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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-12-06 · 48 (6.12.1918) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
48 (6.12.1918)
Date
1918-12-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Seite 777 Nr. 48 Dr. Biüch's Wochenschrift freu, mir äußerliche Machterfthein un-gen äks nationale Wünsche oder 'zu realisierende Faktoren ansieht, führt die Juden irre. In Halästjina soll ein neues) rüigiöses Külturzentrrrm sich erheben, eme Fortentwicklung des Mosaismus, des Prophetismus, der talmudi'cheu Lehren. Tsas wird eine geistige ^Bereicherung Der Wf.lt und deD Judentums selbst sein. .Hier bei mis'sindnichft nationale Rabulistik und primitiver Volks eg Visums rmchzuahm-en, sondern für die Befreiung und Belehrung unserer Judezn Au höchster echischer Vollendung Mf Grund religiöser - Fortentwicklung zu kämpfen. Wir 'sind Staatsbürger, wie jeder mrdere Bewohner und haben als solche gleftha Rechte und gleiche Pflichten. Die Anerkennung dieses! demokratischen Grundsatzes -überall wird durch die höhere geistige und ethische Fortbildung erleichtert, äoer durch Roheit und Gewalt erschwert. Darum ist die Partei, die sich jüdischnational nennt, wohl ein Kraftfaktvr, aber nicht jüdisch und nicht berufen, für das Judertt um Au, reden. Kärnpse um das politische Recht der Jnden müfsen wie olle anderen Kämpfemin mit geistigen, Waffen erledigt werden und der Ruf nach Schutz der' Minorität für die Juden M ihren HemrMländern ist ern politischer Fehler, ein pölitisther 'Abweg. Wr.» die Existenz der Juden gefährdet hat, müssen sie. sich mit der: Machtmitteln des Staates verteidigen und verteidigt werden. Nie und nimmer darf der Jude eine Ausnahme, bilden. Das beleidigt unsere Würde, unseren Stolz. Schon darum ist das Gebühr en der sich, jüdischnatwnal nennenden Gemeinschaft abzuweisen. Was folgt aus diesen kurzen Erwägungen ffür unsere Kultusgemeinde? Vor alleindaß, sie eben Kullusgemeinde sein muß. Dias! ist. sch >u nach deM bestehenden Gesetze -ihre .Harlptaufgabe.^nd Hie hat sich ffchou jetzt darauf einzuriichjten, daß, inFortentwicklung der eingetretenen politischen Verhältnisse die Trennung der Kirche 'vom Schate ftattfinden wird^ daß der 'Kultusgemeinde also der staatliche -Risckhatt Wen wird. Mit dieser Reform,arbeit, die nur in Zusammenarbeit Mit den bestehenden Tempekvevernen zu lösen sein wird, hat die Kultusgemeinde große Arbeift Verbunden mit dieser Ausgabe wird die Erziehungsarbeit an der Jugend and die Veredlung und Entwickluujg pes Kultes ffeini. Als Verwahr'erin und Verwalterin von Stiftungen mannigfacher Art für humanitäre Zwecke wird die Kultusgemeinde ebenfalls umfassend reformiert werden müssen, denn Wohltun heißt.nicht bloß Almosen geben, sondern heben, Armut beseitigen, sozial wirken. Hizer haben die vielen Wohltätigkeitsvereine und Hnmanitätsanstalten innerhalb unserer Cftmemde nrilzuraien Gelegenheit. 1 Politischdarf aber die Kultusgemeinde nicht werden. ' Eine politische RepräsentalH des Judentums kann rrud darf die Kultusgemeinde.nicht sein. Wieviele Juden würden denn dann die Wiener Kultusgemeinde bilden? Jetzt sind Deutsche, Mährer, GalHianer, Ungarn Mrt-f gl jeder der Killtusgemeiude. Als politische Körperschaft blieben nur die DeutschöfterreickM. Wieviele findbereu . hier? Und welchen Vorteil ergäbe es, rofttu Sie Kultus gemeinde Kampsobjekt der Sozialisten würde? Nein, sie soll das Abbild der .sozialen Schichtung in der Wiener Judenschaft sein, ein Mikrokosmos uftserer religiösen und lKultusgemeinschaft, aber nW das 'Feld, mtf dem . Politische und soziale Kämpfe gusgefochten werden. So sind doch.auch Die Organisationen der religiösen Verbände in anderen Ländern. — Darum muß chit aller Energie und Kraft der Versuch, die Kuttusgerneinde für politische Zwecke Zu erobern, tzurückgewresen werden, aber es ist des Schweißes aller MLn wert, die Kultusgemeinde Wr wachren Wtegestätte von Waub-err, Bildung, Humanität Zu'machen. Hier soll sich alles finden, was Sinn hat für Wisches'Wesen, jeder, in dem der jüdische Genius lebt. _ Z«m Kstwurfe d«r ueuen Wah?ordn««g. Von Dr. Herrrrkch Schseiber. Er ist zur öffentlichen Aussprache ausgelegt, darum seien ihm auch von meinem Standpunkte aus einige' Bemerkungen gewidmet. Unbedingt ist der in der „Wochenschrift" von Herrn Kultusvorsteher Dr. Rudolf Ritter von Schwarz-Hill er veröffentlichte Entwurf einer neuen provisorischen Wahlordnung für die „Jüdische Gemeinde" in Wien eine verdienstliche Arbeit um so Mehr, als bekanntlich die neueingesetzte PermanenzkomMission der Kultusgemeinde in erster Linie dazu bestellt und ausersehen ist, innerhalb einer kurzen Fallfrist eine Wahlreform auszuarbeiten, gewissermaßen Postarbeit zu machen. Herr Dr. von Schwarz-Hill er trachtet offenbar, der Permanenzkommission diese Aufgabe zu erleichtern: er wünscht augenscheinlich, ihr einen Leitfaden an die 'Hand zu geben. Eine solche nützliche Vorarbeit, eine solche Zuvorkommenheit verdient alle Anerkennung und den wärmsten Dank. Das schließt natürlich nicht die Kritik aus: int Gegenteil, damit, daß die Vorlage zur Aussprache veröffentlicht wird, soll jene gewissermaßen angelockt und herausgefordert werden. Stelle ich mich nun in die Reihe der Kritiker, so meine ich freilich, daß sich der sachliche Gehalt des Wahlordnungsentwurfes ernstlichen Bedenkenvorhalten nicht entziehen kaim, mag auch das Elaborats wie ausdrücklich beigesetzt ist. sich auf die vorhandene Ltteratur und die jüdische Oeffentlichkett stützen. Die Literaturstellen sind nicht benannt: allein ich mochte wetten, daß dem Verfasser des Entwurfes ungeachtet seiner emsigen Velesenhett, meine gelegentliche, der Kultussteuer und dem Wahlwesen gewidmete Studie entgangen sein dürfte. Ich habe darin Mein freimütiges Bekenntnis zu diesen Fragen abgelegt, und ich gestehe, im Vergleiche zu dem Arheber des in Rede stehenden Wahlentwurfes bin ich reaktionär, obschon ich nach Meinem ganzen intellettuellen Habitiw den fortschrittlichsten Gesinnungen und Bestrebungen huldige. Dafür müß sich Herr Dr. von Schwarz- Hill er jM von Mir den Vorwurf gefallen lassen, daß er in seinem! Operate zu losgeherisch ist. Der Anstoß zum vorliegenden Aufbau des Entwurfes scheint für den Verfasser davon ausgegangen zu v sein, daß der TauMel jener Tendenzen und Probleme," welche das politische Lehen durchbrausen, ihn in seinem Banne hält. Dies darf Man ihm zugute halten: denn Herr Dr. pon Schwarz-Hiller ist nicht bloß ein ansehnliches Mitglied des Kultnsvorstcmdes, sondern auch GeMeinderat und ein namhafter Politiker, der nach seiner eigenen Vorankündigung auch für die GeMemdewahlen ein neues wissenschaftliches System! ausgearbeitet hat. Für die politischen Wahlen freilich wird das Prinzip des Proporz als Allheilmittel gepriesen. Alle Welt — neuestens auch in dem Entwürfe Mer die Mahlen zur deutschösterreichischen Nationalversammlung — schreit nach dem Proporz: int Proporz ruhe alle politische Gerechtigkeit imd 'Wahrheit. Warum sollte Man nicht auch für die Kultuswahlen nach deM Proporz rufen? Wissen möchte ich nur. ob auch der Rationalrat der Jüdischnationalen oder richtiger der „jüdischnattonale" Nationalrat nach deM gleichen Schema erkürt worden ist. Indessen, eines schickt sich nicht für alle, und dieser Meinung bin ich auch» insbesondere für die Reform! der Kultuswahlen. Doch Muß man sagen, daß diese Partte des Entwurfes ganz trefflich herausgehoben ist: sie liefert ein sehr anschauliches und faßliches Bild der Verhältniswahl, und zwar des Proporzes mit der parteimäßig gebundenen l starren) Liste. Dieser RahMen ist sicherlich breit ausladend und prunkvoll: wer sich für den Proporz interessiert (und Kies gilt wohl für alle ,apolitischen Lebewesen"), wird an dieser Anschaulichkeit seine Freude und sein Gefallen finden, und wenn er Muße 7;nt, mit dem Rechenstifte

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