Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 36 (13.9.1918)
- Date
- 1918-09-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Meb?ö ' Lir. MWiÄ MMenMift i .! m, 36 Menu unsere Nabbiner u.no Lehrer fyirem Weiftev Mabbi LSochauau üen Sakkai na.chahmen werden, w'trd Israel, gerrchsLigt vlvm geisitZen Marte, auca Stürmen deA LebenÄ rvohen, fichj w reo er vergangen uub MMKAglDchig. tztzrxm. WhM Mte tzMegxnMw. _i _1;_i. I i._. ... ,_a!> ... t . 1 . i i i. . _.i_i..... -L» Kr »»tttischr« F»r>er«ngrn -rr J«dr« . i« ittuHtn. - ' SBqh Üey vtoseuverg.*) > Unsere Forderungen? Sie beruhen auf dem kla.rliegenden .SaMerya.lt, datz' Li tauen geradezu den IdeaM.lt eines tarioua. litätengehfet e s bildet. Zieme der es bewohnenden Bölkergruppen erfr.eüt sich rrgendeiner politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Hegemonie Md .Vormachlstellung. Die Litauer bilden den Bauern-, die Molen den Grundbesitzer-, die Juden den städtischen Handwerks- und Hs.ndelsstand; jede dieser nationalen Gruppen stellt rein Zahlenmäßig eine Mmdexheft dar. Der Mangel jeglicher Zentripetaitendenz war und ich das bestimmende «Element in der politischen und kulturellen Struttur des Landes. Bernunftund Gerechtigkeit gebieten es, diese ausbauende, eine friedliches tl leb eneinander der Nationen verheißende Eigenart in der Verfassung des neu entstehenden Staatswesens voll und ganz zum Ausbruch zu bringen. Das. selbständige Litauen wird ein föderativer NaL.iotralitätenchaat sein, oder es wird nicht sein. - Ein föderativer NationalitätenstaLt — man mißverstehe das Mort nicht und denke nicht (wie es letzthin von polnischer Seite geschieht)' an das schweizerische Muster. Zusammengewürfelt und durchgewachsen, wie es tzn Litauen Litauer, Juden, Molen und Weißrussen sind -7^ von dem nicht minder gewichtigen Moment der vexf schiedenen Art ökonomischer Differenzierung abgesehen —, ist hier an .eine Wahrung des -territorialen Minzips im Staatsrecht nicht zu henken. Der Gerechtigkeit Genüge getan wäre keineswegs mi.t der Schaffung eines litauischen Landes mit den Gouvernements Kowno und Suwalki — letzteres etwa mit Ausnahme der überwiegend polnischen kreise Suwalki und Augustzowo —, den Kreisen Troki und Wilna und dem nördlichen Teile des Kreises. Swenziany, und eines weiß, r u ff, i s ch e n Bezirkes mit den Kreisen Grodno, Sökolla, Teilendes Kreises Wolkowisk und den Kreisen Lida und Oschmiany 1 denn nicht Splitter, sondern wesensnötige Teile jeher der nationalen Gruppen sind hier durcheinander gemischt. Die Juden aber, in den Kreisen eine Minderheit, besitzen in der erdrückenden Mehrzahl der Städte und Flecken eine Harke Bevölkerungsmehrheit. Für sie müßte das: summum jus des territorialen .Prinzips in eine summa iujuiia ausarten. .Gerechte und auf die Dauer erträgliche ZuMndb könnte nur eine Staatsordnung verbürgen, die Nation als eine Sprach^ und Kultur-, keine blotze.Siedlungsgemeinschaft und „Gebietsherrschaft" setzt: Der staatsrechtliche Personalismus, die lebendige Menschengruppe, nicht der Boden ist der Träger, der - Rechte. Auf her Grundlage des personalen Prinzips kann jeder der vier Nationalitäten Litauens ihr Recht in vollem Matze werden. Wird die erforderliche jeweilige Anteilstarke einer nationalen Gruppe gerechterweise auf mindestens 5 Prozent festgesetzt, so wird der Schlüssel zur Feststellung der Berechtigung eines erhobenen Anspruches auf Anerkennung einer Volkssprache im Schul-, Gerichts- _ und Verw.altungswesen leicht zu finden sein. Es würde sich *) Aus seinem im Verlage her „.Neuen jüd. Monatshefte" Merlin W. S) soeben erschienenen hochaktuellen Luche „.Die Juden in Litauen". (SeWchte, Bevölkerung und Wirtschaft., Preis Mark 120- . ' ( <!' daraus im w e s e nt lich en die Anerkennung, des. 2 i.* d x s ch en Mb des Po l n \s ch en als. Schul-, Gerichts- und.BerwaltMgssprache in. den S t ä d t e if und oes L it a u i s ch e n in den Lan d g e me i n d e n ergeben. 2m Übrigen werden Schul- Md xullurangelegenheften 'den einzelnen vlarionsgemeinschasten überwi.eie,n. Das. Wahlrecht wird auf Grund nationaler Kataiter und W.ahlmarrireln in .Verbinbung. mit der. Berhältniswahl geregelt. (Ob übrigens nicht, nach dem österreichischen ReichsratswahlmuIfer, entsprechend der allerdings, lehr bedeutenden Verschiedenheit der Kulturftul e der in Betracht-kommenden ülationalitäten.eine gewiife vorläufige Bevorzugung der höhersiehenden Gruppe hinsichtlich der. .Mandatenzahl angebr,acht wäre, bleipe hier.unerdrtert: in OeHerreich. ist diese Bestimmung unter. Mitwirkung der deutschen sozialdemotratischen Partei zustande gekommen.) ° - . , , . . Ein weiteres Eingehen auf die Formell der. jtaat^- rechtlichen Gestaltung des künftigen föderativen vtationalirätenstaates. Litauen, ist hier nicht möglich. Es. kann .an dieser Stelle um so mehr davon abgesehen werden, .als die Grundideen .einer .auf dem Perjonasirätsprmzip .aus gebauten.Nationa.lität.enverfassung durch die ^ensv klaren wie erschöpfenden Arbeiten Karl Nenners bereits in weite Kreise der Politik und der Publizistik gedrungen sind. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf einen zümindeitz in den wichtigsten Einzel!- punrreil den Bestrebungen und Forderungen des jüdilchen BolteS .in Litauen entsprechenben, in seiner. Wellläufig/- keit — er geht auf die .Schaffung eines polnischl i t a u i s ch - t u r i sch en Staatswesens hinaus — gller-. dings längst durch vollendete lLätsachen überholten unb im ganzen gegenstandslos gemachten Entwarf über die Regelung auch^ber litauischen Frage vom Neichs'tagZk abgeordneten ^Georg^ Mch t h e j h.*) . . , . .. Zwei alte jüdische Prüi'uugszeuguisse und was sie erzählen. Ein Beitrag zur äußeren Geschichte des jüdischen Unterrichtes. Von Prof. Dr. M. Rosenfeid. Es ist seit längerem ejv Gemeinplatz, daß in jedeni Wissenszweige der Geschichte und Entwicklung 'desselben eine hohe Bedeutung zuzumessen ist. Die. Geschichte, ist über vielleicht nirgends in konkreterem Sinne Lehrmeistern! als' in Disziplinen, für welche die Erkenntnisse, Erfahrungen und Wahrnehmungen derer, dievor - unsj -geforscht, Methoden aufgestellt und erprobt haben; die Voraussetzung für die Orientierung in der Gegenwart bilden. Und je mehr eine; Wissenschaft genötigt ist, den Nachweis ihrer Exaktheit, der .ihr keineswegs1 von vornherein allseitig zugebilligi wird, immer von neuem zn erbringen, je mehr sie von Ihrer Methode ahhüngt und. je; größer^ Yerschiedenartigkeiten ihre Methodologie aufweist," wie, es1 bei der Pädagogik der Fall ist, desto eklatanter. ist die, Wichtigkeit ihrer Geschichte. Ein Piädagoge, der von einem Rousseau, Pestalozzi, Djesterwog, Herhart, Fröhel, Ziller u. a. nicht Kenntnis erlangt hätte, könnte, das glänzendste pädagogische Genie vorausgesetzt, günstigenfalls nach mehreren; Jahren durch eigene Irrtümer, und Mißgriffe zum! richtigen Gebrauch seiner - Kunst geläugen. S.o, selbstverständlich darum die Betonung der Ges chichte der Erziehungslehre, ist, so unangenehm macht sich dem Interessenten das Fehlen einer-Geschichte des jüdischen Unterrichtes, insoftderheit des1' jüdischen Re- *) „Das selbständige Polen chs Natronalitätenstaat", S. 30 ff.