Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 10 (7.3.1919)
- Date
- 1919-03-07
- Page
- Seite 137 (sequence 9)
- Language
- German
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Kt, 10 Dr. Msch's Wochenschrifi IN Sie ausgemerzL in' dem vorgelegten Entwürf; aus -ihm! spricht nichts, anderes als! der Hatz gegen die Judenschaft des Ostens. Demgegenüber verlangen wir, daß allen Juden das Wahlrecht gegeben wird. Redner kritisiert hierauf die übrigen Bestimmungen des Entwurfes. Die Kurie der Höchstbesteuerten ist em völlig unzuläffiger,'die jüdische Gemeinschaft kompromittierender Respekt vor dem Geldsack. Schließlich fordert er das tineingeschränkte Fr Luenwahlr echt, da ja in Wien während des Krieges Frauen auf manchen Gebieten, z. V. in der sozialen Fürsorge, Bedeutendes geleistet haben. Schließlich stellt er den Antrag, über den vorliegenden Entwurf zur Tagesordnung überzugehen. Dr. v. Schwarz- Hill er begründet den Antrag, den Entwurf abzulehnen und in die Speziakd e b a L te nicht ein zu gehen, weil er den Anforderungen nicht entspricht. In den letzten vier MonateN sind die Wahlrechte der ganzen -Welt demokratisiert morden. Gerade mit Rücksicht auf die Verhältnisse ist die Demokratisierung des Wahlrechtes mit all seinen Konsequenzen das einzige Mittel zur Aufrechterhaltung der Ruhe. Redner verweist auf den seinerzeit von ihm publizierten Entwurf, der allerdings auch schon die Umwandlung der Kultusgemeinde m eine Bolksgemeinde nrit gewissen politischen Rechten ins Auge gefaßt hatte. Er bezeichnet es als geradezu kränkend und im höchsten Grade blamabel, wenn gerade die Wiener Kultusgemeinde Unterschiede macht, die nur auf dem Besitz beruhen.»Dies würde uns in der ganzen Oeffentlichkeit furchtbar schaden. Redner tritt energisch für den Proporz und das uneingeschränkte Frauenwahlrecht ein. Bezüglich der Staatsbürgerschaft habe er in seinem ursprünglichen Entwurf, der für eine poetische'ÄMMMMde gedacht'war.' das Prinzip der deutsch- - österreichischen Staatsbürgerschaft festgehalten, für die rein religiöse Bolksgemeinde dürfte es aber nicht in Betracht kommen. Dagegen spricht sich Redner für einen geringen Zensus aus, vor allem, wegen der erziehlichen Wirkung der Beitragsleistung. Dr. Heinrich Schreiber möchte zunächst formell äufklären und betonen, daß der heute vorliegende Entwurf einer neuen Wahlordnung nicht als Operat der Permanenzkommission aufzufassen ist, denn die Permonmzkommission wurde von den nationaljüdischen Mitgliedern gesprengt, weil die anderen, von dem' Kultus- Vorstände entsendeten Vertreter ihrem' Diktate sich nicht beugen wollten. Damit war der Aufgabe.der Permanenzkommission der Boden abgegraben und die Wahlordnung. über welche jetzt berichtet wird, ist daher in Wirklichkeit eine Arbeit des Vertreterkollegiums, das für sie einzustehen hat. Das - will aber keineswegs besagen, daß ich diesen Entwurf negiere; im Gegenteil, ich bekenne mich zu ihm, wenn ich auch zugeben muß, daß ich speziell in der Frage >es Proportionalwahlsystems meinen eigenen Standpunkt wahre, und dieser. Neuerung opponiere. In der Sache selbst muß man.zunächst dem Borwurfe der Gegenseite entgegentre.'en, welche den Entwurf als. reaktionäres Gebilde verschreit. Politisch bin ich nichts weniger als reaktionär. Ich fühle mich von freiheitlichem Geiste erfüllt und vonfreiheitlichen Bestrebungen durchdrungen, wie ich dies immerdar bewiesen Habe 7 allein — das sage ich —, wenn irgendwo in der Welt, , ist "es wohl im Schoße eines Ki'rchenregi- . - Menles und einer religiösen Gemeinde berechtigt, auch reaktionär sein zu dürfen. Die Gemeinde hat .alte und heilige Traditionen zu behüten und damit rechtfertigt sich eine solche Stellungnahme von selbst. Gegenüber der Forderung mich dem! allgemeinen : und gleichen Wahlrechte wurde Zunächst das Requisit der Staatszugehürigkeit ausgestellt und im einzelnen davon abgewichen. Unsere Kultusgemeinde ist nun emrnal eine staatliche Einrichtung, die zwar mit einer weitgezogenen Selbstverwaltung äusgestattet ist, aber doch unter staatlicher Patronanz steht. Es ergibt sich daher von selbst, daß die Verwaltung einer solchen Institution nur solchen Faktoren Vorbehalten und überlassen werden kann, welche sich zu diesem Staate bekennen und die Staatsbürgerschaft. besitzen. Ist, wie es dis politischen Umoälzungen mit sich gebracht haben, der Staat in seinen territorialen Grenzen zusammengeschrumpft, so ist es unvermeidlich, daß ein Stock von Elaubensbrüdern, welche den fremden Nationalstaaten angehören, außerhalb der Wahlberechtigung fallen muffen; darin aber eine spezielle Benachteiligung der Ostjudenschast zu erblicken, für welche die Nationaljuden angeblich so warm fühlen, ist eine Unaufrichtigkeit, denn davon sind auch die Bürger der anderen fremden Neustaaten betroffen. Das schließt natürlich keineswegs aus und hat es. niemals ausgeschlossen, daß auch diese Mid glieder der Gemeinde mit offenen Annen ausgenommen werden, daß uns Israeliten ein Band der Zusammengehörigkeit umschlingt, daß jedermann, ob reich, ob arm, in voller Parität an allen Institutionen des religiösen Lebens, des Unterrichtes und der Wohlfahrtseinrichtungen — ich möchte sagen aller ©naben? mittel unseres Glaubens — in vollem und würdigem Maße Teil hat. Daß dies aber möglich ist, das darf — und auch das habe ich den Mut» frei heraus! zu sagen — der heute so geschmähte Geldsack für sich in ■ Anspruch nehmen. Die mit Glücksgütje.n gesegneten jüdischen Männer und Familien haben in Betätigung ihres jüdischen Hebens und ihres jüdischen Gefühls die Pflichten des Besitzes und ihres Reichtums vor allem für ihre Glaubensgenossen geübt, sie. haben opferwillig und hingebungsvoll großzügige Werke der Nächstenliebe geschaffen und haben dazu beigetragen, daß diese Genwmde zu einer Großgemeinde der edelsten Blüte emporgewachsen ist, die vorbildlich und mustergültig für eineganze Welt und von einem Glanze und einer Herrlichker^umstrahlt ist. Diese Schichten haben die MMionen aufgebracht, um die prächtigen Tempel zu bauen, die Krankenanstalten, die Bersorgungs- und Siechenheime zu er- .richten, und sie haben alle anderen, vielfältigen Werke der Fürso geund der Mildtätigkeit freigebig und mit offenen Händen dotiert. Daß diese Klasse in der Gemeinde unserer Glaubensgemeinschaft ein mrtbestimmendes Wort zu reden hat, ist ebenfalls nur eine logische Folge des Triebes, diesen Glanz nicht verdunkeln zu lassen. Gehen wir auf den Proporz, auf das Schlagwort des Tages über. Sie steifen sich darauf, ich aber diene keinem solchen Götzen. Ich habe schon gesagt, die Kultusgemeinde ist keine politische Körperschaft. Der Proporz mag für die Politik frommen — was übrigens nach den Ergebnissen, welche die politischen Wahlen geliefert haben, auch nicht so ohne weiteres als ausgemacht gelten kann —; mir aber erscheint er als ein Machtgewaltzmittel politischen Gezänkes, den wir aus unserer Kuttusgemeinde vertreiben wollen. Es erhebt das Parteidiktat zur Herrschaft und untergräbt jede Individualität, auf die ^.es aber gerade in unserem Kreise und für unsere Aufgaben ankommt. Ich lobe mir daher das einfache, praktische und althergebrachte Mehrheitsprinzip, das, wie es bisher geschehen ist, auf alle Schattierungen und Nuancen unserer Glaubensgemeinde, auf alle Schichten der Gemeinschaft. gebührende Rücksicht zu nehmen gestattet. Nicht anders sieht es mit dem Frauenwahkrecht aus. Unsere Religion ist' so geartet, daß der' Frau, bei voller Wahrung ihrer Stellung , im Hause