Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 37 (10.9.1918)
- Date
- 1918-09-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 594 Eil. KLoM'B MoHjkNMM . Nr. 37 reitet Len Kotzen nor. für. Angriffe von nntzen, bietet anderen Mächten leichten Korwanö, sich als den Beschützer der .Unterdrückten aufzuwerfen und eine Mitzjjnmmung gegen den Bedrücker zu erzeugen. Wird eine ronrmende.Friedenskonferenz sich, all dieser Tatsachen bewMt .werden? Wird der. Weltsrietze endlich einmal iNUchi den Juden den .ersehnten eigenen .Frieden dringen? Hätten wir die Gewißheit, daß an diesen Konferenzen nur ^Itänner feil netz men werden, denen das Wohl ihres .Staates" wirtlich gm Herzen liegt, dann töimten wir beruhigt fein, tzaZ auch den 'Juden ihr Recht, werden wird. Die traurigen Erfahrungen der Kriegsjahre lassen jedoch. Zweifel darüber erstehen, ob der Futzensrage auf der Kriedenstonferenz jener Ernstentgegengevracht und jene Bedeutung beigemessen wird, die ihr zurommt, .vor allem, ob diejenigen^ die den künftigen Frieden zu beschließen h.aben werden, sich auch der. Tiefe und des Ernstes dieser großen Krage bewußt sein werden: vwch istz der .Schritt der t u, t Regierung, eine Besprechung über die Friede nsfrage herbeizuführen, bloß ein Versuch der Annäherung der einander bekämpfenden Parteien. Ättt Wünschen und Korderungen an eine etwaige Konferenz Heränzutreten, wäre noch verfrüht. Wir wollten bloß, unserer Kreude darüber Ausdruck geben, daß dieser demEeiste und. der Berjöhnungspoiitit unseres Monarchen vollwmmen entsprechende Versuch überyaupt unternömnren wurde, und wollten der. Stimmung Ausdruck geoen?in welcher d.as jüdische Volk dem .Frieden entgegensieht.. l t , - j.., : Zwei alle jüdische Prüfiuigszeugnisse und was sie erzählen. Bin .Beilrag zur äußeren Geschichte des jüdischen Unterrichtes. Von Ptof. Dr. M. Rosenfeld. ’ (Fortsetzung.) Haupt und. Giebel der LehrverfaSsung ist das an M-s-ler Stelle genannte Bne-Zion, ein religio s-moraiisciies Lehrbuch für die. Jugend israelitischer Nation. Mit Sr. kais. königl. ap.os.tol. Majestät ailergnädigste.r Druckfreiiieit. Verfaßt von Herz Hpmberg (Augsburg, Man 1812). Glases Buch, keineswegs das erste seiner Art, erlangte allerdings: eine dominierende Stellung im jüdischen Religionsunterricht. Es beherrschte Jahrzehnte, hindurch den Lehrplan, und zwar »deshalb, weil es ein der österreichischen Regierung seit langem Vorherrschendes Ideal in betreff der Erziehung der Juden verwirklichte. G. Wolf berichtet im Ben 6 hananja V. (186,2), 385. f., daßin Oesterreich dje Re- - gierung den Impuls zur Abfassung jüdischer Religionsbücher gegeben habe. Als Leitstern diente, ihr hierin die Bekämpfung des: Tälmuclismus. 1790 äußert sich der Gjihprnialrat Graf Kpllo.wrat zur Juden- Ordnung in Böhmen: „Dpr Staat verbiete Talmud, Mischna und Gemara wegen, ihrer Albernheit und Unwissepheit’ upd -weil sieder Philosophie und Geschichte Whn LM^chen." Erst geraume Zeit später begegnen wir einer besseren Einsicht. So. schreibt die Studienhofkommissjon anläßlich' der Gründung der Wiener Religionsschalle 1814 an den Kaiser: „Was gegen die Errichtung dieser Religionsschule eingewehdet werden könnte, äst vorzüglich das Besorgnis einer weiteren Verbreitung des jüdischen Aberglaubens. Allein da die. Jadenschaft selbst versichert, die Erlernung räbbinistischer Spitzfindigkeiten von dieser Lehranstalt fernhalten, sieh an das gesetzliche Lehrbuch Bne-Zion und an die. nicht minder beyfallswürdigen Bücher Toldat Israel (von Peter Beer) pnd. Imre Schefer (von Herz Homberg), dann an die Bücher Moysis jund der Propheten halten zu »wollen, von der Mischna und dem Talmud aber keinen anderen Gebrauch zu macheu, als um dm Lehren der. angeführten Bücher-mit Sätzen, unsdiesen zu unterstützen, 8.0 J&llt dieses Besorgnis hinweg. Denn wenn sich hieran strenge .gehalten wird, so; ist keine- Gefahr vorhanden, .indem nicht zu, leugnen »ist* daß der Tahn,nd hjäutzg die Sittenlehren sehr keinhäft ausspreche und daß. die, Authorität dieses Buches auch zur Verstärkung' der Wahrheit in den Gemü-, thern der jungen Israeliten beytragen könne.“1) Dje Religionsbücher, so hoffte, man, würden, den Talmud .verdrängen. Ein Mittelsrat des GuherniumS zu.Prag, v. Ri ege r, faßte einen Leitfaden, für den israelitischen Religionsunterricht ab, von welchem G. Wolf, der ihn in Abschrift bpsäß, berichtet, daßi er dem Lekach tob des: Abraham Jagel entnommen war. Noch 1820 wird,in der Hofkanzlei in, .allem1 Ernste die Frage, ventiliert, oh es nicht angemessen .wäre, daß katholische Geistliche den jüdischen Religionsunterricht erteilen sollten- . ) j Dfe Geschichte des Lehrbuches B n e-'Z i o n geilt in das Jahr 1807 zurück, ln einem Hofkanzleivortrage0) wird unter Bezugnahme, auf eine anonyme Anzeige, daß in den Religions- und Unterrichtsbüchern .der jüdischen Schufen gesetzwidrige Stellen enthalten seien, eine Aeußerung der Hofkommission erwähnt, dahingehend, sie" (die Upikoinmis sjipn} habe gefunden, daß die vorliegenden Lehrbücher nur einige Bücher der Bibel, des Talmuds und der jüdischen Ausleger, enthielten, Bücher . . .. die . .,,. für den Unterricht, der Kinder, besonders der Mädchen, die niemals1 hebräisch lernten, ganz ungeeignet seien. Ferner, daß. der Unterricht der israelitischen Jugend in den österreichischen Staaten nichtgleichförmig sei and die weih - liehe Jugend vernachlässigt werde. Deshalb möge das schon 1796 von Homberg ausge,arbeitete deutsche , und hebräische Manuskript: „Die Religion der Israeliten unddie Sittenlehire“, für die israelitischen Schulen nach nochmaliger Durchsicht als allgemeines Lehrbuch heraüsgegehen werden. Nachdem sich noch einige. Staatsratsgutachten und S tudienhofkommissions vorträge mit der Sache, befahlt hätten, > erfli,eߣ am; 14. Dezember 1810 im Aufträge des Kaisers1 folgendes Studienhofkommissionsdekret6): „8. JVI unablässig beschäftiget, die ächte WoMfartb, die ohne gute. Sitten nicht erreichbar ist, bey, allen Ihren Unterthanen zn befördern, haben zur Beförderung sittlich guter Gesinnungen und Handlungsweisen unter den in dpn K.' K. Erb Staaten befindlichen Juden »ein religiös-moralisches Lehrbuchverfassen zu lassen geruhet, welches die Vorschriften der Sittenlehre nicht nur aus Vernunftgründen faßlich, darstellet, sondern dieselben auch mit beweisenden Stellen aus den heiligen Büchern der Israeliten begründet. Da nun dieses Lehrbuch, wie der Anschluß zeigt, unter dem Titel „Bne-Zion, ein religiös-moralisches Lehrbuch für die Jugend israelitischer Nation,“ zustande gekommen und dem Zwecke angemessen befunden worden ist, so haben Sf M, beföhlen, daß: 1. dieses Lehrbueh in allen jüdischen Schulen der deutschen Erb Staaten als ein gesetzliches Lehrbuch eingeführt und gebraucht und auf desspn zweckmäßige Anwendung von allen, denen die Untersuchung der jüdischen Schulen obliegt, genau gewacht Werde; 2. daß jeder Bräutigam und jede Braut von der israelitischen ‘Nation, .da sie um die Heurathsbewilliguhg. ansuchen, über den Inhalt dieses Lehrbuches von dem1 Kreis - - 4) Pribram II, 250 f. - 5) Pribram 11, 161 £ 8;J£ribram 11, 170 f.