Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 48 (6.12.1918)
- Date
- 1918-12-06
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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9k. 48 We«e 778 M' MoWP d'M mathematischen Aufbau der Formel nachzuhSngen, auch foW Kff seine Rechnung kommen. Allem diese WÄHlordNung könnte ebensogut das Schema .für die Wühlen in den GeMeinderat oder Luch selbst in -die Nationalversammlung bilden; sie tragt jedoch keine spezifischen Züge, wie sie die 'Wahlordnung „für die IudengMeinde" aus^uzeichnen hatten. Betrachten wir aber jene karg eingestreuten und' schwach gezogenen Richtlinien, welche grundlegende Fragen des WahlgefchLftes und der Wahlgeom'elrie für die Iudengemeinde kennzeichnen oder bloß Markieren sollen, so gewinnt Man den Eindruck, daß sich der Verfasser nicht lange bei ihnen aufgehalten hat, flüchtig, ja tändelnd über sie hinweggeglitten ist, wenn nicht gar sich überhaupt über sie gründlich ausgeschwiegen hat. Dies gilt sowohl von den grundlegenden Zielen der bisherigen Wahlordnung, als auch von jenen, welche die Reformen hüben wie drüben, im' Lager des herrschenden Kultusregimes, wie auf nationaler, zionistischer Seite, im Schilde führen. Wer Mt Meinem' obzitierten Bekenntnisse vertraut ist, weih, daß ich im' großen ganzen (vielleicht bis auf das Kurienwahlrecht) Mit der jetzigen Wahlordnung zufrieden bin, nicht etwa deshalb, weil ich dar-, aufhin gewählt worden bin (dieser „heilige EgoisMus" ist Mir fremd, und eS sind ja mit ihr auch Gegner in die Kultusstube eingezogen), sondern weil, ich das jetzige SyfteM für eine Glaubens'geMeinde mit zwangsgenossenv schaftlicheM Charakter für das zweckdienliche halte. Die jüdifchnationalen Zionisten sind anderer Meinung, sie haben sie in "deM Programme ausgesprochen, welches sie anläßlich der letzten Wahlen zuM KultirSvorstand aufgestellt und verbreitet hatten. Ob sie jetzt nach daran f^thalten, ob sie es' nicht erweitern und noch einschneidendere Postulate sich zu eigen Machen, steht dahin; das Müß noch abgewartet werden. Bekannt aber ist es, waS' sie bisher gefordert haben: Dis Kurie der Höherbesteüerten Muß fallen. Die Höchststeuern müssen hinauf-, die Mindeststeuer Muß herabgesetzt werden. t Herr Dr. v. Schwarz-Hill er konzediert dies ohne weitere Nachdenklichkeit. Von den Höherbesteuerten und ihrem Sonderwahlrecht findet man keine Spur; sie sind aus'geMerzt. Die zur Wahlberechtigung nötige . Mindeststeuer wird auf 6 5t (§ 1, lit. e) herabgeschraubt, ein Satz, welcher bei dem' heutigen Geldwerte nur mehr emen lappalienhaften Rekognitionscharakter annehmen kann. ' i : Die Mischnationalen Zionisten fordern das allgemeine. gleiche Wahlrecht. . ' / Der Entwurf des Herrn Dr. von Schwärz-Hiller gibt ihnen nach; er führt das' allgemeine, gleiche und geheiMe Wahlrecht ein. Er geht dabei sogar noch forscher als die Zionisten vor. Diese statuierten das Wahlrecht für alle Männlichen (eigenberechtigten) Ge- Meindegenossen: jener dehnt die 'Wahlberechtigung aktiv und'passiv>(§§ 1 und 6) teuf alle weiblichen Angehörigen der jüdischen Gemeinde aus. Der andersgläubige Grundsatz „emlier taeeat in ecclesia“ wird hier galant in ein vielsagendes Gegenstück gewandelt. Allerdings wird neben der Seßhaftigkeit, die freilich auf ein halbes Jahr eingeschränkt wird, die deutschösterreichische Staatsbürgerschaft bedungen, ein Requisit, auf daS zur Stunde zwar noch die Nebel der Unklarheit sich niedersenken, das aber kauM der lüdifchnationalen 'Selbstbestimmung besonders zu Gesichte stehen dürfte, das jedoch auch ich als unentbehrliche Vorbedingung gelten lassen Möchte. - Die Zionisten verlangen die Wahlen nach d em' Proporz; Herrn Dr. von Schwarz-Hiller kann nichts' gelegener koMMen: ihm sitzt der Proporz wie ang^ soffen. Indessen hat er doch etwas übersehen; die Iü- Wochenfchrist dischnatioNalen wünschen die Proporzwahl nach Bezirken (bezirksweise Verhältniswahl). Der Entwurf von Dr. von ^Schwarz-H ill et wurzelt in der politischen Vorliebe für den einzigen Wahlkreis (§ 7) und dies wird sich wahrscheinlich spießen. Die Mischnationalen Zionisten begehren die auskömmliche Vermehrung der Mandate. Herr Dr. von Schwarz - Hill e r schweigt darüber. Er schweigt über die Wahlberechtigung der Gemeindeangestellten und Rabbinen oder eigentlich er schließt auch ihre Wählbarkeit nicht aus und' läßt sie «daher zu. Er schweigt noch Wer Manches andere. - Ich beschränke Mch aber vorläufig auf diese. Hinweise; schon sie Mögen aufzeigen, daß der Entwurf von Dr. von Schwarz-Hitler auf deM Boden der jüdischnationalen Zionisten fußt, ja verschiedentlich in der Sehnsilcht, die IudengeMeinde mit „demokratischem' Oel" noch fettiger zu salben, sogar weiter geht, als die radikale StimM'ung es' bisher versucht hat. Sie sollen zeigen, .daß «solcherart jenen Mitgliedern der Perm'anenzkoMMission, die, wie ich, grundstürzenden Wandlungen in Verfassung und Zusammensetzung unserer zur seltensten Blüte gediehenen WeltgeMeinde abhold sind, eine ebenso heikle, wie vollstümlich! undankbare Ausgabe blüht, wenn Männer von deM Rufe ieineS Dr. von 'S chwarz- Hiller die Iüdischnationalen Noch übertrum'pst. Auf jeden Fall: Die Begehrlichkeiten sind geweckt' und gereizt, und eS' wird nach solch'e'M Vorspiels wohl schwer halten, sie ein'zudäMMen.! Berichtig««-. de« in der vorletzten Nummer veröffentlichten Protokollau-rug der Wiener Rabbinerverelnigung hat Passu- 1. des Memorandum- »ie folßt zu lauten: 1. AuMbung der 8 42 a, b, c der Wahlordnung und hiemit Verleihung depassiven Wahlrechtes an die Rabbiner, Prediger,-Religian-lehrer an den öffentlichen Volks-, Bürger- und Mittelschulen, Kantoren, die Beamten der israelitischen Kulturgem.einde, ferner da» Professorenkallegium der israelitisch-theologischen Lehranstalt, da- Dozentenkolleaium deS Bet Ha-Midr«sch, die Leiter und «Lehrer deisraelitischen Taubstummen- und Blindeninstitute- sowie der übrigen konfeff'onellen Lehranstalten, die Beamten der Gemeindebibliothek, die vrimarii und Aerzte de» Spitals sowie sämtliche Funktionäre und Diener der Gemeinde und der jüdisch-konfessionellen Vereine. Randglossen zu dem von Dr. Adolf Ritter vou Schwarz-Hiller veröffentlichte« Entwurf einer provisorischen Wahlordpunß für die jüdische Gemeinde in Wien. Bo» Rabbiner Dr. M. Rosenmau«. Herr Dr. von Schwarz-Hiller lädt zur allgemeinen Aussprache Wer sein Elaborat-ein; es seien daher hier an der Hand des' alten GeMeindestatutes einige Bemerkungen angeführt, die notwendigerweise auch Wer dem von ihm' gezvg'enen Rahmen hinausreichen, da wesentliche im' Entwurf bloß gestreifte Bestimmungen im ZusaMenyang näher besprochen werden müssen. . 1. NaMe der G em'einde. ES liegt kein Grund vor, das bisher gebrauchte Wort „israelitisch" durch das 'Wort „Misch" zu ersetzen, da erstereS umfassender ist und überdies in der biblischen Ausdrucksweise „Gemeinde Israel" seine Begründung findet- 2. Vertr etungs-un dVerwaltun g sorgane der Gemeinde, n) .Der Name Vorstand, Vorsteher sollte als provittziell-autokratisch abgeschafft werden. Die Wiener KoMMune hat keinen Gemeinde v ar st a n d, sondern einen GMeinde r a t, der Deutschösterreichische Staat keinen Staats v o r stand, sondern.einen Staats r a t. Die Bezeichnung etwaleitender Rat der israelitischen Gemeinde würde adäquat sein, d) Das.Vertreterkollegium, das eine O'm'nipotenz in sich vereinigt, von der die Außen-