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Die Stimme · 1930-03-13 · Heft 117 (13.3.1930) · page 15

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Journal
Die Stimme
Volume
3 (1930)
Issue
Heft 117 (13.3.1930)
Date
1930-03-13
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 117 DIE STIMME Seite 15 Jeder Zionist ist für das Konflntfenf des Keren Kafemetfli mitverantwortlich. Er helfe daher als Seli»s*lcontfindenrtler bei der Erlösung des Bodens. an die Kultusgemeinde stellen, erfüllt. Wohl ist das Spital heute so rituell geführt, daß selbst der orthodoxe Jude befriedigt sein kann, aber wir wünschen auch die Erneuerung der jüdischen Pflegerinnenschule, damit entsprechend geschulte Krankenschwestern zur Verfügung stehen, die nicht allein im Spital und im Versorgungshaus, sondern auch in der privaten Krankenpflege Verwendung finden könnten. Aber auch für die Ausbildung der jüdischen Aerzte, denen heute immer mehr der akademische Boden eingeschränkt und die Erlernung eines Spezialfaches erschwert wird, muß das einzige jüdische Spital in Wien herangezogen werden. Es wird dann dieses jüdische Spital, das zur Zeit eines Zuckerkandl und Oser weit über Wien und Oesterreich hinaus bekannt war, wieder ein Anziehungspunkt für jüdische Aerzte und jüdische Patienten aus allen Teilen der Welt werden. Um dies zu erreichen, muß der Kultusvorstand, in dessen Verwaltung dieses Spital steht, den neuen Forderungen der Zeit Rechnung tragen. Ihre Erfüllung würde der jüdischen Gemeinde nur zum Segen und Ruhme gereichen. «. . . So zeichnet sich Erez Israel durch eine wunderbare göttliche Eigenschaft aus, daß seine Menschen der unmittelbaren, höchst persönlichen Vorsehung teilhaftig werden, daß in ihm der Baum des ewigen Lebens und der Baum der Erkenntnis Gottes und der Liebe zu seinem Volke blüht ... .» Abrabanel. (Atereth Sekeinim, Abschn, 13.) Leibesübung ist Bürgerpflicht Von Dr. J. H. Körner, Kultusvorsteher. Auf Schritt und Tritt zeigt uns die Bibel, über welches Maß körperlicher Uebungen unsere Vorfahren verfügten. Die Kräfte des Sinnbildes unseres Volkes, des Ahnen (Israel-Jakob) und seiner Söhne, später die zahllosen Heldentaten in der Richter¬ und Königszeit, beweisen, wie man die Körperkräfte und die Körpergestalt verehrt hat. Ohne Leibesübungen wären diese nicht möglich, darum beweist diese Verehrung und das Streben nach körperlicher Vollendung gleichzeitig das hohe Interesse für die Leibesübungen. «Wer gegessen hat und nicht für Bewegung sorgt, der gleicht dem Aas, das verwest», predigt an einer Stelle der Talmud. Der Geist der Askese, von dem das Mittelalter beherrscht wurde und der mit der Zeit auch die Juden Infizierte, glaubte den Menschen reiner und geläuterter, die Seele fesselloser und göttlicher zu machen, wenn man den Körper nicht nur nicht pflege, sondern im Gegenteil ihn noch viel mehr vernachlässige und entkräfte. Fasten und jede Art Kasteiung wurden gepriesen, nur um die natürlichen Bedürfnisse des Körpers möglichst zu ersticken. Und dieser vollkommen unjüdisehe Geist drang auch in unsere Reihen und herrschte, von wenigen Gegenden jüdischer Siedlungen abgesehen, in den Ghettis das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit und Gegenwart. Des «Rebben» Ehrgeiz bestand darin, gut gedrillte, blaßwangige, rein geistige Geschöpfe zu züchten, im übrigen die Natur und den eigenen Körper als ein Mysterium zu betrachten, Hochstrebende und weitfliegende Geister unter den Juden stießen sich immer an den Schranken, welche räumlich und geistig durch die Tore des Ghettos gezogen waren, und mußten solcherart innerlich verkrümmen und verkümmern. Alle geistigen Energien des Judentums waren, soweit sie nicht vom Erwerbe absorbiert wurden, nach innen gerichtet und erschöpften sich im Thorastudium, in kleinlichen Rivalitäten um die Ehren und Würden der Gemeinde, in Akten der Wohltätigkeit Erst nach dem Niederreißen der Ghettomauern durch die Geburt der nationaljüdischen und zionistischen Bewegung kam das Prinzip der körperlichen Ertüchtigung der Juden durch Turnen und Sport zum Durchbruche. Diese, nach englischem Vorbilde entwickelt, haben aus früher furchtsamen, engbrüstigen und knechtseligen Judenjungen rasch stolzbewußte und aufrechte junge Juden gemacht. Sehr bald vollbrachten Juden in allen Zweigen des Turnens und Sportes nicht geringere Leistungen als andere Nationen. Und wenn nun durch die Anwendung des Arierparagraphen die Ausschließung der Juden vielfach durchgeführt wird, spielt dabei weniger der Rassenhaß als die Angst vor der überlegenen jüdischen Konkurrenz eine Rolle. Der Wert der zahlreichen Siege unserer österreichischen jüdischen Turner und Sportler liegt in der Bekundung vor aller Welt, daß die jüdische Jugend Oesterreichs sich zu stahlharten Männern heranbildet, welche die staatsbürgerliche Gleichberechtigung nicht als Gnade empfangen wollen, sondern daß sie als starke und freie Seelen ihren Platz fordern und sich behaupten wollen in dem Wettbewerb aller Völker. Turnen und Sport sind nicht unmittelbar ein treibendes politisches Motiv, aber sie nehmen unter den Imponderabilien, aus wei- Gemeindebund-Kalender i$8o haben fich dit jüdifchen Gemeinden von Polen und Litauen auf Grund der Magna Charta der jüdifchen Autonomie in Polen vom Jahre ijji zu einem Gemeindebund (Waad arba Haarazoth) zufammengefchloflen. itfa) bilden die litauifchen Gemeinden einen eigenen litauifchen Waad. 1651 fchließen fich die iüdifdien Gemeinden Mährens zu einem Gcmeindeound (Landcswaad) zufammen. (Sdi’i’a — 311 Takanoth). Um das Ende des 17. Jahrhunderts bilden die ficbcn Efterhazyfdien Gemeinden in Ungarn (Schewa Kehilloth) einen Gemeindebund. 1760 wird in England der Board of Dcputies of the britlfh Jews gefchaffen. 1808 find fämtliche jüdifchen Gemeinden Frankreichs durch ein Gefetz von Napoleon I. zu einem Gcraeindebund (Confiftoirc) vereinigt worden... 1835 vollzieht fich die Vereinigung der jüdifchen Gemeinden in Belgien auf Grund einer Konfiftorialverfaffung. 1870 fchließen fich 47 afdikenafifche Gemeinden in England zu einem Gemeindebund (United Synagogue) zufammen. 1870 wird der Gemeindebund der holläadifchen Judengemeinden ins Leben gerufen. 187» haben fich zu Cincinnatti 130 Reformgemeinden der Vereinigten Staaten von Amerika zu einem Gemeindebund zufammcngcühlofTen. 1900 erfolgte die Zentralificrung der jüdifchen Gemeinden in Bulgarien mit einem Confiftoirc centrale an der Spitze. 1920 wird die jüdifche Gemeindezentralifation in Litauen mit dem jüdifchen Nationalrat und dem Minifterium für jüdifche Angelegenheiten an der Spitze gefetzlich durchgeführt. Infolge der Quertreibereien der Agudah wird die Gemeindeorganifation im Jahre *9x6 liauidiert. 19x4 vereinigen fich die jüdifchen Gemeinden in Preußen zu einem „Preußischen Landesverband jüdifcher Gemeinden". 1924 tritt die Württembergifdhe Landesvcrfammlung jüdifcher Religionsgemcinden ins Leben. 19x6 Schaffung des Oberftcn Rates der jüdifchen Kultus- H gemeindeverbände von Böhmen, Mähren und B Schießen, (C S. R.). 0 1927 Zufammcnfchluß {amtlicher jüdifcher Gemeinden 1 der polnifchen Republik zu einem gefetzlich nor- B mierten Gemeindebund (jüdifch-religiöfer Verband). 19x7 wird der Landesverband bayrifcher Judengemeinden gefchaffen. 1928 wird die Knefiah in Erez Ifrael trotz des Widcrftandes feitens der Agudah ins Leben gerufen. 1929 werden fämtliche jüdifche Gemeinden Jugoflawiens im Wege einer Regierungsverordnung zu einem Gemeindebund zufammengcfchloffen. # 1919 Zufammcnfchluß {amtlicher Gemeinden Italiens zu einem Gemcindebund. Und wo bift du, mein liebes Oefterr c i ch? ■BnnnBHnnivnnnnRBiiaBBnnainnaa chen sich politische Ereignisse und politische Macht entwickeln, eine bedeutsame Stelle ein. Leibesübung ist Bürgerpflicht! Sie sichert die Gesunderhaltung des Volkes, Förderung der Tatkraft, Gemeinsinn und Mut, Eigenschaften, welche die Grundlage jedes gesunden Gemeindewesens bilden. Aus diesem Grunde muß auch die Wiener jüdische Gemeinde die Jugend zu kräftiger Betätigung im Turnen und Sport anhalten, die Schaffung neuer Spielplätze und Uebungsstätten von Staat und Stadt fordern und ausgiebigst jene Körperschaften und Vereine unterstützen und fördern, die unserer Jugend Anregung und Möglichkeit geben, sich körperlich zu betätigen! «Und Ich werde Israel, das mir so lieb ist, in das mir ebenfalls liebe Land bringen (Raba Bamidbar 23.) «Pas heilige Land ist das Land unserer Vorfahren, die Wiege unserer Religion, die Heimat unserer Propheten und Welsen und dieses Land hat wohl das Vorrecht, von uns zu verlangen, daß wir ihm unsere Augen und unser Herz zuwenden,* (So sprach die «AUlance Israelite Universelle» in ihrem Aufrufe aus dem Jahre 1869.) Kaufet Palästinaerzeugnisse! In aller Welt wird heute versucht, der nationalen Wirtschaft zu helfen, indem dem Publikum der Ankauf nationaler Erzeugnisse gepredigt wird. Ist es da nicht auch unsere Pflicht, der Wirtschaft Erez Israels dadurch zu helfen, daß wir die Produkte jüdischen Fleißes in Palästina kaufen? Karmel-Weine aus Richon-Le-Zion sind das Qualitätsprodukt jüdischen Weinbaues, rituell streng verläßlich und ob Ihrer Güte ln der ganzen Welt geschätzt. Palästina-Mazzoth wird aus dem Getreide der Felder jüdischer Kolonien in den Mühlen des Landes erzeugt, Pie Rabbinatsurkunde, die als Jahresdatum die Zahl 1930 tragen muß, ist in jeder Schachtel zu finden. Wer daher jüdische Aufbauarbeit in Palästina tatkräftig fördern will, der verlange ausdrücklich Karmel-Weine aus Richon-Le-Zion und Palästina-Mazzoth. Die Frau und die jüdische Gemeinde Von Dr. Amalia Kantor Bis vor Kurzem wurde die Emanzipation der Frau in Grund und Boden verdammt, da man von der modernen Frauenbewegung eine Zerrüttelung des Familienlebens, eine Fahnenflucht der Frau vor ihren natürlichen Aufgaben als Gattin und Mutter erwartete. Die Gegenwart aber zeigt uns, daß gerade das Gegenteil dieser Befürchtungen eingetreten ist. Man kann ruhig sagen, daß die heutige Frau den Einfluß, den sie nunmehr im öffentlichen Leben ausübt, ebenso nach besten Kräften für das Wohl ihrer Mitmenschen und Familie anvvendet, wie der Mann. Daß es nicht zuletzt die jüdische Frau war, die ihren Anteil am öffentlichen Leben erstrebt und errungen hat, ist eine Selbstverständlichkeit. Sind doch hunderte jüdischer Frauen heute sozial tätig und leisten besonders auf den allen Frauen natürlicherweise am naheliegendsten Gebieten, die die Pflege dem Familienlebens, Erziehung der Kinder, Unterricht, Kranken- und Armenpflege betreffen, seit jeher ersprießliche Arbeit. Als prädestinierte Bannerträgerin der religiösen Tradition, war es gerade die jüdische Frau, die sich überall und stets um Erweckung und Pflege des jüdischen Geistes verdient gemacht hat. Angefangen von der Betreuung jüdischer Kindergärten, jüdischer Schulen und Erziehungsanstalten bis zur aufopfernden Pflegetätigkeit in jüdischen Hospitälern und Siechenhäusem hat die jüdische Frau in anstrengender Aufbauarbeit eine Reihe von Werken geschaffen, die mit zu den Grundpfeilern des jüdischen öffentlichen Lebens gehören. So groß also ihre Verdienste für das religiöse und soziale Wohl ihres Volkes sind, fehlt ihr bis heute dennoch die Möglichkeit, ihren Einfluß von jener Stelle aus geltend, zu machen, die gegenwärtig zur verantwortlichen Leitung und Betreuung all dieser Arbeiten berufen ist. Es ist dies die jüdische Gemeinde. Da die Frau dem Gemeindevorstand nicht angehören kann, ist sie der Möglichkeit beraubt, ihren Einfluß auf die Verwaltung und Leitung wichtiger Arbeitsgebiete, wie soziale Fürsorge und Jugenderziehung, auszuüben. Gebiete, die sicherlich besser und zweckdienlicher von Frauen, die schon von Natur aus der Verwaltung solcher Ressorts näher stehen, betreut werden könnten. Die Berufung einer Frau als verantwortliche Referentin für Jugenderziehung würde wohl die beste Gewähr dafür bieten, daß der Unterricht und die Ausbildung unserer Jugend im jüdischen Geiste erfolgen wird, und so der heranwachsenden Generation jene Ideen eingegeben werden, welche ihr die heutigen öffentlichen Schulen versagen. Ebenso könnte die Mitarbeit der Frauen für die Waisenhäuser, Hospitäler und sonstige Fürsorgeinstitutionen von großer Bedeutung werden. Den jüdischen Frauen kann gegenwärtig auf Grund ihrer Steuerleistungen das aktive Wahlrecht für die Kultusgemeinde anerkannt werden. Mit lächerlichen Motivierungen werden sie von der Wählbarkeit in den Kultusvorstand ausgeschlossen. Die Frau darf wohl Steuer zahlen, darf auch wohl wählen, darf sich jedoch nicht an einen Tisch mit den Kultusvorständen setzen, um ihre Arbeitskraft und ihren Rat in den Dienst der jüdischen Gemeinde zu stellen. Obwohl die Frau in allen anderen öffentlichen Körperschaften das passive Wahlrecht besitzt, hat die Kultusgemeinde ihr bis nun dieses Recht nicht zugesprochen. Die jüdischen Frauen könnten gerade auf vielen Gebieten der sozialen Fürsorge unersetzliche Arbeit leisten. Die jüdischen Frauen, die sich in der privaten Fürsorgetätigkeit so glänzend bewährt haben, sind von dieser Arbeit in der Kultusgemeinde ausgeschlossen. Auch in kultureller Hinsicht benötigt die Kultusgemeinde die tätige Mithilfe der jüdischen Frau, der jüdischen Mutter, Die Argumentation, daß den Frauen kein passives Wahlrecht zuerkatint werden kann, weil sie nach jüdischem Gesetz an rituellen Funktionen nicht teilnehmen können, darf nicht mehr stichhältig sein. Es wäre daher an der Zeit, wenn sich allmählich auch in der jüdischen Oeffentlichkeit die Erkenntnis Bahn bräche, daß man der jüdischen Frau endlich das ihr zukommende Recht, in der Gemeinde mitzuarbeiten, gewähren soll. Durch Einführung des allgemeinen aktiven und passiven Wahlrechtes für alle Juden ohne Unterschied des Geschlechtes hofft die jüdische Frau ihren Einfluß geltend machen zu können zum Nutzen der jüdischen Allgemeinheit ■

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