Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 13 (28.3.1919)
- Date
- 1919-03-28
- Page
- Seite 183 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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VS - Dr. Msch's TMockErA ' *****m manschdie DüMtm der KuttusgemerridM ge-sue B estinmmngen darüber zu enthalten habe», m welchen Fäl-. len und nach welchMr Ausmaße den Prioatbrthäus«n Subventionen zu gewähren sind. Das geltende Statut der.Kultusgememde hatna ch seinem Ermessen SübvenitoTTen gegeben. Wir. brauchen keine Subventionen, wir Haben s das Recht auf Jahresbeiträge, da wir btt Kultusgemeiüde große Lasten wegnehme». Dafür ist die TW der Wiener Gethäuser und der von ihnen erhalte-, 'L«nü-.."V«veis..' ' ‘ 7 Wir vsckangen ferner, daß dis Funktionäre der behördlich anerkannten Tempel und Bethausvereine Lei . allen Trauungen und Leichenbegängnissen von.Pewohnern ihres Bezirkes die bezüglichen rituellen Funktionen zu versehen Haben. Nur auf Wunsch der Partei können andere Funktionäre beigestellt werden. Dadurch, wollen wir endlich die BÄernsfunktilonäre, Rabbiner, Kantoren, Chor. Diener, den Funktionären der Kultusgemeinde gleichstellen und auch für sie eine Dienstpragnratik und Altersversicherung schaffen. Selbstverständlich müssen etwaige Rechte und -Verträge der Eemeinde-- funktionäre abgelöst werden. Wir wollen nicht diese ftm geringsten schädigen. , . Wir geben Anregungen für das Steuerregulativ, um darin .Billigkeit Zu schaffen. Ab« auch praktische Erwägungen leitete das Aktionskomitee bei seinen Leitsätzen. Wir sagten : Besteuerungsobjekt ist das Einkoin«- men des Zensiten. Die Leistungen als Mttgstrd eines Tempel- oder Bethausvereines sind bei der Steuer- oder Abgabenbemessung zu berücksichtigen. Das freiwilMe Bekenntnis des ZenftteN ist der Schätzung zugrunde Zu legen. Die Steuer- oder Abgabenschätzung erfolgt unter Mitwirkung der tnt Bezirke wirkenden Tempel- und ' . .gMlMer-jährWer. Steuer- oder Abgabensatz haben 6 K. zu gelten. Der Steuer- oder Abgabensatz nach oben ist nicht zu firiercn. Dir Besteuerung erfolgt am Wohnsitze der Zensiten. Es ist selbstverständlich, daß §u diesen Grundsätzen N)ch andere hinzugefügl werden können. Für uns aber find bestimmte Grundsätze leitend und maßgebend, für unsere Stellungnahme bei der Wahl der Männer, die in den neuen Kultusvorstand kommen sollen. Cm solch« unverrückbarer Satz ist die Erklärung, daß die Wiener israelitische Kultusgemeinde unbeschadet^ ihr« Verpflichtung, die Interessen der Iudenschaft zu wahren, keine politische Körperschaft sein soll, weil sonst ein bedeutender Teil der kN Wien lebenden Juden von aller -Teilnahme ausgeschlossen wäre. Als Kulturgemeinschaft kann sie nicht Gegenstand' Nationaler, sozialer oder politischer Kämpfe sein. Für uns ist die Kultusgememde eins Kulturgep meinfchaft, denn sie sorgt für die religiöse Erhebung, für die Pflege des Glaubens, in dem wir Juden, die wO uns in den TMpelverein-n zusammengefunden haben, die Quelle der sittlichen Reinigung und Stärkung finden, von dem wir glauben, daß er das einigende Band ist, das alle Juden der Welt umschließt- und das wir für mächtiger ansehen als die gemeinsamen Bande der Geschichte seit der Diaspora. Der religiöse Glaube ist auch einigender als die Kultur, da diese bei den Jude« verschiedener Länder verschieb ist, wie auch der Jude Finnlands ändere Erlebnisse in seiner Geschichte zu verzeichnen Hai als der Jude Polens. Neben der Pflege des Glaubens und der Form, ihn zu betätigen, dir bei uns Juden eine'traditionelle, von der Thora ausgehende -ist und die wesentlich in der. Versenkung m die Lehren der Thora besteht, während'Schranken und Beschränkuntzen unserer Zeremonien und Gebräuche notwendige Festsetzungen zur Bildung von'Selbstzucht und zur Volkserhältung waren UM sind; und deshalb mrch durch die Tempelvrreine festgrhalten wertz« sollen, verschließen mir uns nicht: d« Weitrrl Kdvng^ unserer. Sst«d-. bensgenossen und verbanden damit die 'Rücksicht auf deren wirtschafLichen Wohlstand. Wir.haben deshalb auch in unser Programm vollsrrzieherische Maßregeln ausgenommen, so die Juden zur Teilnahme an allen Erwerben, Berufen und Tätigkeiten hinzuführen, damit nicht der.Handel uyd einige akademische Berufe vm, ihnen überfüllt feien, scNdern daß ein ökonomischer Aus? gleich, «ne gleichmäßige soziale Verteilung stattfindet. Daher soll die Kultusgememde das Lehrlingsfürsorgs-- wefen organisieren, ein; Stelle für Berufsberatung schaffen, und Stipendien an Handwerker- und Fortbildungsschulen, an Landwirtschafts- und Gewerbeschulen und an Lehrer« und Lehrerinnenbildungsanstalten schaffen. Und wenn wir auch der allgemeinen Ausbildung unserer Äugend^ die nicht genug Wissen und Fertigkeiten ..erwerben kann, unsere ganze Aufmerksamkett zuwenden, so darf darunter nicht die religiöse Ausbildung leid«r. sie muß vielmehr von lösten Lehrern und m einwandfreiester Weisung geschehen, und darum muß der Heranbildung von Religionslehrern alle Sorge der Kub tusgemeinde zugewendet werden ynd.der sogenannte Religionsunterricht muß unsere Jugend voll und g anz mit der Literatur des Judentums bekannt und vertraut machen. Daraus wird die Jugend "die Geschichte des jüdischen Dolles kennen lernen, also durch die besten Quellen, die siltlich-religiose Weltanschauung gewinnen, die iht Halt in den Stürmen des Lebens, Trost und Kraft fein wird und die nie und nimmer Abtrünnige schafft. Aber wir stemmen uns und kämpfen gegen das Verlangen, die Kultusgememde zur politischen Gemeinde zu machen. Die Kultusgememde wird.federzett als Gesamtheit wie durch ihre Wortführer und ihre Rabbtzier für die geistigen, politischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder eintreten, ste wird jederzeit «ach den Lehren und Verpflichtungen unserer Religion di» Bedrängten und Bedrückten schütze« und unterstützen, aber sie ist kein Staat im Staate, st; ist nicht die Vertrv* tung einer politischen M'nderheßt, .sie 'ist nicht das Organ nur beschränkter politischer Meinungen, die mit der Tagesströmung wechseln. Jeder Jude ist Bürger seines Staates und kan» als solcher seine Meinung innerhalb jeder politischen Partei vertreten. Die Kuktusgemeinde kann nicht sozialdemokratisch, nicht nationalsozial, nicht liberal, nicht demokratisch sein, sie?cn« nur «ne Vertretung der religiösen Grme'nschaft bilden. Jeder einzelne im Vorstand der Kultusgemeinde mag es mit seinem polit'scherr Bekenntnis halten, wie er will. 2n dieser Formulierung der 'Stellung der Kultusgemeinde liegt eine genaue Beschränkung ihrer Wirksamkeit, die für die Intensität ihrer Arbeit von Vorteil W und ein besseres Fortschrettsn verbürgt als eine VieH heit von Aufgaben. Sie schließt aber auch die Mitarbrit vieler verschiedener Begabungen und Interessen m. sich, wodurch jedes ihrer Tätigkeitsgebiete eingehender. fachmännischer und von einseitiger Auffassung freier bearbeitet werden kann. Nun gilt es für die Teinpekvereme, zu entscheiden, welchen Männern sie, die hinter sich «ine große Wähler-. anMhl haben und die ihre Wähler wirklich zur Wahlurne bringen, ihre Stimme geben sollen. Auch die jüdischnationale Partei hat durch den Mund, eines ihrer -maßgebenden Männer, .der im Aktionskomitee der vereinigten Wiener Tempelv«eine sitzt, sich mit unserem KulLusgemeindeprograMM einverstanden erklärt. Freilich trennt uns von rhr die Auffassung der Kultusgemeinde als nichtpolitische Körperschaft. Wir werden also von de» Kandidaten, die wir selbst aufftellen und die wir unterstützen sollen, dir Anerkennung unseres Mogrammes und