Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 3 (1930)
- Issue
- Heft 143 (18.9.1930)
- Date
- 1930-09-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 148 DIE STIMME Seite 3 Die Beschlüsse der Agency Nene Exekutive — Annahme des Budgets für das Jahr 5891 in der flöhe von 665.000 Pfund — Nahum Sokolow Ehren Vizepräsident der Jewish Agency r• ■ Die Tagung des Administrative Commitee ging am 3. September zu Ende. Die neue Aeta, die jetzt beginnt, steht im Zeichen einer neuen Leitung. Zum erstenmal tritt eine nach dem Schlüssel 50 : 50 gemischte Exekutive ihr Amt an. Die Agency-Exekutive besteht jetzt aus folgenden vier Zionisten: Brodetzky, Berlin, K is c h und' R u p p i n. Hinzu treten die vier Nichtzionisten, von denen freilich drei seit Jahren der Zionistischen Organisation angehören, nämlich Julius Simon, Dr. Senator und Dr. Bernhard Kahn; der vierte ist Dr. Hexter aus Amerika. Dr. Kahn, der bereits jahrelang im Keren-Hajessod mitarbeitet, ist europäischer Direktor des Joint Neben ihm sind noch zwei der nichtzionistischen Exekutivmitglieder aus der Jöint-Bürokratie hervorgegangen, nämlich Dr. Hexier und Dr. Senator. Bejde sind jüngere Kräfte von großen Fähigkeiten. Der vierte «Nichtzionist», Julius Simon, ist eine historische Figur der Zionistenkongresse. Er ist zuletzt 1921 im Zionismus hervorgetreten und hat sich dann in Amerika der Brandeis-Gruppe verbunden. Das Administrative Committee hat ein Budget von über 665.000 Pfund aufgestellt. Mit der Höhe des Budgets ist wohl niemand zufrieden, aber es schien klüger, sich innerhalb des Möglichen zu halten, als durch Ueberbudgetierung die spätere praktische Durchführung zu erschweren. Es war aber allen Teilnehmern der Sitzung klar, daß eine innere Reorganisation; des Budgets dringend nottut, so daß die Ausgaben für soziale und pädagogische Zwecke zurücktreten hinter produktiv wirtschaftlichen Anlagen. Wie dies im einzelnen zu bewerkstelligen ist, dies zu erwägen, wird wohl die erste Aufgabe der neuen Exekutive sein. . Die politischen Resolutionen . . Die von der politischen Kommission vorgelegten vier Resolutionen wurden angenommen. In der ersten wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die britische Regierung in Uebereinstimmung mit Artikel '4 des Palästina-Mandates und in Berücksichtigung des von der Exekutive der Jewish Agency unterbreiteten Mefnorandutns über die Entwicklung des Jüdischen NationaUieinrs nach Erhalt des Berichtes von Sir John Hope Simpson ein konstruktives Programm zur Beschleunigung und Sicherung des jüdischen Palästina-Aufbaues im Geiste und nach dem Buchstaben des Mandates entwerfen wird. Das Administrative Committee erklärt seine volle Bereitschaft zu tätiger Mitwirkung an der Ausführung eines solchen Programms. Die zweite Resolution begrüßt es, daß die Mandatskommission des Völkerbundes die Notwendigkeit einer aktiven dynamischen Politik für die Entwicklung Palästinas seitens der Mandatarmacht betont hat und erklärt, es seien in Uebereinstimmung mit Artikel 2 des Mandates die politischen, ökonomischen Und administrativen Bedingungen zu schaffen, welche für die Errichtung des jüdischen Nationalheims erforderlich sind. Die dritte ■ Resolution bekräftigt das im Juni 1930 vpm Political Committee erlassene Statement, während die vierte die baldmöglichste Errichtung eines eigenen Departements der Palästina-Exekutive für Verständigung mit den Arabern empfiehlt. Das Administrative Committee nahm fünf Anträge der Orgänisätionskommission an. Der erste Antrag betrifft den Ausbau der Jewish Agency; die Exekutive wird äufgefordeft, für den systematischen Ausbau der Jewish Agency in der Weise zu wirken, daß die Zion. Organisation ihre Grundlagen befestigt und ihren Mitgliederbestand vergrößert und daß Anstrengungen gemacht werden zur Heranziehung weiterer nicht zionistischer Kreise zu den Arbeiten der Agency. Zionisten und Nichtzionisten müssen energisch an der Beschaffung von Mitteln für Keren Hajessod mitwirken. Der zweite Beschluß betrifft die Vorbereitung der Council-Tage und die Bestellung von Vertretern im Council gemäß § 5 der Agency-Verfassung. Im dritten Beschluß wird die Exekutive aufgefordert, Bericht und Vorschläge, betreffend eine Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen und halböffentlichen Wirtschaftsunternehmungen in Palästina und der Jewish Agency im Sinne eiher Koordinierung der Arbeiten ühd einer Kooperierung zu unterbreiten. Der vierte Beschluß’ betrifft Uebertragung von Funktionen der Jewish Agency an dte Knesseth Israel durch Erziehungsangelegenheiten, mit Refejnn des Jahres 5692, sowie die Arbeiten der gemeinsamen Kommission der Jewisi Agency und des Waad Leumi, betreffend Gesundheitswesen. Der fünfte Beschluß betrifft Administrative Committee und Exekutive und bestätigt den Beschluß des Committee vpm März 1930 mit der Maßgabe, daß diese Bestimmung bis zur nächsten Sitzung des Council in Kraft bleibt. Hierauf wurden die Vorschläge der Budgetkommissjon, die auf eine Verminderung des vom Zionistischen Aktionskomitee angenommenen Budgets in Höhe von 832.000 Pfund auf 665.000 Pfund hinauslaufen, angenommen, wobei die Vertreter der Arbeiterparteien, die gegen die Herabsetzung gewisser Budgetposten waren, sich der Stimme enthielten. Das Budget setzt sich aus folgenden Po» st e n z us am men: Pfund I. Administration: a) Pa!ästina-Exekutive 21.000 1. Audit-Departement. 750 2. Entschädigungen für zu entlassende Lehrer und Beamte. 4.Q0Ö b) Exekutive in London.18.000 c) Sitzungen des Administrative Committee und des Council der Jewish Agency . . . 4.000 d) Keren Hajessod, Propaganda u. Verwaltung 38,000 II. S o z i a 1-k u 11 u r e 11 e A rb e i te n: 1. Medizinische Arbeiten: a) Hadassah. 73.000 b) Kupath Cholim.. . 13.000 . c) Sekretariat für med. Angel. , . . 800' 86.800 2. Erziehungswesen: a) Allgemeines Erziehungsbudget . . 72.300 b) Technikum.. 4.500' 76.800 3. Religiöse Angelegenheiten 2.000 HF. Wirtschaftliche Arbeiten: 1. Sekretariat für Handel und Industrie .... 800 2. Statistische Abteilung. . 700 LandwirtKclK'ftliche Versuchsstation .... 12.000 Transport 264:850 Transport 264.850 4. Landwirtschaftliche Kolonisation. 94.650 5. Zusatzbudget für landwirtschaftl. Kolonisation 120.000 IV. I m m i g r a t i o n s- und Arbeitsdepart. 32.000 V. Schuldentilgung. 145.000 VI. Besondere Ausgaben.5.500 VII. Reserve .. 3.000 665.ÖÖÖ Das Zusatzbudget für landwirtschaftliche Kolonisation (Posten III, 5) darf erst im zweiten Halbjahr zur Auszahlung kommen. Sollten bis dahin die durchschnittlichen monatlichen Eingänge nicht die Höhe von 55.000 Pfund erreicht haben, so sind an allen Ausgaben, die es irgend zulassen, entsprechende Kürzungen vorzunehmen. Auf keinem Fall dürfen neue Schulden aufgenommen werden. ’ Es wurde ferner beschlossen, von dem Verwaltungsbudgetpösten im Budget 10 Prozent abzuziehen und die also gewonnene Summe von etwa 10.000 Pfund wie folgt zu verwenden: 4000 Pfund für Alijah, 3000 Pfund für Hachscharah und 3000 Pfund für Waad Hatärbuth. Hinsichtlich der Schuldentilgung nahm das Plenum eine Resolution der Budgetkomission an, in der zum Ausdrück gebracht wird, daß. das vorliegende, lediglich auf die notwendigsten, zwangsläufigen Bedürfnisse beschränkte Budget nicht tragbar ist, wenn nicht gleichzeitig der Weg für neue Kolönisationsarbeit freigenracht wird. Es müßten darum die vorhandenen Schulden getilgt werden. Das Administrative Committee begrüßt daher die in der Rede der, Präsidenten Warburg angedeutete Möglichkeit, außerhalb der regulären Einkünfte eine Refundierung der verhandelten Schulden durchzuführen und bittet den Vorsitzenden und die Kreise,, dte mit ihm an diesem Plan gearbeitet haben, ihre Bemühungen in dieser Richtung Weiter zu verfolgen. Zu diesem Zweck setzt das Committee eine Sonderkommission «Hn. ES wurde auch über ein Zusatzbudget für landwirtschaftl liehe Kolonisation ein Beschluß gefaßt, demgemäß das AdmihistiratiVe Committee die Exekutive anweist, alte über den Betrag von 400.000 Pfund eingehenden Gelder für das landwirtschaftliche Kolonisationsbudget zu verwenden.; ' Betreffend Einwanderung beauftragt das Conimittee die Exekutive, Mittel und Wege zu suchen, um die über das Budget hinaus benötigten Mittel für die Einwanderung zu beschäffen. Hinsichtlich der Ansiedlung von 1009 Familien wird, entsprechend dem Wunsche des Präsidenten des Administrative Committee, die Permanente Finanz- und Wirtschaftskommission der. Jewish Agency ersucht, der geplanten Ansiedlung von 1000 Familien; die im Rahmen der Arbeiten der Jewish Agency erfolgen soll, ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kommission soll sich mit allen an diesem Plan interessierten Instanzen in Verbindung setzen, um die schnellste Ausführung dieses Projektes durchzusetzen. Bezüglich des Drive in Amerika nimmt das Administrative Committee die Erklärung der Vertreter der verschiedenen Gruppen in Amerika über Organisation und Möglichkeiten eines neuen Drive zur Kenntnis und bittet den Präsidenten der Jewish Agency und den Präsidenten des Administrative Committee. gemeinsam mit den amerikanischen Gruppen dieser Frage baldmöglichst ernsteste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ergänzungswahl für die, Exekutive. Nach einer kurzen Pause schlägt Dr. Weizmann vor, Herrn Nahum Sokolow zum Ehren-Vizepräsjdenten der Jewish Agency zu wählen. (Beifall:) Femef schlägt er für die Zionisten die Herren Berlin, Prof, ß r o d e t s k y, Colonel Kisch und Dr. R u p p i n, für die .Nichtzionisten . die Herren Dr. H e x t e r, Dr. Bernhard K a h n, Dr. Senator, und Julius Simon vor. Diese Anträge werden einstimmig angenommen. Nach einer Schlußansprache Felix Warburgs und Doktor Weizmanns, welcher ausführt, daß in den Finanzbeschlüssen des Administrative Committee der goldene Mittelweg pingehalten wurde, fand die Tagung ihren Abschluß. Die neue Executive der jewish Agency Eine Erklärung der Arbeiterparteien Berlin. (J. T. A.) Die Mitglieder der Arbeiterparteien im Zionistischen Aktions-Comitee und im Administrative Committee der Jewish Agency erlassen die folgende Erklärung: Nachdem die Tagung des Administrative Committee der Jewish Agency in Berlin beendet wurde, bei Annahme eines Budgets, für das die Arbeiterfraktion nicht stimmte, und unter Schaffung einer Leitung, an der die Arbeiter nicht beteiligt sind, hält es die Arbeiterfraktiön für ihre Pflicht, folgendes zu erklären: Wir haben unter gewissen Bedingungen uns für die Errichtung der erweiterten Jewish Agency eingestzt und werden auch in Zukunft zu ihrer Erweiterung und ihrem Ausbau helfen. Das Versagen der Jewish Agency in diesem Jahre der Katastrophen berechtigt noch nicht dazu, diesen ernsten Versuch dür zionistischen Bewegung zur Erweiterung des Kreises der für das Aufbauwerk Verantwortlichen zu verurteilen, doch sind die negativen Bestrebungen, die in der Leitung der Jewish Agency schon in diesem Jahre zum Ausdruck kamen, nicht zu übersehen: dem Aufbauwerk in Erez Israel philantroplschen und bureaukratischen Charakter zu verleihen, ungenügende Sorge um die Nöte des Aufbaus. In der Berliner Sitzung zeigte sich nicht der Wille, diese Dinge zu bessern, ja, sie brachte nicht einmal die Gewähr für die Konsolidierungen der landwirtschaftlichen Siedlungen. In dieser durch die Tagung geschaffenen Lage behält sich die Arbeiterfraktion ihre Aktionsfreiheit vor. Bei der gegenwärtigen schweren Situation der Bewegung erachten wir cs als unsere Pflicht, auch außerhalb der Leitung stehend mit alten unseren Kräften der Jewish Agency in all denjenigen Bestrebungen zu helfen, die darauf gerichtet sind, unsere politische Stellung zu stärken,, den Jischuw zu festigen, die Möglichkeiten der Einwanderung uftd der Kolonisation zu vergrößern und die Jewish Agency zu demokratisieren. auA das mit dem Reichender streng rituellen Erzeugung versehene Kunerol. Das Verschlußsiegel bürgt Ihnen dafür, daß Kunerol von jedem Strenggläubigen ohne Bedenken genossen werden kann. Kunerol ist reines Kokosnußfett und kann sowohl zur Zubereitung von Milchspeisenikis auch zur Zubereitung von Fleischspeisen verwendet werdea NEROl 100% REINES KOKOSNUSS FETT Nur echt in Originalpackung. Vor täuschend ähnlichen Nachahmungen wird gewarnt. Doch werden wir mit alter Energie gegen die philantropischen und bureaukratischen Neigungen kämpfen, die in einflußreichen Kreisen der Jewish Agency zum Ausdruck kommen, und in voller Rüstung werden wir auf der Wacht stehen für die Erhaltung der politischen und kolonisatorischen Werte und Errungenschaften der zionistischen Bewe-; gung und des Arbeiterwerkes an Erez Israel. Deutschland, das Palästinamandat und j die Balfour-Deklaration Eine Betrachtung in den «preußischen Jahrbüchern». In den «Preußischen Jahrbüchern» (Nr. 3, September; 1930) widmet Europäus der Balfour-Deklaration eine 25 Seiten lange Betrachtung. Er führt u. a. aus: Besonders für die Bildung der öffentlichen Meinung in Deutschland wird eine objektive Darstellung nahezu zur Notwendigkeit, einmal wegen der außerordentlichen Sympathie, die hier, und zwar durchaus berechtigt, dem zionistischen Aufbauwerk entgegengebracht wird, und dann, weil der Rat des Völkerbundes, dem Deutschland als ständiges Mitglied angehört, nach populärer Auffassung für. die Ausführung der Balfour-Deklaration verantwortlich ist, so d^ß es scheinen müßte, als ob Deutschland für die Verwirklichung der zionistischen Hoffnungen einzustehen habe. Es muß vorausgeschickt werden, schreibt Europäus, daß der dichteste Schleier, und zwar m Deutschland, über die Entstehung der B. D. gezogen wird. Man hat hier den Eindruck, daß die berühmte Deklaration des kürzlich verstorbenen Lord Balfour vom’ 2. November 1917 von ausschließlich idealen Beweggründen getragen ist, um dem zerstreut lebenden jüdischen Volk wieder zu einer Heimstätte im eigenen Lande zu verhelfen und somit ein Unrecht an dem Judentum wieder gutzumachen. Dies ist bei weitem nicht, der FäH. Als die Alliierten sich während des Weltkrieges die künftige türkische Beute in Geheimverrrägen teilten, dachte man weder in London noch in Paris und Moskau an die Erfüllung jüdischer Ansprüche auf Palästina. Diese verschiedenen Teilungsverträge, von denen das Sykes-Picot-Abkommen vom 9./16. Mai 1916 das markanteste ist, sahen vielmehr für Palästina ein besonderes internationales Regime vor, das einer späteren Verständigung zwischen England, Frankreich und Rußland Vorbehalten sein sollte. Das Abkommen von St. Jean de Maurienne (19./21. April 1917) beteiligte auch Italien an dieser Abmachung. Das vorgesehene, internationale Regime sollte beileibe nicht irgendwelche, zionistischen Hoffnungen verwirklichen; es war nichts weiter als' eine Verfegehheitsformel zur Verdeckung interalliierter Gegensätze. — Europäus bespricht dann Englands spätere Abmachung mit dem Scherifen Hussein von Mekka und umreißt die englische Orientpolitik der letzten Jahrzehnte. Schließlich habe sich für England die Notwendigkeit herausgestellt, zionistischen Werbungen Gehör zu schenken. Die Führung auf zionistischer Seite hatten Dr. Weizmann und N. Sokolow, während sich von englischen Staatsmännern! hauptsächlich Balfour, Lord MUlner, Lloyd George und Lord Robert Cecil «für die zionistischen Einflüsterungen empfänglich zeigten». Die Balfour-Dekiaration wurde verkündet, um die Judenschaft in letzter Stunde dem deutschen Einfluß zu entziehen und «ihre ungeheure Macht in jeder Hinsicht finanziell, moralisch, Presse, öffentliche Meinung, ja -»<kgar durch Bildung jüdischer Legionen zum Kampf in Palästina selbst, gegen Deutschland einzusetzen». Europäus glaubt, mit dieser Feststellung nichts Neues zu sägen, wenn auch in Deutschland von zionistischer Seite der wahre Anläß der B. D. geflissentlich verschleiert wird, denn in England selbst ist die Doppelseitigkeit der B. D. niemals bestritten gewesen. Ihre Entstehung ist der Grund, warum die B. D. in Deutschland selbst wenig sympathisch klingt. Europäus untersucht von seinem Standpunkte aus die völkerrechtlichen Grundlagen des Palästina-Mandates und die historischen, die religiösen, sozialen und ethischen Gründe des jüdischen Anspruches und bemüht sich, diese Gründe zu widerlegen