Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1917-12-28 · 50 (28.12.1917) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
34 (1917)
Issue
50 (28.12.1917)
Date
1917-12-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3020846-3022248-3022299--26535-3051900
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Sette' 8ltz ' Dr. Bloch's ....Treten wir VMK für unsereLapfereMjWW'enWrWer in ttttferer glorreichen Armee ein, lassen wir ihre Sorgen die unseren werden, machen wir ihr Wohl, ihr Ansehen zur- Angelegenheit unseres Herzens und ihre Sache zu der: unseren, so leisten wir unserem geliebten PaterlmM als seine treuen Söhne und Töchter und unserer Gtau- Leus- und Stammesgemeinschaft als bewußte Juden und FWrinnen einen Dienst, dem kein wahrer Freund Oesterreichs seinen Beifall versagen wird. - Dieses erhabene Ziel zu verwirklichen, kann niemals wieder ein- Zeitpunkt gupMger gWählt werden, als die. G^enwarll Schon heute "pochen tagtäglich! mannigfachste Anliegen jüdischer Soldaten in der Mont wie in den Spitälern, von Kriegsinvaliden, bedürftigen Soldatenfamilien, mittellosen Kriegswitwen und -waisen, Fluchtlinaen und anderen Kriegsbeschädigten, an unsere Türen. Jetzt oder nie! Das muß unsere Losung sein in der Tlnrcgführung eines großzügig und umfassend gedachten Hllfswerkes für unsere jüdischen Kombattanten und ihre Familien, dem wir auf Anregung aus den Kreisen unserer jüdischen Soldaten selbst eine bestimmte Formt geben wollen. „Patriotischer Hilfsverein für jüdische Krieger" möge der Name lauten. Die Aufgaben und Ziele dieses Militärbundes sollen im ein- Mrren, den Verhältnissen sämtlicher anderen in unserer Monarchie anerkannten Glaubensbekenntnisse entsprechend, die solgeuden sein: 1. Fürsorge für heimkehrende Krieger, Urlauber und Reservisten sowie sonstige Kriegsbeschädigte, bezw. deren Unterstützung MW Stellungsvermittlung, falls nötig, duW Versorgung mit Kleidern und durch Geldzuschüsse; 2. Existenzbeschaffung! für Militärinvalide; 3. Fürsorge für Witwen und Waisen Nach! gefallenen Kriegern oder Militärpersonen des Mannschaftsstandes; .. - i 4. erforderlichenfalls Rechtshilfe für die Angehörigen' eingerückter, kriegsgefallener oder kriegsgefangener Militärpersonen zur Erlangung ihrer Zivilrechte und Gebühren; : 5. Gründmrg eines Fonds für. die Angehörigen jüdischer Militärpersonen, die im Kriege oder Frieden für das Vaterland zur Ehre des Judentumes ihr Leben gelassen haben oder im Dienste des' Vaterlandes erwerbt unfähig geworden sind. . Diese Forderungen wird jeder Jude billigen und tatkräftig unterstützen, der "sich vor Augen hält, daß er ffMst oder sein Sohn oder ein anderes Mitglied seiner Verwandtschaft in die Lage kommen -kann, von irgend einer der hier angestrebten Vergünstigungen Gebrauch zu machen. Die patriotische und religiöse Bedeutung des Unternehmens liegt aber so klar zutage, daß auch ohne We persönliche 'Rücksicht schon die Liebe zum Vaterland, die Dankbarkeit gegen unser tapferes Heer und 8er jüdische Gemeinsinn einen jeden Juden unserer Monarchie bewegen müssen, seinen Beitritt zu erklären zu dem 'Verband zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interkessen unserer jüdischen Krieger und ihrer Familien. . . 'Rabbiner Dir. M. Grunwald, III, Ferdinandsstraße 23. Aus der Woche Mn Mde Lllet Mf Welle dier Ruffeü die FriedensverhandÜMigdn mit den ZentmlmaWen. - Aus Brest-Lftowsk, dem Sitze einer einst berühmten Judengemeinde, von den Russen zu einer der stärksten Festrmgen ausgebauh die sie dann selber zerstörten, Mchallt gegMoartig eine FriÄrensbotschaft durch, alle Wochenschrift Nr. r>o Lande, Dort tagt -die Friedenskonferenz, dorthat am 22. Dezember- Pie ' russische Delegatiorr erklärt,' fifeV gehe von dem klar ausgesprochenen Willen - der Völker Rußlands aus, möglichst bald den Abschluß eines allgemeinen, gerWterr, für alle in gleicher Weise annehmbaren Friedens zu erreichen, und uirterbreitete Vorschläge' auf Grund der Beschlüsse des allrussischen Kongresses der Arbeiter- und Soldatenräte. In der darauffolgenden Sitzung legte Graf Czernin die Antwort des Vier- Lundes vor, welche der Führer der russischen Friedensdelegierten, trotz verschiedener Abweichungen und Differenzen als geeignet Lezeichnete, sofort zu Verhandlungen über einen allgemeinen Frieden unter den kriegführenden Staaten zu sch,reiten. Der Führer der russischen Delegation ist wiederum, wie bei den Waffenstillstandshandlungen, der russische Jude Joffe. Tier jüdische Kongreß, in Ruszland. In einer der letzten Sitzungen des Organisation^ komitees für den jüdischen Kongreß in Rußland ist infolge einer in der Vorkonferenz eingebrachten Interpellation die seltsame Frage erörtert worden, ob den Pro-- selyten,-gemeint fitifr die Subbotniki, und getauften Juden, das aktive und passive Wahlrecht zum Kongreß eingeräumt werden soll. Herr Maimon vvUt Verbände „Nezach Israel" vertrat den Standpunkt, daß den getauften Juden das Wahlrecht unbedingt zu verweigern sei, während die „Gerim" nur dann in den Wählkataster ausgenommen werden sollen, wenn sie selbst darum' ansuchen. Herr Gutmann von den vereinigten Sozialisten ist jedoch, der Meinung, daß sowohl die Getauften als auch, die Gerim in die.Wählerliste ausgenommen werden sollen, wenn sie sich darum bewerben. Demgegenüber erklärt der Zionist Al ein i ko w, daß sechzig, wenn nicht neunzig Prozent der Delegierten des Kongresses den Kongreßsaal verlassen würden, wenn die Getauften das Wahlrecht erhalten. Auch die Gerim haben für ihn kein besonderes' Interesse, doch, enthalte er sich hierüber jeder Stellungnahme. Saslawski vom „Bund" gibt der Meinung Ausdruck, daß das Organisationskomitee überhaupt nicht kompetent sei, die Frage des Wahlrechtes der Getauften zu lösen. Djiese Kompetenz stehe ausschließlich dem Kongreß zu, welcher erst zu.bestimmen haben werde, was wir unter dem-.Begriffe „jüdische Nation" zu verstehen haben. Wenn nunHerr A le i n iko w der..Ansicht sei, daß im Falle, als den Getauften das Wahlrecht gewährt -würde, ein .Teil der Delegierten-den Kongreß verlassen würde, so meine ^Redner, daß auch in dem entgegengesetzten Falle, d. h. wenn den Getauften, das' Wahlrecht verweigert wird, ein Teil — wenn auch ein kleinerer. — der Kongreßdelegierten den Sitzungssaal verlassen würde. Es müsse völlige Glaubensfreiheit, herrschen. Dieser Standpunkt entfesselt begreiflicherweise einen Sturin der Entrüstung auf Seite der Nationaljuden. Einer der nächsten Redner erklärt ganz offen, daß die getauften Juden nichts anderes, als Karrierenjäger seien, mit betten. sie keine. gemeinsamen Wahlen machen wollen. R off o w 's k i (Nezach Israel) würde es als eine Schande ansehen, wenn die Getauften das WahlrWL erhielten. Recht unklar ist die Haltung des' Poale-Zionisten B aru, welcher sich den Ausfüh^ rungen des Vertreters des „Bund" anschließt, daß die prinzipielle Frage vom Kongreß selbst gelöst werden müsse. Die ganze Angelegenheit könne vom Organisa- LionskomiLee nur vvm technischen Standpunkt beantwortet werden. Das Komitee möge den Getauften das Wahlrecht gewahren, dem Kongreß stehe dann noch immer das Recht zu, dieselben auszuschließen. Die beiden folgenden Redner, die Herren Mermunski und. Giepst e i y, beide Zionisten, wenden sich mit aller Entschieden-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.