen und andere, solange der Vorrat reicht, kaufen. Die besten schwedischen Marken in Gummiüberschuhen und Stiefeln, frisch, heurige Ware, in Paßform, die man bis jetzt noch gar nicht: gebracht hat. Die Preise sind heuer enorm billig. Schuh-Dorn, II., T a b o r s t r aß? 8 «. i

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.