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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-06-21 · 24 (21.6.1918) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
24 (21.6.1918)
Date
1918-06-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 34 ®t. Wach s Wochenschrift Seit* $71 im'mer wieder, dem Juden zugeschrieben wird/ ihm tatsächlich wesensfremd. ist und er nur durch die Verhältnisse dazu gedrängt.wurde. Sowird-aMDersöhnungsfeste das Gebet des .Hohenpriesters-/ das er beim Verlassen des Allerheiligsten betete,- jährlich wiederholt und in dem e? folgendermaßen heißt: . „Sei Dein Wille,-. -Ewiger unser Gott, und unserer Väter! daß.dieses! Jahr, da!s: anhebt/ ein Jahr sei, in dem Du Deinen Segensschatz auftust, em Jahr der Fülle, des Segensdes Getreides/ Mostes pnd-Oeles, ein Jahr der Billigkeit, .ein Jahr des Ueberflusses,. ein tau- und regenreiches Jahr bei Sonnenhitze,, ein .Jahr, in dem Feldfrüchte ihren Saft voll Süße spenden, ein Jahr, in dem unser Brot und Wasser gesegnetem Jahr der Sättigung, .in dem Du die Erdfrucht segnest usw."! - In diesem „Ab oha" genannten Gebete wird nur noch um (Sühne und Reichtumsgebetek. Ist esnün möglich, daß der einzelne oder gar ein Volk, das an seinem allerheiligsten Feste. derartige Gebete. betet, anderseits ver- ' suchen sott, durch Spekulationen mit den allernotwen-. digsten Lebensmitteln Not und Mangel herbeizuführen, um sich dadurch zu bereichern? Don einzelnen Ausnahmen, für die über die Gesamtheit nicht verantwortlich ist, muß selbstredend abgesehen werden. Und dann feiert das Judentum zwei Feste, die ausgesprochen agrarischen (Charakters sind und an denen noch heutigentags ähnliche Gebete, wie die angeführten, gesproMi werden. Die Tage der Feste, an denen diese Gebete gesprochen werden, werden sogar nach ihnen" benannt. Es ist dies der erste Tag des ..PassahfesteS. „der Tag des T ckuies", und der achte Tag des Laubhüttenfestes, „der Tag des Regens". Im Gebete des Passahfest^s .fleht der. Jude, „unaufhörlich werde ich bitten, unaufhörlich werde, ich flehen, damit das Getreide wohl gedeihe, die. Ernte ersprießlich werde. Auch darin möge Gott mirl willfahren, die Flut des Regens äbzuhalten, denn die Zeit des Regens ist vorüber. Möchte er .mir doch übte Wolken des Taues aufschließen, damit die Hitze keine Dürre iverursache. Gib Fülle an Most und!Getreide: die Früchte dieses Jahres mögen wohl gedeihen usw." - Aehnlich heißt es im Gebete des Tages des Regens: „Den Bäumen Und «Gewächsen gib Gedeihen, daß sie zum' Wohlgenusse .erblühen.. Den Tälern spende Fülle des Ertrages. Möge nimmer der Geschöpfe frevelhaftes Beginnen — Krieg -und Spekulationen — den Ebenen die Fruchtbarkeit .entziehen. Laß, durch.Wässerung der Weinberge Trauben sich versüßen usw." Dies und alles Gebete, die Iden.einzelnen und Me Gesamtheit von jedwedem Treiben, has die Lebensmittel irgendwie ein- . schränken könnte, abzuhalten geeignet sind. . Neben diesen festgesetzten und jährlich wiederkehrenden Gebeten,, hie alle Gott um reichen Segen von Lebensmitteln anflehen, kennt das Judentum noch Benediktionen ähnlichen «Inhaltes für außergewöhnliche Fälle. Es wird dem 'Juden von Neligions wegen zur Pflicht gemacht, zur.Zeit der Not und Dürre oder der überflüssigen und schädlichen.Regenszeit allgemeine Fasten mit Gehet anzuordnen. Daß Fasten und Gebet wegen Befürchtung vor Mangel an Lebensmitteln, angeordnet werden, gehört nichlt zu den Seltenheiten. Derartige Einrichtungen beweisen mehr als alles, daß der Jude von Neligions wegen dazu gedrängt wird, jede Handlung und jedes Unternehmen zu unterlassen, Welches irgendwie die. Volksnahrung beschränken, könnte. Denn die Beeinträchtigung der Volksernährung widerspricht beim Juden seiner religiösen Anschauung.und seinem Gebete. . ' - Wir sprachen' 'bis nun über die religio s e Stellungnahme des heutigen Juden zum Lebensmittelwucher. Wir dürften hieraus folgern, daß auch die Behandlung m, OOMs CE*. des Heiden seitens des Talmuds in der Ernährungsfrage keine inhumane 'fern kann. Für die hochherzige Versorgung der Heiden mit Lebensmitteln sprechen aber noch^ andere Momente,- Zunächst die allgemeine Verordnung^ „Man unterhält die heidnischen Armen gleich den bischen" (Gittin 61 a, Schulchan Aruch Ehoschen Misch^ pet 251, 1). Diese Bestimmung bezieht sich besonders auf die Versorgung-mit Nahrungsmitteln. Dies man gus einer anderen Verordnung der Braitha. Ich siebenten Jahr war nämlich jedwede Bearbeitung Bodens strengstens untersagt (vgl. Leviticus 25, Selbst eine indirekte Bearbeitung des Ackers war verboten (Schebiith >3, 1 f). Die Fruchte, die an BäumeG^ und auf den Feldern von selbst wuchsen, mußten für' ' herrenlos erklärt Werden (Ledit. ibid. Vers 6 ff. Nur, dem Heiden War! selbst in Palästina (Maimomdes 4» 20) gestattet, seine Felder zu bestellen. Wenn nun der Regenim siebenten Jahr 'zur erwarteten Zeit noch nicht 'entgeh troffen war, so wurde ein allgemeines Fasten angeyrdnsr Man betete und!'flehte um Regen. Der TalMud meint nun,' daß der Zweck dieses Fastens vornehmlich der Regen Kr die Felder der Heiden .zu erflehechA" Denn der Jude ist verpflichtet, auch für die NähcunF"- des Heiden Sorge zu tragen (jer. Tanith, 8, 1 f:, Tasiphta Tanith 2, 8 . Der Jude sollte selbst, in ’ dech^ Heiden zwar ein irrendes', aber immer doch ein GottesK^» g e sch ö p f ersehen, däÄ erhalten Werden muß. In ähnlichem Sinne bestimmt auch die Mischnahtdaß der Jude dem Heiden am siebenten Jahre behilflich'^ - sein kann bei Bereitung der Speisen. Dagegen - ist verboten, dem Israeliten, der die -Bestimmungen des siebenten Jahres nicht hält, irgendwelche Hilfe zu leisten... (Schebiith 4, 3>. Der «Talmud bekämpft in dem Herden^, nur das Heidöntuch, nicht aber den 'Menschen. Nehst den bis nun erwähnten Bestimmungen zu^.. _ gunsten der Versorgung von Nichtisraeliten und Heiden^» mit Lebensmitteln waren, solange der jüdische Staat be^ stand, für die Bekenner, der theokratischen Gesetze P.aläH'4 stinas noch verschiedene Einrichtungen zu demselben Zweckö eingeKhrt. . . ' In Palästina kam die Lebensmittelknappheit off^ vor. Denn zunächst ruhte jedes siebente Jahr die ganzy^ r Feldarbeit und jedes Knfzigste Jahr sogar zwei Jahre KO: » neünundvierzig und fünfzig. Damit fiel viel Getreide aus. Ebenso pflegten-oft natürliche Plagen: wie AuS^^ bleiben des Regens, Heuschreckenschwärme und Ve.rwü es* c** > *r. 3m r cwr« CO.' ■cm: stungen der Saat durch feindliche Freischaren, Palästina^ heimzusuchen. Die Umständebewirkten, daß bereits nf/- den frühesten Zeiten des Mdifchen Volkstums danach - gestrebt würde, das Volk vor Verarmung und 'Ausbeutung zu schützen. So finden wir-religiöse Ermahnungen^ und gesetzliche .Bestimmungen, -die alle sich gegen di^Ä. künstliche Beschränkung von Lebensmitteln wenden. -b Don den vielen diesbezüglichen Ermahnungen chöchteü^ wir nur zwei anKhren. „Wenin Mangel an (Lichens-^ Mitteln ist, so soll sich der Reiche dem Armen gleich au^ das möglichste- Maß einschränken, damit ein Teil vonden .vorhandenen Nahrungsmitteln an jeden komme" (TaA^ nith 11 u). Ferner lesen wir im-Talmud: „Jni^emeS.^ Zeit der Not soll sich ein jeder ernst und würdig per-J, halten, niemand darf sich den Anforderungen der Zeit entziehen" (ibid., ChaF. 16a.). =s*f Nicht immer lebten die Mächtigen und Reichen tmcf^ <«^28* diesen Regeln. Es kam auch vor, daß zur Zeit der Miß^Ä^^ . ernte und anderer Landesplagen die unteren Schichte,^ des Volkes wegen der unerschwinglichen -Preise der Le-A b.ensmittel sich verschulden mußten und manchmal uucM^ in Sklaverei geraten sind. Aber immer wieder traten die - I geistigen Spitzen des Volkes auf und tadelten mit der j Wucht ihrer Stimme die Schuldigen. So hat zum Beispiel Rehemia die Schuldner von Nahrungsmitteln, von w CPStfJ

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