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Die Stimme · 1930-04-10 · Heft 121 (10.4.1930) · page 8

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Journal
Die Stimme
Volume
3 (1930)
Issue
Heft 121 (10.4.1930)
Date
1930-04-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 DIE STIMME Nr. 121 Merunowicz urgäerte in Wien fortwährend die Erledigung dieser Angelegenheit und hatte sogar im September 1883 eine spezielle Eingabe Kaiser Franz Josef 1. überreicht, in der er auf die Notwendigkeit der endgültigen Regelung der ‘■äußeren Rechtsverhältnisse des israelitischen Kultus» hinwies.*) Auch innerhalb der Judenschaft wurde diese Frage aktuell. So fand im Juni 1878 in Lemberg ein jüdischer üerneindetag statt, wohl der erste dieser Art, an dem Vertreter von 25 Kultusgemeinden teilnahmen, um über die Frage der organisatorischen Regelung der Kultusgemeinden zu beraten. Auf dieser Tagung wurde auch ein Musterstatut für die Kultusgemeinden ausgearbeitet und der Beschluß gefaßt, einen Gemeindebund zu schaffen. Gegen diese Beschlüsse begannen nun die Orthodoxen unter Führung des Rabbiner Simon Schreiber ein wahres Kesseltreiben. Im Februar 1882 wurde eine Rabbinerversammlung einberufen, die ein Projekt zur Organisation der Kultusgemeinden beschlossen hatte, in dem aber die Hegemonie der Rabbiner gesichert wurde. Die Gemeinden konnten diesem Statut nicht zustimmen und protestierten beim Ministerium für Kultus und Unterricht gegen die von der Orthodoxie geplante Spaltung der galizischen Judenschaft. Diesen Ereignissen konnte das Unterrichts- und Kultusministerium nicht stillschweigend Zusehen. Es mußte nun endlich in dieser Angelegenheit die Initiative ergreifen. Tatsächlich beschäftigte sich das Kultusministerium bereits seit langem mit der Frage der Regelung der Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgenossenschaft. Im Jahre 1880 hatte das Ministerium Taaffe einen Entwurf über die Organisation der Kultusgemeinden ausgearbeitet und eingebracht. Die diesbezügliche Zustimmung konnte jedoch nicht ohne weiteres erlangt werden. Es dauerte noch eine Zeitlang, bis das Ministerium einen akzeptablen Entwurf vorlegen konnte. Erst der Minister für Kultus und Unterricht, Freiherr von Gautsch, war in der Lage, einen diesbezüglichen Mimsterratsbeschluß zu erwirken. Am 19. Jänner 1888 beschäftigte sich der Ministerrat auf Grund seines Vortrages eingehend mit der Frage der jüdischen Kultusgemeinden. In seinem diesbezüglichen Vortrage wies Minister Gautsch darauf hin, daß die Orthodoxen den Wunsch geäußert hätten, die Trennung zu vollziehen, wonach die Bildung mehrerer Knltusgemeinden innerhalb desselben territorialen Gebietes zugelassen werden sollte. Der Minister sprach sich gegen diese Trennungstendenzen auf das schärfste aus, da die österreichische Gesetzgebung seit jeher nur eine jüdische Religionsgenossenschaft anerkenne und den innerhalb des Judentums auftauchenden Sekten für den staatlichen Bereich keine Bedeutung beilege. Ohne der religiösen Ueberzeugung irgendwie Zwang anzutun, kann und muß der Staat auf der Forderung bestehen, daß die äußere religionsgenossenschaftliche Ordnung auf eine feste Basis gestellt und das jüdische Kultuswesen einheitlich geregelt werde, was allein sicherlich einer unheilbaren Verwirrung im jüdischen Kultusleben Vorbeugen werde. Es sei daher unzulässig, den einzelnen Juden die Gemeindezugehörigkeit anheim zu stellen. Die jüdische Gemeinde muß nach denselben Grundsätzen geregelt werden, wie bei allen anderen Religionsgenossenschften, die sichausschließlich nach dem äußeren Moment des Domizils richten. Vom Standpunkt der Staatsverwaltung müsse daher nach Ansicht des Ministeriums am Grundsatz festgehalten werden, daß «die innerhalb eines bestimmten Gebietes wohnenden Juden insgesamt — solange sie eben Juden srind — eine Gemeinde zu bilden haben». Er habe nichts dagegen, daß einzelne Forderungen der Orthodoxen berücksichtigt werden, aber dadurch dürfe die Bildung der Kultusgemeinden in keiner Weise benachteiligt werden. Die von ihm vorgeschlagene Regelung des jüdischen Gemeindewesens verfolge nur den Zweck, «einen vom Standpunkt der Staatsverwaltung als nötig erkannten geordneten Rechtszustand zu schaffen», wobei er sich bei der Abfassung seines Entwurfes einzig und allein von den Grundprinzipien des Gesetzes vom 7. Mai 1874, betreffend die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche sowie von dem Gesetz vom 20. Mai 1874, betreffend die Staatsanerkennung von Religionsgenossenschaften habe leiten lassen.**) In der Tat wurden im Einvernehmen mit dem Justiznnd Finanzministerium auf Grund des Ministerratsbeschlus- *) Wiener Staatsarchiv, Ministerialprotokolle e. a. 1883, 1289, M. P. **) Wiener Staatsarchiv, Vortrag des Kultusministers von Gautsch an Kaiser Franz Josef 1. vom 20. Jänner 1888. Ministerialratprotokolle e. a. 1888, Nr. 863. Die brennendste Frage . ..!? Wo verbringe ich heuer meine Sederabende? Im bestbekannten orth. Restaurant A. Barschak Wien, II., Große Schiffgasse 3, Telephon R 40-1-39, wo, wie alljährlich, SEDERABENDE in traditioneller und feierlicher Weise abgehalten werden. Einen wahren Pessachgenuß für den verwöhnten Feinschmecker bedeuten A. BARSCHAKS WEIN* SPEZIALITÄTEN. Eine wirkliche Auslese: Palästina, Karmel, Muskat, Malaga, Met, Ia Slibowltz und Kognak. ses vom 19. Jänner 1888 die hiezu nötigen Vorarbeiten getroffen. Gautsch ersuchte darauf den Kaiser um die Ermächtigung, den bereits von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurf zuerst im Herrenhaus zu verfassungsmäßiger Behandlung einzubringen. Die in seinem Vortrag festgelegten Grundprinzipien bildeten dann die Grundlage zu dem am 21. März 1890 erlassenen Gesetz über die jüdische Religionsgesellschaft. Im Herrenhaus und im Reichsrat wurde laut Bericht des Kultusministers Gautsch***) keine prinzipielle Gegnerschaft gegen die Regelung ausgesprochen. In seinem Berichte teilt er mit, daß «allerdings die antisemitischen Wortführer im Abgeordnetenhaus ihren bekannten Anschauungen Ausdruck gegeben haben, woran sich dann eine von beiden Seiten mit großer Heftigkeit geführte Debatte knüpfte». Der Entwurf konnte aber mit den von den Antisemiten verfolgten Tendenzen in keinen Zusammenhang gebracht werden. Der Minister stellt besonders fest, daß die Vorlage in den Ausschüssen sachlich und eingehend behandelt wurde. Wohl haben orthodoxe jüdische Kreise ihre Befürchtungen bekanntgegeben und in dieser Hinsicht bei den einzelnen ***) Vortrag an den Kaiser vom 14. März 1890. Kommisionsmitgliedern interveniert. Unter diesem Drucke machte sich auch während der Beratungen das Bestreben geltend, den Wünschen der Orthodoxen tunlichst entgegenzukommen. In der Tat wurden auch einzelne Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Minister einer diesbezüglichen Abänderung unterzogen. Im Rahmen eines Artikels ist es wohl schwer, den ganzen Verlauf der Verhandlungen und Interventionen zu schildern. Anläßlich diieses Gedenktages soll festgestellt werden, daß das Gesetz vom 21. März 1890, obwohl es die äußere Regelung der Kultusgemeinden durchgeführt hat, doch einen unfertigen Gesetzeszustand bedeutete und gesetzgeberisch ein unvollkommenes Werk geblieben ist. In diesem Gesetz wurde nur die Regelung der Einzelgemeinden, aber nicht der gesamten «jüdischen Religionsgesellschaft» vorgenommen. Es wurden lediglich Kultusgemeiinden, die eigene Statuten im Rahmen des allgemeinen Gesetzes haben, aber keine Organe der gesamten jüdischen Religionsgesellschaft mit Korporationsrechten und dem Vertretungsrecht nach außen geschaffen. Dessenungeachtet bedeutete diese Regelung »für den weiteren Ausbau der jüdischen Gemeindeautonomie einen großen Fortschritt. Dr. N. M. Gelber. Die Zukunft des Zionismus Von H. N. Brailsford H. N. Brailsford ist Mitherausgeber des «New Leader» (London), der führenden sozialistischen Wochenschrift der englischsprechenden Welt. Sein Ruf als politischer Schriftsteller ist weit über die Grenzen Großbritanniens gedrungen, so daß seinen Ausführungen besondere Bedeutung beizumessen ist. Der gute Ruf unserer Nation steht in diesem Augenblick in drei Gebieten des Ostens auf dem Spiele. Die Welt, die so lange Heilige verehrt, als ihre Tätigkeit sich auf die Territorien anderer Völker beschränkt, beobachtet Ghandi und beobachtet auch uns. Es wird auch interessant sein, ob die Unabhängigkeit Aegyptens wirklich aus den Verhandlungen hervorgehen wird, die Außenminister Henderson letzten Montag eröffnet hat. Noch mehr aber zählt Palästina in der Bilanz unseres Rufes. Auf der ganzen Welt, besonders aber fsi GroBfleisdihauerel SIEGM. KORNMEHL Zentrale IX, Berggasse 19. Tel. A17-3-991». A 16-9-34 Lieferant für Heilanstalten AbtenungenfürJ^2i£[®i2£!l unter Aufsicht des Ehrwürdigen Rabbinats der Israelitischen Kultusgemeinde Wien AutosBustellung kostenlos IX, Berggasse 15 XVIII, Währingerstraße 97 in Amerika, prüfen Millionen von Juden, die jedes Detail genau kennen, unser Verhalten als «Trustees», und auch die Christenheit, zumindest ihr einsichtiger Teil, möchte ihr unruhiges Gewissen durch Wohlwollen gegenüber den zionistischen Experimenten beruhigt sehen. Der Bericht über die Verantwortung der letzten Massakers wird unseren guten Ruf nicht befestigen. Er ist ein schwaches Dokument, dem man entnimmt, daß niemandem die Schuld beigemessen werden kann, niemandem zumindest von sozialer Geltung. Und doch ereignete sich ein furchtbares Massaker. Jerusalem war für mehrere Tage in den Händen des Mobs, in den äußeren Landbezirken wurden die Juden zu hunderten abgeschlachtet und ihre Farmen zerstört. Wer trug also die Schuld? Der Pöbel zweifelsohne und einige Zeitungsleute. Der Erkundigungsdienst, erzählt man uns, war unfähig. Und die einheimische Polizei ging zum Mob über. Sogar auf Grund dieses Tatbestandes hätte man glauben können, daß Mr. Luke und den höheren britischen Beamten einige Schuld zuzuschieben wäre. Dies war nicht das erste Massaker, das unter britischer Flagge in Palästina vorfiel. Hätten sie nicht voraussehen müssen, was kommen würde, wenn die arabische Presse in Tollheit verfällt. Sind sie nicht für die Aufrechterhaltung eines wirksamen Erkundigungsdienstes verantwortlich, einer Polizei, die ihre Pflicht erfüllen wird? Dieser Bericht wird nicht ein höheres Maß von Befähigung bei den britischen Reichsbeamten bewirken, noch wird es unseren Ruf heben, daß wir ein so tragisches Versagen der britischen Verwaltung so leicht hinehmen. Man ist erfreut, daß Mr. Harry Snell vom allgemeinen Ton und von vielen Schlußfolgerungen seiner Kollegen abgewichen ist. Er nimmt nicht den Standpunkt ein, daß das Massaker die spontane Aktion eines Mobs war, welcher zum größten Teil nicht einmal die blutrünstigsten Zeitungsartikel lesen kann. Er tadelt den Großmufti und die arabischen Führer und, obwohl er dies vorsichtig tut, erhebt doch einige Anwürfe gegen die britische Verwaltung. Noch wichtiger ist es vielleicht, daß er von den ziemlich übereilten Einschränkungen abweicht, welche seine Kollegen über die jüdische Gemeinschaft gemacht haben. Immerhin resultieren einige nützliche Schlußfolgerungen sogar aus diesem schwachen Bericht. Die Garnison wird von nun an den Anforderungen entsprechend sein und Schritte sind bereits unternommen worden, um die Polizei zu reorganisieren. Was die Beamten anlangt, schützt sie zwar unsere Tradition vor jeder Schuld, gestattet aber doch ihre Versetzung nach anderen Gebieten. Mit zwei Bataillonen einer verläßlichen Polizei, einem besseren Informationsdienst und den Mitteln, direkte Aufhetzung zu Massakern durch die Presse zu verhindern, ist es wahrscheinlich, daß äußere Ruhe in Palästina gewahrt werden kann. Dies ist aber keine sehr tröstende Aussicht. Die Sicherheit vor Massakern ist kein hohes Ideal, das eine zivilisierte Verwaltung anzustreben hat. Dieses Land ist nicht beruhigt. , Araber und Juden sind durch eine tiefe Feindschaft getrennt. Die Juden sind wegen des langsamen Fortschrittes ihres großen Kolonisationswerkes unzufrieden. Sie sind bitter enttäuscht — und wer kann sich darüber wundern — über die tragischen Erfahrungen, die sie mitgemacht haben und sie bezweifeln den guten Willen der britischen Verwaltung. Die Araber beobachten das Wachstum einer fremden Bevölkerung in einem Lande, welches sie fast so viele Jahrhunderte ihr eigenes genannt haben, wie die anglosächsische Bevölkerung England ihre Heimat genannt hat. Sie sehen nicht gerne die Art dieser Fremden, die geschäftig und mit wissenschaftlichen Methoden kommen, mit schnellen Geistern und westlichen Maschinen, die den Schmutz und die Unwissenheit einer degenerierten aber verehrten Zivilisation stören. Sie fürchten, daß diese Immigranten sie überflügeln, sie aus dem Lande hinausdrängen und ihre Bauernschaft in ein landloses Proletariat umwandeln werden. Diese Befürchtungen können Fanatiker ausspielen, um religiöse Ausbrüche zu inszenieren, die das Blut zur Siedehitze steigen lassen, wie es selten wirtschaftliche Leiden, sogar wenn sie wesentlich sind, bewirken. Weiterhin sagt man uns, fordert die arabische Bevölkerung «Seif Governement», was wahrscheinlich bedeutet, daß ihre oberen Klassen ihre Ambitionen haben, denn die Massen sind viel zu unwissend und unterwürfig, um einen wirklichen Anteil an der Regierung nehmen zu können. 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