Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 10 (7.3.1919)
- Date
- 1919-03-07
- Page
- Seite 136 (sequence 8)
- Language
- German
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smm Dr. Vjvch's ZMchmschrifl .Jfr 10 leiten, Aalln* und Religion dagegen sind ihrer garyen Natur nach Tradition, lleberkieferün g, „Brauch der Väter". Gedankenlosigkeit nur kann es als „Reaktion" difa« mieren. Radikalismus aus dem Gebiete des Kultus heißt Abfall vom „Brauch der Väter". Reflektiert man nicht den Brauch der Väter, dann soll man Wenigstens konseguent hin und man gebe den Flauen auch den Beruf des Rabbiners und Predigers, den Beruf des Vorgängers, Oberkantors und Schächters frei. Das wird wenigstens manch begabter Dame eine LÄensstellung sichern. Sie wird es nicht schlechter versorgen als irgendeiner unserer Theologen, und auf der Kanzel— „öffnen Kren Mund in Weisheit und die Lehre der Milde wird ihrer Zunge entströmen", wie Herr Dr. R. so schön zitirrt? Solchen Vorschläge gegenüber wird vermutlich aber Herr Dr. Rosen mann allerlei Einwände bei der Hand haben und energisch Einspruch erheben. Wenn Krauen aber den Kultus nicht leiten dürfen? dann können sie auch den Kultus nicht verwaltm. 'Oder das Statut wird dahin abgeändert, daß Frauen auch als Rabbmen und Kantoren ufw. bestellt werden. Wenn schon — beim schon. Nur feine Halbheit im Zeitalter radikaler Reformen." Emen sehr wichtigen Streitpunkt bildet das Wahlrecht der Ausländer, und hier sind merkwürdigerweise die Rollen vertauscht. Es ist selbstverständlich. daß,wenn die KultusgemAnde ihre Agenden lediglich und ausschließlich in Verwaltung des Kultus sieht und eine politische Vertretung der'Wiener Mischen Gemeinschaft nicht als ihre Befugnis ansieht, dann.auch keinerlei Gründe und Ursachen vorliegen, 0em ausländischen Juden, der Kultusbe'träge leistet, vom Stimmrecht auszuschließen. Wenn aber eine «Erweiterung der Kompetenzen des Kultusvorstandes angestrebt wird, eine Ausgestaltung der Kultusgemeinde zu einer politischen Volksgemeinde geplant ist, wenn die Kultusgemeinderepräsenlanz auch die Wahrnehmung der w ir t s cha f.11 i ch e n und politisch en Interessen der Gemeindegenossen in das Bereich ihrer Xätigfeii «»beziehen soll, dann ist ein Stimmrecht der ÄüsNrrder bet den Wahlen in den Kultusvorstand aus-' geschlossen. Denn dann ist das Stimmrecht seiner ganzen Natur nach eine politische Betätigung, -ie nirgends einem Ausländer eingeräumt ist. Die nationaljüdische Partei, welche die Umgestaltung der Kultusgemeinde in eine Volksgemeinde anstrebt, hätte somit das Stimmrecht der Ausländer abzulehnen, während die Konservativen und, sogenannten „Assrmilanten", welche der Kultusgemeinde bloß die Aufgabe zuerkemien, die religiösen Bedürfnisse zu . befriedigen, keinen Grund haben, dem ausländischen Juden, der doch auch zur religiösen Gemeinschaft gehört, das Stimmrecht zu verweigern. Dessen ungeachtet sehen wir, daß die Assimilanten und Konservativen das StimMrecht. der Aus- . länder, ablehnen, und die Nationaljuden, welche . eine Erweiterung der Kompetenzen .des Kultusvorstandes auf das wirtschaftliche und politische Gebiet erstreben, mit aller Energie für das Wahlrecht der Ausländer kämpfen. : Was endlich das Wahlrecht der Angestellten der Kultusgemeinde anlangt, so befinden sich m den leite!n- . den 'Veamtenstellen zweifellos tüchtige Männer, die für ein Mandat in den Vorstand in Betracht gezogen werden konnten. Mein die notwendig werdende Beurlaubung nach, .einer solchen Wahl und Bestellung eines Stellvertreters zur Besorgung der Geschäfte wäre weder ein Vorteil für die Gemeindeverwaltung, noch ein solcher für die betreffenden Beamten. Nachstehend der Sitzungsbericht: . Vizepräsident Hofrät Rappaport eröffnet die Sitzung Mn> 3Z±5 Ifljfr mit einem Nachruf für die perskorbenen Vorstandsmitglieder Dr. Leopold Kohn und .S. Btod. Sodann erteilt er zum Referat über die? Wahlreform Herrn Sekretär. Engel das Wort. " - Seftetär Engel gibt eine, Menmabige Darstellung der Vorgeschichte des heutigen Entwurfes. In der Sitzung vom 5. November wurde eine Vereinbarung mit dem Jüdischen Nationalrat getroffen, wonach eine Perrnanenzkommission, von beiden Teilen gleich beschickt, eingesetzt wurde, mit der Aufgabe, dinen Präsidenten zu wählen und einen Entwurf für eine demokratische Wahlordnung binnen vier Wochen vorzulegen. . Die Herren vom Nationalrat legten auch - einen Entwurf vor, doch in der Sitzung vom 28. Dezember gab der Vorsitzende bekannt, Hatz die Herren Dr. Engel, Dr. Pappen heim und Dr. Schreiber es für nötig halten,' einen Gegenentwurf emzubringen und-mit dessen Verfassung Dr. P app enheim zu betrauen. . und es würde schließsich eine Frist bis zuM? 15. Januar zur Vorlage des Eegenentwurfes festgesetzt. Am 14. .Januar wurde der Entwurf zugestellt, am 1'6. Januar erklärten die Herren vom Nationalrat, daß sie die Diskussilon dieses Elaborates ablehnen, weil es in seinem Geist und ln seinen Grundzügen den Vereinbarungen diametral widerspricht. und datz sie die Verweisung an -den Kultusvorstand beantragen. Das Vertreterkollegium hat also einen Entwurf ausgearbeitet, der den Herren zugestellt wurde, der aufgebaut ist auf folgenden Grundsätzen:,Erhöhung der Mandate auf 40, wovon 30 von der Ällgenreiuheit und 10 von der Kurie der HcWtbesteuerten, die eine Kultussteuer von mindestens 200 K. zahlen, ge^ wählt werden. Für die allgemeine Wählerklasse wird der Proporz eingeführt, für die HEtbesteuerten das Majoritätsprinzip. Das Wahlrecht ist an Hie'deutschösterreichische Staatsbürgerschaft gebunden, nur diejenigen „Ausländer", die bereits im Jahre 1912 wahlberechtigt waren, bleiben es weiter. Die Frauen find wähl- ^beEffLt?nnter,Hen^ gleichen VomuFetzungen rpie die Männer, wenn sie in den beideMvöränNgMKnm Kalenderjahren die Kultussteuer entrichtet haben und obendrein zu einer selbständigen .Einkommen- oder Erwerb' steuer veranlagt wurden. Das, passive Wahlrecht ist gebunden an das 30. Lebensjahr; vom passiven Wahlrecht sind, wie bisher, die 'Frauen sowie die Beamten und Lehrer der Gemeinde und Bethausvereine ausgeschlossen. Der Vorsitzende eröffnet die Generaldebatte. Dr. Jak, Ehrlich verweist darauf, daß der Kultus- Vorstand in seiner Heutigen Zusammensetzung sich zur Führung der Judenheit ungeeignet erwiesen: das zeigte sich,in den Tagen des Umsturzes und in der Unfähige feit, die Forderungen des Volkes vor der Friedenskonferenz zu vertreten. Der. Grund dafür ist, datz der Vorstand mit dem Volke gar keine Berührung hat und die Vertretung einer privilegierten Schicht ist. Redner schildert demgegenüber die Haltung der Gemeinden im Osten, die er aus eigener. Anschauung der Kriegsjalfte kennt. Nach der Revolution hat sich das gesamte ukrainische Judentum in Kiew versammelt, die Gememden haben das Geschick des Volkes in die Hand genommen. Im Gegensatz dazu vegetiert unsere größte .Kultusgemeinde, bleibt unbeachtet, muß sich damit begnügen, Agenden zu verwalten wie jeder Bethausverem. Es fehlt die Kraft und' der moralische Anspruch, als Wortführer der Judenheit auszutreten, weil das Volk nicht hinter ihr steht. Deshalb haben wir feit Jahrzehnten eine radikale Reform der Wahlordnung verlangt, um die weitesten Schichten der .Bevölkerung zur Derwaltung heranzuziehen.'Dieser Entwurf aber ist ein Faustschlag gegen die DeMokratie. Nach dem alten Statut? hatte jeder Steuerträger das Wahlrecht, ganz gleich, 'ob er Staatsbürger war oder nicht. Diese alljüdische Bestimmung, aus welcher das Gefühl der Zu> famMeng ehörigkeit aller- Juden gesprochen - hat. haben