Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 47 (29.11.1918)
- Date
- 1918-11-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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«r. 47 DM» 759 mm V . .. . Der jüdische Kaffonalrat enffandle eine Deputation an das Präsidium der polnischen Liquidationskommission in Ärakgu,umihx sein Entstehen bekanntzugeben und die Forderungen des jüdischen Volkes porzubringen. Die Presidenten der polnischen Liquidationskornmissipn, Dr. Tertil und Dr. Pas, nahmen die Erklärungen des jüdischen Nationalrates zur Äenntgis, wiesen darauf hin, daß das wichtigste Hindernis für die Realisierung der jüdischen nationalen Forderungen die früheren Repräsentanten der Juden Löw e.nstein und Äolischer waren. Beihe Präsidenten unterstrichen, datz die Lösung der grundsätzlichen Forderungen des jüdischen.Volkes „ausschlretzlich dem zukünftigen polnischen Parlamente Vorbehalten, bleiben müsse". erklärten aber, datz die polnische« LiquidaffonskoMMission in laufenden Angelegenheiten bereit sei, mit dem jüdischen Nationalrat int Äontakt zu bleiben. Später wurde der jüdische Nationalrat benachrichtigt, datz er von der polnischen Liquidationskommission als wirkliche Repräsentanz der Juden anerkannt worden sei. Auf ^Drangen des jüdischen Nationalrates hat die polnische Liquidationskommission angesichts der groben Anzahl von Pogromen, die in Westgaltzien stattgefunden hgben, und der dringenden Befahr weiterer Pogrom« das jüdische Militärkomitee in Ärakau bevollmächtigt, eine aus jüdischen Offizieren und jüdischen Soldaten bestehende 'Selbstwehr zuM Zwecke des Schutzes des jüdischen Lebens und Eigentums in Ärakau und der Provinz zu organisieren. Ein vom jüdischen Militärkomitee vom jüdischen Nationalrat und von der polnischen Liquidationskommission gemeinsam erlassener Aufruf an die jüdischen Soldaten fordert zum Beitritt in die jüdische Selbstwehr auf. * * * Die Warnung der englischen Regierung an Polen. Das britische Mhemnimsterium. veröffentlichte folgende EMärung Mer die Judenpogrome m ..Polen: „Berichte über antisemitische Pogrome erreichten die Regierung Seiner Majestät. Sollten sich diese Berichte als zutreffend erweisen, so konnte die britische Regierung mir die ernsthafteste Stellung zu solchen Zwischenfällen nehmen. Solche Zwischenfälle sind eine Ermutigung für die Elemente der Unordnung und derGewalt, die hexeits das Leben jeder Bevölkerung zwischen deM Rhein und der Wolga bedrohen. Der ehest erreichte Freiheitssieg vKrde von geringer Bedeutung sein, falls die Welt die Herrschaft der eben vernichteten Gewalt in anderer Form wieder eingesetzt sehen mühte, die nicht wenige^ iM Widerspruch zu den Freiheitsprinzipien steht. Die Alliierten und die Vereinigten Staaten sind bereit, ihre gesamtest Hilfsquellen dem Wiederaufbau der ökonomischen Grundlagey der Ordnung und des zivilisierten LMns jener Lästher zu leihen, Mer nur jener Länder, die durch ihre Handlungen zeigen, datz sie Ordnung und Zivilisation wünschen. Wenn irgendein Volk die Begier zur Unordnung herrschen läßt, so werden die Demokratien des Mestens unfähig sein, etwas für die Förderung seines Wiederaufbaues zu tun. Sie werden nur imstande sein, in Geduld und in gezwungener Untätigkeit die Wiederherstellung von Bedingungen, welche den Fortschritten des Friedens die Tür öffnen werden, abzawärten." * „ * Der Eindruck der Jndenpogromse bei den Ententeregierungen. Haag. .Stärker als die nationales Proteste der verschiedenen Gruppen der früheren österreichisch-ungari- '-schen Monarchie und als alle Einwästde gegen die schweren, vielfachen, undurchführbaren Waffenstillstandsb ed in- WqHWschxist ' gungen wirken gn matzgebrnden oMiellen Stellen in London und Washington die. aus allen Teilen der Welt ernlangenden Proteste gegen die Judenverfolgungen in Ealtzien und Polen. Die hiesige offizielle Vertretung der gegenwärtigen Warschauer Regierung veröffentlicht zwar in der holländischen Presse beruhigende Mitteilungen, in denen jedwede Judenverfolgung abgeleugnet wird, aber .W* internationalen zionistischen Bureaus in Zürich. Bern, Haag. London, Wien und in verschiedenen amerikanischen Zentren bringen authentische Einzelheiten, über dir man bei den Ententeregierungen tatsächlich entsegt ist. Rur aus Frankreich fehlt jedes diesbezügliche Echo. Neuerlich jastcht die Behauptung auf. datz in den slowakischen Gebieten Angarns Judenverfolgungen Vorkommen, derentwegen die Tschechen sich zur Intervention veranlatzt gesehen haben. Mit dieser Begründung wird die Entente die Intervention ausnahmsweise bissigen, dagegen die Meistens rem nationalistischen Motive kaum beachten. * * * Eine Intervention tn Wien. Der Präsident des Zentralkomitees für die Interessen der Mischen Bevölkerung rm Äriegsgebiet, Dr. Philipp R. v. Gomperz, und Sekretär Siegfried Fleischer haben Mittwoch wegen der Pogrome gegen die Juden ttt Galizien und Äongretzpolen bei dem polnischen Gesandten in Wien Dr. Habicht und bei deM Vertreter der Ärakauer Liquidationskommission Ritter von Galeckr interveniert. Gnlnmrf einer neuen provisorische» Wahlordnung für die „Jüdische Gemeinde in Wien" znsammenzestellt auf Grundiage der vorhandenen Literatur und der jüdischen Oeffentnchkeii zur allgemeinen Aussprache öorgejegfc von Dr. RndHf Ritter von Schwarz-Hiller, Wien. Waht des Kemeindevorstandes. iWUtMrr^chtiWNgi. ' ZI. Wahlberechtigt find alle männlichen und weiblichen Angehörigen der jüdischen Gemeinde, welche a) bereits,am Tage der Ausschreibung der Wahl die deutschästerreichische Staatsbürgerschaft besitzen urü) Mt sechs Monaten rhren'Wohnsitz in Wien haben, d) an diesem Tage das 24. Lebensjahr vossstreckt haben, e) sich bis lärrastens zum letzten Tage der Reklamationsfrist ausMeiftN Wunen, daß, sie an 'Gemeindesteuer für das vierfloffene Verwaltungsjahr, sei es .über Vorschreibung,' sei -es freiwillig, ^hnen Mindeftjahresbetrag von Kronen 6.— .entrichtet haben. * Ausnahmen, § 2. Ausgenommen von der Ausübung des aktiven Wahlrechtes sind alle Personen, welche unter väterlicher Gewalt, unter Vormundschaft Mer Kuratel stehen, ebenso diejenigen, welche in dem der/ Wahlausschreiibnng vorangegangenen VerwaltunMahre eure Ärmenversorgung oder sonstige ArmenLnterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben. In den Begriff Armenversorgung oder sonstigen Armenunterftützung dürften Wshilfen Mer Art, welche wcßhernd des Krieges oder infolge des Krieges zur Auszahlung gelangten, wie Unterhaltsbejftäge, Internierten- und FlüchtlingsnnterstütznNg u. a. m. nicht einbezogen werden.