Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 37 (19.9.1919)
- Date
- 1919-09-19
- Page
- Seite 490 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 586 Dr. BEOCH'S »WOCHENSCHRIFT Nr. 37 da gibt es ja eine eigenartige, in sich abgeschlossene, so schöne juristische Welt, von der niethand, nicht einmal die Professorenweisheit, was wisse. Und mit Feuereifer, warf eT sich" auf seinen Fund, er glaubte, ein juridisches Amerika entdeckt zu haben, und als er nach' kurzer Zeit auch einige Monographien älterer Forscher aus dem vorigen Jahrhundert in die Hand bekam, da stand es ihm fest, daß dort ein wissenschaftlich hochwichtiger Schatz verborgen sei, von dem' diese Darsteller nur einen minimalen Begriff besäßen, denn was sie da schreiben, das' wäre doch' nur ein laienhaftes Gerede über wissenschaftliche Probleme. Nicht die Existenz der Normenwelt war docär dabei das Wichtigste,, das diese darzustellen strebten, sondern der juridische Inhalt dieser jede für sich! besonders' hervorragenden Normen, und dieses zu erfassen, hat niemand von den Alten ver- _ sucht. .? Er griff "zu den Uebersetzungen, die vorlagen, er fand eine solche von Maimonides und vom Schülchan-Ajucb, hier sah er schon eine bestimmte eigenartige eigene Normengruppierung, aber er erkannte sofort, das war nicht das Original, das war nur die Bearbeitung, er aber wollte den Kern, den Urkern des judischen, und, wie er sagte, mit diesem den Urkern des1 semitischen Rechtsdenkens ergrunden. Allein, die sprachlichen Schwierigkeiten geboten ihm; Einhalt, von der Hand unberufener Uebersetzer, die 'ihrerseits' den Text juridisch' nicht erfassen wurden, wollte er auchf nicht das1 Material entgegennehmen, da, wie er sagte: das' Recht sei nur echt, wenn es* aus erster Hand komme > . . Er begann sich' nun seinen jüdischen Schülern zu nähern, vielleicht daß da einer Talmudtexte und _ -Recht "bearbeiten ^könnte; er fand einen solchen aber nur für das beschränkte Gebiet des' Strafrechtes. Da schickte ihm der Zufall einen Ostjuden in' den Weg, einen; galizischen Bucher, der nach dem Westen kam, um ebenfalls Kultur zu erwerben. Und nun geschah' etwas Außerordentliches: Kohler, der Ordinarius der Berliner Universität, stand da und bat und bettelte den Ostling ah, der letztere möge der höchmächtigen Jurisprudenz einen großen Dienst leisten, indem er seine talmudischen Kenntnisse Mr diese verwerte . . und dieses geschah1 ohne den Nachdruck des Zionismus, denn noch Im Jahre 1898, es1 war daher nur der Wahrhaft wissenschaftliche Forschüngsdrang, der solches veranlaßt hat. Natürlich' tat der Schreiber dieser Zeilen ihm den Gefallen, und es erschien bald darauf die Arbeit, „Der Talmud und sein Recht", die in dieser waschechten Zeitschrift um so mehr Aufsehen erregte, als bis dahin die nichtjudischen Wissenschaftler, ebenso wie "die übrige nichtjüdische Welt den Talmud für einen Prototyp des Unrechtes gehalten -hatten, und daher Schön der Titel auffiel; wobei noch1 Kohler mit voller Namensuntertigung hinzufugte: Der Wert des talmudischen Rechtes für' die allgemeine Jurisprudenz ist offensichtlich und die Darstellung desselben ist jetzt", wo die gründlichen Tälmudkenner abnehmen, „ein besonders'. lobens1- Wertes Unternehmen". Der Professor der Berliner Universität bedauerte alsö coram' publico die Abnahme dies Talmudstudiumfe! und der Talmudkenntnissey. es dürften aber leider Sogar viele Glaubensgenossen gebten, die diese Absicht kaum teilen. Kohler tat noch! mehr, er veranlaßte den Verfasser als Vertreter des selbständigen jüdischen Rechtes' nach Paris im1 Jahre 1900 zum' CongreS du Droit cömpare zu geben und interessant war es1, zu seben^ was für Augen Köwalewski und der Jude Winawter, die Vertreter des russischen Rechtes, zu. dieser Tatsache damals gemacht haben. Seit damals' erschienen Jahr um Jahr ein, zumindest zwei Aufsätze über jüdisches Hecht unter Köhlers Leitung, so daß diese Aufsätze eine eigenartige jüdische Literatur, darstellen. Sehheßlich kam es noch' Weiter, Kohler griff selbstzur Feder, um' eine „Darstellung des talmüdischen - Rechtes" , zu schreiben und dieses1 -ward ihm' durch die Goldscnmiedt's'che UeberSetzung des babylonischen Talmuds ermöglicht Wörden. Leider war aber dieser Text ungenau, und auch blieben ihm. die anderen Texte des jerusalemischen Talmuds söwie der übrigen sögenannten talmüdischen Literatur fremd, so daß seine Arbeit unvollständig bleiben mußte. Auch' kamen dort manche Mängel vor, die aus dem Fremdsein vdeS Professors mit denr jüdischen Geiste entstehen mußlten. . Der größte Lapsus1 war, daß Köhlier den aus den Religionsdisputationen Sattsam1 bekannten Talmudsatz: Ihr Juden Werdet adam geheißen und nicht werden, die Volker der Welt ädam geheißen, sondern behemab, abdruckte und er aus diesem deduzierte, daß eine Persönlichkeit nach', talmudischem Rechte nur auf Basis des jüdischen Glaubens konstruierbar sei. -Als ihm das Mangelhafte der Uebersetzung, das Unwissens'chäftiiche in dem' Fehlen der Beifügung, daß der Zusatz „ela behemab" im Münchener Urtexte gar nicht existiert, . dargelegt wurde, und ihm' vom Schreiber dieser Zeilen der Beweis' geliefert wurde, "daß juridischf seine These ganz unhaltbar sei, entschloß er sich', zu einer teilweisen Revozierung, und zwar dadurch1, daß er in den Separaten einen-.Zettel beifügte, daß nach Angaben vieler, hier Worteinterpoliert, seien und daher^veder^^inn^inTr anderer sein mag., Aber schön von sich seihst aus', hatte er die Schärfe diesestalmudischen Dictum auf die Weise angeschwächt, daß er im. Originaltexte beifügte: „Die nationale Absonderung war im' Altertume und den nächstfolgenden Zeiten eine besonders Schärfe, So daß der Fremde und insbesondere der Feind nur als ein Objekt gewertet wurde, ebensö wie ein Haustier. Jeder lebte nur seinem Volke und wähnte, daß sein Volk das Wichtigste auf der Welt sei. Bei den Juden kamen aber schön auch die neuen Auffassungen in verschiedenen Normen zum' Ausdruck, die er dann auch' einzeln anführte. Um' seine Ansicht über die „Judentaufen" angegangen, erklärte er, daß die Vermischung .mit dem deutschen Volke den Deutschen nur Nutzen und 'Auffrischung des Volsksblütes bringen könne —was von seinem Standpunkte aus die höchste Anerkennung , für den Wert der Juden abgeben mochte —-wenn wir auch dieses1 nicht s'charf genüg, zurückweisen müssen. AIS ihta am 9. April aus dem' Anlasse seines" 7Qjährigen Jubiläums1 gratuliert wurde, antwortete er dem1 Schreiber dieser Zeilen, er freue sich, für das jüdische Recht gewirkt zu haben und es möge den, Juden" vergönnt Seih, im eigenen Lande nach' eigenem, Rechte zü leben. Sein Tod am! 4. August 1919 hat daher in den Reihen der Kämpfer auf'dem' Gebiete der jüdischen Wissenschaft .eine .ebensolche Lücke geschaffen, Wie er* eine solche auf jenem der allgemeinen Jurisprudenz verursacht hätte, wo Kohler zirka zehn Fachzeitschriften redigierte und' zirka 2000 Monographien, Aufsätze und Artikel im Laufe seiner mehr als 40jährigen Professörenlaufbahn . geschrieben hat. <• r •.- Dr. Mordche W.. R ap ap o r t, Zürich'..