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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1919-06-06 · 22 (6.6.1919) · p. Seite 331

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
36 (1919)
Issue
22 (6.6.1919)
Date
1919-06-06
Page
Seite 331 (sequence 7)
Language
German
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fte. 22 ~j; ..Dr. Wachs Dochiknschnft' 5 - Seite 347 Schulkinder, gegen Schulgeld und' Wozessionen, ms Leben gerufen wurde, in seht erheblicher Zahl — Juden, die dorthin ihre Linder schickten. Jüdische Eltern, die, soweit es zumindest die großstädtische Judenheit betrifft, in starker Zahl nach dieser Richtung hin orientiert sind, werden nun die Frage der Abschaffung des Religionsunterrichtes zu diskutieren haben. Sie werden vielleüht in dieser Frage zur andersgläubigen Elternschaft in Gegensatz treten. Darum sei es in folgendem versucht, zur selbständigen Überprüfung dieser Frage vom jüdischen Standpunkte aus anzuregen. Won den AnvMrfen gegen den obligatorischen Religionsunterricht scheiden natürlich von vornherein all. diejenigen, welche erklärtermaßen den christlichen Religionsunterricht treffen wollen — und sie sind nach Zahl und Intensität die stärksten — für uns aus. Mir. werden daher nur zu überlegen haben, ob wix die Angriffe, welche der Beibehaltung des Religionsunterrichtes überhaupt zugedacht sindals gerechtfertigt oder uns betreffend anerkennen können, oder ob die Gegner des Religionsunterrichtes selbst dort, wo sie vom Religionsunterricht an sich sprechen, nicht doch vielleicht unbewußt im Banne einer Anschauung stehen, für welche der Begriff der Religion sich mit deM des Christentums deckt. Daß im Rahmen dieses Aufsatzes auf die wissenschaftliche Seite des Woblems des Religionsunterrichtes zugunsten der wesentlich praktischen Momente verzichtet werden muß, versteht fiiäj von selbst. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Beschäftigung mit den Gedanken und Gefühlen, die wir gemeinhin als Religion bezeichnen, dem Menschen nicht bloß englamMatisch zu eigen sind, d. h. durch Erziehung und Gewöhnung eingeprägt, sondern daß sie ihm auch angeboren .ist. %r Jn Ausnahmefallen gelingt es selbst dem einer ^MateriMstischen Weltanschauung ergebenen Menschen, seinen Trieh, zu dem Ueberirdischen in ein sein Gemüt beruhigendes Verhältnis zu gelangen, vollkommen zu unterdrücken. Schon die Natur des Menschengeistes führt ihn immer wieder einer Auseinändersetzüng mit den. religiösen Woblemen zu. Lassen wir dies für die Mensch ennatur an sich gelten, so müßte es m0hr als absonderlich anmuten,, wenn der Jude, der klassische Repräsentant der Religion in ihrem höheren Sinne, der Religion, dieses bedeutsamsten Elementes seiner nationalen Individualität, entraten sollte wollen und' können. Ohne auf den Streit über den Umfang des Begriffes des Religionsvolk es irgendwie emzugehen, wird der Unbefangene anerkennen müssen, daß selbst der freidenkende Jude für feine individuelle Eristeitz die Lebenskraft aus einer Mehr oder weniger engen Beziehung zur Religion ziehen Muß, . dafern er nicht seine 'Volkszugehörigkeit auf Kriterien von UMulanglicher Tragweite stützen will. Vollends die bewußte Beteiligung am judisch-tultureilen Leben ist ohNe die bedeutsamen Werte, welche aus der Religion resultieren,- ein Nonsens. Diese Erwägung wäre allerdings noch lange nicht hinreichend Ur die Begründung der Notwendigkeit des obligatorischen Unterrichtes in der Religion. Hat doch selbst ein noch so ftei organisierter Religionsunterricht die Frage der Lehrbarkeit der Religion überhaupt erst im bejahenden Sinne zu lösen, ehe er ferne Existenzberechtigung erweist. DaruM scheint es für unseren Zweck geboten, uns vorerst über die Frage klar.zu werden : Mas ist uns der Religionsunterricht? Sind die Aufgaben und Ziele des jüdischen Religionsunterrichtes dieselben, •\ wie die eines beliebigen anderen Religionsunterrichtes und lediglich konfeffionalistisch modifiziert? Darauf ttnt* warten wir mit einem entschiedenen Rein. Mas wir meinen und was wir brauchen, um unsere Jugend zu Juden zu erziehen, ist Mehr als Religionsunterricht schlechthin, ist Judentumsunterricht. Ein Unterricht, der das gefgMte Mische Leben umfaßt und in dasselbe einfuhrt, der der Jugend das Bewußtsein einpftcmzt, ein Teil der jüdischen Volksseele zu fein, und sie auf Grund des Kennenlernens der jüdischen Antike, der Literatur, der Religions- und Volksgeschichte zu den Höhen jüdisch-religiöser Bildung hinanleitet. Ohne daß ein Lehrplan eines solchen Judentumsunterrichtes hier entworfen werden nAßte, wird man leicht einsehen, daß JudentuMslehre in allen ihren Tellen lehrbar ist. Erkennen wir somit, daß der jüdische ReKgionSunterricht in feiner Wesenheit von jedem anderen Religionsunterricht weltenfern verschieden ist, wird es uns klax, daß 'es Ur ihn eine Analogie ebenso nicht geben kann, wie das Judentum in seiner unlöslichen Reziprozität und Lorrelativität des Religiösen und Nationalen von allen anderen Bekenntnissen verschieden ist, so stehen wir bereits Mitten im Kernpunkte unseres Themas, nämlich inmitten der Frage: Ist die Loslöfung des Religionsunterrichtes vom obligatorischen Schulplane und seine Freigabe Kr die Bewertung, die ihm im jeweiligen Elternhause zuerkannt werden soll, eine Forderung des Fortschrittes oder nicht? Die rührige Agitation der Gegner des Religionsunterrichtes gebraucht das Schlagwork des Gewissens- Zwanges in durchsichtiger Spekulation auf die werbende Hraft, die gerade diesem Schlagworte innewohnt. Von einem Gewissenszwang kann aber höchstens in bezug auf eine Religionsübung die Rede sein, die mitzumachen der religiösen- Ueberzeugung des einzelnen nicht entspricht. Mas hier in Rede steht, ist aber L'ernzroang, üüsgÄibt an einem Objekte, dem Schüler, das keineswegs aus eigenem in die Lage kommen kann, eine Ueberzeugung zu erlangen, die es.'in eine Gewissensnot gegenüber den ihm unbekannten Materien des Religionsunterrichtes versetzt. Die Forderung, die Teilnahme am Religionsunterrichte fedent Schüler freizustellen, kann praktisch nur bedeuten, daß entweder der Schüler : der Oberklassen selber darüber bestimmen soll, ob er den RÄigionsunterricht besuchen will, oder daß die Eltern Ur den allzu jungen Schüler diese Bestimmung treffen. Im elfteren Falle bedeutet dies nichts anderes, als den unreifen Schüler dazu auffordern, fast könnte man sagen, dazu verleiten, in einer Ur feinen ganzen künftigen geistigen Habitus unvergleichlich wichtigen Sache eine Entscheidung zU treffen, aH> ein Urteil zu fallen, für welches ihm eine auch nur oberflächliche Einsicht in die Materie des zu Beurteilenden völlig fehlen mutz. Man Mas von den Zielen unserer Bildungsanstalten welche .Vorstellung auch imMer haben, soviel wird man zugeben Müssen: Es kann keine elementarere Forderung Ur dis Erziehung zum Gebildeten geben, als die, niemals Artelle zu fällen 'bei Unkenntnis der Akten über die betreffende Frage oder den zu beurteilenden Gegenstand: Das ist! das UM und Auf aller Bildung. Wer allen Lernstoff der Schule vergessen hätte, und sich nur an diese Regel hielte, darf getrost den Gebildeten zugezählt werden. Wer aber ein lebendiges Magazin des schulmäßigen Wissensstoffes wäre, aber diesen Grund-- . satz sich nicht zu eigen gemacht hätte, kann nur zu Unrecht als Intelligenzler bezeichnet werden. Und es ist kein Zweifel, daß dieses Kriterium in allen Belangen und Hinsichten anerkannt wird. Mr im Verhältnis zur Religionslehrealso Ur uns Judentumslehre, sollte es umgekehrt sein? Hier sollte die unreife Jugend berufensein, zu erklären: Was die Religion (das Judentum) anlangt, habe ich das gute Recht, zu entscheiden, da-

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