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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-11-15 · 45 (15.11.1918) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
45 (15.11.1918)
Date
1918-11-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Sir. 45 Seite 727 Dr. Bloch's Wochenschrift Aus der Woche. Das Msinörandum des Jüdischen Natisna^rates an den Narodnl vybor. Im folgenden lassen wir den Wortlaut des Memorandums folgen: r Die nationalbewußte Iudenschaft des tschechischen Staates hat, (mit Rücksicht auf die von der ganzen Welt angenommenen Grundsätze des Präsidenten Wilson, einen jüdischen Nationalrat errichtet, der sich gestattet, dem Narodni vybor des tschecho-slowakischen Staates, das folgende Memorandum zu überreichen, in dem er seine Anschauungen und Forderungen in Kürze MiLteilt. " Mit dem Sieg der Idee von der Selbstbestimmung der Völler wurden auch die gerechten, geschichtlichen Ansprüche der Juden verwirklicht. Für die englische Regierung hat aM 2. November 1917 der Minister des Aeutzeren Valfoür erklärt, daß er die Juden als Nation betrachtet, und datz er ihre auf Errichtung einer nationalen Heimstätte in Pa-- lästina gerichteten Bestrebungen unterstützen wird, ohne datz hiedurch die staatsbürgerlichen Rechte der Juden in ihren bisherigen Wohnsitzen verkürzt werden dürften. Pieser Erklärung habeM sich durch eine Kundgebung des-Ministers Pi Hon die französische Regierung, dann Präsident Wilson, die italienische, die serbische und die griechische Regierung sowie hie Londoner Sozialistenkonferenz angeschlossen. Das jüdische Zentrum in Palästina ist begründet. Da jedoch Palästina breite Schichten des .indischen Volkes erst iM Laufe der fortschreitenden Kolonisation des Landes. und im Gefolge der beruflichen Gliederung seiner jüdischen Bevölkeirung aufnehmen wird, und da auch Palästina nach den gegenwärtigen Berechn nungen iM besten Falle nach langjähriger Entwicklung höchstens etwa 4 Millionen Bewohner aufzunehmen vermag, werden große - Teile des 14 Millionen-Volkes auch weiterhin in ihren gegenwärtigen Wohnsitzen als nationale Minderheiten, siedeln. Dieses Schicksal teilt das jüdische Volk mit anderen Nationen. Wir erinnern an die in Amerika lebendeir Tschechen, die auch nach Begründung des tfchecho-slowakischsn Staates amerikanische Bürger mit vollem Bürgerrecht bleiben werden. Nationen, die auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes eben ihre Freiheit errungen haben, werden sicher bestrebt sein, die Ausübung dieses Rechtes auch den unter ihnen lebenden Juden, als einer Minderheitsnation, zu erleichtern. Wir Nationaljuden geben zu, daß einzelne Juden sich dÄU tschechischen oder deutschen Volk so vollstän- ' dig angeschlossen haben, daß sie imstande sind, sich an dem inneren Leben der betreffenden Völker zu beteiligen. Wir bekämpfen diese einzelnen, die sich derart assimiliert haben, nicht, denn Mir! sachten jede wahrhafte Ueberzeugung. Wir bekämpften und bekämpfen, nur eine fluktuierende, unaufrichtige Assimilation, an der nicht deM unglücklichen jüdischen Volk die Hauptschuld zuzuschreiben ist, vielmehr dessen Zersplitterung ' und auch dem Umstand, daß die österreichische Regierung (besonders unter Magyarischem Einfluß) sich stets der Anerkennung der Juden als Nationalität entgegengestellt hat. Die österreichischen und ungarischen Regierungen versuchten stets, die Juden zu Wertzeugen der Unterdrückung kleiner Völker zu mißbrauche^ wogegen wir Zionisten immer nachdrücklich protestiert haben. Der jüdische Nationalrat sieht die Gesundung der innerpolitischen Verhältnisse und chie Herbeiführung klarer und offener Beziehungen zwischen dem jüdischen und tschechischen Volk als-das erste Ziel seines Strebers an. An der Erreichung dieses Zieles hat das tschechische Volk ein gleiches Interesse wie das jüdische,- denn der neue tschechische Staat bedarf zu seiner freien Entwicklung, wie sie unser aUer Wunsch ist, der Ruhr iM Innern, und die Achtung, die sich die tschechische Demokratie durch eine gerechte Lösung der Iudenfrage bei allen Völkern erwerben wird, wird auch die internationale Bedeutung des tschechischen Staates erhöhen. Mit Rücksicht auf dies alles fordern wir: 1. Anerkennung der jüdischen Nationalität und die Freiheit, sich zu ihr im tschechischen Staate zu bekennen. Niemand soll gezwungen werden, sich zur jüdischen Nationalität zu bekennen, aber niemandem, der sich zu ihr bekennen will, darf dies offiziell oder inoffiziell gewehrt werden. 2. Volle bürgerliche und öffentlich-rechtliche Gleichberechtigung der Juden mit der übrigen Bevölkerung. 3. Die nationalen Minderheitsrechte der Juden beziehen sich allerdings nicht auf jene Forderungen, die ihnen gemeinsam mit der übrigen Bevölkerung sind. In dieser Richtung sind unsere Bedürfnisse identisch mit den Interessen der übrigen Bürger. Eine Sonderstellung der Juden ttt Dingen der Landesverteidigung, der Staatspolitik, des Rechtswefens, des Staatsdienstes, des gewerblichen oder beruflichen Lebens würde uns als ein Versuch erscheinen, das alte Ghetto wieder zu errichte.n, den wir als ein Erbe des Mittelalters mit allen Mitteln bekämpfen würden. Wir sagen dies nur um der Vollständigkeit willen, in der vollen und freudigen Ueberzeugung, datz es zu solchen Versuchen nicht kommen wird. Wir fordern kulturelle Selbstverwaltung in innerjüdischen Fragen, zu denen vor alleM die jüdische Erziehung, die Pflege der hebräischen Sprache und unserer Beziehungen zu unserem Zentrum in Palästina sowie auch die Arbeit der jüdischen Gemeinden m Fragen der sozialen Fürsorge gezählt werden müssen. Dort, wo dies die Verhältnisse ermöglichen, sollen aus modernen (keineswegs konfessionellen) Grundlagen jüdische Volks-und Mittelschulen errichtet oder Schulen einer anderen Nationalität in jüdische Schulen umgewandelt werden. Der Entwurf eines solchen Schulplanes wird von uns dZunächst vorgelegt werden. Was unsere Minderheitsrechte anlangt. erklären wir als unsere Forderungen-. j a) Die Demokratisierung der gegenwärtigen Kultus gemeinden. (Gesetz vom 21. März 1890, Nr. 57 R.-G.-Bl.) Das bisherige Klassenwahlrecht soll aufgehoben und in der Eemeindeordnung, deren Entwurf wir uns noch.vorzulegen gestatten werden, und die den besonderen mährischen Verhältnissen Rechnung tragen wird, soll das allgemeine, gleiche, direkte und geheime . Wahlrecht zum Gesetz für die jüdische Gemeinde erhoben werden, deren Arbeit vor allem nationalkulturell sein wird. Mit der Kundmachung eines derartigen Gesetzes, das voll dem Geist der neuen staatlichen Ordnung entspricht, wird die tschechische Regierung sich in höchstem Maße um die Gesundung der Verhältnisse verdient machen. "* b) Zugleich ist es notwendig, daß die Kompetenz der jüdischen Gemeinden in der oben bezeichneten Richtung erweitert und ihr das Recht zuerkannt wird, ihren Angehörigen Steuern vorzuschreiben. c) Alle auf Grund des allgemeinen Wahlrechtes errichteten jüdischen Gemeinden sollen eine gemeinsame Vertretung mit dem Sitze in Prag wählen. d) Insofern kulturelle Bestrebungen mit staatlichen Finanzmitteln unterstützt werden, soll auch den jüdischen

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