Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 8 (22.2.1918)
- Date
- 1918-02-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 116 Dir. Moch's Wochenschrift Nr. 8, VoMchrrfteü/ün Aichetrachtdes Unt[taubes, -daßdiesBxaut: devMrilitärgeiMcheitz.Jurisdiktion nicht ünterstellt ist, Zivil- und Militärrabbiner als gleich! befugte. Funktionäre/erscheinen und in bezug auf die Dokumente' sich' gegenseitig zu 'ergangen hüben. Ichmochte aber, hervorheben, daß; der den Trauungsakt zu vollziehende - Zivürobbiner nur dann auf die Beibringung des- .von: Militärrabbüter ausztfferligenden Dokumentes zu bestehen har, wenn m demsöben Orte auch ein Militär-' mbbiner sichi befindet. Ast. jedoch in dem betreffenden Orte kein Militarrabbiner anwesend/ so ist der Zivilrabbiner keinesfalls berechtigt (und um so weniger noch verpflichtet), .• die, Vornahme der Trauunginsotze Abganges dieses MKnenteß zu verweigern. Das' erhellt, ganz -deut-- lich mEMm in der Anmerkung zu § 75 des a. b. G.-B. (WanzscheAusgabe^ gleichfalls zitierten Hofkanzleidekret,' ist chem/Lss ausdrücklich heißt,! daß „w e n n d 11~% el d H--. k.apta-ü,' resp^-FeldPrediger, nicht zu habeu w a r e, , d i e Zivilg e ist l i ch k e i i v e rpfl ich t e t f eidie g esrst lichfn Iurisdi k t i onsakte-bei Mi^' litärpersou-ev auszuüben." Es ist also ganz fälsch, der StzndpünÄ, der von manchen Militärseelforgern eingeNonlMeü wird, daß auch’ außerhalb ihres Amtssitzes, sogar' in ^entlegenen Ortschaften, insofern diese Ortsch aften zum Bereiche des betreffenden Kommandos, bei dem sie eingeteM fM> gehören, keine Trauungen bei Militärpersontzn ohne Vorweisung der chrerseits ausgestellten Dokumente vörgenomUren werden dürfen. (Einer dieser Herren MMärseelsorger. ging: sogar in seinem Diensteifer. so tveit, daß er. sichj veranlaßt sah, gegen Zivilrabbiner, die diesbezüglich anderer Ansicht waren-als er, Beschwerde bei den zuständigen .f. k. Bezirkshauptmannschaften zu führen, — .aber ohne GcsoM). Düs.erwähnte .Höfdekret laßt diesbezüglich keinen Zweifel, zu,. . Es wäre übrigens eine Dlvssäle .Belastung und-Erschwerung für die. Par- LeiM^ wMnc.Me^ eine Eheschtließung beabsichtigende.Mi/ lMrPexWr. zuvor den mitunter ziemlph!. weit, entfernt gelegmrev.Amtssitz Militärrabbiners anfsuchen müßte, urch das MH fW ^um . vereinbaren mit dem eigent- Mn derselben - der 'VLrMndfchem-.beigeb.Wcht werden- -muß,, undzumal schön,, wenn; wie gesägttz^ dids Waut-. irr ein ein fremden Orte,' außerhalb "des - Amtssprengels' des betreffenden Feldrabbinats, ihren stabilen' Wohn-, sitz hat. Möglich, daß diesbezüglich irgendwelche andere Weisungen für die Militärfeelsorger bestehen. Vielleicht möchte einer der Herren Feldrabbiner, die sich gewiß ' irr diesen Vorschriften gut auskennen, die Freundlich keil haben, an dieser Stelle diesbezüglich Auskunft zu erteilen.' Ein Zivilrabbiner. Zur neuesten GeWHUZM/Juden in Sparnen. s - Mitten im Weltkriege^ ist - ein wichtiger ' Gedenktag der spanischen Judenheii ohne jede Feier vorübergegaügen; die fünfzigste Wiederkehr des. Tagest an denk die. Inden.'.in Spanien nach 374jiährigeM Unterbrechen das erste Stück Erde in Spanien wieder erwerben durften. Wfe überall auf der ganzen Erde, wo sich jüdische Gemeinden bilden ober Juden leben,' und sind, es astch nur wenige Familien eines Stammes, sich ansiedeln, war es auch hier ein Friedhof, -der den-ersten jüdischen Grundbesitz bildete. Bis 1867. war es nämlich-'-den in Spa-- ni.en ansässigen Juden Mcht tzestättet, ihre. Toten in spanische Erde zu betten, sie-rrmßten dieselben^ zur letzten Rühe nach Frankreich bringen.' IM .NoveMber 1867 wandte sich das französisch e ZentralkonsistoriuM der Jsräe-' liten an den ihm vorgesetzwn Kultusminister, uni durch, diese'n den Minister - des- Auswärtigenzuveranlassen).- sich bei der spanischen Regierung..in Madrid dafür. . zu die. geistliche. Assistenz zu erleichtern, aber keinesfalls ihnen diese noch zu erschweren.' - Hervvrzuhebeu wärenoch, daß. die-zum Landsturm eingeruckten Personen - im- Hinterland überhaupt - der militärgeWichen- Jurisdiktiorr nichtunterstehen. Diesbezüglich lMtbereitseine Entscheidung des k. k. Ministeriums für. tiHLesverteidigung vor. Dieses- Ministerium nämlich hat.mittels Erlasses pom 27, Februar 1915, Diep. .Vps,. Nr.. 1951, die Verordnung.getroffen, daß „alle bei der Landwehr(Landsturm) intzHinterland verwendeten Personen^des t u.: k. Heeres während dieser. Zeit ihrer PerwendMI. der zivilgeWichW Jurisdiktion, bezw.. den gesetzlich! bestimmten. Matrikenführern unterstehest Nach dieser Richmug wäre also in bezug aus.die Kompetenzfrage , der Rabbiner vollkominene Klarheit gesch,affen. ' . schließlich, möchte ich- .noch einen. Fall zur Sprache bringen) Ächon zum zweitenmal ist es in Meiner Amts-, tätLMü^^össiert,^ ..^aß Mftglreder - meiner Gemeinde, die ihre Töchter an Militärpersonen verheiraten sollten,' von dem FeOWb'mLrr. dev,d.ie'Trauung vorzünehmen hatte, aus ihr Mfrägen dje Auskunft erhielten, daß die Bei-, bringuüg Aufgebotszeügnisses seitens des Rabbif. »ches cheT' Drtes-' wo die . Braut ihren Aufenthalt hat, MMöM lei: weiß ich - eben nicht, woraus diese Ansicht bes ' betreffeüben' Militärseelsorgers sich gründet,) da.es) doch^ in,- der in., der „OeHerrsichischeN Wochen^? HrLfh"izÄierteN '' MilitärgeMlichkeitz.ausdrücklich heißt, M^.Aemt'ein4.SeKe'AehWOewerber der zivitzeiMchDu- Junsdiktion unterstelll ist, auch Hofes erteilt werde. Der Erfolg dieser Bemühungen brachte ein. relativ, günstigess Resultats In der voM spanischen Minister des, Auswartigän bein fränzösrscheü Botschafter in Madrid' Mergebenen' Antwortnote heißt ^es:'),Es soll den im spanischen Staate wohuenbeü ftänzösisMN'Jsrüeliten gestattet werden, Grundstücke zur - Bestattung von Leichen zu erweEen oder zu - -besitzeti-- und -sie. mit '- einer, Mauer zu umgeben. Es ist ihnen jedoch verboten, eine Kapelle.oder irgendeine Art von'Techpel daraus zu bauen oder einen öffentlichen oder privaten Gottesdienst dort. abzuhalten."' Mit diesem Erlaß war ein weiterer Schritt' auf dem 'Wege zur MiederaüstraWe des ‘ Judentums' in Spanien. getan.. 374 Jahre.'müßten, also verfließen,, bis die Juden wieder ein-kleines. Stück Erde auf spani-- j schem Boden - erwerben' durften.- - - - . --- -: Der Miedkraustirn des KeopotdstKd^er Tem^els^ Der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde W.ien. ist an dassAkkilonMnMe Wü Med eMüsba.Wdes ' Leopold-' städter Tempels mit dem. Begehren HerängLtreteir, bers Kultusverwaktung - das -bereits' - gesa-ntmäte -Geld -zu -über-' geben mit Rücksicht darauf, daßdie KnltusgeMeinde zum Zwecke 'bß WiederäuMuchl dieses' Tempels dass üü henselb en angrenzende - Haus,. 2.., BkGrk- Ferdinandsstr.. 25, - auch „Kellerhaus"- genannt/ käuflich an-.-'sich gebracht habe.' ' ' Das - errvähnte AktioWoWte^, ' bezw.- dessen ' ge-- schäftsführender ÄuUchMMbMeiiBoWHäHlckmlgi-M-. den 15. Jänuau 1918 - emberufen - und gM-die. Frageder ' Ueb ergäbe des. GeldW alseinziger Puükt der T-agesördnung. .1.". g \ '.; s -. r-v - v * ■ D er- V orsitzende - Herr --D^. -Theod orl Wul in g nchtM---. gab' Mch^BWnntW^-^-'S^nd^l'W^üSu^rPtioiy' ' Ki>"S' ■ Q-'rt fVrt v»S oÄ ■ •vn'ü'vi ' iirr f-f)' * WvTtVwfl?n - VlKrt v' ■' i «vfifv'ailrfi' V'V . -: kannt, daßp dev -HrasWÄrtz Hertz israeb'.EüWsgchneWK< Wien mit Rücksicht aus sein hohes Alter -und 'seinen