Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 3 (1930)
- Issue
- Heft 148 (23.10.1930)
- Date
- 1930-10-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Ott STIMME Seife? Nr. 14$ AMMMMN Zu den Nationalratswahlen Der Parteiratsbeschluß, bei den kommenden Narionalratswahlen keine Kandidaten aufaustellen, war in seiner Absicht so klar und deutlich, daß er von niemandem mißverstanden werden konnte. Die selbständige Kandidatur des Herrn Stricker, der schon bei der Parteiratssitzung erklärt hat, sich durch die Entscheidung nicht für gebunden zu erachten, ist also nichts anderes, als ein bewußtes Zuwiderhandeln gegen den Beschluß seiner Organisation, was mit allem Nachdruck konstatiert werden muß. Denn schon melden sich Interpreten, die dem Parteiratsbeschluß die Auslegung geben wollen, daß dadurch der einzelne nicht gehindert war, das Risiko des Wahlkampfes, das die Organisation nicht fragen wollte, auf sich zu nehmen. Es wäre müßig, sich mit derartigen gekünstelten Interpretationen auseinanderzusetzen. Die Kandidatur des Herrn Stricker ist und bleibt eine Extratour. Allerdings, ganz zwecklos ist diese Kandidatur nicht, wenn auch bei ihren Arrangeuren von vornherein nicht der geringste Zweifel darüber besteht, daß sie zu keinem Erfolg führen wird. Denn ernstlich handelt es sich dabei gar nicht um die Erlangung eines Mandats, sondern nur um das Festhalten an einem politischen Konzept — auch gegen den Willen der Organisation. Geht die Sache halbwegs glimpflich aus, dann hat man seine «führende» Stellung im Wiener Judentum bewiesen. Ist die Zahl der Stimmen beschämend gering, dann trägt nicht die «jüdische Liste», sondern die zionistische Organisation die Schuld. Es ist ein ausgezeichnetes Rezept, wie man es anstellen muß, um für jeden Fall nachträglich eine Rechtfertigung zu haben. Es ist selbstverständlich, daß wir uns durch eine solche Kandidatur weder beirren, noch aus der Bahn drängen lassen werden, die uns durch Jen Parteiratsbeschluß vorgezeichnet ist. Mögen die gefaßten Beschlüsse für Herrn Stricker nicht bindend sein, für uns sind sie verbindlich und wir werden daher ein Mißverständnis darüber nicht aufkommen lassen, daß die Aufstellung dieser Kandidatur ohne Einvernehmen mit unserer Organisation erfolgt ist. Bei der Parteiratssitzung wurde vom Sprecher des Verbandes der demokratischen Zionisten Jhd nunmehrigen Listenführer der «Jüdische Liste» ie Einberufung eines aus lOOprozentigen Zionisten bestehenden politischen Komitees allgekündigt. Dieses Komitee hätte — für ihr verbindlich — beschließen sollen, was in Angelegenheit der Natiönalratswahlen nationaljüdische Gesinnung vorschreibt. Von diesem politischen Komitee und seiner Zusammensetzung hat man in der Folge nichts mehr. gehört. Nach dem Wahlaufruf hat sich eine Vereinigung jüdischer Männer und Frauen dazu entschlossen, mit einer jüdischen Liste in den Wahfikarnpl einzutreten. Wer sich die Mühe nimmt, die «Neue Welt» vom 17. Oktober bis zu Ende zu lesen, findet den Kommentar hiezu auf Seite 8. «In 'der Generalversammlung des Verbandes demokratischer Zionisten am 15. Oktober wurde beschlossen, die Aufstellung einer jüdischen Kandidatur gemeinsam m * t allen erfaßbaren jüdischen Kräften zubetreiben.» Wozu dieses Versteckenspiel? Warum diese» Mangel an Offenheit? Aus welchem Grund soll der nicht eingeweihte jüdische Wähler nicht erfahren, daß es sich um eine Kandidatur dei demokratischen Zionisten handelt? Läßt die Rücksichtnahme auf die «e r f a ß b ar en jüdischen Kräfte» besondere Vorsicht geboten erscheinen? Nach dem veröffentlichten Wahlaufruf scheint es der Fall zu sein. Denn er läßt jedespositive ‘aationaljüdische P rogramm vermissen. Daß die Bekämpfung anderer Parteien keine ausreichende Plattform für Wahlen ist, braucht nicht erst auseinandergesetzt zu werden. Und so bleibt, wenn man von der Polemik gegen die anderen Parteien und den Schlagworten, die bei einer solchen Gelegenheit zum üblichen Rüstzeug gehören, absieht, nichts anderes an programmatischen Forderungen übrig, als folgendes: «Demokratie, Wahrung der Verfassung gegenüber allen Diktaturgelüsten, Ablehnung aes Klassenkampfes, soziale Gerechtigkeit, Schutz der wirtschaftlich Schwachen und der Opfer, der ökonomischen Krise ohne Unterschied der Klassen, demokratische Wahlreform.» Ist das ein nationaljüdisches Programm? Ist das nationale aktive Politik? Kein Wort vom Bekenntnis der jüdischen Nation, kein Wort von unseren nationalkulturetlen Forderungen, kein Wort über nationale Minderheitsfechte! Als die «jüdische Partei» im Jahre 1927 die jüdische Wählerschaft zu den Nationalratswahlen aufrief, da hieß es in ihrem Programm: «Das den Juden durch die Friedensverträge und das österreichische Gesetz gewährleistete Minderheitsreeht wird ihnen vorenthalten. Im Sinne dieses Minderheitsrechtes gebührt den Juden ein entsprechender Anteil aus den Bundes¬ und Gemeindesteuern für die Zwecke der jüdischen Jugenderziehung und der jüdischen sozialen Fürsorge. Dieser Anteil wird ihnen verweigert.» Hat sich seither irgend etwas geändert? Hat die Durchsetzung des Minderheitsrechtes aufgehört, eine Forderung nationaljüdischer Politik zu seht? An ein Debetseiten können wir nicht glauben. Mit Vorbedacht wird alles vermieden, was bei den «erfaßbaren jüdischen Kräften» Argwohn erwecken könnte. Demokratie, Wahrung der Verfassung, soziale Gerechtigkeit, Wahlreförm! Man zeige uns ein Parteiprogramm, in dem diese Forderungen fehlen. Schwärmt doch sogar Herr Vaugoin «für die Sicherung der persönlichen und Gesinnungsfreiheit und die Wahrung der Staatsbürgerrechte». Es ist ein treffliches Programm, mit dem die «Jüdische Liste» in den Wahlkampf tritt, zugeschnitten auf die bescheidenen politischen Bedürfnisse gemäßigter Israeliten. Es hat nur einen kleinen fehler: es ist kein nationaljüdische» Programm. Daß in dieser seltsamen programmatischen Erklärung zu den brennendsten wirtschaftlichen .*raen keine konkrete Stellung genommen wird, kann ei der nur allzu durchsichtigen Absicht, nirgends Anstoß zu erregen, nicht wundernehmen. Als jm Vormonat die Wahlen in Deutschland vor sich gingen, da war «Die Neue Welt» selbstverständlich schnell mit einem Ratschlag zur Hand. Da konnte man lesen, «nur ein Zusammenschluß aller volksbewußten Elemente kann Abhilfe schaffen». Allerdings müßte ihmeine radikale Umwertung der politischjüdischen Begriffe vorangehen. Umwertung der politischjüdischen Begriffe! Ja, man hat sie umgewertet. Man trägt nicht mehr jüdisch-national! Ein blasses «jüdisch» ist die Mode der Saison. Bei einer früheren Natjonalratswah), die allerdings einer jüdischen Mandatsbewerbung bessere .Chancen bot, war im Wahlaufruf der wiederholte Hinweis darauf enthalten, «diesmal kann der Jude nach seiner eigenen Ueberzeugung jüdisch wählen, ohne daß er der Sache der Freiheit und des Fortschrittes schadet. Alle jüdischen Stimmen werden zusammengezählt, kein« wird abgesplittert, keine geht verloren. Er stimmt überall für den Schutz des Judentums und gegen die Reaktion.» Sind die jüdischen Männer und Frauen, die von Herrn Stricker so stürmisch das Opfer seiner Kandidatur gefordert haben, daß er ihnen unmöglich «Nein» sagen konnte, auch heute der Meinung, daß durch die jüdische Liste «keine Stimme abgesplltten wird, keine Stimme verloren geht»? Die Zionisten haben bei den Nationalratswahlen im Jahre 1927 10.845 Stimmen aufgebracht. Bei einer Anzahl von etwa 110.000 jüdischen Wahlberechtigten nicht sehr viel, aber immerhin so viel, um ihre Position als Faktor im öffentlichen Leben zu behaupten. Deshalb erkläret) wir nochmals mit voller Deutlichkeit: Die Verantwortung für die Kandidatur und ihre Folgen tragen diejenigen, die die «jüdische Liste» proklamiert haben und nicht die zionistische Organisation. comiBB WIEN I- FßANZ JQ5EF5 KAI SlOVlNl AUpTNXOB Zahlungserlclchterungen Ungleiche Behandlung der Religionen im neuen italienischen Strafrecht Ungenügender Schntz der jüdischen Religion. Der bekannte jüdische Jurist Dr. Mario Falco, Professor für kanonisches Recht an der Universität Mailand, veröffentlicht hierüber eine Studie, der folgendes zu entnehmen ist: Das bisher geltende Strafgesetzbuch machte mit Bezug auf Verbrechen gegen die Religion keinen Unterschied zwischen Staatsreligion und den übrigen zugelassenen Kulten. Bestraft werden: 1. Beschimpfung der Religionen und der Kulte durch die Presse; 2. Beschimpfung der Kulte durch Verhinderung ödet' Störung religiöser Zeremonien; 3. Beschimpfung der Kulte, begangen durch Beschimpfung derjenigen, die sich zu einem bestimmten Kultus bekennen oder durch Beschimpfung oder Mißhandlung der Priester dieses Kultes; 4. Beschimpfung der Kulte, begangen durch Beschädigung, Zerstörung oder Beschimpfung der Kultgeräte. Die faschistische Regierung war es, die dieser althergebrachten Gleichheit der Religionen vor dem Gesetz ein Ende machte; sie tat dies schon vor Abschluß des Konkordats. Schon im königlichen Dekret vom 16. Juli 1923 wurden die Bestimmungen über Pressevergehen gegen die Religion in der Weise geregelt, daß der verantwortliche Redakteur einer Zeitung bestraft und die Zeitung selbst konfisziert wird, wenn die katholische Staatsreligion in den Spalten dieser Zeitung beschimpft wurde. Für Beschimpfung anderer Religionen war eine Strafe nicht vorgesehen. Noch krasser wird dieser Unterschied herausgearbedtet in dem Entwurf zum neuen Strafgesetzbuch, welcher eine Beschimpfung der katholischen Staatsreligion, nicht aber eine solche anderer Religionen unter Strafe stellt. Ferner wird der Fluch gegen die Gottheit oder Personen und Symbole der katholischen Staatsreldgion bestraft, während ein solches Verbrechen gegen andere Religionen ungesühnt bleibt. Nur bei Beschimpfung von Priestern oder Kultgegenständen anderer Religionen sieht das Gesetzbuch eine Bestrafung vor. Einige juridische Gesellschaften, deren Gutachten das Ministerium eingebolt hat, hatten sich gegen diese ungleichmäßige Behandlung der Kulte erklärt, auch das Konsortium der jüdischen Gemeinden Italiens hat dem Justizministerium ein Memorandum in diesem Sinne überreicht. Die parlamentarische Kommission hat ebenfalls den Wunsch geäußert, daß eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Religionen nicht Platz greifen solle. Der Justizminister hat aber bei der Redigierung des endgültigen Entwurfes alle diese Vorschläge unberücksichtigt gelassen. Noch haben Regierung und Parlament nicht das letzte Wort gesprochen. Aber Professor Mario Falco ist wenig optimistisch; er meint, wenn eine Frage des Rechtes nach politischen Notwendigkeiten gelöst wird, so haben Vertreter des Rechtes nichts mehr za sagen. Vater und Tochter nach fünfzig Jahr©» vereinigt Vor 50 Jahren wanderte ein gewisser Wolf Simcovic ausdRußland nach Amerika aus, Vor seiner Abreise ließ ei sich scheiden und ließ eine kleine Tochter namens Hannah zurück, die einige Jahre mit ihrem Vater noch korrespondierte, Dann heiratete sie, wanderte zuerst nach Afrika und dann nach Amerika aus. Sie verlor jede Spur von ihrem Vater und alle Ausforschungsversuche blieben vergeblich. Erst kürzlich gelang es Ihr, ihren Vater im Altersheim von Chicago wiederzufinden. Leider ist Hannahs und des alten Simcovic Freude getrübt, da Simcovjc vor fünf Jahren vollständig erblindete. Der „reinste amerikanische Typ“. Miß Doacher, die kürzlich Dr. H. W. Braun vom Jüdischen Institut ln New York heiratete, wurde von der Kommission, die das Modell für den Frauenkopf der neu herauszugebenden 25-Cent-Münze auszusuchen hatte, als «der reinste Typ amerikanischer Weiblichkeit» erklärt. Miß Doschers Bild wird also die neuen 25-Cent-Mürtzen zieren. I An unsere " ■ Wir ersuchen unsere Abonnenten die rückständigen" V~ unverzüglich in uns m überweisen* Abonnenten, öle trotz dieser Aufforderung ihre Beiträge an uns nicht abfübren, wlrddl8..Stlnnnß"nlchtmelirzugesteUtwerden. Bel Adressenänderungen bitten wir, jeweils Immer die alte Adresse ansugeben« Administration »Die Stimme» Jüdische Farmer in Frankreich. Kürzlich fand in Avignon eine Versammlung der in den letzten Jahren aus Osteuropa edngewanderten Juden statt, die sich mit Unterstützung der Hias-Ica-Emigdirect als Farmer im Süden und Südwesten Frankreichs angesiedeh haben. Die Lage der jüdischen Farmer ist vielfach günstig Viele wollen bereits ihre Familien nachkommen lassen. Ein Methusalem-Ehepaar. In Geelong, Viktoria, Australien, starb Frau Morris Jacob am 14. Juli d. J. im Alter von 101 Jahren. Sie hinterläßt 3 Kinder, 22 Enkel und 14 Urenkel. Ihr Mann starb vor zwei Jahren Im Alter von 102 Jahren. 193566 61897760657931