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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-08-02 · 30 (2.8.1918) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
30 (2.8.1918)
Date
1918-08-02
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Bloch,'s Wochenschrift Seit* 48? iin zartesten Kindesalter angeblich v>nTuden gemartert Mr, 30 Dr. äsr ErLÜlseliok von ^Ininr, dorAlsn del clen Juflen flnrnul los uu<l wenn sie große Summen geborgt hatten, meinten sie, jetzt könnte wieder einmal ein dudenbrennen kommen. Sie w^ren ganz unschuldig; daran, aber sie hatten einen ganz merkwürdigen Instinkt, das ein Jahr vorher zu kennen. Da kamen die Herren und sagten dem Kaiser: »Wenn wieder einmal sollten Juden jebrannt werden, dann erbitten wir uns dieses oder jenes Haus.« Diese Verteilungen haben tatsächlichstattgefunden. Wir haben Urkunden in Händen, die schön im vorhinein den geistlichen Kirchenfürsten die Häuser jener Juden gaben, die möglicherweise im Laufe der nächsten Jahre verbrannt werden könnten.« Wenn aber der erwartete Volksaufstand längere Zeit ausblieb, so wurde ein wenig nachgeholfen. Aus dem Jahre 1272 stammt eine Kundgebung des Papstes Gregor X. mit folgendem Wortlaut: »Da es sich zuweilen ereignet, daß Christen ihre eigenen christlichen Knaben wegtun und dann den Juden von ihren Feinden zur Last gelegt wird, daß sie diese Knaben verstohlen auf die Seite bringen und töten und deren Herz und Blut opfern, während die Väter dieser Knaben oder. andere Christen ans Feindseligkeit gegen die Jnden diese heimlich verbergen, damit sie diese Juden kränken und als Entgelt für ihre Befreiung von Quälereien von diesen^ Juden. eine Geldsumme erpressen können, und fälschlichst beteuern, daß die Juden diese Knaben auf die Seite gebracht und getötet hätten, und daß Juden das Herz und das Blut dieser Knaben opfern, während doch ihr Gesetz dieses bestimmt verbietet und ausdrücklich erklärt, daß die Juden nicht opfern und . Blut nicht trinken sollen, selbst nicht vom Fleische solcher Tiere, die gespaltene Hufehaben, was von Juden, die zum christlichen Glauben bekehrt wurden, an unserem Hofe wiederholt anerkannt worden ist, trotzdem aber durch solchen Anlaß sehr viele Juden sehr oft widerrechtlich.gefangen gesetzt und gehalten wurden: »So bestimmen wir, daß'Christen in diesem Falle und aus diesem Anlaß nicht gehört werden sollen, und befehlen, daß die aus solchem friv ölen Anlaß .gefangen gesetzten Juden aus dem Kerker befreit und fernerhin aus derartigem frivolen Anlaß nicht wieder gefangen genommen werden sollen, es sei denn, was wir aber nicht glauben quod..non credimus_— daß sie auf frischer Tat -— in flagranti orimine, — ertappt würden.« (Dokumante zur Aufklärung Nr. 2, S. 118.) — Papst Innozenz IV. schreibt in seiner hochherzigen Balle: „Aus Habsucht undBlutdurst werden die Juden ohne Richterspruch beraubt, gemartert und getötet; um ungerechterweise ihre Güter zu plündern und sich anzueignen, werden gottlose An Schläge gegen sie ersonnen und erdichtet.“ Ganganelli in seinem berühmten Gutachten erwähnt aus der Geschichte seiner Zeit, „daß ein Vater eine seiner zarten Töchter an verschiedenen Teilen verstümmelte, nach tödlicher Verwundung zwischen Tücher einwickelte und in eine Krippe im Stalle eines Wirtshauses, das nach der Sitte in Polen von Juden gehalten wird zurückließ!“; daß aber dasselbe Kind, welches durch göttlichen Willen länger lebte, mit eigenem Munde bekannte, vom eigenen Vater mit vielen Wunden und, Verstümmelungen übel zugerichtet worden zu sein. Und doch hatte sich schon der Verdacht gegen die Juden gebildet, schon wollte man gegen die Juden Vorgehen!“ Alle diese historischen Urkunden, die tausendfach vermehrt vorgeführt werden können, alle Bullen der Päpste, alle Zeugnisse theologischer Fakuliäten, alle Beteuerungen von Männern der Wissenschaft haben den Ritualmördwahn aus den Herzen des christlichen Volkes nicht getilgt. 6. Allerdings sind noch vielfach besondere Triebkräfte wirksam, daß dieses Gespenst, das, wie geschichtlich festgestellt ist, zu derselben Zeit in Europa auftauchte, in welcher auch der Hexenaberglaube seine Opfer zu fordern anfing, heute, nach dem gänzlichen -Erlöschen der Hexenprozesse, sein Unwesen noch immer weiter forttreibt. Vielleicht die stärkste. Propaganda für die Fortdauer des Ritualmordaberglaubens bildet der seltsame Kultus dreier Knaben, die als Heilige gelten, weil sie und ermordet worden wären. Diesen Knaben sind Kirchen und Kapellen gestiftet, zu welchen jährlich Tausende Wallfahrer pilgern, um bei den angeblichen Reliquien dieser kindlichen Märtyrer zu beten. Die Erzählungen von dem angeblichen Martyrium dieser Kinder, phantastisch ausgeschmückt, findet man nicht bloß in Lesebüchern für die katholische Jugend, sie bilden auch den Inhalt zahlreicher Volksschriften,, die alljährlich verbreitet werden, um den Ruhm der Heiligkeit der betreffenden Kirchen und Kapellen in weite Kreise zu tragen. Es sind „Der heilige Werner (1287), der selige Andreas (1462) und der heilige Simon (1475).“ An den zweiten und dritten dieser Knaben erinnern Kapellen in Trient und in Ries in Tirol, an den ersten die Wernerkirche in Bacharach a. Rh. Der Knabe Werner soll im Jahre 1287 zu Oberwesel von einigen Juden bei den Füßen aüfgeliangen worden sein, „damit er die heilige Hostie wieder von sich geh e“. Da dies nicht gelang, geißelten sie ihn, öffneten ihm die Adern und preßten ihm das Blut aus. Werner litt geduldig und starb. Demgegenüber erwähnen wir: Das Chronicon Colmariense bei Böhmer, Fontes rerum Germanicarum zum Jahre 1288 (p. 72), also eine gut katholische Quelle, teilt mit, „daß Kaiser Rudolf den Erzbischof von Mainz zu einer feierlichen Verkündigung auf der Kanzel, verhalten habe, daß die Christen den Juden das größte Unrecht täten, und daß der gute Werner, we 1 cher gemeiniglich als von den Juden ermordet aus ge geben und von einig en' ein f äl 11 gen Christen als göttlich verehrt werde, in Feuer verbrannt und dessen Asche in den Wind gestreut und ins Nichts aufgelöst werd e“. Somit ist bewiesen, daß Kaiser Rudolf gegen die Anklage, die Juden hätten den Knaben Werner ei^er Hostie wegen umgebracht, aufgetreten ist, und es ist nicht anzunehmen, daß-der mönchische Chronist geschrieben haben würde, Werner werde nur von einigen einfältigen Christen für göttlich verehrt, wenn sich die Sache nicht so verhalten hätte. Heute wird noch immer katholischen Kindern in Lesebüchern von diesem Mord der Juden erzählt. Zur „Geschichte“ des Andreas von Rinn genügt, auf Steubs „Altbayerische Kulturbilder“ (Leipzig 1869) hinzuweisen, welcher Seite 83 kurz sagt: „Ins Jahr 1462 wird der Martertod des kleinen Andreas von Rinn, des Heiligen von Judenstein bei Hall, verlegt, eine Erfindung, deren Ruhm nach jetziger Meinung dem Haller Damenarzte Hippolyt Guarinoni, einem 1654 verstorbenen Italiener, gebührt“. In der Tat geht die ganze Fabel auf Guarinom dessen Bericht enthalten ist in dem Buche von Adrian Kembter, acto pro verdate Martyrii Corporis et cultus publici B. Andreae Rinmensis, welches 1745 in Innsbruck erschien und der die im Volke lebende Mäü aufzeichnete, um die Kanonisierung zu erwirken. Kembters Buch wurde dann ausgezogen und mit mündlichen Mitteilungen desselben vermehrt von Bonelli in seiner 1747 erschienenen Dissertatione apologetica sul martirio fiel B. Simone, und ein deutscher Auszug daraus ist die Schrift „Der Judenstein odefi Geschichte des Märtyrertodes des unschuldigen Kindes Andreas von Rinn“ (Innsbruck 1845). Die Quellen Guarinonis, auf den somit alle Berichte zurückgehen, waren, wie Kembter mitteilt, die Aussagen der ältesten

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