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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1919-11-28 · 45 (28.11.1919) · p. Seite 623

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
36 (1919)
Issue
45 (28.11.1919)
Date
1919-11-28
Page
Seite 623 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 45 Dr. BLOCH’S WOCHENSCHKIFi1 * &*i* rlS mungen. aufmerksam zu macken. Aber die nationalen Minderheiten, die durch. Verletzung der Minderheitsschutzbestin^. müngen unmittelbar berührt (werden, haben mich t das Hecht, sich unmittelbar an den Bat des Völkerbundes mit einer Bepschweräe. zu wenden. Wenn eine Minderheit, die sich bedrängt fühlt, nicht ein Mitglied des Lates des Völkerbundes findet, das die Aufmerksamkeit des Eätes auf eine Verletzung oder auf die Gefahr einer Verletzung der Minderheitsschutzbe* Stimmungen lenkt, so kann sich weder der Bit des Völker-, bundes, nöfeh.' "das ständige Gericht des Völkerbundes mit einer solchen Angelegenheit befassen. Der Bat des Völkerbundes spielt1 also bei dem Minderheitsschütze im Bähmen des Völkerbundes eine große Bolle. Wer bildet jetzt diesen Bat? Zunächst die vier Ententehauptmächte und dann die Vertreter Belgiens, Brasiliens, \ Spanies und Griechenlands. Da nun-die Entscheidungen der Versammlungen des Bates einstimmig gefällt werden, müssen, so muß jede nationale Minderheit; die sich über Verletzung der Minderheitsschutz.- bestimmungen vor dem Bäte beschweren will, nicht nur ein Mitglied des Bates finden, das diese Beschwerde Vor den Bat bringt, sondern sie muß außerdem noch alle Mitglieder des Bates für sich gewinnen, damit die Beschwerde berücksichtigt werden kann/ Die nationalen Minderheiten können also, auf sidh' allein gestellt, nicht einmal eine Beschwerde über Verletzung ihrer Rechte vor den Völkerbund bringen. Ist es-aber einer nationalen Minderheit gelungen, doch mit ihrer Sache vor den Bat zu kommen, so muß sie alle Mitglieder des ■ Bates für * sich1 gewinnen I Am Widerstande einer einzigen der Mächte, deren Vertreter den Bat des Völker-, bundes bilden, kann jede Beschwerde scheitern. Es ist klar, daß durch diese eigenartige Beschaffenheit der Minderheitsschützbestimmungen die nationalen Minderheiten im Bahinen des Völkerbundes eine Politik zu machen gezwungen sein werden, die ebenso schwierig, als an Winkel* zügen reich sein wird; Auf die -Dauer lassen srch - die Mindertheitsschutzbestimmungen überhaupt nicht aufrechtbrhalten, soll sich der Völkerbund nicht unausgesetzt mit allen jenen Schwierigkeiten beschäftigen müssen, die sich aus der Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen durch die Entente Von selbst' ergeben müssen.“ Es ist vers’fändlicih', daß dje Agitatoren, und Führer der beiden. antisemitischen Sekten in einträchtiger Arbeit sich bemühen, das Judentum' in die Stellung einer nationalen Minorität zu drängen, weil auf diesem Wege am leichtesten die Juden aus allen staatlichen Stellungen und Berufen hinausgehracht werden- Herrn Dr. Ch'ajes wird kein Einsichtiger seine politische Ueberzeugung verargen, wohl aber, daß ihm vollständig das Bewußtsein zu mangeln scheint, für die schwere Verantwortlichkeit der Stellung, die ihm von Leuten anvertraut wurde, die nicht gewußt haben, was sie tun; daß er in seiner politischen Ahnungslosigkeit mit Formulierungen operiert und SchläßWorte um sich iwirfti deren Feuergefährlichkeit vielleicht nur seiner Naivität entgehen kann. Die Einführung des .jüdischen Katasters, auch nur des fakultativen,, nach den Wünschen der Herren Abgeordneten S trink er und Gemeinderat Dr. Ehrlich als Grundlage der Konstituierung eines Nationaljudentums muß unvermeidlich in Wien ein doppeltes Judentum schaffen und. die bisher einheitliche jüdische Gemeinde in Partikel auflösen. Solche Bestrebungen durch agitatorische Reden in öffentlichen Versammlungen?u fördern, widerstreitet den primitivsten Pflichten, die Herr Dr. Cha j e s übernommen hat. Wem, durch Wähl ein Amt anvertrant wird, der bat dieses im Sinne und nach den Interessen derer auszuüben, die ibm: das Mandat übertragen haben. Das werden Herrn Dr/ Chaies auch ihm wohlgesi»»t» Männer bestätigen. Herr Dr. Chajes erklärt es als „unsere Schande“, daß wir die von unseren Vorfahren erkämpften Verfassungsgesetze der Gleichberechtigung mit aller Energie und Beharrlichkeit verteidigen (er nennt es seltsamerweise „betteln“). Eingedenk des Dichteiwortes: „Was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zn besitzen“ verteidigen wir das Väter- .vermächtnis und das Vätererbe; eine ^Schande" ist es nur, und für große Teile der Gemeinde, wahrlich nicht die schlechtesten, ein tiefer Kummer, daß wir es verteidigen müssen, nicht bloß gegen geschworene Judenfeinde, wie die Kunsehak, Waber und Genossen, sondern auch gegen einen Wiener Oberrabbin.er. An die jüdische Oeffentlichkeit! (Ein ge sende t.) In einem von der „Wiener Mcrgenzeitung“ am 6. November d. J. veröffentlichten, an meine Adresse gerichteten „Oftenen Briefe*4 erheben die Herren Abgeordneten Robert Stricker, Gemeinderat Dr. Jakob Ehrlich und Bezirksrat Dr. Georg Weiner gegen mich den Vorwurf, daß ich als Unterzeichner eines vom „Vereinigten Wahlkomitö der n i c h t-jüdischnationaieB Parteien“ erlassenen Aufrufes einen klaren Sachverhalt entstellt und geradezu bösartig verdreht hätte. Die Herren behaupten, ich hätte sie beschuldigt* daß sie freiwillig auf die stiatsgrundgesetzlich verbriefte Gleichberechtigung der Juden verzichten und eine Sondergesetzgebung für die Juden verlangen. Der betreffende Satz in dem von mir gefertigten Zirkular lautet wörtlich: „Der jüdischnationale Standpunkt bedeutet den freiwilligen Verzicht auf die staatsgrundgesetzlich verbriefte Gleichberechtigung der Juden zugunsten eines sehr zweifelhaften Minoritätsschutzes, er bedeutet die Forderung nach einer Sondergesetzgebung für die Juden.“ Das „Vereinigte Wahlkomitö der nicht -jüdischnationalen Parteien" hat es mit diesem Satze unternommen, die jüdische Bevölkerung Wiens über die Bed eutung und die un aus weich!ichen?Fo 1 gen der Forderung nach Anerkennung einer jüdischen Nation in der Republik Österreich aufzuklären. Das von den antisemitischen Parteien unterstützte Verlangen nach Errichtung eines Judenkatasters wäre nach der Überzeugung. des „Vereinigten Wahlkomifces“, welche ich vollkommen teile,tatsächlich eine Abson derung auf gesetzlicher Grundlage, also der Beginn einer Sondergesetzgebung für die Juden und, bewußt oder unbewußt, gewollt oder ungewollt, der freiwillige V erzieht auf die verfassungsmäßige Gleichberechtigung. Ich habe nichts imputiert und niemanden fälschlich beschuldig t, sondern innerhalb der Grenzen freier Meinungsäußerung und kraft meiner von der überwiegenden Mehrheit der jüdischen Wählerschaft geteilten Überzeugung meinen jüdischen Mitbürgern die verhängnisvollen und irreparablen Folgen des jüdischnationalen Programms vor Augen geführt. An dieser Überzeugung, die in den letzten Tagen durch das Auftreten der christlichsozialen Abgeordneten Kunsehak und Dr. G i m p 1 nur bekräftigt wurde, halte ich auch weiterhin fest. Die Herren Ing. Stricker, Dr. Ehrlich und Dr. Weiner behaupten ferner, ich hätte ihnen die Absicht zugesprochen, daß sie die Kultussteuern nicht znr Erhaltung; und zum Aushau unserer religiösen, soziale^ und WohlfahFL-dnrichtrngen, sondern zn politisch«#

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