Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 3 (1930)
- Issue
- Heft 129 (5.6.1930)
- Date
- 1930-06-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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ffi &. .t5S»w. 0BE STIMME 3 Hfrm*- r ... ' . f;; -1* Das WclDbndi Kr aufflsdicn Rcfikniatf Erklärung des britischen beglaubigten Vertreters an die Ständige Mandatskommission 1. Die Ständige Mandatskommission kennt die Umstände, rnter weichen eine Spezialkommission unter dem Vorsitz von fcir Walter Shaw von der britischen Regierung im Herbste J. bestellt wurde, «um die unmittelbaren Ursachen, die zu pem letzten Ausbruch in Palästina führten, 2u untersuchen jind Vorschläge über die Schritte zu machen, die nötig sind, Jim eine Wiederholung zu vermeiden». Nach einer ah Ort (ind Stelle durchgeführten erschöpfenden Untersuchung legte Hie Kommission ihren Bericht am 12. März vor. 2. Nach .der Veröffentlichung des Berichtes gab der Ministerpräsident von Großbritannien am 3. April 1930 eine Erjdärung folgenden Wortlautes im britischen Unterhaus ab: «Seiner Majestät Regierung wird auch weiterhin die Verwaltung Palästinas in Gemäßheit der Bestimmungen des vom j?ate des Völkerbundes genehmigten Mandates führen. Dies jst eine internationale Verpflichtung, von. welcher abzugehen picht in Frage kommen kann. Auf Grund der Mandatsbestimpungen ist Seiner Majestät Regierung dafür verantwortlich, die Schaffung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk pi Palästina «zu befördern», wobei klar verstanden wird, daß pichts geschehen soll, was die bürgerlichen und religiösen Hechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in "Palästina pder difc Rechte und den politischen Status, deren sich die Süden in irgend einem anderen Lande erfreuen, beeinträchtien könnte: Dies bedeutet eine doppelte Verpflichtung einerseits gegenüber dem jüdischen Volke anderseits gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung Palästinas und es ist der feste Entschluß von Seiner Majestät Regierung, in gleichem Maße beide Teile der Deklaration zu verwirklichen ffld gleiche Gerechtigkeit allen Teilen der Bevölkerung Papstinas zu erweisen. Dies ist eine Pflicht, der sie sich nicht entziehen und zu deren Erfüllung sie alle ihr zur Verfügung gehenden Mittel anwenden wird. Der Bericht der Shaw-Kompission, der in den Händen der Parlamentsmitglieder ist, umfaßt ein weites Stoffgebiet. In dem Bestreben, ihren Auftrag pu erfüllen, muß es die Kommission schwierig gefunden fiaben, die Grenzlinien ganz starr zu ziehen. Pie Regierung prüft jetzt die verschiedenen Empfehlungen der Kommission, tn der Absicht, sich mit den unmittelbaren Ursachen des Ausbruches zu befassen und eine Wiederholung zu verhindern, lind steht in Verhandlung mit den in Frage kommenden Parteien. Ich möchte betonen, daß diese Erklärung unter anderem bedeutet, daß sogleich für die Polizeikräfte gesorgt wird, die bötig sind, um unter den obwaltenden Umständen Ruhe und Ordnung zu sichern.» 3. Seiner Majestät Regierung hat sich nunmehr weiterhin piit den verschiedenen Schlußfolgerungen und Empfehlungen 0er Untersuchungskommission: beschäftigt. BCvor aber in die {Erörterung von Einzelheiten eingegangen wird, möchte sic pinige vorgängige Beobachtungen allgemeinerer Natur vor- Jegen. Die aus dem besonderen Charakter des Palästinapiandates entspringenden Schwierigkeiten sind allgemein bekannt. Sie wurden ausführlich im Laufe der Beobachtungen diskutiert, welche die Kommission (im November 1924X an den ersten Bericht der Verwaltung Palästinas, der ihrer Prüfung unterbreitet wurde, angeknüpft hat- Die Kommission bemerkte damals, daß, während alle änderen Mandate, deren Anwendung bis dahin geprüft worden war, nur zum Ziele hatten, die allgemeinen Grundsätze des Artikels 22 des Völkerpundpaktes auszuführen, das Palästinamapdate «von komplizierterer Natur» sei, da es der Mandatarmacht eine «zweifach e P fl i c h t» auferlege, nämlich diejenige, die Schaffung eines nationalen Häitiiäs für das jüdische Volk zu fördern, näben derjenigen, das Land in Uebereinstimrauug mit den Interessen der Bevölkerung in ihrer Gesamtheit zu verwalten. Vorsicht Ist geboten und das Terrain muß genau untersucht werden, bevor ein Schritt vorwärts in Sicherheit gemacht werden kann: Aus diesem Grunde ist die britische Regierung nicht in der Lage, genaue und ins einzelne gehende Vo(schläge in bezug auf die von der Kommission behandelten Punkte zu formulieren. Bezüglich mindestens einiger dieser Punkte kann sie nicht mehr tun, als provisorisch die Richtung; anzudeuten, in welcher sie vergehen zu können hofft. 4. Um zu den Detailfragen tiberzugehen, nimmt die britische Regierung die Feststellungen der Untärsuchungskommisslon zu folgenden fünf Punkten an, und zwar: I. Charakter des Ausbruches; II. Zionistische Beschwerden gegen den Großmufti von Jerusalem; III. Zionistische Beschwerden gegen die palästinensisch arabische Exekutive; IV. Zionistische Beschwerden gegen die Regierung; V. Geringere arabische Beschwerden. Seiner Majestät Regierung ist nicht der Ansicht, daß diese Schlußfolgerungen an und für sich ein besonderes Vorgehen von ihrer Seite erfordern, cs wird in bezug auf II. bemerkt werden, daß Mr. Snell, eines der drei Kommissionsmitglieder, in seiner Vorbehaltsnote dem Groß-Mufti einen größeren Teil an der Verantwortung für die Unruhen zugeschrieben hat, als dies im BferiCbt selbst geschieht und dl« Ansicht zum Ausdrucke ‘ brachte, daß der Mufti den Tadel dafür tragen muß, daß är 'hlchtS tat, um die im Namen einer Religion, deren paiästiti&iSiSehes Oberhaupt er war, geführte Agitation in ihrem Charakter zu beherrschen. Diesbezüglich wjrd auf der Feststellung' in Sfelte 77 dCs Köpmissiorisberichtes Hingewiesen, wonach der Mufti, ■ was immer er außerhalb des Kenntnisbereiches der Regierung getan haben möge, doch öffentlich sowohl am 23. August mittags, als auch später während der ganzen Periode der Unruhen seineft Einfluß austibte, um den Frieden zu fördern und die Ruhe wieder herzusteUen. Mr. Snell weicht auch von den Schlußfolgerungen des Berichtes ab, welche «die mohammedanischen religiösen Autoritäten auch von däm geringsten Tadel für die in der Nachbarschaft der Klagemauer eingeführten Neuerungen freisprechen». Bezüglich dieses Punktes ist zu beachten, daß der Bericht nicht sagt (Absatz 7 auf Seite 159), daß den mohammedanischen Autoritäten ein ganz bestimmtes Maß von Tadel gebührt. Die Schlußfolgerung, die er zieht, sagt, daß «hinsichtlich der Neueinfühfungen im Gottesdienst den Mufti nur wenig Tadel treffen kann, an welchem nicht manche jüdischen religiösen Autoritäten gleichfalls teilhätten.» Die britische Regierung glaubt, daß sie zweckmäßigerweise zu diesem Teil der Frage keine weiteren Bemerkungen machen kann. 5. Es dürfte angezeigt sein, in einem besonderen Abschnitte zwei wirtschaftliche Fragen zu behandeln, die eng miteinander Zusammenhängen, nämlich diejenige der Einwanderung und die Bodenfrage. Mr. Snell hat in seiner Vorbehältsnote gewisse Ansichten zum Ausdruck gebracht und ergänzende Empfehlungen zu diesen Fragen gemacht.’ In Beziehung auf diese Fragen und insbesondere auf die Einwanderung erhält der dualistische Charakter des Mandates seinen bezeichnendsten Aspekt. Dies wurde bereits von der Ständigen Mandatskommission anerkannt, als sie im Laufe der Bemerkungen vom November 1924, die bereits zitiert wurden, gerade das Einwanderungsproblem («vielleicht der entscheidende Punk.t der heutigen Lage in Palästina») als dasjenige wählte, das ihre allgemeine Darlegung über die Auswirkung des Mandates illustriere. Die Arbeitslose große Ermäßigung (Nur Circuskassen) Tag-I.;i liends */,8 (Samstag u. an den Pfingsttagan auch :t Uhr nachm. Samst. nachm Preise f. Kinder vom 3. Platz anfw. Tierschau Einheitspreis S 1. folgende Stelle der Bemerkungen formuliert das Problem so scharf, daß sie wörtlich zitiert werden soll: «Es ist offenkundig, daß wenn die Mandatarmacht nur die Interessen der Bevölkerung in Rücksicht zu ziehen hätte, ihre Einwanderungspoiitik in erster. Linie durch Erwägung der wirtschaftlichen Bedürfnisse des Landes diktiert sein müßte. Es ist ferner ebenso klar, daß, wenn die Mandatarmacht die Interessen der arabischen Bevölkerung in keiner Weise zu beachten hätte und wenn ihre einzige Verpflichtung darin bestünde, die jüdische Einwanderung nach Palästina zu fördern, sie möglicherweise in der Lage wäre, eine Agrarpolitik zu betreiben, die die Schaffung eines jüdischen nationalen Heimes in größerem Ausmaße erleichtern und beschleunigen würde als ihre derzeitige Politik». Das ist, auf knappe Form gebracht, das Dilenia, vor dem die Mandatarmacht stand und heute noch steht. Die' Politik, welche sie eingeschlagen hat, beruht auf dem Grundsätze, daß die Einwanderung «die jeweilige wirtschaftliche Fähigkeit des Landes zur Absorbierung von Neueinwanderem nicht übersteigen soll». Die ganze Frage der künftigen Politik in bezug auf Ein- ’ Wanderung» landwirtschaftliche Ansiedlung und Entwicklung wird nach Eingang des Berichtes von Sir J. Hope-Simpson geprüft und entschieden werden. In der Zwischenzeit werden zeitweilige Maßnahmen ergriffen, um die Position gewisser Bevölkenmgselemente in Palästina zu sichern. Die Frage einer zeitweiligen Suspendierung der Einwanderung steht zur Beratung; und es sollen gesetzliche Bestimmungen eingeführt werden, um die Verfügung über landwirtschaftliche Böden derart zu kontrollieren, daß die Enteignung der eingeborenen landwirtschaftlichen Bevölkerung verhindert wird. Di£$e zeitweiligen Maßnahmen werden in jedem Falle durch diejenigen Dauerverfügungen ersetzt werden, über die die Entscheidung getroffen werden soll, wenn im Lichte des Berichtes von Sir J. Hope-Simpson die künftige Politik festgestellt wird. 6. Die britische Regierung stellt auch Untersuchungen an in bezug auf den Hinweis auf Seite 161 des Berichtes, wonach die Auswahl der Einwanderer auf Grund der «Arbeitsliste» nicht der Allgemeinen jüdischen Arbeiter- Organisation ln Palästina anvertraut werden sollte. 7, In der wichtigen Frage konstitutioneller Entwicklung hat die Uptefsuchungskommissioii keinen ausdrücklichen Vorschlag gemacht, abgesehen davon, daß sie dringend empfiehlt. in dem Augenblicke, wo die frage neuerlich behandelt wird, ihre Schlußfolgerung zu berücksichtigen, daß das Fehlen jeglicher Selbstregierung die Schwierigkeiten der Landcsverwaltupg «hetHleh^fmehfte* ist dies eine Frage, für welche die .Stättdigp 'Mapdatskofflhiission von Anfang lebhaftes Interesse gezeigt hat. W ihren ursprünglichen Beobachtungen von! NoVCpbef J924 driick&sie ihre Anerkentruhg aus für «die ständigen Bem'Ühpng&n des High Commissionefs, die Mitwirkung der Arabisch«! Mehrheit an (teff^ehtralen LandesVerwaltung zu sichern». Ein Jahr spater, im Oktober 1925, äußert sie die Hoffnung, daß «eine Erweiterung der Zusammenarbeit insbesondere in der Führung der Gemeindeand Bezirksangelegenheiten» recht bald möglich werden würde. Weitere Hinweise in dieser Sache erschienen in den Bemerkungen sowohl vom Juni 1926 als auch vom Juli 1027. . Situation ist, ganz knapp ausgedrückt, die folgende; Die;Fragen bezüglich «selhstregierender Institutionen» und itbfcaKir- Autonomie» werden in den Artikeln 2 und 3 des Palästifiamandates behandelt. Art. 2 macht den Mandatar dafür verantwortlich, daß das Land unter solche politischen, administrativen und wirtschaftlichen Bedingungen gestellt wird, daß sie (unter anderem) «die Entwicklung selbstregierender Institutionen» sichern. Art. 3 fordert, daß .der Mandatar so weit dies die Umstänäp gestatten, lokale Autonomie errnnfig^ii soft. Efoe zur Schaffung,1 von Gemfeinde- und ÖrtsveftretiingeH ih “ fPäiäitfaa .ühterfiötnmfeneh Bc^ritte .sind der ‘Kommission wtihfbegannt. Diese Ver^chp^siii'd'.im Bericht ‘där1Urifersuctötittgl* koihmissibn ausführlich' liärgesfClIt. Daraus ergibt das Feh leri'jCcfest derartigen Maßesvön Selb'stregife’rürt# in Palästina nicht auf einen Mängel an gut'Cin Wißen seitehs' der Mandatarmacht beruht. Es muß eine primäre Bedingung jädfe'r kpnstittrtibueUen Äenderuhg in Palästina”sein', <teß?sich die Märt,dätäriiegieruiig: däs Recht vortfefiält! die'1 iHf du&h. üfl& Mandat' äuferiegfetf ’VeiTpfliclltuh’geh atäzüftfHrenM3ieV|Pbigd bildete den Gegenstand von Besprechungen mit der-Dele&ih tiöh palästinensischer 'Äräber; die kürzlich' zumvjZWeCki6r der Darstellung ihrer Auffassung von der künftigen Politik fh Palästina' näch Engländ kam.' ' Der Delegation wurde klar gemacht, daß kehl MaÖ vöp... Selbstregierung in Erwägung gezogen werden könne, da$^\ nicht mit den Forderungen des Mandates vereinbar Sin, Die Frage betrifft natürlich auch ln? hohem Maße die.. . v,. . , . Jewlsh Agency. i 8. Auf Seite 163 des Berichtes äußert die Kommission gewisse Ansichten über die dem Mandat innewohnenden Schwierigkeiten. In ihren Empfehlungen zu diesem Punkte, wie sie auf Seite 164 und 165 erscheinen, figuriert auch die Eflässurtg einer unmißverständlichen grundsätzlichen Erklärung, die 1. in klaren und bestimmten Ausdrücken darlegeil Söll, wie die britische Regierung die im Mandat enthaltenen Bestimmungen über die Sicherung der Rechte der nicht jüdischen Gemeinschaft in Palästina auffaßt; und die 2. zur Danachachtung für die palästinensische Regierung ausführlichere Richtlinien als die bisher bestehenden über die Iri so wichtigen Fragen wie Boden und Einwanderung zn führende Politik festlegt. 9. Mit Bezug auf Verteidigung und Sicherheit hat die Kommission auf Seite 163 ihres Berichtes die Ansicht J?nm Ausdruck gebracht, daß das System der Herabsetzung der Garnison in Palästina und Transjordanien zu weitgehend durchgeführt wurde. In dieser Hinsicht sind die auf Seite 157 des Berichtes enthaltenen Bemerkungen in Betracht zu ziehen. Wie hier zugegeben wird, würde das Vorhandensein von Truppen oder britischer Polizei in größerer Zahl am 23. August 1929 nicht mit Sicherheit den Ausbruch verhindert' haben. Die Erfahrung vom April 1920 und vom Mai 1921, wo Rassenkämpfe trotz der Stärke der Garnison sich ereigneten, deuten auf das Gegenteil. Die britische Regierung zieht gegenwärtig die Frage der Zusammensetzung und der Stärke der zukünftig in Palästina zu haltenden Garnison in ernste Erwägung. Inzwischen beabsichtigt sie nicht, die derzeitige Garnison von zwei Infanteriebataillons nebst Einheiten der Fliegertruppe zu vermindern. Es wurden auch Maßnahmen getroffen, um den Transport von Verstärkungen nach Palästina mit möglichst geringer Verzögerung -zu sichern, falls er benötigt würde. Mr. Dowbiggin hat einen provisorischen Bericht über dje Spezialfrage des Schutzes Isolierter jüdischer Kolonien vorgelegt und in der von ihm vorgeschlagenen Richtung werden Maßnahmen getroffen. Eine weitere Erhöhung der Zahl der britischen und palästinensischen Polizei ist im Gang und ein Verteidigungsplan, der die Errichtung und Überwachung versiegelter Waffenlager umfaßt, wird durchgeführt. Die britische Regierung" hat sich die Ueberzeugüng verschifft, daß versiegelte Waffenlager unbedingt nötig sind; sonst könnte ean angemessener Sehutz der Kolonien nur mit übermäßigen Kosten sichergestellt werden. 10. Mit Bezug auf die Empfehlung in Absatz 50 tief Seite 166 ist es der Ständigen Mandatskommission zweifellos bekannt, daß der Völkerbundrät die Einsetzung einet Kommission gebilligt Hat, die die jüdischen und mohämniec|anischea religiösen Ansprüche an die Klagemauer, zu Vetren öftd festzustellen hat. Mai »930.?