Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 2 (1929)
- Issue
- Heft 54 (10.1.1929)
- Date
- 1929-01-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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ffr.M T» OftOMBP Katharina Steiner und Philipp Halsmann Zwei österreichische „Justizf&üe* t 8AMtftehrHtSte.* Vfcf dhigfli Taige» gtog ein langes wngl&dknches Leben zu Ende; Im größten Elend starb, 75 Jahre alt, Katarina S t e i n e r, die vor etwa einem halben Jahrhundert im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Pro» 'Efjyef gestanden war, eines Prozesses, durch den das Leben eines damals jungen Menschen vernichtet Iwurde. Katharina Steiner, eine Jüdin, hatte in Ihrer Jugend einen traurigen Beruf: sie war Prostituierte, in emem der damals zahlreichen öffentlichen Häuser in der Inneren Stadt kaserniert. Eines Tages wurde ihre Nachbarin, ebenfalls eine Prostituierte, ermordet aufgeiundeiu Die altösterreichssche Justiz arbeitete rasch, auf einem bequemen, geradezu populären Wege; Die «jüdische Hur* wäre! (Auf Grand von mehr als schwachen Indizien wurde Katharina Steiner zum Tode durch den Strang verurteilt; bei der RavisionsverhandJung wurde das Todesurteil In eine siebenjährige Kerkerstrafe um gewandelt. Hartnäckig hielten die Gerichte an der Konstruktion fest, daß die «unsympathische Angeklagte» (wer erinnert sich nicht an den vor wenigen Wochen stattgefundenen Innsbrucker Prozeß Halsmann, bei dem die Empfindungen der Zeugen, der Angeklagte sei ein «unheimlicher, unsympathischer Mensch», eine so große Rolle spielten?) eine Mörderinsek Katharina Steiner, die fortwährend ihre Unschuld beteuerte, verbrachte vier Jahre in der Strafanstalt, da legte eines Tages ein junger Taugenichts namens Wa schau er das schriftliche Geständnis ab, daß er den Mord begangen hatte, für den Katharina Steiner in den Kerker geworfen worden war. Der junge Waschauer, Sohn eines Staatsanwaltes in Graz, mußte nicht in den Kerker, sondern wurde in eine Irren ans t alt .gesteckt; er hat später durch Seßjstmond geendet. Katharina Steiner war frei, erhielt eine «Gnadengabe» aus der kaiserlichen PrivatachatuHe und — war seelisch und körperlich so gebrochen, daß sie zu jeder Arbeit unfähig war und im Elend versank, von dem ihr erst nach langen, furchtbaren Jahren der Tod Erlösung brachte. Vor wenigen Tagen wiirtte Kafoianfoa Stefrie? begraben; vier Personen folgten ihrem Sarg: a Hur’ war’«! Das gesellschaftliche Vorurteil machte auch dort nicht Halt, wo ein Märtyrer bestattet wurde. Seit wann aber macht die durch das jüdische Gesetz gebotene Pflichterfüllung gegen die Toten Moralunterschiede? In einem Briefe an die Kudtu6gemeinde schreibt Herr Paul Gräber u. a.: «Audi hat es kein Rabbiner für notwendig befunden, weder der nach dem Sferbehaus sprengelmäßlg zuständige, noch ein anderer —- einen Dienst zu verrichten, der diesmal bloß eine gottgefällige Handlung gewesen wäre. Ich klage ferner die Chewra Kadlscha an, die sich einen belügen Verein für fromme und wohltätige Werke nennt, und wHI nicht eine Stunde länger Mitglied dieses Vereines sein, wenn er mir nicht klipp und klar beweist, daß nur ein Irrtum und nicht eine Absicht die Unterlassung, eine wahrhafte Sünde, bewirkt hat Denn es kann nur ein törichter Gedanke sein, dem ich mich kurze Zelt hingegeben habe, um ihn gleich wieder fortzuwerfen: daß etwa das Vorleben der Katharina Steiner für die Entschließung der Herren maßgebend war. Darum batte ich, den Vorstandsmitgliedern der Kidtusgemeinde und der Chewra Kadisdha in der nächsten Sitzung vor Beginn der-Tagesordnung von dem seltsamen Schicksal der Katharina Steiner zu erzählen, die für die Untat eines anderen, der zum Hohn der Sohn eines österreichischen Staatsanwalts war, vier Jahre im Gefängnis schmachten mußte und sich die Augen buchstäblich blind geweint hat. Ich bitte ferner, den Versammelten, die sich zum Zeichen der Ehrerbietung vor dem unschuldigen Opfer eines unfaßbaren Justizirrtums von den Sitzen erheben werden, nwtzuteilen, daß die Prostituierte Katharina Steiner, deren Unschuldsschrei Jahrtausende überbauen wird, nach meiner Auffassung eines Grabes än bevorzugter Stelle würdig gewesen wäre. Ich erlaube mir hiemit, Ihnen die mir gehörige Grabstätte: Gruppe 3, Reihe 5, Nr. 37, die sich nächst der Kuppelhalle befindet, zur Beerdigung der sterblichen Ucberreste Katharina Steiners anzubieten »am! erwarte, daß der heäige Verein für iromtrie und wohltätige Zwecke seinen Irrtum durch die Aufstellung eines würdigen Grabdenkmals sühnen werde, das die Kunde von dem grenzenlosen Leid der Katharina Steines in kommende Geschlechter tragen wird.» Nach dem Bericht eures Wiener Mofitagblattes wird die Steinmetzfirma F r i e d I ä n d e r & D e u t $ c h der verstorbenen Katharina Steiner einen Grabstein* errichten, der einen Protest gegen den Justizirrtum darstellen soll, an dem Katharina Steiner ihr Leben lang zu leiden hatte. Wir haben au« dem Briefe des Herrn Gräber die charakteristischen Stellen wiedergegeben, weil sie dartun, daß die Art, wie die Kultusgemeiriide die Bestimmungen der..Totenbestattung nach «Rang und Namen» auslegt, als .un* i iidis cli empfunden wird; unjüdisch ist eben der ganze Geist, der In dieser «Uniou»-Kultusgemeinde herrscht. * Mehr als fünfzig Jahre sind vergangen^ seit übet eins «unsympathische Angeklagte» Unrecht gesprochen ward; Katharina Steiner war durch ihr Elendsleben das wandelnde Wahrzeichen des Justizirrtums im Indizienprozeß, doch er waltete und wütete weiter, in Oesterrereb und in aller Welt. Die Namen Steter, Jakufoowski, Hau, Hilsner sind die bekanntesten Beispiele; ihre Träger sind Juden. Und nach fünfzig Jahren, wenige Wochen vor dem Tode der Katharina Steiner, wurde in Innsbruck wieder ein IncHzlenprozeß gegen einen «unsympathischen Angeklagten», einen Juden geführt. Der Rigaer jüdische Student Philipp Hals« mann, wurde von Innsbrucker Geschworenen des gräßlichen Verbrechens des Vatermordes, das in der Kriminalistik der Juden wohl noch nie vörgekom-men ist, für schuldig erklärt und zu zehn Jahren schweren Kerkers verurteilt. Wir haben Vor- und Ausgang dieses Prozesses auf Grund der Angaben von Halsmamns heldenmütigem Verteidiger; Du Preßburger eingehend, beleuchtet und die Darlegungen der «Stimme» haben in der Presse des In- und Auslandes stärksten Widerhall gefunden, ' ' die Mitteilungen, die Dr. Preßburgef unserem Blatten machte, werden in Juristen- und Richterkreisen ein-' gehend erörtert. Ein Komitee von hervorragenden Juristen, das sich in Innsbruck gebildet hat, will Klarheit in den FaH Halsmann bringen, den. ein ebenso Erstklassige Schuhe im Inventurverkauf 1«-*®, n* Vtt Große Auswahl In Nr. 37 laMaof za direkt in der Fabrik 41® w im stock Der Prozeß Goldmark Wie der Bruder des Komponisten der «Königin von Saba» wegen Mordes zum Tode verurteilt und 20 Jahre später freigesprochen wurde. — Eine Erinnerung an die Oktobertage des Jahres 1848. Von Dr. Georg Weiner, Ein Meines Büchlein liegt vor mir, auf mich gekommen aus der Verlassenschaft meines Großvaters des dm Jahre 1873 verstorbenen Wiener Advokaten Dr. Hermann K n e p J e r. Der Titel der Broschüre tautet: «Der Prozeß G o l d m a r k, aktenmäßig dargesteftt vom Verteidiger Dr. Hermann Knepler, Hof- und Gerichfsadvokaten in Wien.» Auf den ersten Blick scheint es sich um eine trockene Aufzählung und Exzerplerung von Aktenstücken zu handeln; vertieft man Sich aber ki den Inhalt, dann steigen die großen Schatten des Jahres 1848 auf, die Gestalten der Reichstagsäbgeordneten G o l d ni a r k, Fis c h h o f, F ü^s t e r ü&d Smolka, die Erinnerung an Öid auf das Freifeitsjahr folgende1 grausame Epoche der Reaktion, die dem Verfassungsjahr 1867 vorausging, wird wieder lebendig. Gerade jetzt dieses Prozesses zu gedenken, dafür eignen sich zwei Kalendertermine: es sind achtzig Jahre seit dem Ausbruche der Revolution oder — wie wir in der Ru publik lieber sagen möchten — seif dem Freiheitskriege Im Jahre 1848 und sechzig Jahre seit dem Prozeß Goldniark vergangen. Der Prozeß Goldniark ist nicht nur vom historischen, sondern auch vom juristischen Standpunkt hochanteressanL Dem Verteidiger Dr. Knepler ist es gelungen, ln kurzer Zeit, allerdings unter Aufwendung intensivster und begeistertster Mühewaltung, eine rechtskräftige Verurteilung wegen Verbrechens des Mordes aur Aufhebung und das Verfahren zur gänzlichen Einstellung zu bringen. Der Reichstagsabgeordnete Dr. Med. Josef G 1 drnark, geb. 1829 ln Lublin in Russisch-Polen, ein Bruder des Komponisten Karl Goldmark, war im Jahre 1848 einer der geachtetsten Fühler des Unket) Un konstituierenden österreichischen Reichstag. Im März 1849 flüchtete Goldmark, der ein mllitärgerichtliches Verfahren wegen Hochverrates zu befürchten hatte; zunächst nach Deutschland und in die Schweiz, von wo er sich nach Amerika einschiffte. Gegen Goldmark wurde dann später tatsächlich die Anklage wegen Hochverrates und wegen Mitschuld a n der Ermordung des Kriegsministers Grafen Latour erhobene Die Ladung an den Angeklagten erging, was nach der damaligen Strafprozeßordnung zulässig war, im Wege eines Ediktes in der «Wiener-Zeitung» und Goldmark wurde in contumaciam mit Urteil des Landesgerichtes Wien in Strafsachen vom 14. März 1856 zum T o d e v e r u r t e i 1t, Goldmark, der inzwischen Bürger der Vereinigten Staaten von Nordamerika geworden war, hörte in Brooklyn, wo er sich als Fabrikant niedergelassen hatte, gerüchtweise von seiner Verurteilung. Nach dem politischen Umschwung im Jahre 1867 faßte er den Entschluß, seine Rehabilitierung dürchzufÖhren und sich der ordentlichen österreichischen Gerichtsbarkeit zu stellen. Die Verfolgung wegen Hochverrates kam hiebei nicht mehr in Betracht, da inzwischen eine Amnestie für politische Delikte erlassen worden war. Goldmark kam nach Europa und betraute von Berlin aus Dr. Knepler mit seiner Vertretung. Dieser erwirkte für Goldmark freies Geleite gegen Erlag einer Kaution von 3000 fL Der Verteidiger sammelte nun das Material zur Entkräftung der seinerzeitigen Anklage, indem er eine Reihe von Persönlichkeiten über die Vorgänge am 6. Oktober 1848 und das Verhalten des Dr. Goldmark an diesem Tage, einvernahm, beziehungsweise sich ihre Wahrnehmungen brieflich bestätigen ließ. Unter diesen Personen befanden sich die ehemaligen Reichstagsabgeordneten Dr. F i s c h ft o f und Dr. S m o 1 k a, ier Finanzminister von D ob i ho ff, der ungarische Abgeordnete Dr. Franz Pulszky, der General-Kriegskommissär von StreffIeur, der Oberkantor der israelitischen Kultusgemeinde in Wien Professor Salomon S u 1 z e r. Nach Sammlung des Materials überreichte Dr. Knepler am 23, September 1868 die Verteidigungsschrift. .Trotzdem die beantragten Zeugen auswärts zu vernehmen waren, konnte schon am 12. Oktober 1868 der Beschluß des Landesgerichtes ergehen, mit dem das Verfahren, gegen Goldmark mangels jeglichen Verschuldens cingo« s t e i 11 wurde. Dies der äußere Rahmen des Prozesses. Nim zu den Ereignissen des 6. Oktober 1848, insoweit sie den Gegenstand des Prozesses Goldmark bildeten: Am 6. Oktober 1848 sollten einige Bataillone des österreichischen Heeres nach Ungarn abgehen, uiii dort die kaiserlichen Truppen unter Jellacic gegen die revolutionäre ungarische Armee zu unterstützen. Die linksgerichteten Elemente der Wiener Bevölkerung wollten diesen Truppentransport nicht dulden; Werl sie darin eine Gefährdung der freiheitlichen Errungenschaften erblickten und beriefen sich in rechtlicher Beziehung darauf, daß deutsche Buindestruppen (zu denert auch die Oesterreicher gehörten) ohne Genehmigung des Frankfurter Parlamentes nicht außerhalb, des Bundesgebietes verwendet werden durften. Es kam: zu Tumultszenen am Nordbahnhof, wo die Truppen einwaggoniert werden sollten; der Abtransport wurde verhindert, der Kommandant der Truppen, General Breda, erschossen. Dann wandte sieh die aufgeregte Volksmenge gegen die Innere Stadt und zog zum Kriegsmimisterium, das damals am Hof an der Stelle stand, wo heute die Eskompte-Gesellschaft ihren Sitz hat. Das Gebäude wurde erstürmt, der Kriegsminister Graf Latour auf den Platz gezerrt, zuerst mit einem Hammer verletzt und dann auf einem Laternenpfahl aufgehängt. Während die Menge noch das Kriegsministerium blockierte, trafen die Abgeordneter) des konstituierenden Reichstages zusammen und es wurde beschlossen, eine Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Go Id mark, Borrosch und Smolka auf den Schauplatz des Tumultes zu entsenden, um ein. Blutvergießen zu verhindern und den Minister zu schützen, Dieser Deputation schlossen sich drei andere Reichstagsmitglieder, darunter Dr. Fiscltb o f, am. Als die Deputation auf den Hof kam, war die Menge m das Kriegsministerium bereits eiugedrungerL Es gelang den Abgeordneten nicht, div Menge zu be-