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Die Stimme · 1930-03-13 · Heft 117 (13.3.1930) · page 3

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Journal
Die Stimme
Volume
3 (1930)
Issue
Heft 117 (13.3.1930)
Date
1930-03-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 117 DIE STIMME Seile 3 SYMBOLE ' SCntRARDHI. „BRITISH GOOD ARE BESTS", „KAUFT ÖSTERREICHISCHE WAREN", „TRINKET DEUTSCHEN WEIN" ... SO APPELLIERT HEUTE ALLE WELT AN DAS NATIONAL¬ GEFOHL. DAHER UNTERSTÜTZT AUCH DER NATIO¬ NAL FÜHLENDE JUDE DIE AUFBAUARBEIT EREZ ISRAELS DADURCH, DASS ER PRO¬ DUKTE JÜDISCHER ARBEIT IN PALÄSTINA KAUFT. VERLANGEN SIE AUSDRÜCKLICH: KARMELWEINE AUS RICHON-LE-ZION, PALKSTINA-MAZZOTH HERGESTELLT IN DEN MÜHLEN DES LANDES AUS DEM GETREIDE. SijSrf* ui FÜR DEN GROSSHANDEL: GUSTAV WILDER, IV„ BLECH¬ TURMGASSE 12, TEL. U-43-8-19. TELEGRAMME: KARMEL, WIEN. Wenn auch auf einigen Gebieten der Gemeindeverwaltung, nicht in letzter Linie dank den energischen Bemühungen der Zionisten, Ansätze einer leichten Besserung festgestellt werden können — es sei hier insbesondere auf das Gebiet der von unserem Kollegen Dr. Klaber geleiteten Fürsorge hingewiesen — haben wir noch lange nicht Grund zur Zufriedenheit. Auch auf dem Gebiete des Schulwesens kann eine etwas regere Tätigkeit festgestellt werden, aber von einem systematischen Ausbau des Erziehungswerkee ist noch immer keine Rede. Dieser Frage ist trotz unseres stürmischen Drängens in den früheren Jahren noch weniger Aufmerksamkeit geschenkt worden als jetzt. Die alten Sünden rächen sich aufs schwerste. E§ gibt schon Volksschülklassen, in denen die Hälfte der von jüdischen Eltern stammenden Kinder konfessionslos ist oder einer anderen Religion angehört. Alle Jugendgottesdienste und ähnliche Einrichtungen werden zwecklos sein, wenn das Schulamt ruhig Zusehen wird, wie die jüdischen Kinder in den allgemeinen Volksschulen schon im zartesten Alter dem Judentum entfremdet werden. Die katholischen Feste, deren Pflege und Feier der Religionsstunde überlassen bleiben sollte, füllen schon Wochen vorher den allgemeinen Unterricht aus. Wie sollen kleine Kinder nicht verwirrt werden, die im Hause eine jüdische Erziehung genießen, in der Schule aber in ihrer Hilflosigkeit beispielsweise gezwungen sind, vor Weihnachten an das Christkindl Briefe zu schreiben? Derartige Vorfälle lassen sich in großer Zahl anführen. Dem Schulamt können diese Verhältnisse nicht unbekannt sein. Wozu hat die Gemeinde einen Vertreter im Stadtschulrat? Es ist bedauerlich, daß nichts geschieht, um derartige Uebelstände, die gerade bei Kindern der ersten Schuljahre die schwersten inneren Konflikte auslösen müssen, abzustellen. Ich will aber die Behandlung von Spezialfragen meinen Kollegen überlassen und nur noch einiges zur Frage des allgemeinen Wahlrechtes sagen. Wir zionistischen Mandatare waren wegen unserer Taktik in dieser Angelegenheit Gegenstand heftiger Angriffe seitens der Radikalen unserer eigenen Partei. Nach meiner Ueberzeugung vollständig mit Unrecht. Auf konstitutionellem Wege wird diese alte zionistische Forderung erst dünn restlos gelöst werden können, bis jene Gruppen, welche diese Forderung in ihrem Programm haben, die Majorität im Kultusvorstand erobert haben werden. Bei den letzten Wahlen sind 18 Mitglieder des Kultusvorstandes mit dem Programmpunkt „Allgemeines Wahlrecht“ gewählt worden, ebenso viele auf das Programm der Ablehnung dieser Forderung. Dieser Lage wurde nach den letzten Wahlen derart Rechnung getragen, daß wir uns bereit erklärt haben, bis zur Erledigung des Budgets des Jahres 1980 in den Plenarsitzungen keinen auf Einführung des allgemeijmi Wahlrechtes abzielenden Initiativantrag zu stellen, während andererseits die damals gewählte Statutenkommission sich vereinbarungsgemäßt in der Zwischenzeit mit der Frage der Erweiterung des Wahlrechtes befassen sollte. Wir haben unsere Vereinbarung loyal gehalten. Von der „Union“, deren Klubobmann sich erst in der letzten Zeit in seiner Eigenschaft als Vorsitzender dieser Kommission über unser Drängen zu deren Einberufung veranlaßt sah, kann dies beim besten Willen nicht behaup- OFFIZIELLE VERKAUFSSTELLE hnoll n. Radier LMMBMNr.a TELEPHON: R 29-2-86, R 290-68 EINTAUSCH GEBRAUCHTER WAGEN GEGEN FABRIKSNEUE STEYR tet werden. Es hat sich bisher der Mangel jedes guten. Willens auf der Gegenseite gezeigt. Wir sind bereit, in der Statutenkommission zu arbeiten, wir verlangen aber von der „Union“ den Beweis ihres guten Willens. Wenn die „Union“ es vorziehen wird, die Auseinandersetzung über diese Frage aus der Statutenkommission in die Plenarsitzungen zu verlegen, was nur von ihrem. Verhalten in der Statutenkommission abhängig sein wird, sind wir hiezu mit Vergnügen bereit. Jedenfalls werden wir bald freie Hand haben. Unbedingt notwendig ist aber, daß innerhalb der zionistischen Organisation vollständige Klarheit über die Taktik in dieser Frage geschaffen wird. Soll di© Arbeit der zionistischen Mandatare in der Kultusstube von Erfolg begleitet sein, darf es innerhalb unserer Organisation selbst keine ernsten Differenzen geben. Wir haben die Voraussetzungen für den inneren Frieden in unserer Partei geschaffen. Ihn auszubauen wird Sache der ihrer Verantwortung bewußten Menschen sein, die den Blick für unsere großen gemeinschaftlichen Aufgaben nicht verloren haben. Unser Kultusgemein de-Programm Die Wiener Kultusgemeinde als gesetzlich anerkannte, öffentlich-rechtliche Zusammenfassung der jüdischen Einwohnerschaft Wiens hat in ihrem Bereich alle Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der besonderen religiösen, national-kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Eigenart der jüdischen Bevölkerung ergeben (Jüdische Volksgemeinde), Der untrennbare Zusammenhang mit der Judenheit der ganzen Welt macht es der Gemeinde zur Pflicht, an der Wiederaufrichtung und Erhaltung des jüdischen Volkes, sowie an dem Aufbau der nationalen Heimstätte in Erez Israel tätigen Anteil zu nehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben streben wir an: 1. Die Vereinigung aller Kultusgemeinden Oesterreichs zu einem mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gemeindebund. 2. Die Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes für alle Gemeindeangehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes und ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Steuerleistung sowie die Aufhebung der bestehenden Beschränkungen der Wählbarkeit. 3. Die Wahrnehmung der nach den Verfassungsgesetzen den Juden als Gesamtheit gewährleisteten bürgerlichen Rechte. 4. Die Vervollständigung der Gemeindeeinrichtungen und Anstalten für rituelle, kulturelle, Unterrichts¬ und Fürsorgezwecke durch Ausbau und zeitgemäße Reform der bestehenden sowie Schaffung gebotener neuer Institutionen. 6. Die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt der jüdischen Bevölkerung. 6. Die Anteilnahme an allen, die gesamte Judenheit betreffenden Angelegenheiten. Eine gesamtjüdische Vertretung [ für Oesterreich Von Kultusvorsteher Dr. Desider Friedmann, Obmann des Klubs der zionistischen Mandatare. Am 21. März 1930 werden es vierzig Jahre, seitdem „die äußeren Rechtsverhältnisse der, israelitischen Religionsgemeinschaft“ in Oesterreich gesetzlich neu geregelt wurden. Unangefochten und unverändert besteht das Gesetz so in Kraft, wie es vor vierzig Jahren erlassen wurde. Der Sturm der Zeiten, der Zusammenbruch der Monarchie, die grundlegenden Wandlungen der Rechtsauffassung sind an dem durch das Gesetz geschaffenen starren Rechtszustand spurlos vorbeigegangen. Alle Körperschaften öffentlichen Rechtes haben, seither ihren Wirkungskreis erweitert, die engen Grenzen, die der Selbständigkeit der jüdischen Gemeinden gezogen sind, blieben weiter bestehen. Trotz des siegreichen Vordringens der Idee der Zusammenfassung aller gleiche Interessen verfolgenden Gruppen im staatlichen und gesellschaftlichen Leben ist es bisher weder gelungen in Oesterreich eine freiwillige Gesamtorganisation der Judenschaft zu schaffen, noch auch jenen rechtlichen Zustand zu überwinden, der zwar die jüdische Einwohnerschaft Oesterreichs zwangsweise in einzelnen lokalen Gemeinden vereinigt, einen organischen Zusammenschluß dieser Gemeinden untereinander aber nicht vorsieht. Die israelitischen Kultusgemeinden in Oesterreich sind heute wie ehedem unter der Aufsicht der Staatsverwaltung stehende Personenverbände mit der einzigen pflichtgemäßen Aufgabe, für die religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen, wobei ihnen „nach Maßgabe ihrer Mittel“ die Schaffung und Erhaltung gemeinnütziger, humanitärer und Unterrichtsanstalten gnädigst gestattet ist. In lobenswerter Bescheidenheit, wie sie loyalen Staatsbürgern geziemt, haben die Lenker der Geschicke unserer jüdischen Gemeinden während der verflossenen vier Dezennien es auch nicht ein einzigesmal ernstlich unternommen, auf eine Aenderung des bestehenden gesetzlichen Zustandes hinzuwirken, die Autonomie der Gemeinden zu erweitern, ihr Besteuerungsrecht von der Einflußnahme der staatlichen Finanzverwaltung unabhängig zu machen, das längst überholte polizeistaatliche Aufsichtsrecht zu beseitigen. Nur in einer Richtung wurde von Zeit zu Zeit der schüchterne Versuch gemacht, den starren Rahmen des Gesetzes zu lockern, indem man sich — allerdings vergeblich — bemühte, eine höhere Orgahisationsform des jüdischen Gemeindelebens, einen Gemeindebund, zu schaffen und diesem die gesetzliche Anerkennung zu sichern. Wenn auch dieser Versuch mißlang, so trifft die Schuld in erster Linie die nicht genug zu beklagende Uneinigkeit der jüdischen Gemenden, von denen einzelne immer in dem entscheidenden Moment Widerstand leisteten oder, ihr Mithilfe verweigerten. Das letztemal glaubte die Majorität des Wiener Kultusgemeindevorstandes, der durch seine Delegierten an den Vorarbeiten zur Gründung des Gemeindebundes beteiligt war, aus kleinlichen finanziellen Erwägungen und unverständlichen Prestigegründen ein gemeinsames Vorgehen mit den kleine* ren jüdischen Gemeinden ablehnen zu müssen. So kommt es, daß, während in der tschechoslowakischen Republik und in Deutschland bei im wesentlichen analogen Verhältnissen die Entwicklung schon seit längerem zu einer, .egg*-

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