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Die Stimme · 1929-07-11 · Heft 80 (11.7.1929) · page 7

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Journal
Die Stimme
Volume
2 (1929)
Issue
Heft 80 (11.7.1929)
Date
1929-07-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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Nr. 80 DIE STIMME Breslau vor einigen Wissenschaftlern sein Experiment auseinander zu setzen. Diese Wissenschaftler konnten aber kein richtiges Bild gewinnen. Der Stahlhelmer Brühahn, der stets auf die Juden und die Republik schimpfte, gewann jedoch da« Vertrauen des genannten Adelsikonsortiums. Dem Generalleutnant v. St. Ange, der Geschäftsführer des Unternehmens war, setzte er auseinander, man könne eines Tages alle Juden auf dem Tempelhofer Feld versammeln, ein Flugzeug werde aufsteigen und dien Todesstrahler in Tätigkeit setzen. Innerhalb drei Minuten sei Berlin judenrein. Als aber aus der Erfindung nichts wurde, und Brühahn auch bei einem Frankfurter Spediteur 16.000 Mark erschwindelte, wurde Anzeige gegen ihn erstattet. Das Gericht verurteilte Brühahn wegen mehrfachen Betruges zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Hakenkreuz-Kultur in Wort und Bild Von den Maßnahmen, die der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gegen die Verrohung im öffentlichen Leben Deutschlands, die sich in den zahlreichen Friedhofsschändungen ausdrückt, unternahm, gibt eine Denkschrift: «Maßnahmen zur Bekämpfung der Friedhofsschändungen in Deutschland mit einer Liste der Synagogenschändungen» ein deutliches Bild. Die Denkschrift enthält einen historischen Ueberblick über Friedhofsschändungen, eine genaue Liste der 71 Schändungen jüdischer Friedhöfe seit 1923, eine Liste der Synagogenschändungen, die Ergebnisse der Schritte des Zentralvereines bei den Behörden, ein Bild von der Auswirkung in der Presse und einen genauen Bericht über die Kundgebung «Versündigung an der deutschen Kultur», die am 18. Oktober 1928 im Herrenhaus stattfand. Zahlreiche Bilder verwüsteter Friedhöfe vermitteln ein Bild von der Auswirkung antisemitischer Hetze. Die Schrift ist im Philo-Verlag, Berlin, erschienen. Vom Pressewesen in Erez Israel Die von Adolf Böhm geleitete Monats- /*chrift „Palästina“, die reichhaltigste und beste Informationsquelle über das jüdische Land, bringt in ihrer soeben erschienenen Nummer 6 des XII. Jahrganges, die 64 Seiten stark ist, wertvolle Arbeiten von J. Ben-Zwi, J. Manosch, Dr. A. Ruppin u. a. sowie vorzügliches Daten-, und Naohrdchtenmaterial enthält, eine instruktive Darlegung von Dr. Menasche Ben Ephraim (Jerusalem) über das Pressewesen in Palästina. Der Verfasser weist zunächst darauf hin, daß in der hebräischen Presse in Erez Israel die Erscheinung des sporadischen Auf lauf ens und Eingehens noch immer fortbesteht. Im Laufe der letzten Jahre haben rund 60 hebräische Zeitungen und Zeitschriften in Palästina existiert; davon bestehen im eigentlichen Sinne gegenwärtig 29 hebräische Blätter, die sich wie folgt verteTen: 3 Tagesblätter, 6 Wochenschriften, 5 Halbmonatsschriften, 11 Monatsschriften, 1 Zweimonatsohrift, 3 Vierteljahrsschriften. Dazu bemerkt der Verfasser weiters: „Unter den 61 überhaupt in Palästina erscheinenden periodischen Veröffentlichungen stehen also die hebräischen mit 29 Blättern, (48 Prozent) an erster Stelle. Gewiß eine nicht zu unterschätzende Leistung. Auf der anderen Seite zeigt das sporadische Auftauchen und Eingehen von Zeitungen, daß auch hier oft des Guten zuviel getan wird. Ebenso wie auf dem Gebiete des Erziehungswesens macht sich in der Presse die unselige Zerklüftung des Jischuw in kleine und kleinste Parteigruppen und -Schattierungen bemerkbar, deren jede sich verpflichtet fühlt, ihr eigenes Ausdrucksorgan zu schaffen. Viel Energie und Geld wird so auf Blätter verwandt, die, obwohl von hohem Niveau, aus Mangel an Lesern ihr Erscheinen früher oder später einstellen müssen. Auch hier täte eine gewisse Konzentration auf das Wesentliche not.“ „Die zweifellos bestehende Unentwickeltheit der arabischen Presse im Vergleich mit der hebräischen resultiert erstens einmal aus dem Umstand, daß ein Großteil der palästinensischen Araber (vor allem der Mohammedaner) Analphabeten sind. Der Kreis der Arabischlesenden wird wohl nicht viel größer als der der Hebräischlesenden sein. Dazu kommt noch das Vorhandensein großer arabischer Tagesblätter in den Nachbarländern (ich nenne nur „Al Mokattam“ und „Al Siassa“, beide in Kairo, und „Alif Ba“ (Damaskus), Zeitungen, die binnen Tagesfrist in Palästina erhäitlioh sind und das Aufkommen einer palästinenslsoh-arabipohen Tageszeitung natürlich erschweren. Ferner macht sich bei den Arabern die Trennung , von Mohammedanern und Christen der verschiedensten Sekten und die Parteizerklüftungen I Innerhalb der verschiedenen Religionstruppen natürlich auch im Pressewesen bemerkbar. Unter den 22 arabischen Publikationen befindet sich k e d n T a g b 1 a 11. Dreimal wöchenlich erscheinen 2, zweimal wöchentlich 3, einmal wöchentlich 8 Publikationen. Ferner gibt es 2 Halbmonatsschriften, 5 Monatsschriften und 2 Vierteljahrsschriften in arabischer Sprache. Nach Religdonsgruppen geordnet, ergibt sich folgendes Bild: Mohammedanisch 6, Griechisch-ordodox 7, Römisch-katholisch 4, Protestantisch 2 (also Christlich 13 Publikationen), Allgemein 3. Hiebei ist die überwiegende Stellung der christlichen Presse gegenüber der mohammedanischen auffällig, obwohl die Christen nur ein Achtel der mohammedanischen Bevölkerung ausmachen. Dabei tritt eben das viel höhere Bildungsniveau der Christen sowie das Vorhandensein der verschiedenen Missionen und Patriarchate deutlich zutage. Abgesehen von dem Fehlen von Tageszeitungen, die durch dreimal, respektive zweimal wöchentlich erscheinende Publikationen ersetzt werden, bildet das Nichtvorhandensein von Fachzeitschriften auf arabischer Die Gelegenheit zum Besuche Palästinas ist die schönste bequemste Poläsfinfl-lugendfalirt 19Z9 Informationen und Prospekte unverbindlich durch den Palestine & Orient Lloyd, Berlin N 24 Friedrichstraße 121 Seite den wesentlichsten Unterschied zum hebräischen Pressewesen. Erst in letzter Zeit hat man mit der Herausgabe von zwei Vierteljahrs- Aus Rom wird der J. T. Ä. geschrieben: Der Regierungschef Italiens, Signor Mussolini, hat vor kurzem versichert, daß das zwischen dem römischen Staate und der katholischen Kirche geschlossene Konkordat die Lage der jüdischen Gemeinschaft in Italien womöglich noch verbessert. Ungeachtet dieser Versicherung macht sich in den verantwortlichen Kreisen der italienischen Judenheit hinsichtlich der Auswirkungen des Konkordats eine starke Besorgnis geltend. Der Abschluß des Konkordats wird als ein Wendepunkt in der Geschichte der italienischen Judenheit angesehen. Alle Leiden der Juden im Mittelalter waren auf die Tatsache zurückzuführen, daß der Kirche Macht in den Dingen des Staates eingeräumt wurde und daß das Kanonische Recht gegenüber dem weltlichen Gesetz Geltung hatte. Emanzipation und politische Gleichberechtigung wurden von den Juden Italiens erst nach der Trennung der Kirche vom Staate errungen. Das jetzige Konkordat nun, das den Status der Katholischen Kirche innerhalb des Staates wieder befestigt, bedeutet in dieser Hinsicht einen Rückschritt. Die Erklärung Mussolinis, daß die nichtkatholischen religiösen Gemeinschaften auch nach dem Konkordat der Katholischen Kirche gegenüber gleichberechtigt sind, stimmt mit der Wirklichkeit nicht überein. In mehreren wichtigen Punkten, wie im Erziehungswesen und im E h e r e c h t, ist die Katholische Kirche gegenüber den nichtkatholischen Gemeinschaften sehr im Vorteil. Der Staat anerkennt zum Beispiel eine Ehe schon als Gültig, wenn sie von einem katholischen Priester gemäß dem Kanonischen Gesetz vollzogen wird; auch Trennungen solcher katholischer Ehen werden von rein kirchlichen Gerichten erledigt. Ehen nichtkatholischer Religionen werden aber nach dem Zivilgesetz geschlossen, di« Priester fungieren nur als Zelebranten. Ein noch größerer Unterschied besteht bei Ehetrennung. Wenn ein Eheschluß durch einen Rabbiner vollzogen wird, kann nur das Zivilgericht eine solche Ehe trennen, während bei Ehen, die durch einen katholischen Priester geschlossen werden, nur eine von einem kirchlichen Sette 7 Schriften für Handel und Industrie („An Nashrah Al Tujarich“, Haifa und Jaffa) und dem mohammedanischen Monatsblatt für Rechtspflege „Al Huquq“ (Gaza) auch damit begonnen.“ Zum Schluß noch einige Bemerkungen über, die fremdsprachige Presse in Palästina. Es existieren sechs englische Zeitungen (oder 10 Prozent der Gesamtpresse), und zwar das täglich erscheinende „Palestine Bulletin“, ein unpolitisches Nachrichtenblattt der Jewish Telegraphie Ageney, das jetzt von Ben-Avi herausge/#>ene Wochenblatt „Palestine Weekly“ (mit einer Beilage in hebräischer Sprache mit lateinischen Lettern), beide in Jerusalem, ferner die Handels- und Industriezeitschrift „Palestine und Near East“ (Tel Aviv, monatlich, bisweilen öfter). Diese drei Publikationen wären noch auf das jüdische Konto zu setzen. Die Regierung gibt vierzehntäglich die „Official Gazette“ (erscheint auch hebräisch und arabisch) und monatlich das „Commercial Bulletin“ heraus. Der anglikanische Bischof ediert eine Monatschrift „Lines of Commundcation“ für seine Gemeinde. Französisch ist durch „La Palestine“ (Jerusalem, monatlich, lateinisches Patriarchat) und „La Terre Samte“ (dito, Custodia di Terra Santa) vertreten, während das armensiche Patriarchat für das Montagblatt „Zion“ (in armenischer Sprache, Jerusalem) und das griechisch-orthodoxe Pariarchat für „Nea Zion“ (Jerusalem, moralisch, griechisch) verantwortlich zeichnen. Während die arabische Presse ziemlich gleichmäßig über das Land verteilt ist, konzentrieren sich die hebräischen Zeitungen ausschließlich in Jerusalem (16) Tel Aviv (13). Das Fehlen einer hebräischen Zeitungin Haifa ist auffällig. Verschiedene Versuche, dort Wochenblätter herauszugeben, sind immer wieder gescheitert. Zum Abschluß sei noch erwähnt, daß die Regierung eine Preßsektion unterhält, die dem C'hief Secretary untersteht. Es arbeiten dort je ein arabischer und jüdischer Sekretär, die Auszüge aus den wichtigsten Artikeln in englischer Sprache zu machen haben. Außer den oben angeführten palästinensischen Zeitungen erhält die Preßsektion auch auswärtige Zeitungen. Gericht gemäß kanonischem Gesetz ausgesprochene Trennung als gültig anerkannt wird; so kann zuim Beispiel das kanonische Gesetz gewisse Fälle von Bhetrennung sanktionieren, die nach italienischem Zivilgesetz nicht zugelassen sind. Den Juden wird es schwerer gemacht, eine Scheidung, besser gesagt, Trennung einer Ehe durchzuführen, als den Katholiken. Hierin steht Italien einzig ln der Welt. Weder die katholische Kirche, noch das Zivilgesetz lassen eine Ehescheidung zu, aber die katholische Kirche darf in besonderen Fällen eine Trennung der Ehe aussprechen. In dieser Hinsicht ist das Zivilgesetz noch viel strenger als das Kanonische Recht. Die Jüdische Gemeinde von Rom ist an die Regierung mit dem Ersuchen herangetreten, den Rabbinern zu erlauben, Ehen, ähnlich wie im Kanonischen Gesetz vorgesehen, zu trennen; das Verlangen wunde zurückgewLesen, damit nicht der Anschein erweckt werde, daß die jüdische Kirche den gleichen Status wie die katholische Kirche besitzt. Die katholischen Kreise beharren darauf, daß die katholische Kirche die einzige Staatskirche ist, und diaß die anderen Kirchen nur geduldet sind, 'wobei diese Kreise erklären, daß die Aenderung der Bezeichnung «geduldet» in «anerkannt» in Wirklichkeit die Sache nicht anders macht. Auch die Lage im Erziehungswesen der Juden hat sich verschlechtert. Die italienischen Staatsschulen sind katholische Schulen. Früher einmal konnten jüdische Kinder Siaatsschulen besuchen, ohne in religiöser Beziehung Gefahren ausgesetzt zu sein. Die Schulen waren noch weltlich, 1923 aber setzte der damalige fnszislische Unterrichtsminister Prof. G e n t i 1 e ein Unterrichtsgesetz durch, ds§ die Schulen ln katholische Institutionen umgewandelt hat Artikel 3 dieses Gesetzes besagt, daß «das Lehren christlicher Doktrlne gemäß der durch die katholische Tradition gebildeten Form Bas!« und Ziel des elementaren Unterrichtes in allen seinen Stadien Ist». Dem:.: folge setzten jüdische Eltern, die Ihre Kinder ln die Staatsschulen schickten, diese dem katholischen Einfluß aus. Befrei« Die kommende jüdische Generation in Italien gefährdet Das Konkordat und die Italienischen Juden — Bekehrungsattnosphäre In den Schulen — Für ein jüdisches Schulwesen

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