Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 15 (11.4.1919)
- Date
- 1919-04-11
- Page
- Seite 215 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1» De Bd^G M»ch«WrM »M int In BriMon, dem bekannten Seebad. kam' es, wie auch in vielen änderen Provinzssädten, häufig vor. daß zwecks Internierung verhaftete Deutsche an Ketten gefesselt durch die Stadt geführt wurden. Daß einzelne Opfer der englischen - Behörden Juden waren, war den Beamten unbekannt oder völlig gleichgültig. .Int Anfang der Internierung war der Engländer -bloß in einer'Hinsicht demokratisch. Er .behandelte alle gleich schlecht. Wiederholt wurde.uns von den Komi- Mandanten der einzelnen Lager bedeutet, daß die englischen Behörden den Internierten gegenüber bloß eine Pflicht hätten: sie aM Leben zu erhalten; das „Wie" fei dabei ganz gleichgültig. AM dun über die Frage des Judentums in englischen'Kriegsgefangenen- und Interniertenlagern ent abschließendes Urteil abzugeben, Müß ein fürallemal hervorgehoben werden, daß das Judentum. weder in der Behandlung, die uns seitens der englischen Zivil- und Militärbehörden zuteil wurde, noch sonstwie, in Rücksicht gezogen wurde. ' Wir erfuhren weder eine schlechtere noch bessere Behandlung. Nach langen Monaten, erst Mitte 1915, entschloß sich die englische Regierung dazu, ein eigenes 'Lager für Juden m Douglas auf der Insel Man zu errichten, obgleich die allgemeinen Interniertenlager schon seit Beginn des Krieges bestanden. Nun ist es eine höchst sonderbare Tatsache, daß. während den ■- Juden, wie be- . teils erwähnt, in den allgemeinen Lagerndie gleiche Behandlung wie den Andersgläubigen zuteil wurde, das Iudenlager in Douglas als eines der schlechtesten Quartiere, die England feinen unglücklichen .^Feinden" zuwies, bezeichnet werden Muß. Nicht dur die Verpflegung, die ungenügend und schlecht Mar, fonderir auch die unglaublich primitive Einrichtung der Hütten, ihre .Aufauberkeit usw. waren beklagenswert. Das einzige „Vorrecht", das den Juden in ihren eigenen Lagern eingeräumt wurde, bestand darin, daß sie koscher essen konnten. Ferner war auch Gelegenheit geboten, die religiösen Hauptfeiertage nach rituellen Vorschriften zu beobachten. Nicht alle internierten Juden befanden.'sich im jüdischen Lager Douglas. Diele waren in den gemischten allgemeinen Lägern zurückgeblieben, sei es. daß es sich um AssiMilanten. sei es, daß es sich uM andere Verhältnisse bandelte. IM Lagerleben mäckt sich nämlich das Gesetz der „Trägheit" in hervorragender Weise geltend. Hat Man sich erst in einer Hütte unter gewissen Kameraden eingelebt, so fällt es einem schwer, eine neue Umgebung auszusuchen.. Was. 'aber die englischen Juden in ihrem Verhalten gegenüber ihren österreichischen > und deutschen Rassegenossen gnbelangt, so muß mit Bedauern festgestellt werden, daß sie päpstlicher wie der Papst zu fein bestrebt waren. Am ja nur nicht ..prodeutscker" Sympathien verdächtigt zu werden, wandten sie sich mit verschwindenden KkusnahMen von uns, voMändig ab. So viel sie o/rch "für. die enalischeck.'Ländsleute in deutschen und anderen ^Gefangenenlagern getan, so wenig haben sie für uns Übrig gehabt. Ein englischer Rabbiner, der „Rev." "Levy, der uns im Merandra Palace besuchte, entblödeie sich nicht, bei dieser lGeleaetzheit, in -einem E efanoenenlaaer. wo Deutsche und Oesterreicher Entbehrungen jeder 'Art. Hunger und Mangel litten, einen Vortrag Über „die Größe des englischen Weltreiches^ in englsscker Sprache zu halten, ohne auch Nür M einziges Wort der Sympathie für uns, Dpfer englischer Willftir und Härte, zu finden. ^SÄ/Mnest -Eafsek 'jedoch,^ der bekannte jüdische FinanMänn deutscher Herckunft, hät durch siine Freigebigfeit dieAbhaltung der rituellen Feste tm! Lager ermöglicht und Rabbi Dr. 'Schönfeld, der die jüdische Gemeinde „Adas Israel" in Stoke Rewmgton, ssinem Vorort von London, leitet, hat uns oft durch seine Predigten erbaut. Seine Tätigkeit verdient Dank und Anerkennung. Die englischen Juden haben jedoch, wie gesagt, nichts für uns getan, und uns unserem Schicksal, das nichts weniger als beckeidenswert war, überlassen. Robert O. Rohme. Pi* $irUmt$ btr Oanlsrs». Vom ersten Kantor M. Matyas. Im Verlaufe dieses unseligen Krieges wurde die Frage über die Stellung des Kantorates in Gemeinde und Gottesdienst vielfach erörtert und die von den meisten österreichisch-ungarischen Behörden und.leider auch von zahlreichen.Kultusgemeinden gänzlich, verkannte Bedeutung und unrichtige Wertung unseres Standes haben in ihren traurigen Folgen gar manchem' unserer eingerückten Kollegen das Leben, vielen die körperliche Anversehrtheit gekostet oder zu dauernder Schädigung ihrer Gesundheit geführt. Heute, am. Ende des Schreckens, über diesen letzten Punkt in Details emzugehen, wäre ebenso unfruchtbar als zwecklos. Das alles gehört, wir Wollen hoffen, für immer, der Vergangenheit an,' aber die treibenden Forderungen der Gegenwart, die lassenden Sorgen einer ganz unsicheren Zukunft verlangen gebieterisch, endlich Klarheit zu verbreiten über dieses viel ventilierte .Problem, die ich, gestützt auf den ReligionskodeX, in nachfolgendem versuchen.will. Gestützt auf den Religionskoder — auf ihn berufe ich Mich —, denn infolange das Judentum dir Mo--, saischen Gesetze respektiert. Muß der Religionskoder den Juden die Maßgebende Quelle für ihr religiöses Verhalten fein. In den Sprüchen der Väter heißt es: Moses empftng die Lohte am Sinai und überlieferte sie. deM Iosua, Iosua den Aeltessen, die Aeltesten den Propheten, diese den Männern der großen Synode. Anschließend an die Lehre der letzteren entstanden Mifchna und Talmüd, und fußend, auf diesen, sind die Religionskodizes entstanden: Mischna Thora von Maimtuni, Tur von Jakob ben 'Ascher und Schulchan Aruch von Josef Karo. Danach liegt es klar zutage, daß der Religions^ köder den Inhalt der Mosaischen Lehre enthält. Seme Vorschriften und Normen, seine Lehren und 'Satzungen sind kanonisch. Diese Feststellung stützt sich überdies auf die Ausführungen des Moses Maimonides in der Vorrede zu Seder Seraim und vor der gewaltigen Autorität dieses Namens müssen, denke ich. auch die selbstbewußtesten Epigonenunserer Zeit sich beugen. Ich will Jim hier zur Beleuchtung unserer Frage nur einige der markantesten Stellen daraus anziehen. Nach Kap. 53, Art. 4 des Schulchan Aruch, Orach Cbajim, kann zum Scheliach Zibbur, wie der Kantor im Reliaionskoder genannt wird, nur ein makelloser Manu erwählt werden, dem die ganze Gemeinde wohl will und der 'über eine schöne Ed angenehme Stimme verfügt und im heiligen Schrifttum versiert ist. Wenn eine Gemeinde gleichzeitig vor der Wähl eines Rabbiners und eines Vorbeters steht, die Mittel aber nicht hinreichen, beide zu bestellen, ist nach Art. 24 der oben zitierten Stelle die Wähl des Vorbeters vorzuziehen: und nur in dem ganz besonderen Falke ist eine' Ausnahme zulässig, wenn der in Frage stehende Rabbiner eine hervorragende uäd allgemein anerkannte Kapazität uuf seinem Gebiete ist. Rach Art. 25 daselbst darf die Gemeinde dem Vorbeter nickt ohne weiteres, vielmehr nur dann kündigen, wenn derselbe sich gegen die Religionsvorschrkften vergangen