Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 3 (1930)
- Issue
- Heft 149 (30.10.1930)
- Date
- 1930-10-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3053752-3053859-3053902--1989-3057385- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
DIE STIMME Seite 5 ' Nr. 149 — 30. Oktober 1930 Das schwarze „Weißbuch“ Nachstehend veröffentlichen wir in wichtigsten Auszügen das Dokument der englischen Perfidie: das dem Parlamente unterbreitete Weißbuch (Whitepaper — Imd. 3692), in welchem die britische Regierung ihr mehrfach angekündigtes «konstruktives Programm der Palästinapolitik» bekanntgibt. Anschließend daran bringen wir Auszüge aus dem Bericht von Sir John Hope Simpson. Das Weißbuch enthält im Original 23, der Simpson-Bericht 185 Bruchseiten. Die Erklärung der britischen Regierung über ähre künftige Politik in Palästina lautet in wesentlichen Auszügen: Es ist kaum zu erwarten, daß eine politische Erklärung alle Teile der Bevölkerung eines, Landes, das wie Palästina zwei verschiedene nationale Elemente mit verschiedenen Interessen und verschiedenen, einander häufig sogar entgegengesetzen Zielen beherbergt, in gleicher Weise befriedigen könnte. Dennoch hegt die Regierung Sr. Majestät die Hoffnung, daß die Beseitigung von Mißverständnissen und eine präzisere Klarlegung der beiderseitigen Absichten di,p Wiederherstellung des Vertrauens beider Bevölkerungsteile zu einander bewirken werde. Mac Donald über die zweifache Aufgabe des Mandats Es erübrigt sich — heißt es in der Regierungserklärung weiter—-, an dieser Steile auf die unglücklichen Ereignisse un vorigen Jahre und deren beklagenswerte Folgen, ausführlich zurückzukornmen. Aber die Regierung Sr. Majestät sieht sich genötigt, festzustellen, daß sie bei ihren Bemühungen, die Kluft zu überbrücken, die sich zwischen den beiden Bevölkerungsteilen als Folge monatelanger Spannung und Unruhe nach den Wirren im August 1929 gebildet hat, zu über- Handgestlckte A 8 8 M nach Gemälden berühmter WK* 3599919 jüdischer Hafer "i HERZL-Cobelins jjj erzeugt Atelier Z8hf9Cllllk!||! Wien, V., Anzengrubergasse Nr. 30 J" Telephon U-40-9-17 i i brücken, von beiden beteiligten Parteien in nur geringem Maße unterstützt worden ist. Viele von den Mißverständnissen, die unglücklicherweise auf beiden Seiten entstanden sind, sind offenbar das Ergebnis einer falschen Auslegung der Verpflichtungen, die der Regierung Sr. Majestät durch den Wortlaut des Mandats auferlegt worden sind. Daher hält es die Regierung Sr, Majestät, für, notwendig, mit besonderem Nachdruck auf die am 3. April , dieses-Jahres im Unterhause vom Mintisterpräsiden-r ten gemachte Erklärung hinzuweisen, daß das Mandat «eine doppelte Verpflichtung enthält, einerseits gegenüber dem jüdischen Volk und anderseits gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung Palästinas». Die Erregung der letzten Jahre ist offenbar auf ein Verkennen der vollen Bedeutung dieser fundamentalen Tatsache zurückzuführen. Araber und Juden haben die Regierung mit Forderungen und Vorwürfen bestürmt, die auf der falschen Annahme beruhen, daß die Regierung Sr. Majestät zu politischen Maßnahmen verpflichtet sei, die sje auf Grund der ausdrücklichen Bestimmungen des Mandats gar nicht treffen darf. In seiner oben zitierten Erklärung hat der Ministerpräsident mit vollster Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß die Regierung Sr. Majestät beabsichtigte, die Verwaltung Palästinas in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen des Mandats, wie es vom Völkerbundesrat genehmigt wurde, fortzuführen. «Dies ist», sagte Ministerpräsident Ramsay Macdonald, «eine internationale Verpflichtung. Es kann nicht in Frage kommen, daß wir uns je dieser Verpflichtung entziehen.» Trotz dieser um-'-'eidcutigen Erklärung scheint die Hoffnung bestanden zu haben, daß durch irgendwelche Mittel die durch die Bestimmungen des Mandats gezogenen Grenzen überschritten werden könnten. Ein für allemal muß die Erkenntnis Platz greifen, daß die Bemühungen der jüdischen Führer, auf die Regie, rung Sr. Majestät einen Druck dahin auszuüben, daß diese ihre Politik, z. B. ln bezug auf Einwanderung und Bodenfrage, den Aspirationen radikaler zionistischer Gruppen anpasse, zwecklos sind. Andererseits ist es ebenso zwecklos, wenn die arabischen Führer ähre Forderung nach einer Verfassungsform aufrechterhalten, die es der Regierung Sr. Majestät unmöglich machen würde, ihrer oben erwähnten doppelten Verpflichtung in vollem Maße gerecht zu werden. Die Regierung Sr. Majestät sieht sich genötigt, mit aller Deutlichkeit zu erklären, daß sie sich weder durch Druck noch durch Drohungen von dem im Mandat vorgezeichneten Weg und der Verfolgung einer Politik abdrängen lassen wird, die sich die Förderung der Interessen der Einwohner Palästinas, sowohl der Araber wie auch der Juden, zum Ziele gesetzt hat. Eine Aral) Agency Die Erfahrung der letzten Jahre hat gewisse unabwendbare administrative Fehler und besondere wirtschaftliche Probleme zutage gefördert, die im Hinblick auf die Wohlfahrt aller Teile der Bevölkerung beobachtet werden müssen. Nichtsdestoweniger bildet das im Jahre 1922 nach gründlichen und sorgfältigen Untersuchungen erlassene Statement auch weiterhin die Grundlage für die künftige englische Politik Palästinas. Die Regierung Sr. Majestät wünscht, die im Statement vom Jahre 1922 vorgezeichnete Politik neuerdings zu bekräftigen. Im besonderen ist der Fortsetzung der Bemühungen des High Comtnissioner um eine engere und harmonischere Form der Zusammenarbeit und Methoden der Beratung zwischen Palästina-Regierung und Jewish Agency hohe Bedeutung beizumessen, wobei stets an dem Grundsatz festgehalten werden muß, daß die der Jewish Agency in bezug auf Beratung und Mitarbeit zugewiesene besondere Stellung ihr nicht das Recht gibt, an der Regie* rung des Landes teilzunehmen, ln ähnlicher Weise müssen Einrichtungen geschaffen werden, die die Gewähr dafür bieten, daß gleichzeitig die Lebensinteressen der nichtjüdischen Teile der Bevölkerung in vollem Maße geschützt werden und daß der nichtjüdischen Bevölkerung ebenfalls die Möglichkeit geboten wird, in Dingen, die mit ihren Interessen in Zusammenhang stehen, Beratungen mit der Palästina-Regierung zu pflegen. Der Bevollmächtigte der englischen Regierung hat sich, als er am 9. Juni d. J. vor der Permanenten Mandatskommission des Völkerbundes erschien, bemüht, die Stellungnahme der Regierung Sr. Majestät gegenüber den mit dem Mandat verbundenen Schwierigkeiten :darzulegen. Die Permanente Mandatskommission hat in ihrem Bericht an den Völkerbund folgende wichtige ' Feststellungen gemacht, die als Kommentierungen der Erklärung des britischen Vertreters zu werten sind: «Aus allen cnesen Erklärungen lassen sich zwei Grundsätze herausschälen: 1. Daß die im Mandat hinsichtlich der beiden Teile der Bevölkerung festgelegten Verpflichtungen von gleicher Bedeutung sind, 2. daß die beiden der Mandatarni acht aurerlegten Verpflichtungen keineswegs miteinander unvereinbar sind.» Die Mandatskommission hat gegen diese beiden Grundsätze keinen Einwand zu erheben. Die Regierung Sr. Majestät stimmt mit dem Inhalt dieser Feststellungen vollkommen überein. Die Gutheißung dieser Grundsätze seitens des Völkerbundrates erfüllt sie mit besonderer Befriedigung. Einrichtung einer Selbstverwaltung Die Regierung Sr. Majestät möchte darauf hinweisen, daß die Bevölkerung Palästinas heute schon eine größere Erfahrung in der Handhabung des verfassungsmäßigen Apparates besäße, wenn die gesetzgebende Körperschaft schon zu der Zeit hätte geschaffen werden können, als der erste diesbezügliche Vorschlag erfolgte. Aus der Errichtung eines Legislative Council werden alle Teile der Bevölkerung bedeutende Vorteile ziehen. Eine besondere Wohltat wird er für den arabischen Teil der Bevölkerung darstellen, welcher gegenwärtig über keinerlei verfassungsmäßige Möglichkeiten verfügt, seine Anschauungen über soziale und wirtschaftliche Fragen der Regierung zur Kenntnis zu bringen. Die Zusammensetzung des neuen Legislative Council wird den Richtlinien folgen, die in dem politischen Statement vom Jahre 1922 festgelegt sind. Er wird aus dem High Comtnissioner und 22 Mitgliedern bestehen, von denen 10 ernannt und 12 gewählt werden sollen. Die Wohl der Mitglieder des Council wird Im allgemeinen in zwei Wahlgängen erfolgen. Um einer abermaligen Verhinderung des Zusammentrittes des Legislative Council begegnen zu können, wird die Regierung Sr. Majestät jene Anzahl von zu wählenden Mitgliedern, deren Wahl durch Verweigerung der Mitarbeit seitens irgendeines Tgjles der Bevölkerung aus welchen Gründen immer nrcht erfolgen sollte, durch ernannte Mitglieder ersetzen. Der High Commissioner wird auch weiterhin dringende Verordnungen erlassen können und für Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen haben. Nach Artikel 85 des Statuts des Council aus dem Jahre 1922 ist eine Petition an den Völkerbund im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung der Bestimmungen des Mandats durch die Mandatarmacht zulässig. Kein Boden für neue Ansiedluug frei Die in Betracht kommenden praktischen Probleme beziehen sich vorwiegend auf Bodenfragc, Einwanderung und Arbeitslosigkeit. Gründliche Untersuchungen haben ergeben, daß sich bei dem gegenwärtigen Stand der arabischen landwirtschaftlichen Methoden kein Bodenüberschuß für landwirtschaftliche Kolonisation neuer Einwanderer ergibt, mit Ausnahme der im Besitze verschiedener jüdischer Körperschaften befindlichen, noch nicht in Kultur genommenen Bodenreserven. Die Annahme, daß die Palästina-Regierung im Besitze großer Mengen freien Bodens sei, der der jüdischen Ansiedlung zugänglich gemacht werden könnte, ist irrig. Die Regierung erhebt zwar auf große Landkomplexe, die gegenwärtig von Arabern bestellt werden, Anspruch, aber selbst wenn dieser Anspruch zu Recht bestehen sollte, könnten die betreffenden Ländereien der jüdischen Ansiedlung nicht zur Verfügung gestellt werden, da sie von arabischen Landwiirten besetzt sind und für die gegenwärtig landlose arabische bäuerliche Bevölkerung Boden zur Verfügung gestellt werden muß. Die Entstehung eines für die jüdische Siedlung in Betracht kommenden Bodenüberschusses hängt von der Steigerung der Produktivität der bereits besetzten Ländereien ab. Nach zuverlässigen Schätzungen beträgt das Ausmaß kulturfälligen Bodens in Palästina, das früher auf 10 bis 11 Miillionen Dunam ge- Großfleischhauerei I SIEGM. KORN MEH L Zentrale IX, Berggässe 19, Tel. A 17-3-99 u, A16-9-34 Lieferant für Heilanstalten unter Aufsicht des Ehrwürdigen Rabbinats der Israelitischen Kuitüsgememde Wien Autozuslellnng kostenlos IX, Berggasse IS XVI», Wahrihgerstraße 97 schätzt wurde (mit Ausnahme der Beer Shebä-Region) 6,544.000 Dunam. Eine arabische ßaüernfamiiie benötigt bei Einhaltung eines entsprechenden Lebensstandards zu ihrem Unter-' halt eine Bodenfläche von mindestens 130 Dunam in den unbewässerten Gebieten. Würden vom gesamten anbaufähigen Boden Palästinas mit Ausnahme der bereits in jüdischen Händen sich befindlichen Komplexe jeder arabischen Bauernfamilie 130 Dunam zur Verfiirgung gestellt werden, so müßten 29.4 Prozent der 86.980 in den arabischen Dörfern lebenden bäuerlichen Familien landlos bleiben. Im gegenwärtigen Augenblick ist es nicht möglich, festzustellen, wie viele von diesen Familien einen früheren Bodenbesitz verloren haben, doch werden diese Verhältnisse durch die im nächsten Jahre stattfindende Volkszählung geklärt werden. Eine Politik der Landentwicklung wird auch auf Verbesserung der Lebensbedingungen der arabischen Fellachen gerichtet sein müssen.Bisher haben nur die öffentlichen und privaten jüdischen Kolonisationsvereinigungen folgerichtige Bodenpolitik betrieben. Die jüdischen Siedler haben die durch Kapital, Wissenschaft und Organisation gebotenen Vorteile genossen und verdanken ihnen nebst ihrer eigenen Tatkraft ihre bemerkenswerten Fortschritte. Andererseits hat sich die arabische Bevölkerung, welcher keiner dieser Vorteile zugute kommt, dadurch, daß die Zahl der Geburten die der Todesfälle weit übersteigt, mit großen Geschwindigkeit vermehrt, während das fiir ihren Unterhalt verfügbare Land um eine Million Dunam kleiner geworden ist. So groß ist nämlich die Bodenfläche, die in jüdischen Besitz übergegangen ist Insoweit die Politik der P. I. C. A in der Vergangenheit in Betracht kommt, hat der Araber von der Errichtung der Kolonien zweifellos erheblich profitiert, und die Beziehungen zwischen den Kolonisten nnd ihren arabischen Nachbarn sind in der Vergangenheit ausgezeichnet gewesen. Die jetzt von den jüdischen maßgebenden Stellen zitierten Fälle zur Stützung der Behauptung, daß jüdische Kolonisation den benachbarten Arabern Vorteile gebracht hat, beziehen sich auf die P. 1. C L- Kolonien, die errichtet wurden, bevor die von dem Keren / ... Jugendverein Erez Israel I Sonntag, 14, DEZEMBER, 8 Uhr abends, Großer Konzerthaussaal