Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 22 (6.6.1919)
- Date
- 1919-06-06
- Page
- Seite 333 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 349* Nr. S2 ,.Dr. Vloch'S Wochknichrlft" wesentliche moralische TWtze und Förderung verdanken kann. ' . ’ '' ' -:v v'" Zu den Mitteln, durch welche das' Gute ersetzt werden sollte, daB^ der Religionsunterricht, wenn er abgeschafft werden sollift, immerhin geleistet hat, Mlt nchen dem Unterrichte in der allgemeinen Religionsgeschichte ein Mora l un ter räch t. Von der Anschauung ausgehend, daß die Enttvicklung der moralischen Funktion im Individuum, wenn es' in der Gesellschaft auswächst, ohnedies eine spontane ist und die EMiehung lediglich , die Aufgabe haben kann, diese spontane Entwicklung M fördern und denr Unbewußten die nötige Klarheit zu geben, sollte ein MoralunterrichL nach dieser Hinsicht btö Erbe, des depossedierten Religionsunterrichtes antreten. Allein selbst diejenigen, welche einem solchen Unterricht, Mer welchen jübrigens von anderen Ländern her nicht gerade günstige Erfahrungen vorliegen sollen, das Wrot reden, vermögen sich noch kein klares Bild von einem solchen Unterricht zu machen. 'Es> genügt darum, diesem Gedanken die u n v e r g l e i ch l i ch st ä r.k e r e v e r - sittlich ende Kraft des religiösen Gewissens geqenüberzustellen; ganz abgesehen von der immerhin starken UnwahrscheinlichkeiL, daß ein Moralunterricht eine Relation zur Lebenspraris bei anderen als sokratischen Mturen je erlangen könnte. Und daß wir bereits einer Welt von lauter ethisch , orientierten Philosophen gegen- Werstehen, dürste man füglich noch bezweifeln. . Nicht unwesentlich wären auch scheinbar kleinliche, äußere Umstände für das Schicksal des 'Religionsunterrichtes. Würde er wohl beibehalten, aber aus seiner jetzigen Stellung verdrängt und als relativr-obligat er- Mrt werden, dann müßte er aus dem vormittägigen Stundenpläne verschwinden und auf die "Nachmittage verlegt werden. Da wären oft selbst beim Fehlen jeder religionsfeindlichen Haltung des Hauses, die Entfernung, die DopMcheit des- ^SchujWMes) 'freie'Lehrgegenstände, Häuslicher Musikunterricht und Lausend andere Kollisionen das des Unterrichtes in dieser Disziplin. - Der rnoderne, den Bedürfnissen des jüdischen Volkes wirklich entsprechende Religionsunterricht kann nach all denr. für kein einziges Glied unserer Jugend, dafern es für uns nicht verloren gehen soll, entbehrt werden. Die Teilnahme an demselben kann weder von dem unreifen Urteile der Schüler, noch von dem Vorurteile der Eltern abhängig gemacht werden. Die Anw.Ürfe, die gegen den Religionsunterricht schlechthin erhoben ' werden, treffen beim Unterricht in der Lehre' des Judentums keinesfalls zu; sie gehen vielmehr Mer unsere Köpft hinweg und schießen an uns vväbei. Der bisherige obligate Religionsunterricht, für dessen BeibeMtung sich einzufttzen, nationale und religiöse Pflicht eines jeden Juden ist, bedeutet keinen Gewissens- Mang, sondern mit dem Gewissen des freiheitlichsten vereinbarlichen iLernzwang und entquillt jener Auffassung von der Freiheit in ihrem VerhÄtnisse zum Wissen, welche unsere Weisen in die Worte kleiden: „Frei ist nur, wer sich mit dem Studium befaßt". Die Wahlreform für vie Kullusgemeinde. Ein Epilog. , Von Dr. Heinrich Schreiben Jüngst machte Herr Dr. Schwarz-Hilter an viel gelesener Stelle den Ausspruch: „Und es kam so. wie es kommen mußte". Der zitatenfroh'e Autor wöge mir Mstatten, daß ich ihn Miere, daß ich über diesen Ausspruch, ihn auf die jüdische Gemeinde bezichend, etwas ändere, indem ich sage: „Und es kam so, wie 7es nicht -kommen mußte". Wer die Schuld daran trägt? — Vielleicht Schwäche oder BestürMM oder Konnivem oder .aber ein Gemengjsel dieser Gemütsäeguugen. Sei dem aber wie immer, es lag sicherlich an der Aufmachung- So war es auch Lei der Beratung der 'Wahlreform selbst. Nach meinem Eindrücke war am interessantesten die Regie und das Szenarium. Der Beratungssaal war in zwei Hälften geschieden. Eine davon war dem Sitz des Kollegiums reserviert, die andere von einem amphbtheatralisch aufgebauten Auditorium belegt, beide durch eine dekorative Barriere voneinander getrennt. Wenn ich „Barriere" sage, soll das beileibe keine Anspielung auf die Abstimmung bedeuten. Immerhin erhielt der sonst so trauliche Raum durch diese Schranke einen 1 ernsteren Charakter, einen fast gerichtsfaalmäßigen Anstrich. Es schien, als wenn der Kultusvorstand vor die Schranken eines Gerichtes gefordert würde, das die Gefolgschaft der Opposition Wer das herrschende Regime zu halten, sich versammelt hatte. An das Tribunal gemahnte auch das Verhalten des Auditoriums, das sich mehr als befangener und gestrenger Richter gebärdete, denn als stiller und unbefangener Zuhörer, und das meist aufgeregter und losgeherischer war, als die temperamentvollsten Lippen, die sich hören ließen. Kürz und gut, die Galerie spielte mit, wie etwa — woran auch der Schauplatz gemahnte — das Publikum in der einstmals viel belachten Posse des „Theatralischen Unsinn". Es prasselte nur so von Zwischenrufen, höhnischem Gelächter, Mißaltsbezeugungen und Zischen geMvr unwillkommene Ergüsse und hinwiederum von Beifatls-- -klatschen und ausmunternden Zurufen fürdie National angehauchten Redner. Ja, einmal sogar, kaum daß der Vorhang aufgerollt war„ mischte sich auch die Gaffe hinein mit gellenden Pfiffen und wildem „Pfui", solange, bis ein kalter, aber unbedingt wohltuender Regen diesem Zwischenspiel ein Ende machte. Auch sonst ging es mftünter^hoch her. Das Sensationsbedürfnis, das ja eine Marke unserer ^großen und wildbewexften Zeit ist, kam auf seine Rechnung. Es wechselten Obstruktionen und Sezessionen von hüben und drüben mWu» ander ab und es war 'dann Sache des sogenannten Neunertomitees, welches die Erbschaft der früh verblichenen Permanenzkommisfion angetreten hatte und als RettungDgeftllschaft etMiert war, die Schäden und Gebrechen auszübessern und, was aus' den Fugen ging, wieder zufammenzuleimen. Nun ist das schwere Werk vollendet, das Stück ist aus, die Wahlresorm für die Kultusgemeinde ist - unter Dach und Fach gebracht, es' repräsentiert sich, wie es der würdige Vorsitzende — um im Gerichtssaalstile zu bleiben — in seinem kurzen Resumö ^nnzeichnete, als ein „Ausgleich ohne Sieger und Besiegte", also, wie ich meine, wahrscheinlich niemandem zuleide und sicherlich auch niemandem zur Freude; denn auch die Opposition ist, wie ihre Enunziatwnen zeigen, von hem erzielten Ergebnisse noch lange nicht befriedigt. Die Jüdischnationalen hatten mit ihrem lärmenden Einzige in die Gemeindestube, den sie im Angesicht der staatlichen Umwälzung unter den Fittichen ihres Nationalrates und mit Unterstützung zuvorkommender Helfer vollzogen und mit dem Sturze des Präsidenten ein- Legleitet hatten, die Forderung nach einer Demokratisierung des Wahlrechtes erhoben. Was dahinter steckt? Auch.dieses Schlagtvort des Tages ist dehnbar wie Kautschuk. Natürlich muß man sich darunter vorstellen,' was man mittenin der Revolution unter Demokratie versteht und was sohin in den sogenannten Geboten der .Stunde seinen Bodensatz findet. Die demokratische Parole für das Wahlrecht lautet bekanntermaßen „allgemeines und gleiches Wahlrecht, und, auf das Statut der Küttüsgemeinde übertragen, läßt es sich definieren als i