Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 34 (29.8.1919)
- Date
- 1919-08-29
- Page
- Seite 438 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite §34 Dr. BLOCH'S WOCHENSCHRIFT Hr. 34 an, aur verlege dichnicht auf öffentliche' Unterstützung!" "Buchmachern, Gewohhheitsspielem, Spekulanten und aSmhchem! Gelicnter iwnrden im alten- Israel die bürgerlichen Ehremechte aberkannt, sie wurden nicht zur Zeugenschäft vor Gericht zugelassen, „weil sie nicht produktiv tätig" seien, „keine Kulturwerte erzeugten". Gegen. Preistreib'er und Kettenhändler richten sich' die schärfsten Verhüte in den jüdischen Gesetzeskodizesl Gegen, jdie Auswüchse des1 Kapitalismus' eifern Thbra und Propheten. Selbst dem1 Könige, war Anhäufung von Gold und Silber untersagt. Man schlage doch nur die Reden auf, die Arnos, der sehlichte Hirt aus Thekoä, vor weit über zweieinhalb Jahrtausenden im Kreise der schlemmenden Kriegsgewinner, vor allem der .üppig gewordenen Bauern, seiner Tage gehalten hat. Das Kapitel vom M a uh a bietet einen form-" liehen Lehrkurs' .über die Torheit der Raffgier und den angeborenen unbezämb'aresn Hang zum Zusammenscharen und Aufspeichern—ein Kabinettstück pädagogischer Kunst. Ein jeder. im Volke sollte Tag für Tag fpr sich' und die Seinen den Bedarf sammeln. Allein mancher konnte .es nicht lassen, mit beson- : defem Eifer über das1 Erfordernis "hinaus1 zu sammeln.. Als aber dann daheim das Sammelergebnis »mit dem .Omer gemessen wurde, da machte man die merkwürdige Wahrnehmung, „daß1, der viel gesammelt, nicht mehr und der andere nicht weniger hatte. Jeder fand nur .seinen Bedarf". An dieser Erfahrung allein ließen es sich! jedoch einige nicht genügen und. sie kargten sich' vom' Munde ah, um sich einen Vorrat für den kommenden Tag zu sichern. Aber siehe da! . lieber Nachit waren Würmer irrineingekommen. Schätze, aus Habgier aufgespeichert, werden ein Raub der Würmer. Diese Denkweise beherrscht auch das jüdische Gesetz. Hungern darf keiner! Unverwehrt ist jedem, auf das Feld, in den Garten ojder den Weinberg des anderen zu gehen uhd sich zu sättigen nach flerzensr lust. Die Ecken des1 Feldes^ die Nachlese, der Zehnte und so weiter, bei anderen Völkern „dem Götte" 'geweiht, im' Jude&staate gehörten sie dem' Armen. Das waren bj^rgerliche Abgaben, wie u n s e r e Steuern. Nicht in das Belieben des Besitzenden gestellt, sondern ein verbrieftes und ge heiligtes Recht des' Besitzlosen-- Nicht * Ausfluß) der Liebe, sondern .Gebot der Gerechtigkeit, „Keinen Hunger noch! Durst soll man keimen, außer nach Nahrung für Geist und Gemüt, zu hören die Worte des Herrn." Dem Pauperismus auf der einen, dem Kapitalismus auf der andern Seite, wird ein Riegel vorgeschoben'durch! das Gesetz des .„Jobel". Nach 49 Jahren kehrt Grund und Boden wieder an den früheren- Eigentümer zurück. Einen Grundbe sitz gibt es nicht, nur Erbpacht auf beschränkte^ Zeit. Und an : diesem Recht hat der Volksfremde genau so teil, wie der Volksgenosse! - So wie heute in Australien, im! Gegensatz besonders zu dem' kapitalistischen Amerika, kein gemeinnütziges Institut von einem1 Privaten gewidmet Werden darf, sondern aus Staats1- oder Gemeindemitteln emchjtet werden muß, so bracht^ die altisräehtische „Steuer des halben Schekels", die für den Baufonds des Nationalheiligtums1 und die Gemeindeopfer bestimmt war, die Gleichheit aller vor dem Gesetze und als Glieder des Volksganzen zum Ausdruck. „Der Reiche darf nicht mehr, der Arme nicht weniger gehen." Was jemand über diesen Betrag hinaus als freiwillige Gäbe spendete, floß anonym in die Gemeindekasse. Ein Zug, der sich jetzt in Berliner Fabriken wiederholt, indem die Arbeiter freiwillig Ueberstuhden leisten, deren Gewüin dem Staate ^gewidmet wird! " ' Doch beredter als einzelne gesetzliche Bestimmungen sind die Motive dieses sozialen Staatsbaues. „Melacha melucha", „Arbeit ist eine Königskrone." Dieses Wort, noch heute dem jüdischen Volksmunde geläufig, kennzeichnet schlagend die jüdische Auffassung vom W e r t e d ie r Arbeit.. Tatsächlich wurde der Arbeitnehmer nicht als der Sozial Tieferstehende, sondern wie ein König 'behandelt. Der Ausspruch des' Talmuds1: „'Wer sich der Arbeit .eines . anderen bedient, setzt sich einen Herrn ein", wird am, glänzendsten illustriert durch "die. Bestimmung:_ „Wenn der Arbeitgeber nicht mehr als ein Bett besitzt, so Söll er dieses dem Arbeitnehmer überlassen, er selbst aber auf der Erde schlafen." Erinnert das nicht an das Budapest von gestern? Wo wurde "noch! .eine Körperverletzung, dem1 Arbeiter zugefügt, schwerer als sonst gesühnt? Was kann deutlicher seih, als . die. Begründung eines so heiligen Gebotes, wie der Sabbätruhe im1 Deutero- ^nomium : „Du sollst am siebenten Tage ruhen, deinen ganzen Betrieb einstellen, damit (lemaan) ruhe dein Knecht und deine Magd! Nicht von deinem Gutdünken also hängt es ab, ob du dem Arbeiter den. einen Tag freigibst. Seine Menschenwürde erfordert es. Er hat Anrecht auf Persön1lichkeit, -genau _wie du! Ja, er steht im Mittelpunkte des eMschen .Qesichtsfeldesl Ünd nicht nur zu. essen solltst du ihm geben - das Gleiche, wie du es dir und deiner Familie gönnst. Et hat Anspruch mit dir an deiner Festtafe 1. als Gleichgestellter teilzunehmen! So konsequent hat das Judentum den Begrif f desMensch!e.nbrüder sauf alles ausgedehnt, was Mees chen antIi tz tr äg t! Anderseits wird jede. Kiuft und Spannung zwischen Unternehmer und Arbeiter von vornherein ausgeschaltet. Wie Brüder sitzen sie am selben Tisch*, feiern sie die gleichen Feste, leben sie in geistiger Gemeinschaft. Das' Gesetz war in Fleisch und Blut übergegangen, die. Pflicht und das! Recht zur selbstverständhehen Gewohnheit geworden.. Man lese, wie Hiob'"(Kap. 31) vom Recht des Arbeiters spriohjtl : Nun wird freilich im zweiten Buch Mose das Sabbatgebot anders, nämlich mit dem Hinweis auf. die Schöpfungsgeschichte, begründet. Allein ge- . rade diese Erinnerung vertieft ungleich stärker das soziale Motiv." Der <f in h! a 11 der Begründung bleibt der gleiche. - Man beachte nur, dies zu verstehen, folgenden analogen Gedankengang, . Rabbi Akiba bezeichnet einmal als den höchsten leitenden Grundsatz der Thbra das Gebot: „Liebe deinen .Nächsten wie dich selbst!"- Ein anderer Weiser des! Talmuds1 hingegen, Ben Assai, stellt höher als dieses Gebot die. einfache -Tatsache aus der ' Schöpf ungsge schichife (!), daß; der Mensch im1 E h e n b i 1 d e Gott e. s geschaffen ist. Den Nebenmenschen lieben wie mich 'selbsti das heißjt, als Maßstab für* die Behandlung, die ich' ihm angedeihen lasse, mi ch wählen und die Art, wie. ich mich1 selbst behandle, wie ich mein eigenes ,Leben gestalte,: welche Anforderungen ich selbst an das Leben stelle. Halte ich zum Beispiel ~ das Lehen des Asketen für das ideale, mißgönne ich' mir selbst .bescheidene Lebensfreuden, so hat nach diesem Grundsatz der Nächstenliebe auch der andere keinen höheren Anspruch auf meine *Mtwir-