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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1917-12-28 · 50 (28.12.1917) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
34 (1917)
Issue
50 (28.12.1917)
Date
1917-12-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 818 Dir. VLoch 'S W ochen sch ri ft - Mj bo der Herzen in Fluß bringe. Hospitäler a I lei n v e rh elfen dazu keineswegs. In Liffer Fürsorge für die Gebrechlichkeit und das hil>lvfe Alter ehren -wir eine schöne Seite des menschlichen Herzens: es ist die Barmherzigkeit, das' gleiche Götterzeichen aus der Stirn eines jeden, »der Mensch ist und menschlich fühlt, er fei Jude oder Christ. Jedoch aus die'en Anstalten heraus erklingt keine Stimme,, uns zurückzurufen zu den verlassenen Brüdern, keine Lehre, die uns leite auf dem' Wege der väterlichen Religion zu dem Schönen und Guten. Ein jeder, der. sie bedenkt, wünscht-vielmehr, sie entbehrlich machen zu können, und am wenigsten nötig für ihn selbst. Wie oft wird nicht gerade durch die öffentliche Anstalt dieser Art unser Herz verhärtet gegen den Leidenden, unser Ohr taub für den Hilferuf, der in stillen Seufzern an uns ergeht. „Dazu gibt es Anstalten," heißt es!, „dazu gebe ich- Geld, damit habe ich mich nicht zu Plagen." Wenn wir nun. was! Vas Mitleiden geschaffen, als eine uns zustatten kommende Fürsorge ausbeuten, auf das Allgemeine vertrösten, während wir von dem Allgemeinen nicht gestört sein wollen: wo ist dann die Empfindung, wo ist die Ueberzeugung geblieben, daß wir die dankbaren Söhne einer Religion sind, ^ie uns großgezogen? Wodurch fühlen wir uns - als Glieder ei:er großen Ge'amche't, und wie heißt der Ausdruck für dieses gemeinschaftliche Sein? Die Gebäude sind es doch nicht, denn diese sind Holz und Stein, undzu Holz und Stein könn-, tenwrrselberwerden, lassen wir Lebensfragen von^ den Forderungen des Tages über tauben, lassen wir die Sehnsucht der Seele in einer Flut sinnlicher Regungen verschmachten. Ja, selbst das Gotteshaus würde ein totes Sinnbild werden und aushören, der Herzschlag unseres höheren Lebens zu sein, wofern nicht eine Seelenspeise bereitet wird, die die Adern der Gemeinden mit geistiger Warme erftischt; für diesen großen Erhaltungsprozeß bedarf es der Anstalten und lebendiger Institutionen." Offenbar muß damals ein größeres Bauprogramm die Haupttäligkeit. des Berliner Gemeindevorstandes absorbiert und die Sorge für geistige Bedürfnisse etwas 1 zurückgedrängt haben. Daß aber der Vorstand besserer Einsicht zugänglichwar, beweist eben der An'aß, bei welchem die Rede gehalten wurde. „Diese Betrachtung," fährt Zunz fort, „hat zu der Ueberzeugung geführt, daß Anstalten zur Bildung von Schul- und Volks- , lehrern unter uns ein nicht länger abzuweisendes Bedürfnis sind. Es mufen S eminarien angelegt werden, Lehrer für die Schule, für das! Haus, für die Sym agoge zu erziehen. In früherer Zeit, und noch bis' in das vorige Jahrhundert hinein, hat es unter den jüdihischen Gemeinden in ^utschland keine öffentlichen Schulen, wie wir sie heutigentags haben, gegeben. Für die damaligen Bedürsnisse waren die Rabbinersitze, die - sogenannten Jeschibot, völlig ausreichend... Jetzt soll der Schulunterricht die sittlichen Kräfte stärken, für die verschiedensten Lebensbestimmungen, die Fähigkeiten des Geistes' bilden . . . So müssen wir uns denn nach Bildnern Umsehen, nach> geschickten Erziehern, nach rechten Lehrern und rechten Predigern. Länger dürfen wir unser besseres Selbst nicht vernachlässigen. Sorgen wir für dir Kranken» daß sie gesund werden^ so lassen Sie uns auch für d!ie Gesunden Sorge' tragen/ daß sie gesund bleiben: für den Anbau so vieler brachliegenden Kräfte, für die Vermehrung der uns zu Gelbste stehenden Fähigkeiten, für die Sicherstellung unserer bereits vorharü>enen Institute. Vermittels guter Seminarien werden die Schulen tüchtige Lehrer erhalten, die einen gleich>mäßigen Bildungsgang zurückgelegt, und nicht ihr- Geschäft a ls ein ge l e ge nt l i ches Gewerbe betreiben . . . Dfe Kraft eines' einzigen geistig durchgebildetey / Gemütes wird Tausende' veredeln. So müssen die rechten Anstalterüdie rechMLehrerinnd die rechten Lehrer die rechten Gemeinden erziehen; da wie dort ist es' die Pflege des gleichen Geistes, der Schlag desselben Herzens." . ... - - Auf den Plan der Anstalt übergehend, führt der Redner aus: „Die Dauer des gesamten Lehrkursus soll drei bis vier Jahre betragen, während welcher Zeit die für jüdische Lehrer und Schulen nötigen Fächer von angestellten*) Lchrern vorgetragen und eingeübt, stufenweise vorgeschritten wird, und die Seminaristen selbst Unterricht erteilen müssen. Daher umfaßt der Lehrplan: Religion, Bibel, Talmud, Deutsch und Hebräisch, Rechnen, Geometrie, Geographie und Geschichte, Naturlehre, Schönschreiben und Zeichnen; für spätere Semester auch Logik, Pädagogik, jüdische Geschichte, homiletische Uebungen u. a. m: Die geistige wie die sittlich-religiöse Ausbildung der Zöglinge ist Gegenstand gleicher Sorgfalt. Festes, zusammenhängendes und fruchtbares Wissen zu erzielen, tüchtige 'Erzieher zu bilden, ist Bestimmung des' Seminars ... Mein, nicht... das Mitleiden rufe ichan," ruft Zünz aus, „sondern die Teilnahme, nicht die schwachen, sondern die starken, die andauernden Empfindungen. . . und unsere Pflanzung wird ein Stamm Zn Anstalten werden, die mehr erzielen als tüchtige Lehrer, denn es werden aus ihnen tüchtige Gemeinden erblühen. Die Seminarien werden jenen Geist der Bildung beleben, der ^das Rechte kennt, und es tut zu der rechten Zeit." . I . Aus dem Einrichtungs- und Lehrplan für das zu errichtende Jüdische Seminar (entworfen von Dr. Zunz, Oktober 1839) seien nachfolgende Punkte angeführt: , - 10. . . . Die 'Erfordernisse zur : Aufnahme sind: 1. körperliche Gesundheit; -2. ein Alter nicht unter sünfzchn Jahren; 3. die Berechtigung zum hiesigen Ausent-. halte; 4. sittliche Führung; 5. Vorbildung, Lust und Tüchtigkeit zum Schulfach;' 6. ein Minimum von Kenntnissen, so daß -der Aufzunehmende das.Deutsche geläufig und sinngemäß lese, Tliktiertes ohne sonderliche Fehler niederschreibe, .in den vier Spezies die nötige Uebung, und Bekanntschaft mit den ersten geogiaphischen Begriffen habe. Außerdem nruß er Pentateuch und Raschi lesen und verstehen, Mischnastellen lesen, die täglichen Gebete übersetzen können, die gewöhnlichen gottesdienstlichen Gebräuche kennen und im Lesen und Schreiben der jüdischen Kursivschrift geübt sein. ' , 13. Der Zögling erhalt für die Dauer seines Verbleibens; die drei Jahre nicht übersteigt, freien Unterricht__ 15. Belohnungen und Strafen finden nicht statt, weder Prämien noch Zensuren. Die Zufriedenheit der Lehrer und d>as Bewußtsein sind Lohn; das mißfällige und pflichtwidrige Betragen wird, wenn Ermahnungen, Tadel und öffentliche Zurechtweisung nichts helfen, dem Betreffenden die 'Entlassung aus dem Seminar zuziehen. 16. Die Anstalt hat zwei Klassen und der Kursus einer jeden währt eineinhalb Jahre. ... Der Uebergang von der zweiten zu der ersten Klaffe erfolgt nach vorausgejgangener Prüfung und derjenige, der den niederen Kursus vollständig durchgemacht und bei selbiger unfähig befunden wird, verläßt die Anstalt, außer, wenn ihm Von dem Gemeindevorstände gestattet wird, den Kursus zu. wiederholen. . . ...;V ' I . r i i j! j 19. Der Unterricht, der in der Anstalt erteilt wird, umfaßt diejenigen Fächer, welche einem Seminar überhaupt, nebst denjenigen, welche einem jüdischen Semi- *) Noch im Jahre 1823 schreibt Lazarus VendaDid, der Direktor der jüdischen Freischule in' Berli,n in' einem Sendschreiben an die Mitglieder-der dortigen Gemeinde: l„Die Lehrer an dieser unserer Anstalt (und auch der Direktor) unterrichten unentgeltlich."

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