Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 2 (1929)
- Issue
- Heft 98 (31.10.1929)
- Date
- 1929-10-31
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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tHE STIMME f*r. 98 Seite Die Juden und die österreichische Verfassungsreform Von Dr. Georg Weiner. Die Heimwehren, jene bewaffnete Formation. welche, gleich dem Schutzbund, geeignc; und berufen sind, jede staatliche Autorität zu untergraben, haben da« Schlagwort der Verfassungsreform in die Menge geworfen. Es soll gewiß nicht verkannt werden, daß einzelne Bestimmungen unserer geltenden Verfassung reformbedürftig sind, man sollte sich aber hüten, der Frage der Verfassung allzugroße Bedeutung beizumc-ssen und die Reform, wie immer sie ausfallen mag, als eine Lösung der schwierigen Lage zu bezeichnen, in der wir uns befinden. Rechter Hand, linker Hand, alles vertauscht. Die extremen Zentralistcn von 1919 treten für die Wahrung der Autonomie der Bundesländer ein, die Föderalisten von rechts wünschen die Schaffung einer starken zentralistischen Staatsgewalt. Leute, die bei jeder Gelegenheit mit Gewalt drohten, wöchentlich und monatlich Demonstrationen, Aufmärsche und Streiks veranstalteten, die Wirtschaft durch das Fortbestehen von für die Zeit der Inflation angemessenen Gesetzen beunruhigten und die legale parlamentarische Arbeit durch Obstruktion zu verhindern suchten, begeistern sich heute für Wirtschaft, Parlamentarismus und Demokratie. Denselben Fehler, in den die Sozialdemokraten zur Zeit ihrer größten Machtentfaltung verfielen, begehen heute ihre bürgerlichen Gegner, indem sie den Bogen überspannen. Sie, die nicht einmal in der Lage waren, Gesetze auf parlamentarischem Wege durchzusetzen, zu deren Erledigung die einfache Majorität genügte, muten sich nun zu, die Sozialdemokraten zu veranlassen, durch Zustimmung oder Abstinenz die Zweidrittelmajorität für die Verfassungsentwürfe mit herbeizuführen, durch welche die Machtposition der. Sozialdemokraten so wesentlich eingeschränkt werden soll. Oder handeln die Bürgerlichen nach den Prinzipien unsolider Kaufleute, die 100 Prozent aufechlagen, um wenigstens etwas zu erreichen*? Diese Prinzipien haben sich weder im Handel noch in der Politik bewährt. . Sollte es aber gutwillig nicht gehen, dann wird an die rohe Gewalt appelliert. Dieser Ruf nach Gewalt kann aber von verantwortungsvollen Politikern ebensowenig ernst genommen werden als die Posen von sozialdemokratischen Führern, die frei nach Teil ausrufen „lieber den Tod, als in der Knechtschaft leben“. Es muß ein modus vivendi geschaffen werden. Die österreichische Bevölkerung, soweit sie vom Partei wahn noch nicht ganz verblendet ist, wünscht nichts andereis als Ruhe und Ordnung. Wenn dies von der österreichischen Bevölkerung im allgemeinen gilt, so insbesondere von der jüdischen Bevölkerung, die nicht nur für den Fall von Ausschreitungen leider dazu bestimmt ist, das Bad auszugießen, sondern auch unter dem gegenwärtigen „normalen“ Zustand aus wirtschaftlichen Gründen inehr leidet wie andere Bevölkerungskreise. Wir haben deshalb ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und an der Herbeiführung einer Einigung zwischen den Streitteilen, um die sich ja auch "der Bundeskanzler Schober, zu dessen Objektivität wir das größte Vertrauen haben, bemüht. Was nun den Inhalt der Vorlage anlangt, so ist manches Gute und Wünschenswerte mit ganz unmöglichen Vorschlägen vereinigt. Der Erweiterung der Kompetenz des Bundesprä-sidenten wird man grundsätzlich nicht entgegentreten können, zumal auch die Staatsoberhäupter anderer gut republikanischer Staaten weit umfassendere Kompetenzen besitzen als der österreichische Bundespräsident; unbedingt zu weit geht aber die Vorlage, wenn sie dem Präsidenten auch ein Notverordnungsrecht einräumt, welches noch weitgehender ist als der berühmte § 14 der Monarchie. Die Frage der Wahl des Bundespräsidenten ist auf die ungeschickteste Art gelöst worden. Man hätte sich entweder für die Wahl durch das Volk entscheiden oder den alten Modus bei behalten können. Die Vermengung beider Modalitäten ist überflüssig, zeitraubend und komplizierend. Jeder Wiener wird dagegen Stellung nehmen müssen, daß Wien die Rechte eines Landes genommen werden. Der Vergleich mit Berlin hinkt, Berlin ist (4,000.000 Einwohner) wohl größer als Wien (1,900.000 Einwohner), aber im Verhältnis zur Bevölkerungszahl Preußens (36,000.000 Einwohner) oder gar Deutschlands (62,000.000 Einwohner) weitaus kleiner als Wien (1,900.000 Einwohner) gegenüber dem übrigen Oesterreich (6,000.000 Einwohner), von der sonstigen überragenden wirtschaftlichen Bedeutung Wiens, der einzigen Großstadt des Landes, gar nicht zu reden. Deutschland hat neben Berlin eine Reihe großer wirtschaftlich bedeutender Städte, neben Wien sinken die übrigen österreichischen „Landeshauptstädte“ zur völligen Bedeutungslosigkeit herab. Trotz diesem grundsätzlichen Festhaltens an der Autonomie Wiens wird man eine Aenderung der Kompetenzbestimmungen begrüßen müssen, da nach den bisherigen Bestimmungen der Magistrat tatsächlich, insbesondere in Gemeindesteuersachen, zweimal in eigener Sache entscheidet. Das wird jeder objektiv denkende Menech bestätigen müssen, der mit der sogenannten Abgabe-befichwerdekommiesion zu tun hatte. Der Vorschlag Professor Kelsens, an Stelle dieser unmöglichen Institution ein Verwaltungsgericht zu setzen, welches nicht aus Politikern, sondern aus Richtern und Verwaltungsbeamten besteht, scheint mir ein richtiger Vermittlungsvorschlag zu sein. Wie ja überhaupt das Wesen eines freien Staates nicht nur darin besteht, daß das Volk durch seine freigewählten Vertreter an der Gesetzgebung teilnimmt, sondern ebenso darin, daß der einzelne Bürger gegen Uebergriffe der Behörden wirkungsvoll geschützt ist. . Sowohl vom allgemeinen als vom jüdischen Standpunkt wird man jener Bestimmung des Verfassungsentwurfes entgegentreten müssen, welche eine Aenderung von Verfassungsgesetzen dann zuläßt, wenn dies die einfache Mehrheit des Parlamentes beschließt und eine nachfolgende Volksabstimmung den Beschluß des Parlamentes mit einfacher Mehrheit bestätigt. Bei dem ziffernmäßigen Verhältnis der beiden Parteiengruppen in Oesterreich zueinander könnte es leicht Vorkommen, daß in einem Jahre die Sozialdemokraten, im andern Jahre die vereinigten Bürgerlichen die Mehrheit bilden und jede dieser Gruppen abwechselnd die wichtigsten Grundbestimmungen der Verfassung abändert, Laß eine derartige Labilität weder politisch noch wirtschaftlich vom Vorteil ist, wird jedermann einleuchtön. Vom jüdischen Standpunkte wird man dagegen Stellung nehmen müssen, daß die in den BOCHERSTUBE H. RATH Buchhandlung, Antiquariat, Leihbibliothek Wien, II., Taborstraße 20 a, Tel, R-43-1-58 M. RATH’S iteuerBffnete Leihbibliothek bietet Ihnen eine reiche Auswahl von Büchern aller Art, insbesondere, von Neuerscheinungen im , Original, btw. geschmackvollen Bibliothekseinband. AuSerden deutsehen Bachern mich englische, hebräische, jiddische u, D e al s c h- J u d a i c a in reicher Auswahl. Täglicher jümtansch Den ganzen Tag von 8 bis 6 Uhr geöffnet Monatsgebühr nur S 3*— Keine Bandgebuhr alten Staatsgrundgesetzen, sowie im Friedensvertrage festgelegten Grundsätze der Gleichberechtigung sowie die Minderheitsrechte direkt; oder auf Umwegen mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Für den Friedensvertrag' besteht allerdings noch die Garantie internationaler Vereinbarungen. Gespannt wird man der noch nicht publizierten Vorlage über die Wahlreform entgegensehen dürfen. Bisher wurde lediglich verlautbart, daß eine Verminderung der Zahl der Abgeordneten von 165 auf 120 eintreten soll, von; welchen ein Teil in Einerwahlkreisen, der Rest; im zweiten Skrutiniura nach dem Proportionalsystem gewählt wird. Die Packelei der großen Parteien hat seinerzeit eine Wahlkreiseinteilung geschaffen, durch welche die nationalen Minderheiten sowie die kleineren Parteien überhaupt entrechtet wurden. Ich erinnere nür an die Zusammenlegung von Leopoldstadt und Floridsdorf in einen Wahlkreis usw; Für das zweite Skutinium hat man dann den Grundsatz auf gestellt, daß die Stimmen nur gezählt werden, wenn die Partei im ersten Wahlgang ein Mandat erlangt. Auf diese Weise hat man die kleineren Parteien jeder politischen Einflußnahme beraubt, sehr zum Schaden der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Staates und infolge der künstlich geschaffenen „Aussichtslosigkeit“ ist die Stimmenanzahl dieser Parteien von Wahl zu Wahl zurückgegangen. Diese Stimmen, hauptsächlich linksgerichteter Elemente, sind zum großen Teil den Sozialdemokraten zugute gekommen. Werden die bürgerlichen Partien, wird der objektiv denkende Bundeskanzler nunmehr denselben Fehler begehen? Wenn dies nicht der Fall ist, müssen die Stimmen im zweiten Skrutinium innerhalb jedes Bundeslandes zusammengelegt werden, die Bestimmung, daß eine Zuweisung von Mandaten im zweiten Wahlgang von der Erlangung eines Mandates im ersten Wahlgang,abhängig ist, muß eliminiert; werden. Die im ersten Wahlgesetz des republikanischen Oeeterreioh zugelaesene Koppelung muß wieder «angeführt werden. Auf diese Weise werden auch Parteien, die in Bat Lage sind, xwisehen den beiden großen Gruppen zu vermitteln, wieder eine wenn auch bescheidene politische Machtstellung gewinnen, was nur für die Gesamtheit von Vorteil «ein kann. Auf diese Welee wird auch die jüdische Bevölkerung, deren Interesse von rechte und links gleichmäßig preisgegeben werden, wieder eine wirksame Vertretung erlangen. Ordnung und Ruhe, politische und wirtschaftliche Freiheit, das sind die Postulat«, die die jüdische Bevölkerung unsere Landes in dieser bedeutungsvollen Stunde stellen und mH aller Energie vertreten muß. Nach der Verurteilung Halsmanns Der Roman Schriftsteller Jakob Wassermann richtete an den Bundespräsidenten Miklas einen offenen Brief, der ln der «Neuen Freien Presse» vom 27. Oktober abgedruckt wurde, in welchem er zur Verurteilung Halsmanns Stellung nimmt. Der bekannte Dichter und Verfasser des Justizmordromanes «Der Fall Mauritius» stellt In diesem Brief, auf Orund von persönlichen Wahrnehmungen in Innsbruck, fest, daß die Verurteilung Halsmanns auf antisemitische Hetze zurückzufUhren ist. «Das Urteil, das ergangen ist, ist nicht ergangen gegen die Tat, die hat er (Ha-lsmann) nie und nimmer verübt, es ist ergangen gegen den Mann und seinen Stamm.» Wassermann ersucht den Bundespräsidenten, daß er das Unrecht, welches dem jungen Haiemann zugefügt worden ist, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln verhindere. . «Der Morgen» brachte aus Innsbruck die Nachricht, daß der verzweifelte Philipp Haismann In den Hungerstreik getreten ist. Diese Nachricht fand keine amtliche Bestätigung. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist bereits fertiggestellt. Halsmanns Verteidiger hoffen, daß ihr stattgegeben werden wird. Philipp Halsmann am Grabe seines Vaters Aus Innsbruck wird uns gemeldet: Dienstag, d«n 22. Oktober 1929, nachmittags gegen 4 Uhr, wurde die Einweihung des Grabsteines vorgenommen, der noch in der Vorwoche auf der letzten Ruhestätte Max Halsmanns aufgestellt worden war. Landesrabbiner Dr. Link nahm die Einweihung vor. Philipp Halsmann, der gebeten hatte, der Feier beiwohnen zu dürfen, wurde von einem Justizwachebeamten und zwei Kriminalbeamten aus dem Gefangenenhause auf den Friedhof geführt. Dort hatten sich seine Mutter und Schwester. gleichfalls eingefunden. Philipp Halsmann verrichtete am Grabe die vorgeschriebenen Gebete und wendete sich dann den beiden Frauen zu, die er umarmte und küßte. Nach dem -religiösen Zeremoniell dankte Landesrabbiner Dr. Link den anwesenden Herren für ihr Erscheinen und sagte unter anderem: Es ist heute Chaul Hamoed, ein Tag, an dem, im Sinne des jüdischen Religionsgesetzes, jeder Grabgang, jede - Grabeseinweihung unterlassen werden sollte. Wenn ich der eindringlichen Bitte der schwergeprüften Familie trotzdem Rechnung trage, so geschieht aus der Erwägung heraus, daß hier ein außerordentlicher Fall vorliege. Es gilt, ein jüdisches Kind, das durch eine unglückliche Verkettung von Umständen ins tiefste Unglück gestürzt wurde und der Verzweiflung nahe ist, zu trösten, seelisch aufzurichten. Es gilt, das schönste Gebot des Judentums zu erfüllen. Der Mensch am Menschen übe Gottesdienst. Weiter kam der Redner nicht. Tiefe Ergriffenheit bemächtigte sich der Zuhörer, man hörte lautes Weinen, Frau Halsmann, fiel in; Ohnmacht und mußte weggeführt wenden, Landesrabbiner Dr. Link wandte sich dann zu Philipp Halsmann, reichte ihm die Hand und verabschiedete sich von ihm m-it herzlichen Worten. Zwischen den Zeilen Furor teutonicus «Juden hinaaaaush Ein Ruf der Mannen, eine Losung der Helden, eilte vaterländische Tat. Wie der Phönix aus der Asche erwacht immer wieder — zweimal im Jahre — der Juror teutonicus an der Wiener Universität. Den Anlaß geben Sozialisten — das Bad schütten Juden aus. Anschlagkästen werden zertrümmert, Kollegen verprügelt. Und das Hakenkreuz triumphiert. Wie Donnerschall, wie Schwertgeklirr, wie Wogenprall braust der Ruf: «Juden hinaus/» Was macht der gräfliche Rektor? Er hat bereits bei der Fahnenweihe der Heimweh? seine Schuldigkeit getan. Und die Polizei? Sie wahrt die Heiligkeit des akademischen Bodens und schaut ruhig zu, wie die Teutschen toben. Furor teutonicus redivivus. Hurrahf Sem,