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Die Stimme · 1930-01-23 · Heft 110 (23.1.1930) · page 2

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Journal
Die Stimme
Volume
3 (1930)
Issue
Heft 110 (23.1.1930)
Date
1930-01-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seit» 2 DIE STIMME Nr. rio Die KlaßcimiuerAngelegenlielf for dem Völherbundrat (Eigenbericht der „Stimme“.) G e n f, 17. J&nner 1930. Wie bereite gemeldet wurde, hat der Völfcerbundrat in seiner gestrigen Nachmittagssitzung einstimmig, bei Stimmenthaltung des persischen Vertreters Forenghl, beschlossen, dem Vorschlag Englands auf Einsetzung einer speziellen Kommission zur Regelung der rechtlichen Seite des Klagemauer-Streites zwischen Juden und Arabern, zuzustimmen. Diese Kommission soll aus drei Nichtengländern, von denen einer ein Jurist sein soll, bestehen. Der Aufgabenkreis der Kommission wurde im Beschlüsse, dessen Wortlaut wir ira nachstehenden bringen, eng umschrieben: „In dem Bestreben, die Mandatamiacht gemäß ihrer Bitte ln die Lage zu versetzen, die Verantwortlichkeiten aus Artikel 18 des Palästinamandates unter den für die Sicherung der materiellen und moralischen Interessen der dem Mandate unterstellten Bevölkerung günstigsten Bedingungen zu übernehmen, und in dem Wunsche, die Lösung der mit der Frage der Heiligen Stätten in Palästina zusammenhängenden Probleme, welche in Zukunft noch zu regeln sein werden, in keiner Weise vorwegzunehmen, und in der Meinung, daß trotzdem die Frage der Rechte und Ansprüche der Juden und Moslems bezüglich der Klagemauer dringend eine endgültige Regelung erfordern, beschließt der Rat: 1. Eine Kommission soll mit dieser Regelung betraut werden. 2. Diese Kommission soll aus drei Mitgliedern bestehen, die nicht britischer Staatsbürgerschaft sein sollen und von denen wenigstens eine Persönlichkeit durch bereits früher vollbrachte richterliche Funktionen für den Zweck besondere qualifiziert erscheint. 8. Die Namen der von der Mandatarmacht vorgeschlagenen Persönlichkeiten sollen dem Rate zur Bestätigung unterbreitet werden; wenn der Rat nicht mehr tagt, soll der Ratspräsident die Ratsmitglieder befragen. 4. Die Aufgaben der Kommission sind beendet, sobald sie ihren Spruch über die oben angeführten Rechte und Ansprüche gefällt hat.“ In der vom englischen Außenminister Henderson vor Beginn der Verhandlungen übermittelten Denkschrift legt die englische Regierung einen besonderen Nachdruck auf die Wichtigkeit einer autoritativen Festlegung der Rechte der Juden und Araber an der Klagemauer und schildert sodann die provisorischen Maßnahmen, die der Hdgh-Commiseioner zur Regelung der Verhältnisse an der Klagemauer getroffen hat. Da die Bereinigung der Klagemauer-Angelegenheit nicht Aufgabe der lokalen Gesetzgebung sei, fragt die Britische Regierung an, ob es nicht möglich wäre, die Regelung dieser Angelegenheit der im Artikel 14 des Mandates vorgesehenen Kommission zu überlassen. In dieser Erklärung wird auch mitgeteilt, daß die Untersuohungskommission eine Empfehlung formuliert hat, die in ihrem Bericht enthalten sein wird. Auch nach Ansicht der Untersuchungskommission würde eine schnelle und endgültige Beilegung dieses Streites zur Festigung des Friedens und der Ordnung im Lande beitragen. Wenn auoh seitens der Mandatskommission formale Einwände gemacht worden sind, hoffe die britische Regierung, daß sie bei ihrem Bemühen auf die Hilfe des Völkerbundrates rechnen kam. Sollte der Völkerbundrat aber den Standpunkt der Mandatskommission akzeptieren, wird die Einsetzung einer ad hoc-Kommiöflion vorgoechlagen. Der finnische Außenminister Hjalmar Procope, der diesmal als Berichterstatter für die Mandatefragen im Völkerbundrat bestellt wurde, schilderte in seinem Berichte die Vorgeschichte de« letzten Memorandums der Mandatarmacht an die permanente Mandatskommission, das, wie wir in unserem letzten Berichte bereits mitteilten, aus formalen Gründen abgelehnt wurde. Die Mandatskommission hatte Besorgnis, daß die Mandatarmaoht in dieser Angelegenheit vom üblichen formalen Vorgehen abgewiohon ist, indem sie die Meinung der Kommission erbat, ohne ihr Ersuchen über den Rat gehen zu lassen. Angesichts der Wichtigkeit des Problems und der Schwierigkeiten, die zu bewältigen sind, sei aber 4ie Mandatskommission bereit, jeden eingebrachten Vorschlag, der, ohne den Bestimmungen des Mandates zu widersprechen, darauf hin- * ‘egeht, diesen Streitfall zu erledigen, zu prüfen. Wenn auch die geführten vertraulichen Verhandlungen zwischen den Delegationen ziemlich schwierig waren, — die Annahme des britischen Vorschlages stieß nämlich auf einen starken Widerstand bei der italienischen und teilweise auch französischen Delegation, die Italiener vertraten in dieser Angelegenheit den Standpunkt des Vatikans und befürchteten im englischen Vorschlag einen versteckten Ab lösungevereuch des Artikel 14 des Palästinamandates — gelang es dennoch, trnter den Kulissen einen Kompromiß Vorschlag zu erzielen, wonach die rechtliche Begründung zur Einberufung der Kommission nioht aus dem Artikel 14, sondern Artikel 13 des Palästinamandates hergeleitet werden soll. Diese Kommission, die die Befugnisse der Heiligen-Stätten-Kommission haben wird, soll noch im Laufe dieses Monates von der englischen Regierung ernannt werden und nach Palästina abreisen. Der Unterstaatssekretär des britischen Amtes, Dr. Dal ton, erklärte Pressevertretern gegenüber, daß die Britische Regierung vom Wunsche beseelt sei, ihren Vorschlag so rasch als nur möglich dem Völkerbund zu unterbreiten, da sie das ausschließliche Interesse habe, die Klagemauer-Angelegenheit, die seit 'Jahr und Tag die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Juden und Arabern verschärft, endgültig im Interesse des Friedens zu regeln. I., SCHOTTENRING 14 l„ FÜHRICHGASSE 3 Die Resolution des Völkerbundrates kann von der jüdischen Welt mit Befriedigung aufgenommen werden, da durch diese Regelung jenen arabischen Kreisen, die die Klagemauer-Angelegenheit zu einem Vorwand für neue Reibungen und Hetzen benützt haben, jedwede diesbezügliche Propagandamöglichkedt benommen wird. Es ist auch zu hoffen, daß die Kommission in einer entsprechenden Resolution zur Linderung der verschärften Verhältnisse beitragen wird. Wohl sind die Araber mit dieser Art der Lösung unzufrieden. Es ist daher begreiflich, daß die Vertreter der arabisch-syriechen-palästinensiechen Delegation, die in Genf während der Tagung des Völkerbundrates weilten, den Außenminister Zaleski aufeuchten, um ihm ihren Standpunkt klar zu legen. Außenminister Zaleski versicherte die Delegation, daß die gemäß dem Beschlüsse des Völkerbundrates zu schaffende Kommission ihre Entscheidungen absolut unparteiisch treffen wird und daß die Araber ihr volles Vertrauen entgegenbringen mögen. Henderson beantragt eine Verschiebung der März-Tagung der Mandatskommission Genf, 13. Jänner (J. T. A.) Der englische Minister des Auswärtigen, Arthur Henderson, machte in der heutigem Sitzung des Völkerbundrates den Vorschlag, die zur ausschließlichen Behandlung der Palästinafragen für März dieses Jahres nach Genf ednberufene außerordentliche Tagung der Mandatskommission des Völkerbundes für einen späteren Zeitpunkt zu bestimmen, da es noch nicht sicher ist, ob der Bericht der von England nach Palästina entsandten und von Sir Walter Shaw geführten Untersuchung&kommission bis zum März fertig vorliegen wird. Die Beschlußfassung über den Zeitpunkt der außerordentlichen Tagung der Mandatskommission wurde verschoben. Der Zeitpunkt dor Palästina-Tagung der Mandatskommission noch unbestimmt Genf, 16. Jänner (J. T. A.) Der Völkofbundrat hat über den Zeitpunkt der außerordentlichen Session der Mandatskommission, die der Palästinafrage gewidmet sein soll, keinen Beschluß gefaßt. Im Völkerbundrat ist man Übereingekommen, den Zeitpunkt der Paläst’nft- Session der Mandatskommission erst dann endgültig festzusetzen, wenn England dem Generalsekretär des Völkerbundes, Drummond, mit* fgeteilt haben wird, daß der Bericht fertig verlegt und der Mandatskommission unterbreitet Werden kann. Der Fall Halstnann Am Vortage der Entscheidung Die Tragödie des Juden Halsmann, den eine geradezu dämonische Verkettung von Zufällen in den Verdacht des Vatermordes brachte, erwächst vor den Augen der Kulturwelt langsam zu einer beschämenden Affäre der Justiz selbst. Derzeit spielt sich bereits ihr vierter Akt ab. Menschliches, vom blinden Haß nicht vergiftetes Empfinden, muß sich gegen die Vorstellung sträuben, daß es noch nicht der letzte Akt dieser Qual ist. Und doch regt sich nach den bisherigen Erfahrungen die Befürchtung, daß die Schwarzseher auch diesmal Recht behalten werden. Muß man es laut heraussagen, warum? Der erste Akt spielte vor zirka anderthalb Jahren. Das war, als jenes Verdikt der Innsbrucker Geechwornenbank zustande kam, das Halemam zu einem Vatermörder stempelte. Zur Ehre der Menschheit sei fertgestellt, daß es gleich an Ort und Stelle einmü.igen Pr otest jener Denkenden im Saal hervorrief, die leider nur im Zuechauerraum versteckt waren. Zweiter Akt: Der Oberste Gerichtshof hebt jenen „Wahrspruch“ wegen einer Reihe gewichtiger Bedenken auf, läßt es aber leider dabei bewenden. Er überläßt das Schicksal des Angeklagten dem Innsbrucker Gericht. In derselben Atmosphäre von Verhetzung und bewußt geschürtem Judenhaß soll wieder über des Angeklagten Schuld oder Unschuld entschieden werden. Hieß das nicht mit einem Menschenleben spielen? Hat vielleicht das bloße Theorem einer möglichen Prestigeminderung des ersten Gerichtes entschieden? Und war es wirklich wichtiger als die unabweisbaren Bedenken, die eich aus der Umwelt und Einstellung der Geschworenen, aus den Gefahren einer offen betriebenen Hetze ergaben? War dort, wo die .Schuld eines Ostjuden zum Streitobjekt wurde, mit voller Beruh?gung eine vorurteilslose Objektivität der heimischen Voksrichter zu erwarten? Diese Frage beantwortete der Oberste Gerichtshof indirekt mit: ja. Er entschied gegen den Antrag, den Angeklagten diesen Richtern zu entziehen. So kam Halsmann wieder vor dasselbe Gesehwornengericht. Die nun folgende Verhandlung ergibt den dritten Akt. Nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens, für das sich diesmal die ganze zivilisierte Welt interessierte, konnte es für keinen Menschen von Einsicht auch nur fraglich sein, daß auch nioht der Schatten eines Beweises erbracht wurde. Trotzdem ereignete sich das an dieser Stelle im vorhinein zu Befürchtende noch einmal, dafür wenn möglich noch sinnloser. Die Mentalität der Geschwornen fand in der Klemme zwischen ihrer Einstellung zum Angeklagten und dem offenbar negativen Ergebnis der Verhandlung einen Ausweg: sie fanden den Angeklagten „nur“ des Totschlages an seinem Vater schuldig. Jetzt stehen wir vor dem vierten Akt. Wieder hat der Oberste Gerichtshof das Wort. Das Schicksal des Angeklagten liegt in seiner Hand. Er kann dieses zweite Urteil, das ebenso wie das erste die öffentliche Meinung herausfordert, aufheben und — um Garantie für eine unbeeinflußte Rechtsprechung zu schaffen — ein anderes, dem Dunstkreis der Verhetzung entrücktes Gericht delegieren. Er kann noch viel mehr. I«hm allein steht das Recht zu, wenn sich bei der vorläufigen Beratung Über die Nichtigkeitsbeschwerde oder meh der öffentlichen Verhandlung über dieselbe erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Urteile zugrunde gelegten Tatsachen erheben, sofort ein neues Urteil schöpfen, wodurch der Beschuldigte freigesprochen wird (§ 362 St.P.Ö.). Und damit könnte er Oesterreich vom Alp eines Justizmordes befreien. Es wäre eine Tat, würdig unserer obersten Gerichtsbehörde, die wir seit jeher über allen politischen Hader und die Niederungen von Vorurteilen hinausgehöben wissen, mehr noch, sie wäre würdig des alten Kulturstaates Oesterreich. Und sie nähme Tausenden jüdischer Herzen das bittere Gefühl der Ueberzeugung, daß es der Jude Halsmann ist, dem es so schwer wird, sein Recht bei uns zu finden. Dr. Viktor Bordes. BÜCHERSTUBE M. RATH Buchhandlung« Antiquariat, Lö'hbibllöthek Wien, II., Taborstraße 20 a, Tel. R-43-1-08 M. RATH’S Neueröffnete Leihbibliothek bietet Ihnen eine reiche Auswahl von Büchern aller Art, insbesondere von Neurracheiiiuo;en ifn Original, bzw geschmackvol'en BiMiothekieinbend. Aufier den deutschen Büchern auch englische, hebräische, jiddische u, Deutsch*Judnlea in reicher Auswahl. Täglicher Umtausch Deü ganzen Tag von 8 bis 6 Ubr geöffnet Monätigebühr nur 8 3*— Keine Bandgebühr

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