Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1 (1928)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1928)
- Date
- 1928-07-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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DIE STIMME •r. j / Ei-ite 5 den Krieg verwüstet worden war. sondern auch an den Folgen nine: Jahrhunderte währenden V c r n a c h i ä s s i g n n g litt. Es ' a: r.iclit ohne natürliche Hilfr-queUen, ah.er es war wenig ode-" nichts mit ihnen ar.gefangen worden; zu ihrer Entwickln"'/ ii vuehte es nun wicch"- /’•:.■! und Geld. A vig<.sicbts der Lade, in der sich Palästina bei Beendigen;' de > Krieges befand, war cs kein vielversprechendes Gebiet für Kolonisation, auch wenn reine Fläche ausgedehnter und sein Boden fruchtbarer gewesen wäre. •n vielfachen und wichtigen Hinsichten sinnt; die Zionistische Organisation einen; ungewöhnlichen Probien; gegenüber. Die Zionistische ü r g o n i s a I i o n e r in a ng eite der Regier u n g sbe f u g n i r, s e. Sie besaß nicht die Land- und Geld-Hilfsquellen einer Regierung. Sie stützte rieh auf freiwillige Beil; ügc. Daß sic immerhin in der Lage war, ihrem Werke einen Fonds von durchschnittlich 650.000 Pfund jährlich zu sichern, ist ein schlagender, Zeugnis für die Hingabe und die Begeisterung ihrer Anhänger für dieses Werk. Die meisten der Einwanderer hatten wenig oder gar keine landwirtschaftliche Erfahrung. Die meisten kamen aus Ländern, in denen die gesamten Lebensbedingungen von den in Palästina vorherrschenden unterschieden waren. Sic waren aber von einem erhabenen Ideal durchdrungen. Wern man alle dies; Erwägungen gebührend in Betracht zieht, so muß ein Ueberblick über die jüdischen Tätigkeiten in Palästina seit Beendigung des Krieges zu dem allgemeinen Schluß führen, daß die Ergebnisse als hoffnungsvoll für die Zukunft angesehen werden können, mögen auch im Verlauf der Jahre Fehler begangen worden sein. Gestützt auf die Berichte der Experten und auf ihre eigenen persönlichen Beobachtungen sind die Kommissionsmilglicder zu den folgenden Schlüssen gekommen und sie machen die folgenden Vorschläge. II. Einwanderung. 1. Das Immigrationsprogramm der Palestine Zionist Executive hat nicht immer die aktuellen Tatsachen und Verhältnisse in angemessener Weise berücksichtigt. Schlüsse allzu sanguinischen Charakters wurden zuweilen unter zeitweiligen und abnormen A r b e i t s b e d i n g u n g e n gezogen, als noch nicht genügend Grund zur Annahme vorhanden war, daß diese Bedingungen von Dauer sein werden. Während es einerseits als erwünscht erscheint, nach Palästina so viele Immigranten zu bringen, als cs absorbieren kann, ist es andererseits klar, daß auf die Dauer jüdischen Interessen am besten durch ein Programm gedient ist, nach welchem immer eine vernünftige Balance zwischen der Zahl der Immigranten und den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes gehalten wird. j 2. Bezüglich der Einwanderung von Personen j ohne Vermögen wird vorgeschlagen, daß die bestehenj den Regicrungs-Verordnungen, die wohl im allgemeinen be-! friedigend sind, in der Weise verbessert werden, daß die I Jewish Agency in die Lage versetzt wird, dreimal, statt zweimal, im Jahre Vorschläge für die Arbeiter- Einw ander erliste zu unterbreiten. Die jetzt geltende Periode von 6 Monaten ist zu lang für eine Erforschung der Bedürfnisse des Arheitsmarktes, 3. Es sollte eine gründlichere Auswahl der einzelnen Immigranten, als dies bisher der Fall war, getroffen werden, und dies mehr in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des Landes. 4. Was die vermögenden Einwanderer betrifft, so bedeutet die Auswahl solcher Immigranten die Uebcrnahme einer Verantwortlichkeit, die von dem Palästina-Büro der Jewish Agency nicht getragen werden sollte. Es muß dem Privat unternehmen freier Spielraum gelassen werden. Die Immigranten sollten in ausführlicher und detaillierter Weise über die in Palästina herrschenden Verhältnisse informiert werden. Zu diesem Zwecke soll die Jewish Agency ein gut arbeitendes Informationsbüro unterhalten, das in ständiger Verbindung sowohl mit der Palästina- Regierung als auch mit den Hauptzentren, aus denen die Einwanderer kommen, steht. 5. Immigranten, die über die in der Regierungs-Verordnung vorgeschricbenen Mittel verfügen und die qualifiziert sind, industrielle und kommerzielle Unternehmungen zu leiten, sollen ermuntert werden, sich in Palästina seßhaft zu machen, 6. Das Palästina- Amt muß einen Charakter reiner Wirtschaftlichkeit tragen; es hat unter den direkten Anordnungen und Instruktionen des Immigrationsdepartements der Jewish Agency und unabhängig von lokaler Politik zu arbeiten. Es versteht sich von selbst, daß dieses Büro mit den lokalen jüdischen Organisationen Zusammenarbeiten solle. 7. Die Immigranten sollen zu Rückzahlungen aller an oder für sie gezahlten Vorschüsse verhalten werden, und zwar in so schneller Folge, als sic solche Rückzahlungen zu leisten in der Lage sind. III. Landwirtschaft. 1. Auf der Basis der Berechnungen der Sachverständigen, ohne die Verbesserung des Landes durch künstliche Düngung in Betracht zu ziehen und in dem man alles kultivierbare Land in Palästina ins Kalkül zieht, würde es möglich sein, solches Land in 33.000 bewässerte (intensiv bewirtschaftete Felder (Planlagen) und 50.000 unbewässcrle Farmen zu parzellieren. Von diesem Boden sind jetzt annähernd 8% in jüdischen Händen. 2. Bis die Jewish Agency genügend Fonds in der Hand hat, um die Konsolidierung aller bestehenden Kolonien, wo eine solche Konsolidierung als erwünscht erachtet wird, ins Werk zu setzen, sollen keine neuen Kolonien bfjjründel werden, 3. Die Kommission bedauert, daß die Palästina- Regierung cs bisher noch nicht für tunlich gefunden hat, Schritte zur Erleichterung einer »geschlossenen Ansiedlung von Juden auf dem Lande, einschließlich Siaalsiändercien und für öffentliche Zwecke nicht benötigten Brachlandes zu ergreifen, wie dies von Artikel 6 des Mandates ins Auge gefaßt wird. Sie nimmt die Erklärung der Regierung zur Kenntnis, daß die Zuteilung von S t a a t s 1 ä n d e r e i e n an jiic'ische Siedler nicht statlfinden kann, bevor nicht die Kataster-Vermessung des Bodens beendet ist, würde es aber für angemessen halten, wenn die Jewish Agency die Regierung dringend ersucht, Vorkehrungen zu treffen, daß gewisse Ländereien noch v o r Vollendung der Vermessung für Siedlungszwecke verfügbar gemacht werden. 4. Die Bedeutung einer systematischen Au i - forstung in ganz Palästina kann nicht genug betont werden. Sie würde nicht nur das Klima günstig beeinflussen und der Wasserliefcrung sehr niitzen, sondern sie würde es mich ermöglichen, eventuell die hügeligen Teile des Landes dem Anbau nutzbar zu machen, die sonst für Landwirtschaft nicht verfügbar sind. Es wird angenommen, daß dieses Werk ebenfalls zu den Funktionen der Regierung gehört, und es wird der Hoffnung Aalsdruck gegeben, daß die Palästina-Regierung dieses Thema einer ernsthaften Erwägung unterziehen wird. 5. Eine progressive Kolonisation in Palästina ist nicht durchführbar, bevor nicht eine Modifizierung de? gegenwärtigen Besteucrungssystcms statt gefunden hat. Die Kommissionsmitglieder nehmen von der Tatsache Kenntnis, daß die Regierung von Palästina — als einen vorübergehenden Notbehelf — einen Plan für die Ablösung der Zehentstcuer durch eine Reform, die einen Durchschnitt von fünf Ernlejahren zur Grundlage nimmt, angenommen hat. Diese Reform ist jedoch nur in bestimmten Dörfern zur Anwendung gelangt. Obwohl dieses neue System einige der bedeutenderen Ucbel der Zehenlslcuer eliminiert, wird es auf die Dauer nicht befriedigen, da eine Steuer nicht auf dem wirklichen Erträgnis, sondern auf dem unkultivierten Wert des zu besteuernden Eigentums basiert werden müßte. 6. Es ist erwünscht, daß die Regierung Palästinas die landwirtschaftliche Entwicklung des Landes dadurch ermutigt, daß sie neue landwirtschaftliche Unternehmungen für eine Zeit von fünf Jahren von der Besteuerung ausnimmt; dies in Uebercinstimmung mit der Praxis, die in anderen Teilen der Welf, wo eine Ermunterung landwirtschaftlicher Kolonisation als ISJSlaaMHKSImlliaaiHHi ZWISCHEN PETERSPLATZ UND TUCHLAUBEN TELEPHON 66-0-77 SÄMTL. ARTIKEL, ENTWICKELN UND KOPIEREN wünschenswert erachtet wird, als selbstverständlich in Geltung ist. 7. Es sollten in Zukunft Anstrengungen gemacht werden, um auch solche Siedler heranzuziehen, die^über eigene Mittel verfügen, unbeschadet der Ermunterung derjenigen Immigranten, die, obgleich ohne Mittel, besonders qualifiziert für landwirtschaftliche Siedlertätigkeit sind (Chaluzim). 8. Es ist erwünscht, daß bevor noch ein Kolonist auf dem Lande seßhaft gemacht wird, die Vorbereitung des Bodens bis zu einem Punkte durchgeführt worden ist, die den Siedler in die Lage versetzt, schon vom Beginne an sich bei guter Haushaltung eine Lebensexistenz zu schaffen. Dies bedingt eine vorangegangene Entwässerung des Bodens, Sicherung der späteren Wasserversorgung, wo es sich um bewässerte Farmen (Intensiv-Bewirlschaftung) handelt: geeignete Bewässerungsanlagen, Bau von Verbindungswegen zu den nächst erreichbaren Landstraßen und Vorbereitung des Bodens für das vom Siedler gewählte Erntegut. Diese Auswahl soll auf der Basis wissenschaftlicher Hinweise geschehen. Die dem Kolonisten zur Verfügung gestellten Maschinen und Werkzeuge müßten den besonderen Erfordernissen angepaßt sein. 9. Das landwirtschaftliche Kolonisationsdepartement soll von der Jewish Agency in einer Weise reorganisiert und geführt werden, daß eine sachgemäße Geschäftsführung und die Anwendung gesunder wirtschaftlicher Prinzipien gesichert erscheinen. 10. Nach der Meinung der Experten ist die Errichtung weiterer Kollektiv-Siedlungen (Kwuzolh) nicht erwünscht; nichtsdestoweniger soll die Ausstattung der bestehenden Siedlungen dieses Charakters vollendet werden. Die Kommissionsmitglieder sind darüber einer Ansicht. Was die während des vergangenen Jahres in Angriff genommene Einrichtung neuer Kolonien betrifft, so sollten diese keineswegs aufgegeben werden, sondern es sollten die nötigen Mittel zu ihrer Ausstattung beschafft TUCHHANDLUNO „ZUR SCHWERIN“ ALBERT HARDT WIEN I, FREISINGERGASSE 1 (Ecke Bauernmarkt) Original englische Damenmäntel* und Herrenmodestoffe in Grado für öffentliche und fix Angestellte sowie deren Angehörige Pauschalpreis inkl. Fahrt in 5 Teilzahlungen abzüglich eventueller Visum- und Fahrtbegünstigungen einschließlich erstklassiger Logis, Verpflegung, unbeschränkter Bädergebrauch samt Zelt, Kurtaxe etc. Reiseantritt schon nach Anzahlung gewährleistet Auskünfte und Prospekte durch die Generalvertretung des internationalen Reisebüros F. GRIGOLON & CO. WIEN I, KOHLMARKT S (Eingang Wallnerstraße) Telephon 69-4-17 j werde;:, vorausgesetzt, daß ihre Reorganisierung in einer Weise | vonstatten gehen kann, daß sie in i n d i v i d u a 1 i s t i s c h e J kooperative S i e d 1 u n g e n (Moschawimj umgewandelt, Ioder als Ausbildungs Zentren benutzt werden können. 11. Im Hinblick auf bisherige Erfahrungen sollte, bis neue Faktoren in Erscheinung treten, die Begründung von weiteren Hügel-Kolonien nicht stattfinden. 12, Den Bestrebungen, Siedler zu befähigen, wirkliche Landbesitzer zu werden, wird zugestimmt. Gemäß den Statuten des Jüdischen Nationalfonds scheint dies, soweit seine Ländereien in Betracht kommen, ausgeschlossen zu sein. Es ist anzuerkennen, daß es Fälle gibt, in denen der Siedler zur Rückzahlung der gesamten Kosten des Landerwerbes infolge ungenügender Einkünfte nicht imstande sein wird. In solchen Fällen mag es sich als notwendig erweisen, an dem bestehenden oder einem modifizierten Erbpachtsystem unter Benutzung des Jüdischen Nationalfonds festzuhalten. Die Jewish Agency soll deshalb darauf bedacht sein, außer den gegenwärtig im Besitze des Jüdischen Nationalfonds befindlichen oder von ihm in Zukunft zu erwerbenden Ländereien, eine von ähnlichen Beschränkungen freie Landreserve sicherzustellen. Allen Bodenkäufen sollen gründliche Bodenanalysen und Wasserprüfungen vorangehen; der zu entrichtende Preis darf den wirklichen Wert des Bodens nicht übersteigen. 13. In der Vergangenheit sind mehr Kolonisten auf gewissen Flächen ange siedelt worden, als sie von ihnen erhalten werden können. Es ist wichtig, daß man bei zukünftiger Kolonisation sich von solchen Tendenzen freimacht. In gewissen bereits bestehenden Kolonien werden die Bodenbesitze pro Familie erhöht werden müssen, sofern eine Selbsterhaltung der Siedler erstrebt wird, ln dieser Hinsicht bietet jede einzelne Kolonie ein gesondertes Problem, an dessen besonderer Lösung ohne Zögern geschritten werden soll. Das Problem wird sowohl in den bestehenden wie in den zu gründenden Kolonien durch das Fehlen verläßlicher Daten über wesentliche Punkte kompliziert; so, was die für Bewässerung verfügbaren Wasserreserven und den Grad, bis zu welchem die Bodenproduktivität durch künstliche Düngung erhöht werden kann, betrifft. Eine hydrographische Prüfung sollte bald stattfinden, ebenso eine Erkundung der Ausführbarkeit künstlicher Düngung. Dies gehört zu den Funktionen der Regierung, nicht zum wenigsten im Hinblick auf die gewaltige Rolle, die die Wasserversorgung in der zukünftigen Entwicklung ganz Palästinas spielt. 14. Formelle Kontrakte zwischen der Jewish Agency und den einzelnen Siedlern sollen sofort, ohne die Intervention irgend einer anderen Körperschaft, zur Durchführung; gelangen. Was den von dem Siedler zurückzuzahlenden Betrag anbelangt, so ist in freimütiger Weise die Tatsache in Betracht zu ziehen, daß die von der Palästinensisch-zionistischen Exekutive für die Siedlungskosten vorgeschossenen Summen durch Gründe in die Höhe getrieben worden waren, für die der Siedler nicht verantwortlich ist. Der zurückzuzahlende Betrag soll auf einer Summe fixiert werden, die eine gewinnbringende Bearbeitung des Bodens ermöglicht, wobei der Wirtschaftswert des Bodens und nicht der von der Agency für ihn verwandte Betrag als Grundlage genommen wird. Die Zahlungsraten und -Fristen sind im Vertrag zu spezifizieren. Siedler, die diesen Forderungen nicht nachkommen, sind durch solche zu ersetzen, die dies zu tun bereit sind. 15. Die Möglichkeit für jüdische Kolonisation in Palästina, findet ihre Grenzen in der Möglichkeit der Beschaffung anbaufähigen Bodens. Es ist deshalb eine prompte Untersuchung über die Anwendbarkeit künstliche t Düngemittel erwünscht. Dies ist auch angesichts der hohen Bodenpreise erwünscht, 16. Das Prinzip, außenstehende Arbeiter, welcher Art immer, in den Kolonien zu beschäftigen, ein Prinzip, das gegenwärtig in den zionistischen Kolonien in Geltung ist, ist unhaltbar; u. a. kann ein solches System zur Folge haben, daß in Zeiten, wo der Erfolg aller von den Kolonisten gemachten Anstrengungen auf dem Spiele steht, er nicht in der Lage ist, sich die Arbeiter zu beschaffen, die ihn und seiner Familie die Ernte bergen helfen. Vielen Schwierigkeiten des bestehenden Systems könnte abgeholfen werden durch die Einfügung einer Klausel in dem Vertrag zwischen dem Kolonisationsdepartement und deni Siedler, wonach ein M i n i m a 11 o h n für gedungene Arbeiter postuliert wird. 9