Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 41 (31.10.1919)
- Date
- 1919-10-31
- Page
- Seite 563 (sequence 7)
- Language
- German
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STt. 41 Dt. BEOCH'S WOCHENSCHRIFT Seite 65- Zum 50j81irigen Bestand der jüdischen Gemeinde in Karlsbad, 31. Oktober 1869 — 31. Oktober 1919. Von Dr. J. Ziegler—Karlsbad. Im Jahre 1499 erteilte Wladislaus1, König von Böhmen, der Stadt Karlsbad ein. Privilegium, in welchem ex den. Karlsbadem das Recht erteilte, nach' eigenem Gutdünken Juden aufzunehmen oder ihn^n die Aufnahme zu verweigern. Der diesbezügliche Passus' des PrivilegiumSs lautet nach1 einer aus Maria Theresias Zeiten stammenden beglaubigten Abschrift: „Und thun wir den von Kaiser Karolspad. die Sünder Gnad, wollen das nunfüran dieweyl wir 'sy unimlögend und arm wi ssen, weder von unsunSeren Nachkuniben noch Iren Pfandesherren ein nach kein Jude, zu ii s'tat und roonung gesietzt." Dieses! Privilegium ließen sich! die Karlsbader von jedem Herrscher aufsl neue bestätigen und waren eifersüchtig darauf bedacht, gegen, die Juden stejts im1 Sinne ihres' Privilegiums vorzugehen. In dem von mir veröffentlichten Buche („Dokumente zur Geschichte'der Juden in Karlsbad" (Karlsbad, Hengstenberg 1913) ist nachgewiesen, wie die Juden seit 1791 ununterbrochen mit erlaubten und unerlaubten Mitteln sich bemühen, das Privilegium zu umgehen oder behördlich1 aufheben zu lassen. Der Magistrat der Stadt Karlsbad wiederum! setzt alles daran, sein Privilegium aufrechtzuerhalten und dem eingeborenen Handelstande den unangenehmen Konkurrenten vom' Hälse zu schlaffen. Das Jahr 1848 machte dem Privilegium' ein Ende. E>ie Freizügigkeit brachte auch den Juden die Möglichkeit, sich in Karlsbad dauernd;anzusiedeln. Iml Jahre. 185.0 gelangte das erste Haus in den Besitz eines1 Juden. Simon Benedikt kaufte das Haus „Ros'enthial" in der Egerstraße um den Preis' von 4170 fl. Im* Jahre 1853 waren acht Häuser in jüdischem Besitz. Die kurze Reaktion, von 1852 bis 1858, verfehlte nicht ihre Wirkung auch auf die Karlsbader. Das' alte Privilegium wurde rasch' hervorgeholti die Juden wurden abermals ausgewiesen und ihnen nicht gestattet, sich in Karlsbad stabil ansässig zu maqihen. Bald jedoch' wurden die reaktionären Erlässe aufgehoben, die Freizügigkeit wieder erteilt, und im' Jahre 1862 konnte sehbn von Karlsbader Juden ein humanistischer Verein gegründet.werden, der sich1 zur Aufgabe machte, „den Gottesdienst auf eine würdige Weise zu regeln und arme, kranke Glaubensgenossen zu unterstützen". Im Jahre 1884 befanden sich in Karlsbad schon 70 jüdische Familien mit 60 schulfähigen Kindern. Am 22. Februar 1864 reichten die Vertreter dieser 70 Familien beim Karlsbader Bezirksamt das Gesuch ein, eine selbständige Kultus'gemeinde in Karlsbad gründen zu dürfen. Das Bezirksamt sandte das Gesuch! an den Magistrat und verlangte eine Aeußerung der städtischen Behörden zu diesem1 Verlangen. Wahrscheinlich hat das Bezirksamt auch die Aeußerung der Kultusgemeinde in Lichtenstadt — der Muttergemeinde der Karlsbader jüdischen Gemeinde — abverlangt. Denn die Abweisung des Gesuches1 wurde damit motiviert, daß: „1. keiner der Bittsteller nach! Karlsbad heimatszuständig ist, und eine von Fremden gebildete Kultusgemeinde keinen Bestand haben kann, und weil 2. der Kreisrabbiner und die Repräsentanz der israelitischen Kultusgemeinde Lichtenstadt nur bedingungsweise der angestrebten Kultusgemeinde beistimmen." Wie zu erwarten war, gaben sich die Bittsteller mit " dieser- Entscheidung nicht zufrieden und machten sää IB. Juni 1864 eine Gegeneingabe an die Statth'alterei, in der sie die Unrichtigkeit der Abweisung darlegten. Da aber auch diese Eingabe den beiden vorerwähnten Instanzen zur Gegenäußenmg vorgelegt wurde, erhielten die Vertreter der Karlsbader Judensehaft am 18. November 1864 ,.zu'JIanden Simon Benedikts" abermals einen ablehnenden Bescheid. „Hingegen hat das hohe k. k. Staafsministerium beigefügt, daß kein Anstand obwalfet, daß sich die in Karlsbad ansässige, in Lichtenstadt heimptSzuständi.Te Judenschaft zu einer mit der Lich;,enstädter Ku'tnsgemeinde in Verbindung bleibenden Filialgemeinde konstituiere." Die Karlsbader Judens ^h'ift konnte sich1 damit natürlich1 nicht abfinden; wie soll denn e>ne Gemeinde von 35 meistens armen Familien eine Filialgemeinde haben, die 100 Familien zählt, von denen die Mehrzahl wohlhabend war. Sie ließen sich daher nicht abschrecken. Im Mai 1868 ging eine nochmalige Eingabe an die Stat'halterei, in d~r alles angeführt wurde, was nur irgendwie die Bitte hat unterstützen können. Es wäre mit dem Gesetze unvereinbar, so erklärten sie, daß nur in Karlsbad Heimatsbereeh'igte eine Kultusgemeinde bilden dürfen; daß ferner in Karlsbad nicht nur Lichtens'ädter Juden wohnen, sondern auch Juden aus Gießhübel, Petschau, Tachau, Luck. ia sogar aus Mähren, Un?arn; daß man ihnen sch'ieß'ieh nicht verwehren dürfe, was der Judenschaft in Pilsen, Schlan, Reichenberg, Saaz und Melnik, selbst in Bersstädten, wie Pribram und Budwüs, anstandslos bewilligt wurde. Ver^eb^ns. Am 23. August 1868 erhielten sie den Bescheid, die hohe k. k. Statfhalterei sei nicht in der Lage, dem Einschreiten der zu Karlsbad sich zeifich aufhaltenden Israeliten lim die Bewilligun? der Errichtung einer selbständigen' Kultusgemeinde wTlfahren zu können. Dagegen wurde den Wünschen der Israeliten in Karlsbad durch die erteilte Bewilligung Rechnung ge^ra^en, daß sich die in Karlsbad ansässige, nach Lichtenstndt heimatszuständige Judenschaft zu einer mit der Lichtenstädter isTaelitis'hen Kultusgemeinde in Verbindung bleibenden Filia^gemeinde konstituiere. vDie Errichtung einer Religionsschute kann auch so anstandslos vor sich gehen; ebenso der Bau einer Synagoge und die Akquirierung eines BegräbnisplatrTes; aTl dns natürHch unter Aufsiebt des Lichtenstädter Babbinatrs und der dortigen Kultussemeinde. Am 7. November 1868 rekurrierten die Vertreter der Ka^sbader Jud^n in einem ausführlichen Memorandum durch die Statthalterei an das Ministerium des Innern. Nach einem on dit soll einer der Vertreter, der aus dem Tschechischen stammende Moritz Foges, die interessante Aeußerung getan haben, er werde oben tschechisch reden, dann werde man das Anliegen schon bewilligen. Ob dieser Umstand wirklich entscheidend war oder nicht, Tatsache ist, daß sich das Staatsnuni?ierium endlich erweichen ließ. Am 13. Februar 1869 lauste „an die Herren Abraham Berschel und Konsorten in Karlsbad" der folgende B-scheid herab: „Das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat über den dahin vorgelegen Rekurs der in Karlsbad domizilierenden Israeliten gegen den Statthaltereierlaß vom 10. August 1868.. . . mit Erlaß vom 31. Dezember 1868 Nachstehendes eröffnet: Nach der iiri Rekurs enthaltenen, nicht widersprochenen Angabe haben die Rekurrenten in Karlsbad ihr bleibendes Domüil, und mehr-re derselben haben einen Realbesitz in der Gemeinde. Es hat sich daher die im Stat'haltereiberichte vom 6. Oktober 1864 konstatierte Tatsache, wonach sich die in Karlsbad befindlichen Israeliten nur zeitweilig daselbst aufhielten . . . wesentlich geändert. ... In Erwägung dieses UmStandes und im Hinblicke auf den Art. 15