Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 18 (10.5.1918)
- Date
- 1918-05-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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drr. is i Dr. vtoch'S Wöcherffchrist ' Sstt^ÄLämit eürigeir Herren und ersuchte mich, zu veranlassen, daß die Obduktion chesteilsvorgenommen iverde, damit das^ Leichenbegängnis noch zur angeordneten Stunde stattfinden könne. Auf mein telephonisches diesbezüglich an den Polizeidirektor,in Gegenmart'des Herrn Dr. Feldblum gerichtetes Ansuchen erhielt ich die Antwort, die Sache liege nunmehr in Händen der Staatsanwaltschaft. Demzufolge intervenierte ich bei der k. k. Oberstaatsanivaltschaft und erwirkte, daß die Vornahme der Obduktion sofort verfügt wu,rde. Herr Dr. Fe lob tum teilte mir'auch Mit, daß er voraussehe, daß das Leicheubegängnis zur anberaunrten Stunde schwerlich werde stattfinden können, daß, es wahrscheinlich zur für das Leichenbegängnis angesetzten Stunde, vor dem Sterbehause zu einer großen Versammlung kommen werde, er sei daher besorgt, daß die Polizei e inschreiten könnte, daß dies-die herrschende Erregung noch! steigern würde, und ersuchte mich, in dieser Richtung beim Polizeidirektor zu intervenieren. Nach einem telephonischen Gespräch mit deM Polizeidirektor .konnte, ich Herrn Dr. F e tdblnm mitteilen, daß Mir der Polizeidirektor das Versprechen gegeben hat, nicht einzuschreiten. Herr Dr. Feldblum sprach mir hierfür seinen Dank aus. Gegen 1 Uhr mittags telephonierte mir der Polizeidirektor— ich war damals bei einer Konferenz beim Leiter' der hiesigen politischen Behörde Statthaltereidelegaten Dr. v. Biesi a deck i —, es werde vor dem Sterbehause, eine vieltauseudköpsiae Versammlung unter freienr HiniMel ohne> Polizei sitze Bewilligung abgehalten, es werden vom Balkon aus an die Menge aufreizende Reden gehalten, er besorge die schwersten Ausschreitungen und er müßte mit aUeM Nachdruck eiuschreiten, falls die Versammlung sich nicht sofort aufläse. - ^Jch -beruhigte den. Polizeidirektor, fand 'feine Befürchtungen unbegründet, machte ihn auf die Folgen 'feines eventuellen Einschreitens mit Rücksicht auf die Erregung der Gemüter" aunnerksain und erklärte schließlich, daß ich persönlich die Verantwortung übernehme, daß die Versammlung ohne Störung der offentl'chen Ruhe verlausen werde, faW die Polizei nicht einschreiten werde. Am Nachmittag desselben Tages wurde, über meine Veranlassung eure Konferenz beim Statthaltereidelegaten abgehalten und dort erfuhren die Teilnehmer der KottfereM, und zwar außer mir Herr Reichsratsabgeordneter Dr. G ro ß, der Vizepräsident der Stadt Krakau Hofrat S a r e nebst dem Stadtpräsidenten Federowicz. der Vizepräsident der Kultusgemeinde Herr Dr. Rafael Lan- . d a u, Herr Kanmrerrat R im l e r, Herr^ Gemeinderat Schächter, von dem zur Konferenz ebenfalls erschienenen Polizeidirektor, daß die Obduktion der Leiche bereits 'stattgefunden und daß die Ueberführung derselben zurück in das Sterbehaus soeben vor sich gehe. Dies zur Steuer der Wahrheit, welcher Sie, führ geehrter Herr Redakteur, durch die Veröffentlichung dieser Zeilen einen guten Dienst erweffen werden. ’ Emvsangen Sie, sehr geehrter Herr Redakteur, den Ausdruck meines 'innigsten Dankes und die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung . - Ihr ergebener ‘ Dr. Samuel Tilles. Der jetzt von der k. k. Statthalterei in. Lemberg zur Veröffentlichung gelangte Kommentar, womit der antisemitische Charakter der Ausschreitungen in Krakau dementiert und festgestellt wird, der Jude"Meller aus Stryj wäre einem Hertzschjla,ge erlegen, mußte in meinen Gefühlen tiefste Entrüstung austösen, um ffo mehr, als ich. gerade unmittelbar nach dem Tode .des Unglücklichen in Krakau im Hotel Rapaporl, woselbst der Ermordete seine Seele aushauchte, Aufenthalt ncchin, und somit Getegeicheit fand, über die l^zeffe, insbesondere aber Mer die Todesursache des Herrn Me ller aufs maßgebendste informiert zu werden. Zur Konstatierung der Tatsache, daß der Tod des Genannten durch die bestialischen Mißhandlungen seitens der Exzedenten herbeigesührtz wurde, sei nur erwähnt, daß der Leib der Leiche an .zahlreichen Stellen deutliche blaue Spuren auswies, wcM durch unzählige Augenzeugen, die seinerzeit den röchelnden Mann labten, nachweisbar . ist. ' Auf Grund der eingeholten, äußerst zuverlässigen Informationen, glaube ich nun die Kompetenz zu besitzest nrdi pt OH« zu erklären, daß der in unseren Blättern erschienene erste Bericht über die Vorfälle in Krakau und deren Folgen vollständig Wer Tatsache entspricht. ' ' , Das Gerücht, wonach der Verstorbene einem Herzschlage erlegen ist, ist daher ans der Lust gegriffen und entbehrt jeder Grundlage. _ S. Kanto r. Prozeß wegen einer Leichenverbrennung. Aus Prag wird uns geschrieben: Der Private -Josef Thatte von der hiesigen israelitischen Beerdigungsbruderschaft eine Gruft für zwei Personen auf dem Zrzköwer israelitischen Friedhof gekauft, in der die Gattin des T. beigesetzt worden war. Er selbst traf die testamentarische Verfügung, daß seine Leiche eingeäschert werde,, was auch geschah. Die israelitische Beerdigungsbrudersckaft verweigerte mm die Beisetzung der Urne mit de'' Aßtze in der Gruft. Der Testamentsvollstrecker betrat den - Rechtsweg und es wurde entschieden, daß geaen d'e Beisetzung ein öffentlich-rechtliches Hindernis nicht vorliege. Da die Beerdigungsbruderschaft bei ihrer Weigerung betzarrte, erhob der Testamentsexekutor beim Vraaer Landesgericht die Klage. Das Landesgericht hat die B'eerdigungsbruderichaft kostenvffichtig schuldig erkannt, di* Beisetzung der Urne samt der Asche sowie die Setzung eines Grabsteines zu gestatten. Aus den Archiven der königlichen Stadt Gaya. Bereits im Joibre 1652 hatte d'e Gemeinde Stadt Gatta gegen die Juden eine Beschwerde einqereicht, „daß dieselbender Stadt einen großen Suaden und Untergang zukügeten". Darauf brachten die Juden der königlichen Stadt Gava ein „von Ihrer Kays. Mattst. Kayser Mathia an den Edlen und gestrengen Carl Hangw'tz von Biskuvitz unter Kammer des Markgraffthumbs' Mähren am Frechtag nach der gedachtnuß der Heyligen Drettfaltiakeit dw. 1613 rrtaffenes Schreiben" nor, in dem die „Beaabniß oder Privilegio unter dein Jnsigel der Stadt Straßnitz" erhärtet ist,, daß „nemblich vom Büraernleister und Rath der Stadt Gaya Ihnen Juden die in der Beschwerde Vorgeführten Dinge sHänserkauß Handel mit Wein, Vieh etc ) bewilligt seien". Laut kaiserlichem Decreto vom 4. Avrilis 1652 wird die Beschwerde rundwegs abaewiesen und „den öffters ernstlich ernannten Juden zu Gaya wird erstlichentgegeben, daß sie sich anbett gegen dem Bürgermeister und Ratb gebührendt Verhalten, nichts was Wied, ordnungg und Recht oder in diesem Privilegio nicht befindlich wäre. Bornehnren und keine Ursach zu ferneren Befchwährden geben sollen". Am 12., Juni 1696 richtete (2. Wolny, IV. Bd., p. 73s die Gemeinde Gaya neuerdings eine Beschwerde an den Kaiser Leovold I. mit der Bitte, „sie von den lästigen und sämmtliche Erwerbszweige der Bürger beeinträchtigenden Juden befreien zu wollen". Dieser Beschwerde wurde nicht stattgegeüen. Da richte.e die konigliche Sradtgemeinde eine neue Beschiverde bezüglich