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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1919-05-02 · 17 (2.5.1919) · p. Seite 249

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
36 (1919)
Issue
17 (2.5.1919)
Date
1919-05-02
Page
Seite 249 (sequence 5)
Language
German
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6W» 2S5 Nr. i? < «rochB ruhig und sachlich zu erörtern und leidenschaftslos zum Austrag zu bringen. Ern solches Beginnen fei gerade jetzt ein hohes VerdiMst", „ein Zeichen des Aufschwunges". Die geduldigen Leser wollen Äso Nachsicht üben, wenn ich mich gezwungen sehe, nochmals gegen das geplante Attentat auf unseren LeopoldMdter. Tempel öffentlich Protest einzusegen, und der-Aufgabe mich unterziehe, hie rm Dienste dieser Propaganda entfaltete „Wissenschaft" ihres erborgten Gewandes zu entkleiden. Aarr dem, was ich „wissen sollte" und der 'Professor an der IsraeMisch-theotogischen Lehranstalt hätte wissen sollen. JH habe mich um den Nachw-is öemuA, daß dk Orgel, nicht nur gegen Natur und Geist des jüdischerr Gebetes verstößt und das Mische Empfinden arg vesletzt, sondern auch als .ausgesprochen kirchliches. Jn«-^ ftrnment unter das -Verbot von L hutlo t h % « a g * - j im fallt. Ueber den Charakter des katholischen Kultus, habe ich Urteile erster ReligionShistoriket arischer Abstammung imrgesührt. Dias wird einfach ignoriert; dagegen ein Versuch unternommen', mlich in einen Gegensatz zu meinem Schwiegervater zu bringen. Zu diesem Zwecke beruft sich AeÄ Prof. Krauß auf jenen Prozeß, der wieder einmal zeigte, um wieviel leichter es ist, Hunderten den Kopf zu verdrehen, als ihn! einem zurecht setzen, auf den ProMRohling-iBloch, und meint: „Dr. Grün«al^ sollte doch wissen, daß int Prozeß RehlinO- Bloch der Verteidiger Dr. K o p p vor Gericht erhärten ließ, daß unter „Goj" der talmudischen Quellen nur der Hei'o»^ nicht aber der Christ zu verstehen sei. Dürfen »ir es »ns erlauben, pr« for& initrao dem Worte und der Seche ein«! «»der« Inhalt zu geben?"! , Hier zeigt sich kratz, daß Herr Professor K. in der halakhischen NWrie, die Me.diese.Fragen umschließt, gänzlich unorftntiertist. Mein Schtzoiegervater Dr. Bloch, kann unmöglich vor Gericht durch seinen! Vertreter haben erklären lassen, „daß unter „Goj" der talmudischen Que^ len Nur der Heiße, nicht Her .der Christ zu verstehen^ sei", weil er dann eine offenkundige Unwahrheit behauptet hätte; vielmlehr erWrte er in der Engabe an dH Wiener Ländes-geriM wörtlich, baß „das Wort „Goj" alle Nichtjuden schlechtweg bezeichnet". Er ver» wies darauf, daß in den unzensurierten Ausgaben d.Ä Schulchan AruP dpvt, wo -nachlveislich auch von Christen gesprochen wirh, stets nur der Ausdruck „Goj" zu lesen ist.. Und gerade weil „Doj" jeden Nichtjuden, also auch Christen umschließt, haben ungeschickte, halbgebildete Zensoren, in der läch^rlichenBesorgnis, es könnte darin etwas Ungehörig es angcheutet ftin, .Ws" Wort „Goj" Merall ausgemÄzt und an.dessen Melle das lWrt „Akum" (gleichhedeuterD' mit: Lächsu» LtLilss et pt»uer^) setzen lassen, weU dieses Wort zweifellos nur den GötzerWenser beinhaltet. Und so konnte man in den späteren.Ausgaben des Orach Ehajim 8, den sonderchdren Text lesen .' „wenn tivi Akum mit eiNLntKreuM ihm Weignet", oder desJoreDea 124, N, die unsinnige Wendiurljg: „ein Akum, der kein Akum iffc", - ' ' .Die. These, welche- Dr. Bloche durch seine» Vertreter Mim WMer LandHgericht unter Hinweis auf die den SachvexMMgen zur Übersetzung vorgelegten Texte -ans Talmud und KömiNentatoren, aus MaimonGes und -den jüdischen Religionskodiizes -verfechten ließ, lautete vielniHr, daß im Sinne des Kalmirchs und des RabbiWN die Mristliche Götl^sverehrrmg .unmöglich als „Götzendienst" bifämiert' werÄen Nun, weil „Schittuf" in Mn sogenannten sieben noachidischen Geboten, deren Beobachtung allen Menschen zur Pflicht gemacht toM>, nicht ünterfaigt, dem Noachiden somit keine Aboda zara ist. Der . NiHjude ist Mm .Glauben m die Wn'heiö Z nW WrWchtet; bqs.--W LMch Mn nur Mk den Nichtjüden, den Noachiden. Uro foro interne: für dein Juden selber ist Schittuf allerdings Götzendienst. Me späteren BearNÜtmWN dieses halakhischen Kapitels, die alle mehr oder weniger die AuUiWrungen Bloch in* Prozeß contra Rohling wiederspiegeln, halten.das streng auseinander, so z. B. auch -das ein JahLAehnt später erschienene Werk „Der Shulchan-Ärukh" von dem Rektor des Berliner Rabbinerseminars Professor Dr. D. Hofsmann. - - Im Kapitel „Die Ehristen im GelMWam-^AruG" liest man: »Daß die Christen dem Schulchmr-Arukh nicht als Götzendiener gelten, wird nicht nur von Jsserles an zwei Stellen ss deutlich wie möglich ,erklärt. Indern ist auch daraus zu schließen, daß in dx.r unzeasurierten Ausgaben, da, wo nachweislich auch von Christen gesprochen wird, stets Nur Goj n. dgh., niemals aber Obed Elilim stecht." (S. 143.) Dann aber S. 147. , „Den Juden wie gesagt, der Glaube an die Einheit Gottes streng geboten, und dessen Verleugnung gilt!ffti ihn als Todsünde, wie Götzendienst. Wenn also ein geborener Jul» sich zu einem Glauben bekennt oder einen 'Kultus übt, der mit der Lehre von der absoluten Einheit Gottes imWiderspruch ist, f» wird es ihm, dem Züchen, als Abgötterei» «I» Götzendienst, ungerechnet. Wenn demnach im Schulch»n-Aru.rh mitunter (eL ist dies nur selten der Falk) aus den talmudischrn Vorschrift» über Götzendienst ein Schluß nach Analogie darüber gezogen wirb, ob und inwiefern dem Juden der Nutzgebrauch non einem christlichen Kultus fMbol, Förderung oder Unterstützung des christlichen Kultus, Verbeugung vor Kreuzen ufw. verboten oder gestattet ist, so geschie-ht dies nur, weil -dem Juden die christlich» Gotteeverehrung ebenst» streng wie Akod* xar* verboten ist; s«Sjrltiv für den Juden ist es Abod.a zara, nicht atz», vbjeltiv."^)! Wenn somit Herr Professor' Krauß ÄUZruft: „Dürfen wir es uns erlauben» pr* foro *iat• ya« de« Worte und der Sache einen anderen Inhalt >z» gehen?" fo zeigt er bloß, daß er sich iw b^ser halakhischen Mtzs terie nicht auskmnt, so daß die susfisantO Bemerktmig: — „mit Rabbinen und Gelehrten' ließe sich in solchen Dürgen eher verhandeln^, als mit solche:^ die mit ans-» gegriffenen SHkagworten operieren —" nur eine, allerdings ungewollte, Mer nicht rmMtrefsoirdo Selbstkritik dar'stellt. ' Und wa's 'sollen die Worte bedeuten: „Dürfen wir >es uns erlauben?" Ach, Herr Professor, w"rrn das.Judentum . sich -erst zu dem' StanMpMkt 'bequemt hätte, in Sachen l'der Religion die jeweiligen Machthaber oder Federleute zu besrageir, woB eS sich „erlauben darftd wäre heute vom Mischen Volke längst keine Spu^ mehr vorhmrden, und man brauchte keine Professoren für eins Israelitisch-theologische Lehranstalt l Kine „Wiener Mörsr" „die KerrkichLerl Israels". Wie mit den halakhischen, nicht anders ist es miö'deni foMiannten oder, seine Worte zu gebrauchen, „sein wollenden" historischen Rektifikationen bestellt, Mit Staunen kann man 'beobachten, wiie Herr UrosessoB' Srauh, der diesen Fch'erkaurpf, „nur um seine wi^senst schaftliche Reputation zu wahren", unternommen haben will, hie und da einen Sälto mortale auftührt, dessen'Kühnheit auch hie M uste -visse-nfchaftliche iRchmt-atron arg ramponieren muß. Meinem! Hinweis, daß die große jüdische Basilika zu Mexandrien in -der Zeit des Philo und Jose- Phius der Musikinstrumente entbehrte, kann auf geradem Wec^ die starke Beweiskraft nicht gut entzogen werdet und so wird im Nu die Synagoge in eine „Kaufhalle", eine Art „Wiener Börse" verwandelt. Wen Ernstes!? ' l) Hofüman» verweist dort in einer Fußnote auf di» MeMta §u Erod. 20, 23, die auch jede Abweichung von den Vorschriften für die Herstellung der Kherubim im Tempel als Aboda zara 'bezeichnet. Die Stelle in der Melhilia schließt mit de» Worten: „Nur im Heiligtum ist es gestattet,, solch» Kherubim zu machen, nicht aber in Synagogen und Lchrhäustrn." Eine von den unanfechtbar klaren Bestimmungen, bis gegen K/s Behauptung sprechen, die Synagoge sei als Erbin hr di» Recht» d«» Zentral Heiligtum«» in Jxrujalem sinßetrrten. --- - '

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