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Die Stimme · 1928-05-31 · Heft 22 (31.5.1928) · page 10

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Journal
Die Stimme
Volume
1 (1928)
Issue
Heft 22 (31.5.1928)
Date
1928-05-31
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
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Seite 10 DIE STIMME Nr. 22 st : I RÜCHERSTUBE M. RATH S II. TABORSTRASSE 20 a, TELEPHON R-43-1-58 j! :1 —— » :: MODERNE LITERATUR / WISSENSCHAFT H « JUQENDSCHRIFTEN / JUDAICA UND HEBRAICA j| Bilderschwemme KUNSTHANDLUNG WÜRTHLE Wien I, W eihburggasse 9 Bilder^ Aquarelle, Handzelclunungen promlnenier Meister von 30 Schilling oufwäris populären Redner oder Mann der Oeffentlichkeit den Titel „Führer” — einen Titel, den wir in unserer Jugend niemandem gaben. Daher kommt die (uns Aelteren) merkwürdige und besorgniserregende Eigenschaft der Jugend von heute: Sie hat ein Gefühl der Gleichgültigkeit gegenüber den politischen Garantien der Freiheit, gegenüber der parlamentarischen Kontrolle der Regierung, ja sogar gegenüber der Freiheit des Wortes und der Presse. Mussolini und Primo de Rivera stützen sich hauptsächlich auf die Jugend; in Italien und Spanien leiht heute die Jugend jedem Mittel, welches die parlamentarische Kontrolle der Regierung zu verringern geeignet ist, mit Begeisterung und in vollem Bewußtsein ihre Unterstützung. Offenbar ist bei der Jugend von heute die ganze Einstellung zum Begriff „Regierung" anders geworden; im Gegensatz zu uns hält sie es anscheinend nicht für wichtig, ob die Meinung des X oder Y vertreten ist. „Meinung" ist eben nicht mehr Heiligtum, das Suchen der Wahrheit nicht mehr menschliche Pflicht. Wenn ein geeigneter Mann da ist, der weiß, was er will und der kommandieren kann — was braucht ihr noch mehr? Wovor habt ihr Furcht? Muß denn jeder Minister unbedingt ein Dieb, ein Räuber und ein Tyrann sein, den man überwachen muß, damit er kein Unheil stifte? Woher diese feindselige Präsumtion? Ich habe absichtlich das Wort „Präsumtion" in der Fragestellung der heutigen Jugend verwendet, denn in ihm liegt der Hauptunterschied zwischen ihr und uns. Ihre Präsumtion gegenüber einem Herrschenden ist Vertrauen; solange nicht das Gegenteil erwiesen ist, muß man annehmen, daß der Herrschende gut ist und keine Polizeiaufsicht unter dem Titel des Parlamentarismus braucht. In unserer Jugendzeit war die Präsumtion umgekehrt: Ein Herrschender, mag er selbst ein Engel von Güte sein, ist von Natur aus geneigt, zum Tyrannen zu werden — weil er herrscht; deshalb muß er beaufsichtigt, muß gezwungen weiden, dem Parlament Rede zu stehen. Der Unterschied ist historisch zu erklären: Sämtliche europäischen Verfassungen sind aus dem Mißtrauen geboren, basieren auf der bitteren Erfahrung langer Reihen unterdrückter Generationen; deshalb sind die Verfassungen Ausdruck und Entwicklung von Mißtrauen und Verdacht, Es war aber zu erwarten, daß eine Generation erstehen muß, der die Erinnerung an Ludwig XVI. und seine diebischen Gouverneure und käuflichen Richter nicht mehr bedeuten werde, als eine alte Legende ohne Beziehung zur Gegenwart; und diese Generation ist nun entstanden — die Generation, die nichts mehr von Aegypten weiß. 3. Die Jugend von heute hat Vertrauen; nicht nur zu dem einen oder anderen genialen Staatsmann, sondern — Vertrauen im allgemeinen. Vor kurzem fragte ich einen jungen italienischen Faschisten: „Was werdet Ihr tim, wenn Mussolini gestorben ist? Ihr haltet ihn für einen genialen, einen außerordentlichen Mann, und Ihr saget, euer System der Regierung ohne Volkskontrolle, mit dem Vertrauen zu dem Willen eines einzelnen, sei das beste für alle Zeiten. Was wird nun geschehen, wenn der geniale Mann nicht mehr da ist? Die Genies sind nicht so dicht gesäet. Wo werdet Ihr ein anderes finden?" Da erhielt ich die charakteristische Antwort: „Wir werden gar kein Genie suchen; um den faschistischen Gedanken durchzusetzen, bedurfte es eines Uebermenschen. Der Nachfolger aber kann ein ganz mittelmäßiger Mensch sein und wir werden ihm gehorchen. Er wird wohl nicht so glänzend regieren wie Mussolini und sicher öfters Fehler machen; doch im großen und ganzen wird er wahrscheinlich durchaus zufriedenstellend regieren, jedenfalls besser und billiger als ein parlamentarisches Kabinett mit seinem ganzen Apparat und mit der Korruption von 500 Müßiggängern, die jahrelang in dem großen Kaffeehaus sitzen, das Deputiertenkammer genannt wird." Das ist nicht Heroenkult, das ist Kult des Individuums im allgemeinen, der Glaube, daß jedes Durchschnittsindividuum besser und klüger ist als eine Gesamtheit von Fünfhundert, gerade weil es ein Individuum ist, der Glaube einer Generation, die keine Probleme mehr hat, sondern nur Axiome (so wenigstens meint sie). Obwohl ich ein Freund der Jugend von heute bleiben möchte, sage ich offen: das gefällt mir nicht. Ich halte diesen Glauben für irrig und für gefährlich und bin sicher, daß er seine Anhänger noch bitter enttäuschen wird, daß die Herrscher, welche von der Kontrolle befreit sind, sich sicher in Unterdrücker und vielleicht noch in viel Aergeres verwandeln werden. Doch es handelt sich nicht darum, wer recht hat. Es geht mir nur darum, zu begreifen, wer und was die Generation von morgen ist, wie es in C Jed©Ta*ch«nuhr-R«para- 9 9 9U tur ohne Bruch bei 1-jähriger (Garantie MH M Wien, IX., Liechtensteinstraße 30 I M r Wien, IX., Berggasse 3/4a Uhren- und Antlqult&ten-Kllnik, Optische ‘Werk- 8tätte4*Reklameatelier. Alle einschlägigen Reparaturen und Neuanschaffungen zu konkurrenzlosen Preisen. ihren Köpfen aussieht und aus welchen Ursachen. Es ist der Mühe wert, sich damit 2u befassen, um den Versuch zu machen, das Rätsel zu lösen, selbst auf die Gefahr hin — es nicht völlig gelöst zu haben. Die Aufgaben der zionistischen Studentenschaft Auf der am 12. und 13. Mai stattgefundenen konstituierenden Generalversammlung des Zweckverbandes der zionistisch-akademischen Verbindungen und Vereine Oesterreichs, über die wir bereits berichtet haben, gab cand. iur. David Bukspann in einem umfassenden Referat Richtlinien für die Arbeit der zionistischen Studentenschaft. Er besprach zunächst das Verhältnis der neugeschaffenen Körperschaft zum Gesamtverbande der jüdischen Hochschüler Oesterreichs (das in den von uns bereits veröffentlichten Beschlüssen festgelegt wurde. Die Red.) und behandelte dann die Aufgabe der Studentenschaft innerhalb der Landesorganisation. Dazu führte der Redner u. a. aus: Der Zionismus bedarf zur Durchsetzung der Idee, zur Erlangung des Judenstaates sämtlicher Kräfte, die sich ihm zur Verfügung gestellt haben. Daher ist der zionistische Kapitalist von ebensolcher Bedeutung, wie der zionistische Arbeiter und Bauer. Nur in der Zusammenarbeit aller zionistischen Kräfte liegt die Zukunft und das Heil unserer Idee. Für uns hat der Zionismus derart gewaltige Werte, daß wir es nicht für notwendig halten, anderen, vielleicht nur scheinbaren Idealen nachzujagen. Der Zionismus, der sich unter anderem zur Aufgabe gestellt hat, eine der wesentlichsten Sommersprossen Wimmcrin. Aufschläge der Heut, Pickel, Sonnenverbrannte Haut, Rote Wangen, Nase und Hinde usvr, bringt sofort zum Verschwinden, die auf wissenschaftlicher Basis hergcstellte Jim" Kampfer-Sauerstoff-Creme (matt, ffir Tag) „Olm“ Cltronen-Sauerstoff-Creme «.«. a, Nach» und macht die sprödeste oder rauhe Haut sammetwelch u, blendend weiß. Jede Tube S 2*- (beide Tuben S 3*75), hJtltrJWbeks, Brogtrfo. Parfnaierl« oder direkt ia bekea: „Din" UbsralorloB.WIeii tl, tbereDeamtr. 17 Fragen Europas, die Judenfrage, zu lösen, der sich die Aufhebung der physischen Judennot durch Schaffung eines jüdischen Staates, der geistigen durch Schaffung eines Kulturzentrums zum Ziele gesetzt hat, birgt so viel Soziales in sich, daß man wohl schwer unsere Bewegung als eine reaktionäre bezeichnen kann. Je radikaler das zionistische Bekenntnis und die zionistische Forderung, desto fortschrittlicher und sozialei die persönliche Gesinnung. Wir Soldaten der Bewegung müssen Wache halten über die Ursprünglichkeit der zionistischen Forderungen. Das Ziel, eine jüdische Majorität in Palästina zu erringen, muß uns als die wichtigste Augabe in unserem politischen und geistigen Leben erscheinen. Alles, was man von der zionistischen Studentenschaft fordert, alle Arbeit, die wir leisten wollen, müssen wir vom Ziel unserer Forderung nach dem Ju d e n s t a a t abhängig machen. In diesem Sinne haben wir an uns selbst und an denen, die sich uüe anschließen, die Erziehungsarbeit zu leisten. Auf Grund dieser Innen-, also Kulturarbeit, müssen wir nach außen hin propagandistisch tätig wirken. Unsere nächsten wichtigsten Aufgaben sind: Auf die jüdische Jugendbewegung, insbesondere auf die jüdische Mittelschülerschaft unser Augenmerk zu lenken. Wir selbst sind ein Teil der Jugendbewegung und haben als solche das Recht, nicht nur mit den Mittelschülern, Sondern auch mit der übrigen Jugend in inniger Verbindung zu stehen. Wir müssen zu den Jugendlichen gehen, ihnen als Aeltere und Erfahrene die Hand zur gemeinsamen Arbeit bieten, sie von der Ehrlichkeit unseres Wollens überzeugen. Es wird uns gelingen, wenn auch nicht alle, so doch einen Großteil, die unserer Gesinnung sind, zur Gemeinsamkeit zu bewegen. Unsere Bewegung, wie auch viele andere politische und geistige Strömungen, sind von Studenten getragen und duroh sie der breiten Oeffentlichkeit bekanntgemacht worden. Wir haben daher auch das Recht, obwohl noch zur Jugend gehörend, Politik zu betreiben. In zweierlei Richtung muß sich jetzt unser politisches Tun bewegen. In Oesterreich werden die sachlichen Gegensätze in der Zionistischen Landesorganisation zu sehr von persönlichen Motiven getragen. Es würde uns wohl kaum gelingen, die sachlichen Differenzen aus der Welt zu schaffen; aber die Möglichkeit besteht: die persönlichen Motive auszuschalten und in dieser Hinsicht eine Brücke herzustellen. Wenn es gelingt, bei uns ein Forum zu schaffen, auf dem die einzelnen Führer ihre gegenteiligen Ansichten diskutieren, so haben wir der österreichischen Organisation einen großen Dienst geleistet. Abgesehen davon aber haben wir uns vor allem darum zu kümmern, daß wir in der Zionistischen Landesorganisation an der Verantwortung teilnehmen. Wir müssen alle wesentlichen Arbeiten, die die Partei uns aufträgt, leisten, wir müssen die Partei und die Fonds darin unterstützen, daß es ihnen ermöglicht werde, mit ausreichenden Mitteln zu arbeiten. Außer unserer propagandistischen Tätigkeit, die wir auch selbständig zu entwickeln haben, i't r? Pflicht, in der Zionistischen Landesorganisation einen Teil der Kleinarbeit zu übernehmen und dazu beizutragen, den Mangel an arbeitenden Menschen, den Mangel an materiellen Mitteln einigermaßen zu beheben. Dafür aber steht uns, wie allen anderen Gruppen, das Recht zu, die Verantwortung mitzutragen und an den wichtigen Aktionen der Bewegung teilzunehmen. Wir sind jung und machen bestimmt öfter und mehr Fehler, als die anderen. Aber ich glaube doch, daß man uns von der Leitung nicht ausschließen darf, da wir durch unsere Jugend der Bewegung Leben, Temperament und Kraft geben. Der Zionismus ist noch nicht am Ziele und bedarf unseres Kampfgeistes. Die jüdische Gemeinde Nur das Minoritäten* gesetzl Zur Begründung des Kulfusvorsfandsbescblusses über die Beitragsleisfun~ gen von Bund und Gemeinde Wien Von Kultusvorsteher Dr. Desider Friedmann. Der in der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 10. Mai 1928 einstimmig gefaßte Beschluß, beim Bund und der Gemeinde Wien die Forderung auf Zuweisung von Beiträgen für Erziehung s-, Religion s- und Wohltätigkeitszwecke zu stellen, hat, was die rechtliche Fundierung der zu erhebenden Forderung anlangt, vielfach Anlaß zu Mißdeutungen gegeben. Nach dem erstatteten Referate des Vizepräsidenten Dr. Ornstein, welches der Beschlußfassung zugrundelag, will die Kultusgemeinde ihr Begehren 1. auf die Gleichberechtigung der Konfessionen; 2. auf die Bestimmungen des StaatsvertragesvonSt. Germain über den Schutz von Minderheiten und 3. auf die vergleichsweise Heranziehung der Gesetzgebung und die Praxis der Nachbarstaaten gründen. Diese Scheidung der Gründe ist, wenn zunächst von dem lediglich zur Unterstützung heranzuziehenden Beispiel der Nachbarländer abgesehen wird, juristisch nicht ganz zutreffend. Sie ist offenbar darauf zurückzuführen, daß noch immer fälschlich zwischen dem Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, RGBl. 142, „Ueber die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ und dem Abschnitt V des dritten Teiles des Staatsvertrages von St. Germain bezüglich der verfassungsgesetzlichen Geltung Unterschiede gemacht werden, während nach Artikel 149 des Bundesverfassungsgesetzes beiden Normen der gleiche Charakter als Verfassungsgesetz zukommt. Die Gleichberechtigung der Konfessionen, so wie dieselbe in dem Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 umschrieben ist, kann keinen tauglichen Titel für das Begehren auf finanzielle Beitragsleistung für die Zwecke der Kultusgemeinden begründen. Dieses Gesetz steht, wie schon sein Titel „Ueber die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ erweist, auf dem atomistischen Standpunkte der individuellen Grundrechte. Die Gleichheit vor dem Gesetze ist ein dem einzelnen staatsbürgerlichen Individuum gewährleistetes Recht. Das Korporationsrecht, welches der Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes für die gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften festsetzt, beschränkt sich lediglich auf die Autonomie in inneren Angelegenheiten, die öffentliche Religionsübung, den Besitz und Genuß der für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten konfessionellen Anstalten, Stiftungen und Fonds. Nur in diesen Belangen sind die einzelnen Religionsgesellschaften von Gesetzes wegen gleichgestellt. Ein Recht, daß für die jüdischen Religionsbedürfnisse von Staats wegen in gleichem Maße zu sorgen ist, wie für die Kultusbedürfnisse der anderen gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, kann aus dem Gesetze vom 21. Dezember 1867 nicht abgeleitet werden. Erst die Bestimmungen des Staatsvertrages von St. Germain über den Schutz von Minderheiten, die nach Artikel 149 des Bundesverfassungsgesetzes den Charakter von V erfassungsgesetzen besitzen, haben die staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Korporationsrechte der konfessionellen und ethnischen Minderheiten so weit ergänzt und ausgebaut, daß diese berechtigt sind, in jeglicher BeziehungdiegleicheBehandlüng mit den Mehrheitsgruppen zu verlangen. Die Gleichberechtigung der Konfessionen, insoweit das Recht auf Zuweisung eines angemessenen Teiles von Beträgen, die für Erziehungs-, Religions- und Wohltätigkeits- Zwecke in den Budgets des Bundes und der Gemeinde eingestellt sind, in Frage kommt,. findet demnach ausschließlich nur in den

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