Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 30 (2.8.1918)
- Date
- 1918-08-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Stä* 477 Mr 30 D>r. Bköchl's Wochenschrift .-'UKrigeiH.-ryKnft.„^,^irM. -die .WAHMMKe^geMex .Mren^ die,, uns >vorhH.Mranlatzt.hyhep.^.Men HWag über. -die^Ernhür-. g'erung Kr Fremden zu unters,chreiben, nachher Hätten uns ^Eng-- länd Md Amerika, Frankre^ünp Italien. — rMiFalle-diese Mächte be.M' -gllgeGeinen FxtzeKnsMuh das, erste WgrlhaKN ixMen- —- eme,ähnlHe AehingizM,gestellt. Hätte die Pme in stiefeni Fall einen üngenehHeren Geschmack? ' Wir wissen wW daß,M die Itegierüng Brätiänü-staLe iJön es cu> im. Juli vorigen ^Jahres. Milt.'h'A^offyrMunseren Gesandten, in London. Paris^'RoNr und . Petersburg mitzuteilen, dost sich . Seine Majestät der König,,durch ,fein Mort,verbürgt Hatz 'datz „alle diejenigen, die für das Vaterland. gekmn'p.ft.-.odetz jufotz^ des Krieges gelitten haben, welchen Glaubens und Nationalität sie auch.immer sein sollten, gleiche Rechte mit den rümänischen Burgern haben, werden". .. . Kr,- .',.. Di^. Konstituante wird durch ein Gesetz die Worte des Könkgs beträstigdn. . ' : MchMnst Kr RWktiöü. Aus' vörstehestdest Hei EnUnziakipnen HU klär hervor, Laß ün'sere Befürchtungen, betreffend den Mangel an .BerditwillMeit des rumänischen Regierung, die jüdische. Frage .in RmMÜeÄ Mfrichlig Und ehrlich .zu erledigen,, leider sehr berechtigt wa'rett üM sinÄ. Herr Märghil ö - Man, der an der mrnäNrfcheN Mikrfchen SKike. aüferzögeu ist/ ist ebenso UNäüfrichkist wie alle Vorgang'er und wird seine Bersptechüngen MchstwcchrschemlW nicht einlösen. Der Aelega'tion des Verbandes eingeborener Juden versprach er-, das betreffende Gesetz dem Parlament vorzulegen, um bis zur Konstituante im kommenden Herbst diese g'OK FrM Zeorönek 0 seM. Nun wird in dem offiziösen Artikel Aber erklärt, daß. das. Gesetz in der. .Judenfrage auf dem Wege eines Dekrets eingeführt werden wird, daß. das. rumänische Parlament diese Früge besprechen wird, daß, aber, die legale Form diesem Gesetz, er st vo n d e r Konstitu ant e .gegeben werd.en wird/ so daß die.Juden an den Kastlen zur Konstituante — welche noch unter dem fetzigen Wahlsystem gemacht werden — nicht teil nehmen werden. . ' Widerspruch zwischen dem FriedensvertrNg und. dieser. Hinausschiebung liegt auf der Hand , und bezweckt gewiß nichts däs .Peste für die grmA. jüdische? Bevölkerung. Esist das alte rumänische System, die ganze Welt zum Narren zu halten. Denn wie kann man sonst dieses Vorgehen des Herrn Marghilo man beulen,., wenn man berücksichtigt, daß er keine zehn Ovposikionsleute. in beiden gesetzgebenden Körpern hat, somit wrt seiner Majorität tun kann, was er nur will. „Jassy" argumentiert folgendermaßen: Da die - .Judensrage eine Fremdenfrage ist (vorn Artikel 28 selbst . ,als solche .anerkannt); da Man, um ein. neues Statut für die Fremden bestiMjren, den Artikel 7 der Verfassung ändern muß; dg aber das heute tagende Parlament nicht beftlgt ist. Len Artikel 7 der Verfassung zu ändernwird also jedes Gesetz, das das jetzige Parlament diesbezüglich votieren wird, als „null und nichtig" betrachtet werden Mssen, „ohne praktischest Wert". Um den Artikel 28 Mt der rumänischen Verfassung' in Einklang zu bringen — sagt ferner das offiziöse Blatt —, muß Mn 'die' ganze Mische Frage der,künftigen Konstituante überlassen. Mit anderen Worten: das jetzige Parlament wird erst zu beschließen haben, daß Artikel 7 ab'ge- .ändert werden must und dann erst wird die Konstituante — die im Spätherbst auf Grund 'der inzwischen neu stattgefundenen Wahlen znsammenberufen sein wird — sich mit unserer Frage zu beschäftigen haben. Die jetzig en KamMern werden zwei bis zweieinhalb, vielleicht 'auch, drei Monate zu arbeitest haben. Die nächsten Kammern, die Konstituante, können somit nicht vor Mitte bis 'Ende- November, im biesM Falle, znsaMmenkomMen. Wer garantiert, daß diese Konstituante, welche enorMe Probleme zu erledigen haben wird, nicht ein oder zwei Jahre zu arbeiten hätte? Und in einem solchen Fchle ist mit ziemlich großer Sicherheit zn erwarstn/.LMchie jüdische Frage ganz zuletzt zur Schache kommen wird, dchnit sie^ nach dem V'elieben dieser Herten, ganz beschnitten herauskoMmt. . W ist Ar bemerken, daß die konstitutionellen Skrupeln ganz plötzlich der rrrMänischen Regierung aufgetaücht" sind und gerade in dem Momente, wo Man endlich zitr Vorlegung des Emanzipationsgesetzes schreiten Mußte. Die jetzige rumänische Regierung ist dieselbe, die über den Fried ens'dertrag verhandelt und diejenigen Vorschläge gemacht hat, die zur Aufnahme des Artikels 28 geführt haben. Die Regierung hat auch damals gewußt, daß das Gesetz!, das infolge des Artikels 28 erlassen werden sollte, von einem! gewöhnlichen Parlament nicht votiert werden kann, da Artikel 28 von FreMben spricht, und die Fremdenfrage nur durch Aenderung des Artikels 7 der Verfassung gelöst werden kann. WaruM hat sie geholfen, dem Artikel 28 die bekannte Redaktion zu geben, warum hat sie die ganze Zeit geschwiegen und erst jetzt, nachdem der Friedensvertrag votiert worden ist, auf einmal entdeckt, daß das jetzige Parlament in dieser Frage überhaupt nicht zuständig ist?" Der Friedensvertrag beschließt, daß dieses'Gesetz bis zur RatiMerung des Vertrages erlassen werden Must Die rumänischen Kammern haben den Vertrag schon ratifiziert und trotzdeM däs vom Artikel 28 vorgesehene Gesetz noch! nicht votiert. Hätte die Regierung den Mut gehM, eine neue Politik in der- Judenfrage einzuschlagen, indem sie erklärt hätte, daß die einheimischen Juden keine Fremden seien, so hätte Man die Frage ohne jedwelche SchwierigkMt durch das jetzige Parlament Men können. . Die Regierung hätte sich nur an den Artikel 44 des Berliner Vertrages sowie an die formellen öffentlichen Versprechungen erinnern sollen, die Rumänien durch diplomatische Noten, in den JaUen 1879—1889 den Großmächten gemacht hat, nM die Frage heute einfach losen zu köNnen. Rumänien hat sich nämlich in den genannten Jahren feierlich verpflichtet, die einheimische n In - Len nicht als FreMde zu betrachten, sondern ' sie als eine wirklich einheimische Bevölkerung anzusehen, wie sie es von altersher waren und wie sie das Gemeindegesetz von 1864 legal anerkennt- Tatsächlich sind, wie schon gesagt, .die einheimischen Jisten keine Fremden, folglich bezieht sich der Artikel 7 nicht auf sie, somit hätte Man die Judenfrage auch von einem gewöhnlichen Parlament Wen lassen können, Das wäre eine historisch rechte Politik, eine ehrliche und Mutiae Politik gewesen. Die rnMänrsche Regierung schreitet aber in unserer Frage in die alten Mahnen. Stere hat tzor vierzehn Tagen gesagt, daß er mit einer Mystifikation des Herrn Marghilo ni a n in dieser Sache rechnet, und' ein anderer jetzt gewählter Deputierter sagte vor drei Tagen, daß er keinem einziHn rumänischen Politiker traue. Herr Ma rghiloMan ist Wrigens auch in allen anderen Fragen, deren Liofung er verspricht (Agrarreform, Wahlrecht, EnteignuncDprojekt) als echter .rumänischer Politiker unaufrichtig und wird^ auch diese ReforMen Mr teilweise und sehr unvollständig erledigen. ~ Es ist der. Augenblick gekommen, die unwürdigen Treibereien dieser Politiker vor der Oeffentlichkeit 51t demaskieren.